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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 04.11.1927
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1927-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19271104022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1927110402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1927110402
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1927
- Monat1927-11
- Tag1927-11-04
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-L. Sahrgim- ZK 51» MAAAAUk Areilag^ 4. Slovember 1927 Gegründet ISS« Drabtanlckrisi! Nackrickt»» »»„d«« F»rnjvr«Ler - Sammelnummer: »» a^i Nur wr Nackta«IvrScke> »0011 Bezugs-Gebühr Die Ameisen «e Anzeigenpreise: auiirrdaldrsoPta lluna kr«« Lau» l^o Mt. ar>? ohne '0oktiuIi«äimä»i«bübr. Vkeuata Sckrtstlettana und Lanv>aeschLft,K«llei Mart«»ft»ab« s» <»» Druck u. Drrla, von titevia»» Reickiardt in Drriden P»Üscheck»Kont, io«o Dreader» Nachdruck nur mt> deulltcher Qurllenanaad« <.Dr«»dn«r Nachr.'l luljsA«,. Unvrrlanat« Schrtilftück, werden nicht auibewabrt. I-iolel Veüevue dt»vttml11«s-1'»« mit Konuvrl. tz/IIttug- unck ^danct-l'sfsl Im D«rv«»»»n-8u»I ur> ckar 8Ids. Sakunnt» vor-n»km»'r«f«Imu»It<. klillnovk unck 8on»»d«»ck Me Richtlinien über die Auslands-Kredite. Rur für dringliche produktive zwecke. Prüfung durch die Kredit-Beratungsstelle. Aekr Ueberschreiken -er Söchslbelaslung. vertt«, 1. Nov. Die tm Einvernehmen zwischen Reich, NeichVbank und Sündern aufgestellten Richtlinien über dt« Aufnahme von AuSlanbskrebiten durch Länder, Ge meinden und Gemeinbeverbände haben folgenden Inhalt: I. Di« Länder sind sich darüber einig, -ab Wirtschafts- und Währung-Politische Gründe die äußer sie Beschränkung bet Aufnahme von Auslandskrediten durch öffentliche Ver bände gebieten. Die Länder verpflichten sich daher gegen seitig, vorläufig auf zwei Jahre nachfolgende Richtlinien ein- ,»halten: II. Die Richtlinien gelten: 1. Für dt« Au^lanbSkrebite der Länder, Gemein- den und Gemeinbeverbände, mögen sie unmittelbar aus genommen oder mittelbar durch öffentlich-rechtliche oder private Geldanstalten oder durch kommunale Girover- bände oder in anderer Weise beschosst werben. 2. Für den Auslandsverkauf geschloffener Posten Kommunalobltgationen solcher Kreditinstitute, zu deren Aufgaben die Befriedigung des kommunalen Kredit bedarfs gehört. 8. Für die Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von Ländern, Gemeinden und Ge- metndevcrbänden, sei es dem Geldgeber oder dem Geld- fuchenden gegenüber gestellt werden, sowie für Aus- lanbSkrebite, für die eine von einem Lande oder einer Gemeinde oder einem Gemcindeverband bereits ge- ' stellte Bürgschaft ober Sicherheit wirksam wird, aus genommen der Fall, das, es sich um den Berkaus von Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstal ten zugunsten des HypothekenkredttS handelt, es sei denn, daß der Erlös für industrielle Beleihung Ver wendung finden soll. IN. Die Aufnahme einer der vorstehend erwähnten Aus landskredite darf grundsätzlich nur crsolgen, wenn nicht nur die unter 6 und v ausgestellten Bedingungen beachtet werden, sondern auch die Wirtschafts- und wührnngspolitischcn Verhältnisse dies gestatten. . , , L. AIS verhältnismäßig unbedenklich gilt die Auf nahme von Auslandskrcditen, die die nachstehenden Be dingungen erfüllen. Sie sind dem unter 6. dargestcllten Ver fahren nur dann unterworfen, wenn die Beratungsstelle aus wirtschasts- und währungspolitischcn Gründen ihre Beratung für erforderlich hält und dementsprechend unterrichtet hat I. Form deS Kredits. 