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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 29.04.1927
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1927-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19270429028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1927042902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1927042902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1927
- Monat1927-04
- Tag1927-04-29
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Kapitän Ehrhardts Verteidigungsrede. Scharfe Angriffe gegen den Vertreter des preußischen Innenministeriums. Der Wiking-Prozeß. (Eigner D r a h 1 b c r 1 ch t der „Dresdner Nachrichten".) Leipzig. 29. Slpril. Der heutige 7. Bcrlmndlungstag bringt die Schlußvorträgc der Bertrcter der Bünde. Korvettenkapitän Ehrhardt gibt unter lebhafter Spannung im gefüllten Zuhörcrraum folgende Erklärung ab: Herr Ministerialrat Schön »er hat sich am Mittwoch als Ver fasser her Denkschrift dcö preußischen Ministeriums des Innern bekannt. Er ist also kür die darin enthaltene verleumderische Beleidigung, wo er von meiner erwiesenen Anstiftung zum Meineid spricht, verantwortlich. Gegen diese Beleidigung hatte ich durch meine» Rechtsvertreter, Herrn N.-A. Bloch, öffentlich Beleidigungsklage gegen den preußischen Minister des Inner«, der die Denkschrift verantwortlich gezeichnet hat, erhoben. Der preußische Minister des Innern hat gegen die Klage den 8 >»-') St. G. B. cingewandt und dadurch meine öffentliche Rechtfertigung unmöglich gemacht. Aus die Anfrage des Herrn Senatspräsidentcn hat Herr Ministerialrat Schönner erklärt, er könne den Vorwurf der erwiesenen An stiftung nicht mehr ausrechterhalten. Bis zu diesem Zeit punkt hat er jedoch den Herrn Minister des Innern im Glauben erhalten, daß der Vorwurf der erwiesenen An stiftung zum Meineid berechtigt sei, denn der Herr Minister hat wiederholt im Preußischen Landtag trotz akten kundiger Vorhalte durch Abgeordnete verschiedener Parteien über die Unrichtigkeit dieses Vorwurfs die Behauptung der Denkschrift vertrete». Ich stelle fest, daß dieses der erste systematisch von langer Hand vorbcrcitc tc Versuch war. in der breiten Ocsseutlichkcit und vor dem hohen lverichtshos meine Glaubwürdigkeit anzuzwcifcln. Die Zurücknahme seiner unrichtigen Behauptung in der Dcnkschrist glaubt Herr Ministerialrat Schönner dadurch abschwächen z» können, daß er nun behauptet, cs liege ei» Geständnis von mir dafür vor. daß ich einen Meineid «nd Beihilfe zum Meineid geleistet habe. Ich habe niemals ein solches Geständnis abgelegt, sondern genau das Gegenteil zu den Gcrichtsakten erklärt. Auch dieser Versuch, meine Glaub würdigkeit in Zweifel zu ziehe», fallt anf den Urheber zurück. Weiter hat Herr Ministerialrat Schönner meine Glaub würdigkeit in Zweifel gezogen durch Heranziehung eines Brieses, den ich an einen hohen Staatsbeamten, den Herrn Staatssekretär Weiß mann, geschrieben hätte. Kurz nach dem Verbot des Wiking-Bundes fand durch Vermittlung eines Freundes des Herrn Staatssekretärs Weibmann in Gegen wart des Herrn Oberleutnants Liedig eine Unterredung zwischen dem Herrn Staatssekretär und mir statt. Der Zweck der Unterredung meinerseits war der. die Rückgängigmachung des Verbotes zu erreichen. Der Herr Staatssekretär stellte seine Mitwirkung in diesem Sinne in Aussicht und bat mich, ihm meine Aus führungen schriftlich zu geben. Hierbei wurde mir ausdrück lich versichert, daß der Brief strcngvertraulich behandelt würbe, und nur für die persönliche Information des Herrn Staatssekretärs bestimmt sei. Da ich nicht annchme» kann, daß Herr Staatssekretär Wcißmann die Vertraulichkeitsvcr- pflichtung nicht innegchalte» hat. bleibt die Frage offen, wie dieser Brief zur