1. Langfristige, b. h. aus mindesten- zehn Jahre ab geschlossene, «doch spätestens nach fünf Jahren vom Schuldner kündbar« Anleihen. - L. Kürzfristige, auf längstens ein Jahr abgeschlossene, nur der vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel dienende Auslandskredttc der Länder, soweit durch aus drückliche Erklärung gegenüber der Beratungsstelle Gewähr übernommen wird, baff die Rückzahlung bet Fälligkeit ge sichert ist und die Unnnanülung in eine langfristige Anleihe nicht in Betracht kommt. (Der Nennbetrag, die Bedingungen und die Kreditgeber sind der eBratungSstelle spätestens acht Tage nach Abschluß mttzutetlen.) S. Die kurzfrigen AuSlandSkredtt« der Gemeinde« und der Gemeinbeverbände sind in jedem Kalle dem unter 0. bargestellten Verfahren unterworfen- II. Höchstbelastung. Die von der NeratuugSftelle festzusetzeude jährlich« Höchst, belaftung darf nicht überschritten «erde«. HI. Verwendungszweck »er AuSlaudSkredite. 1. Die von Ländern, Gemeinden oder Gemeinbeverbände« aufzunehmenden Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditnehmenden oder eines der unter ^ ge nannten öffentlichen Verbände bestimmt sein. Sie dürfen insbesondere nicht an physische ober juristische Personen deS Privatrechts weitergegeben werden. "2. Die AuSlaudSkredite müssen unmittek-ar p r » d u k - tiven Zwecken bienen, d. h. nur solchen werbenden An lagen, die durch unmittelbare Erzeugung von Werten die Verzinsung und Amortisation d«S investierten Kapitals aus eigenen Einnahmen gewährleisten, ohne daß allgemeine Lin- nahmen des öffentlichen Verbands in Anspruch genommen werden. Wesentlich ist dabei, daß die Anlagen der Gesamt- wirtschaft des Reichs dienen. Oertliche Interessen sind nicht ausschlaggebend. 8. Die Anlagen müssen in dem Ginne dringlich sein, daß die geplanten Ausgaben nicht zurückgestellt werden können. IV. Sicherstellung der AuSlaudSkrcdite. Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgend, welcher Art vorsehen, ebenso keine Verbindung mit anderen Geschäften, wie z. B. Verkäufen von Produkten aus staat- lichcn Unternehmungen. 6 und v. Dieser Absatz regelt die Bedingungen, unter denen die Länder sich an die Kreditberatungsstell« wenden. Die Länder sind berechtigt, die geplante Kreditaufnahme vor der Beratungsstelle mündlich zu vertreten. Diese ist ei« aus Sachverständigen bestehender BertrauenSausschuff der Länder. Er setzt sich aus einem vom Retchsmtntster der Finanzen, einem vom Reichs- wirtschaftSmtnister und einem vom Reichsbankdirektorium zu bestellenden Sachverstänbigenkollegium sowie aus drei von den Ländern bestellten Sachverständigen zusammen. Wirb ein Antrag auf Befürwortung eines Anleihevorhabens gegen die Stimme eines der drei ersten Sachverständigen an- genommen, so kann der in der Minderheit gebliebene Sach, verständige in der Sitzung eine nochmalige Beratung des Antrages verlangen. Ein solches Verlangen kann auch der Vertreter des das Gutachten einholenden Landes stellen. Die Befürwortung gilt erst als erfolgt, wen« die Geschäftsführung de« da» Gutachte« eiuholeude« Laude eiue entsprechend« Mitteiluug gemacht hat. Die Höchstsätze für die Belastung durch den Kredit werben von den ständigen Mitgliedern der Beratungsstelle selbständig festgesetzt Diese hat ferner die Aufgabe, den ausländischen Kapitalmarkt zu beobachten. Die Länder sind verpflichtet, die Beratung-- stelle laufend über ihre Erfahrungen zu berichten. v. Prllkwih in Washington genehm. Reuyork. 4. Nvv. Wie offiziell bekanntgegeben wird, hat die Washingtoner Negierung der Berliner Regierung «itgeteilt, daß »Prittwitz in Washington genehm sei. » Hierzu schreibt unsere Berliner Schriftleitung: DaS Agrement für den neuen deutschen Botschafter für Washington, Herrn von Prittwitz, liegt zur Mittagsstunde im Auswärtigen Amt noch nicht vor, wird jedoch stündlich er wartet. Besonders hervorgehoben wird tm Entwicklungsgang de» für den Washingtoner Botschasterposten bestimmten römischen Botschaftsrats sein Studium an der Handelshoch schule in Frankfurt a. Main und seine Tätigkeit in der dortigen Filiale der Dresdner Bank. AIS Attachs in Washington habe er bereits zahlreiche gesellschaftliche Verbindungen an- geknüpft, namentlich zu dem Präsidenten der Columbia-Unt- versität Prof. Murray Butler, der gleichzeitig das Car- negt^nstttut leitet und als ernstlicher republikanischer Kan didat für die nächste amerikanische Präsidentenwahl in Be tracht kommen soll. Der Bruder des neuen Botschafters ist übrigens neben Prof. Bonn deutscher Vertreter des Carnegt- Instituts und unterhält In dieser Eigenschaft ebenfalls enge Beziehungen »um Präsidenten Bntlcr. Der römische Korrespondent eines demokratischen Mittags- blatte» meldet über den Eindruck, den dir Nennung de» Bot. schaftsratS von Prittwitz in römischen Deutschtumskreisen ge macht hat, ebenfalls sehr Günstiges. Bon Prittwitz' höchstes Verdienst um die deutsche Kolonie in Rom sei gewesen, baß er ohne jede Agressivität gegen Andersdenkende au» seiner demokratischen Einstellung auch dann kein Hehl gemacht habe, wenn ein gewisser Mut dazu gehörte. ihren stellvertretenden Vorsitzenden, v. Kl des 80. Geburtstags deS RetchSprä ab«, bestehend au» einer künst ückelgen, au» Anla . ist de nie« diese« eine Ehrengabe, bestehend au» einer künstlerisch auSgeführten Adresse und einer Sammlung von etwa 150 Photographien aus dem Leben der Deutschen in Rußland und Polen. Kein Sinfprnch Bayern» gegen die Beiol-ung»eGforta. München, 8. November. In einem Teile der Presse ist be- hauptet worden, Bayern trete dafür ein, daß die B e a m te n - besoldungSresorm falle, daß an ihrer Stelle lediglich bi» auf wettere» die bisherigen Vorschüsse weitergezahlt wer ben sollen und baß damit , die BcamtenbesolbungSreform auf unabsehbare Zeit verschoben werde. Diese Behauptung wider spricht, wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, den Tat- fachen. tW.T.V.j Deutsche Gegeriwarts- und gukunfls- ausgaben. Eiue Rede StegerwaldS. BerN», 8. Nov. Entscheidende politische Gegemvart». und Zukunstsaufgaben behandelte Ministerpräsident a- D. Stegerwald heute in einer großen Versammlung der Charlottenburger Zentrumspartei. Wir befänden unS. so führte der Redner aus, gegenwärtig in einer politischen Periode geistiger Verwirrung und wahrheitswidriger Ber- schleierung. Diese Tatsache trete auch bei ber Beamten besoldungsvorlage wieder klar in die Erscheinung. Jeder «erstehe unter Beamteubcsoldung etwas anderes, der eine möchte de« unterem Beamten möglichst viel. den Höhere« möglichst wenig gebe« und ««gekehrt. Das Ent. scheidende in der Beamtenbesoldung kann in einem Satz ausgesprochen werden: Die Reform der Gesamt-Beamten- besolbung sei ein wirtschaftspolitisch und steuerpolitisch tief einschneidender Vorgang, der sich mit etwa Milliarde Mark auf baS Gesamtvolksleben auswirke. Jetzt bestehe die Gefahr, daß die breiten Massen doppelt belastet würden: einmal müßten