Kenntnis des Ministerialrats Schönner zwecks Verwendung in der Dcnkschrist gekommen ist. Ich stelle fest, daß der Brief vor Ucbernahme des Wiking-BundeS durch mich geschrieben und übergeben wurde, denn cs steht ausdrücklich in diesem Briefe, daß ich bereit sei, die Führung des Wiking-Bundes persönlich zu übernehmen. Dieser Satz ist bezeichnenderweise in der Denkschrift nicht zu finden. Herr Ministerialrat Schönner weiß also, daß ich damals nicht der Führer des Wikinq-BnndcS war. Trotzdem hat er diese Be hauptung in der Dcnkschrikt aufgestellt und mir mündlich wiederholt unter Bezugnahme auf diesen Brief. Herr Ministerialrat Schönner hat vorgestern behauptet, ich hätte l928 unter Befehl des Generals v. Lossow an der thüringischen Grenze bereitgcstanden, um mit Lossow gegen Berlin zu marschieren. Wenn Herr Ministerialrat Schönner solche Einzelheiten kennen will, dann muß er wissen, daß ich niemals General v. Lossow unterstanden habe und daß meine Aufgabe als Führer eines Abschnittes der banrischen Notpvlizel lediglich die Sicherung der banrisch-ihüringischen Grenze mar. Die mit diesem Amt übernommenen Verpflichtungen habe ich auch während dev HftlcrpntscheS loyal gehalten. Auch hier stellt Herr Ministerialrat Schönner, um meine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu setzen. Behauptungen aus. deren Unrichtigkeit durch Tatsachen im Handumdrehen erwiesen ist. Zusammenfassend stelle ich seft. daß Herr Ministerialrat Schönner meine Glaub würdigkeit durch Ausstellung unrichtiger Behauptungen zu cr- schlittern versucht. Minislerlalral Schönner: Ich erkläre, baß ich keinen persönlichen Kampf gegen Kapitän Ehrhardt führe. Das ist weder meines Amtes noch in meinem Sinne gelegen. Was die Frage d«S Meineids bctrisst. so halte ich die Behauptung aufrecht, daß der Kapitän sowohl Meineid wie Beihilfe zum Meineid sPrinzcssin Hohen lohe) geleistet hat. Ich beziehe mich dabei aus die Akten des Staatsgerichtshofes in der damalige» Verhandlung. Der An geklagte Ehrhardt hat in dem Verfahren selbst erklärt, daß er zu diesen Straftaten auch ans politischen Gründen ge kommen ist. Damit gibt er indirekt seine Schuld zu. Sollte darüber noch irgendein Zweifel bestehen, so stelle ich Beweisantrag aus Hcrbeizichung der Strafakten gegen Ehr hardt und erneuten Eintritt in die Beweisaufnahme. Was den Brief Ehrhardts an den Staatssekretär Weiß- m a n n betrifft, so erkläre ich dazu, daß ich keine Indiskretion begangen, sondern den Brief in den Akten gesunden habe. Dieser Brief stammt vom Juni. Herr Ehrhardt hat aber selbst erklärt, die Führung des Wiking-Bundes im Mai 1920 übernommen zu haben. R.-A. Bloch widerspricht dem Beweisantrag. Er verliest aus den Strafakten im Verfahren gegen Ehrhardt einige Stellen, nach denen die A m n e st i c gegen Ehrhardt sich auch auf die M e i n e i d s d e l i k t e erstrecke. Das sei durch Be schluß des Staatsgcrichishoses vom 29. Dezember 1925, fest- gestellt. Im übrigen habe Kapitän Ehrhardt die Führung des Wiking nicht im Mat, sondern am 15. Juni 1925 über nommen. Ministerialrat Schönner: Ich behaupte jetzt ausdrücklich: Herr Kapitän Ehrhardt hat in der fraglichen Zeit in München bei der Prinzessin Hohenlohe gewohnt. Sic beschwor aber, ihn nur gelegentlich getroffen und seine Wohnung nicht ge kannt zu haben, auch in keiner Verbindung mit ihm gestanden zu haben. Herr Ehrhardt hat als angeblicher Herr v. Eschwege auf Befragen erklärt und beschworen: Kapitän Ehrhardt kenne ich nicht. Der Gerichtshof zieht sich hieraus zur Beratung zurück. Der Beschluß des Gerichtshofes, der nach längerer Beratung verkündet wird, geht dahin: Die RcweiSanträge werden ab- gelehnt. Die Vorgänge in dem Prozeß gegen die Prinzessin Hohenlohe sind einschließlich der Protokolle gerichtsnotorisch Es bedarf daher einer Beweisausnahme über diese Punkte nicht. R.-A. Bloch führt sodann in seinem Plädoyer anS: Ich bcdaure, daß Herr Ministerialrat Schönner erklärt: „Was R.-A. Bloch in seinem Briefwechsel sagt, ist irrelevant." Ich beabsichtige nicht, Herrn Ministerialrat Schönner anf das schlüpfrige Parkett der Glaubwürdigkeit zu folgen. Der politische Hintergrund dieses Materials heißt Kampf der politischen Anschauungen, der in unserem große» nationalen Unglück, dem Vertrag von Ver sailles, wurzelt. In diesem Kampfe, in dem Ringen um neue Formen steht in erster Linie Kapitän Ehrhardt. Sie tun ihm Unrecht, wenn Sic ihm sein Verhalten im März 1920 im Kapp-Putsch in alle Ewigkeit ankrcidcn. Vergessen Sic auch nicht, daß Ehrhardt der Mann war, der Berlin vom Sparta kus befreit hat unter Führung des damaligen Reichswehr« Ministers Noskc. Er ist nicht bloß der Putschist von 1SLV. lind »UN zu den Tatbeständen: Wenn Sie das Verbot bestehen lassen wollen, so haben Sie dreierlei festznstellen: Der Wiking muß eine staatsfeindliche geheime Ver bindung sein. Er muß »ach 8 7 Ziffer 4 des Ncpublikschntz- gesctzeS die verfassungsmäßig fcstgcstellte Staatsform untergraben oder er muß nach 8 7 Ziffer 5 sich im un befugten Besitz von Waffen befinden. Um mit dem letztere» zu beginnen: Der Bund Wiking hat niemals Waffen besessen und besitzt keine. Wohl sind vereinzelt Waffen gesunden worden. ES handelte sich dabei aber um befugten Waffen besitz, anf den die Bundesleitnng zudem keine» Einfluß hat. Rach längeren Auslassungen über die Zeugen betonte N.-A. Bloch, es seien keine tatsächlichen Beweise dafür vorhanden, daß der Wiking ein geheimer Bund sei. Die sogenannte O. C. ist als solche überhaupt nie gegründet worden. Sie wurde nur »ach dem Vorbilde der O. E. (Organisation Escherich) so genannt. Nach dem Erzbcrger-Mvrd wurden sämtliche Führer festgesetzt. Die Organisatton konnte also gar nicht fortgesetzt werden. Besonderen Wert legt Sie Gegenseite auf die Verpflich- tnngsartikcl mit der von ihnen so genannten Feme formel. Die Ahndung nach altacrmanischem Recht ist die AnS« stoßung anS der Sippe. Niemals ist das Bestehen einer Femc- organisation nachgcwiesen worden. Die in Schmalkalden gefundenen Verpflichtungöarttkcl, die noch am 12. November 1920 unterschrieben wurden, sind für uns ein glänzender Ent last n n g s b e w e i s. Seit dem 12. Mai 1925 bestand keine Verbindung der Münchner Bundesleltung mit dem Gau Schmalkalden. Der Ga» wurde für aufgelöst erklärt und wurde aufgelöst. Erst im November 1920, als die zwölf Mann in Schmalkalden tn der Zeitung lasen, daß das Verbot des Wiking durch den StaatSgerichtshof aufgehoben worden sei. taten sie sich wieder in gutem Glauben zusammen. Die neuen Verpflicht»ngösormeln hatten sie nicht erhalten, also holten sie die alten hervor, da keine Verbindung mit der Leitung be stand. Eins möchte ich noch hervorhebcn: In der Denkschrift des Ministers Scvcring an den Femeausschuß des Preu ßischen Landtages vom 17. März 1928 heißt cs, daß nirgends in Preußen, auch in Berlin nicht, ein besonderes aktives oder staatseindliches Verhalten des Wiking scstzustellcn sei. Im Brennpunkt steht die Frage der Glaubwürdig keit des Kapitäns Ehrhardt. An seiner Ehrlichkeit zu zweifeln haben Sie kein Recht. Niemals hat der Kapitän die Prinzessin Hohenlohe zum Meineid angestistet. niemals ein Ge ständnis abgelegt, selbst einen Meineid geleistet zu haben. Was er ausgesagt hat, hat er ausgcsagt, um die Prinzessin, die leider schon hineingeschlittert war, zu decken. Wenn Herr Kapitän Ehrhardt sagt, wir wolle» Macht im Staate werden, so befindet er sich damit in Nebercinstimmung mit anderen Parteien, auch der Sozialdemokratie, die das gleiche erstreben und öffentlich aussprcchen. Zu den mehr theoretischen Ausführungen des Herrn R.