sie zwei Drittel bis drei Viertel aller Steuern in Reich, Ländern und Gemeinden aufbringen, somit auch das Gros dessen, was für die Beamtenbesoldung nötig werbe, und bann drohe die Preiswelle noch ihre Lebenshaltung zu verteuern. Damit bestehe die Gefahr, daß auch den Beamten wieder ein Teil dessen von vornherein weg genommen wird, was man ihnen zugedacht habe. Die B'e- amtenorganisationen hätten das Beamtenproblem lediglich für sich und daher viel zu eng gesehen. Auf die Fragen der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Steuerpolitik, Wohnungspolitik, Sozialpolitik, auf die Gesamtgestaltung des Soziallebens könne von Beamtenorgantsationen gar kein merklicher Einfluß ausgeübt werden. Dtese Fragen aber seien für die Gesamtstcllung und Lage von entscheidender Be deutung. Sobald Deutschland mehrere Jahre hintereinander je 2,5 Milliarden Mark an die Ententestaaten bzw. an Amerika abgeführt habe, dürfte sich Herausstellen, daß ein Land in Gel-Überfluß schwimme, für den es keine Verzinsung er langen könne, während in dem anderen Land Kapitalmangel bestehe, in dem einen Land Rohstoffüberfluß vorhanden sei, den das andere Land nicht abzunehmen vermöge. Nicht a«S Liebe zu Deutschland, fonber« a«S eigeueu» Interesse anderer Länder «erde die Revision deS DaweS» Planes in Fluß komme«. Wen« nicht alles trüge, werde bei der Revision des Dawes-Planes die dentsche Staats» »rgauifation und die Versorg«»« der Beamte« dar«« glaube» müsse«. Die eigentlichen und alleinigen Nutznießer de» DaweS» Planes seien die Amerikaner. Die deutsche Politik werde heute schon in Verbindung mit dem Dawes-Plan und den Trusts sehr viel mehr von der internationalen Hoch, finanz bestimmt, als der deutsche Michel sehe. Alle pro- mtnenten Amerikaner, die Deutschland bereisten, sagten über einstimmend aus. baß ihnen insbesondere für zwei deutsche Eigentümlichkeiten jedwedes Verständnis fehle: Die dentsche StaatSorganisatio«. Preußen sei das einzige Land der Welt mit einem fünf fachen Instanzenweg sGemeindevorstcher, Landrat, Re gierungspräsident, Oberpräsident, Minister). Daneben be ständen noch die Provinzen als Selbstverwaltungskörper mit Provinztallandtag, ProvtnztalauSschuß und Landeshaupt mann. Wenn bas deutsche Volk in den nächsten Tagen aus sich heraus nicht die Kraft aufbrtnge, diese Dinge zu ändern, dann werde die internationale Hochfinanz aus Anlaß der Revision be» DaweS-PlaneS diese Aenberung bestimmt herbeizuführe« wissen. DaS »eutsche VersarguugSfyftem im Gegensatz zum amertkantschen Leistungssystem. Reich und Länder beschäftigen in Deutschland gut 880000 Be amte. Diese könnten bet guter StaatSorganisatio» all mählich auf SOOvoo vermindert werden. Da» seien die eigentlichen StaatShohettSbeamten, an deren Charakter nicht geändert werden könne. Reichsbahn, ReichSpost und Kommunen beschäftigen weit über eine Million Beamte, an deren Stellung mancherlei geändert werden könne, ohne daß die Betroffenen rechtlich und materiell geschädigt würden. Auf den Real lohn übergehen- betont« der Minister, daß schon jetzt «ine bedeutende Steigerung de» Reallohne» ohne Beeinträchtigung der deutschen internationalen Wett bewerbsfähigkeit möglich sei, wenn die deutsche Wirtschaft tu Produktion, Gütervertetlung und hinsichtlich der Geschmacks richtung de» Konsums planmäßig geleitet würde. Dazu set keine sozialistische Vergesellschaftung ber Produktionsmittel «»««. I» »wertö« h«d« der Wirtschaft»uttniWer trotz
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