-A. Martin über den 8 48 der Ncichsverfassung be merke ich. daß H^rr Martin in seinem eigenen Buch schreibt: Zu den Einrichtungen der Demokratie gehört auch die D i k t a t u r I Die Mission des Ministers des Innern, wie ich sic anffasse, besteht darin, die Gegensätze zu überbrücken, nicht zu verschärfen. Verbieten Sie den Wiking, müssen Sic zwangs läufig auch das Reichsbanner und den Rotcn-Frontkämpfcr- Bund verbieten. Wir wollen daS nicht verlangen, aber: Gleiches Recht für alle! Instizrat Dr. Hahn wendet sich gegen die Aeußerung des R.-A. Martin, daß das Urteil zu 50 Prozent ein politisches sei. Ein R cchts urteil sei hier zu fällen. Er setzte dann in eingehenden Darlegungen den Werdegang des Bundes Olympia auseinander. Mit Militärwasfen ist nie geübt worden, lediglich Kleinkaliberwaffen wurden verwendet. Es ist nicht Ihre Aufgabe, sestznstclle», in welchem Sinne der Artikel 48 auszulegen ist. Die Polizciprotokollc sind kein geeignetes Beweismittel. Die politische Polizei hat erst bas verlorene Vertrauen wicderzugcwinnen. N.-A. Dr. Sack plädiert sodann vom rein juristischen Standpunkt aus. In der Frage des Abstimmungsverhältnisscö kommt er zu dem Schluß, daß für Beschlüsse deS Staatsgerichtshofes auch im Verwaltnugsverfahren die Zweidrittelmehrheit not wendig ist. Bei objektiver juristischer Einstellung kann das Gericht nur bei dem Beschluß des Kleinen Staatsgerichtshofes bleiben, das Verbot auszuhcbcn. ' In seiner Replik erklärt Ministerialrat Schönner, auf seinen Ausführungen in bezug aus den Wiking bestehen zu bleiben. Ucbcr unserem Prozeß steht nicht das Wort Kampf, sondern das Wort Schutz: Schutz der Verfassung von Weimar. Zu den Aeußcrungcn über die Feme ist zu be merken: Was war die Folge des Ausschlusses aus der Sippe? Daß der Ausgeschlossene vvgelsrei wurde- In der Denkschrift an den Femeausschuß haben wir nicht gesagt, dass der Wiking nichts getan habe, sondern daß wir nichts beobachtet haben. Nach kurzen Ausführungen der Rechtsanwälte Bloch und Instizrat Hahn erhält Kapitän Ehrhardt das Schlußwort: Ich habe am 15. Juni 1920 die Führung des Wiking-BundeS übernommen. Von diesem Zeitpunkt an war mein Pro gramm: Nationale Einheit tut not. Es ist keine einzige Tat sache vorgebracht worden, daß seit diesem Zeitpunkte auch nur ein Wikinger im ganzen Deutschen Reiche gegen dieses Pro gramm verstoßen hat oder gar staatsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat. Weiter ist keine Tatsache vorgebracht worden, daß ich in meinem heutigen Leben auch nur um ein Jota von diesen Richtlinien abgcwichen bin. Der aroßc geistige Kamps, der auf Grund dieses Programms von Wiking nud von mir geführt wird, geht nicht nm die Staatssorm, sondern um de« Staatsinhalt. Mit einer Schlußerklärung des Obersten v. Lnck ist die Verhandlung beendet. Die Urteilsverkündung ist nicht vor 7 Uhr abends zu erwarten. Gefälschte Skahlhelm-Son-errlchllinier». Berlin, 29. April. Die „Rote Fahne* hat angebliche S o n d c r r t ch t l i n t e n deS Stahlhelms für den 7. und 8. Mat veröffentlicht, die non einer Berliner Stahlhclmschriststelle herausgegcben sein sollten, und zwar mit der Unterschrift: B. Madalinski. ES handelt sich «m eine grobe Fälschnng. Ein Stahlhclmkamerad Madalinski wir- in den Listen des Stahl helms überhaupt nicht geführt. Die Richtlinien für den 7. und 8. Mai sind als „Merkblatt" in der Stablhelmzcitung ver öffentlicht und dem Berliner Polizeipräsidenten vorgelegt worden. — Als Auftakt znm Stahlhelmtag findet am 7. Mat im Stadion tn Grunewald ein großer Zapfenstreich der ver- einigten Stahlhelmkapellen statt, an dem 600 Musiker und 300 Sptelleute teilnehmen. ^ ,
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