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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 26.10.1933
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1933-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19331026026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1933102602
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1933102602
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1933
- Monat1933-10
- Tag1933-10-26
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»tu»«««». d« 78.8ah«s<mv. Ar. Los DvnmrStav, r«. vktvhrr i»zz »n kl! -L» Die Reformarbeitkli am deutschen Recht - I i -L >s Aen»emng Im blirmMcn StreiweMren Sk «ins 1S^ 12^ >se »ur- Zur Reform »es Moren Schulwesens -L. r^. tS^. »S-s> »«tesgenpreN«! »0 mm »reit« «nmdjeNe« Psg, auewLrt» io VIg. «»Ichlag und «abatte nach Laril. OamUIenanzeigen und Glellengeluche rr- mlblgte Pretie. OII..Wtbüdr 30PIg.— Nachdruck nur mit Ourllenangabe Dresdner Nachrtchtrn. Unverlangt« Schriftstücke werden nicht aulbewahrt j» r S«,ug»ge»ühr »ei tügiich «wetmallger Au steilung monailich NM. ».»» ieinlchliestlich 70 Vig- lür Lriglrlshnl, durch Voftbeiug «M. ».«> «tnf«Iie»Iich »6 Pf», »astgebühr «ahn« Vost»ustell«ng.getühr> bei stebenmal wöchentlichem Versand »tmelnummrr >0 Pfg. SN iS s »n 7 >«mo eimeialer etckr ter von»« » Nncke 0. 8. L0SI-SIS0 leaciila». Voreteliunst N<-)Ikt klariit a U. 8ciiis>pe> l.aneei ViI<Ie>,iaa ileUIe,» I'acblet I.inck» II VI» lniw.I.d.rerindiil'nell. Dr.rl.Awintschee, »den; I. i>. slixeigcn! ra RclntrU«, aIIada«Erichei>icn0et ung tntolae I>i>h,,«t »all. Belriebtstiirtm-, tk. Aussperrung aber einem sonstig. Grund« stalich wird, bat d«t iekiee Iiein.Anspruch», biteteruna oder Äüiti« una d. Betugspreiie«, » Gewstdr tür da« sietiien der Antritt«« den vorgeichriedenest t»n sowie aus bestimmt« len wird nicht geieislel, «NK»- Vor Richter wir» Sm »es BrozelleS vradlwoläung nosorer ^orliner Sebriltloltuug Berlin, 2«. Oktober. Die NeichSrcgierung hat ein Ge- setz zur Aendcrung des Verfahrens in bürgcr- lich en Rechts st reittgketten beschlossen. Von all- gemciner grundsätzlicher Bedeutung ist dabei der in das Ge setz ausgenommen« Satz, das« die Parteien ihre Erklärungen iiber tatsächliche Umstände vollständig und der Wahr heit gemäh abzugcbcn haben. In Zukunft wird es keiner Partei gestattet werden, das Gericht durch Unwahrheiten irrczuftthren oder seine Arbeitskraft durch böswillige oder nachlässige Prozcftvcrschleppung zu misibrauchcn. Dem Richter wird zur Aufgabe gemacht, durch straffe Leitung des Verfahrens und in enger Fühlung mit den Parteien dahin z« wirken, daß jede Streitsache «ach gründlicher Vorbereitung möglichst in einer einzige« Verhandlung ansgekliirt «nd eutschieben wird. Der Richter hat Vertagungen, die nicht tatsächlich bringend geboten sind, zu vermeiden, und zu verhindern, daß ein Verfahren durch verspätetes Vorbringen verschleppt wird. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Befreiung des Richters von den letzten, aus frühere» Zeiten überkommenen formalen BeweiSregcln. Das Gesetz ersetzt die Beeidi gung auf einen vorher durch Beschluss oder Urteil wörtlich festgelegte» Satz durch die zeugenschaftliche Parteivcrneh- mung. Abgesehen von diesen in die Grundlagen des Prozesses eingreifenden Fragen wird in dem Gesetz, das am 1. Januar 1084 in Kraft tritt, noch eine gröbere Zahl von einzelnen Punkten behandelt. Mit der Leitung dieses Ausschusses ist Professor Kisch von der Universität München betraut. Einem dritten Ausschuss obliegt dann die Reform arbeit für? das bürgerliche Recht. Hier handelt es sich wie auch Retchssusttzkommissar Dr. Frank zugab, um das weitaus schwierigste Gebiet. Beim bürgerlichen Recht, in dem die verwickelten Fragen der Persönlichkeit, des Eigentums, der Ehe, ihrer Schliebung und Scheidung usw. eine Nolle spielen, wird es sich zunächst um eine ein gehende Prüfung der im Bürgerlichen Gesetzbuch zu- sammengefabtcn Vorschriften unter dem Gesichtswinkel handeln: Welche Notwendigkeit ist erkennbar, bas bürger liche Recht zu ändern, um dem Nationalsozialismus auch aus diesem Rechts- und Lebensgebict Geltung zu verschaffen? Auch hier wird ganz srei und objektiv vorgcgangen werden. KaS sich bewährt hat «nd was für die Zukunft brauch» bar ist, wirb erhalten bleiben. Nur das, was sich als unbrauchbar «nd als ei« Hindernis für et« freies Lebe« des dentschen Volkes in der Zukunft erweise« kann, wird verschwinden. ES wird, wie Dr. Frank nachdrücklich hervorhob, kein Schritt geschehen, der nicht aus das reiflichste, ja mit dem Blick auf die Geltung für Jahrhunderte, überlegt worden ist. Ein weiterer AuSschnst wird dann die Nesormarbeit zum allgemeinen Wirtschastsrecht übernehmen. Auf diesem Gebiet werben bi« Leitsätze des Führer» für die Wirtschaft allmählich in rechtliche Form gegossen werden müssen. Auch hier wird kein überstürztes Handeln erfolgen. Die Bedürfnisse des deutschen Lebens werben das Leitmotiv der Nesormarbeit bilden. Wesentlich wird Gegründet 18S6 vruck ».Verlag r Liepsch L Reichard», Dresden A. I, Marlen« straß« ZS/52. Fernruf 25241. Postscheckkonto los» Dresden Die» Blatt enthält bi« amtlichen Bekanntmachungen der Amtohauptmannschaft Dresden und de« Schlrdsamtr» beim «Vberverstcherungsamt Dresden ReichSjustizminifter Dr. Gürtner begründete heute vor Pressevertretern das vom Kabinett verabschiedete neue Gesetz. Der Minister machte dabet u. a. auch die Mitteilung, dah dem Kabinett zur Zett ein Gesetz vorliegt, das die Nebcrschrift trägt „Der Kampf gegen den Gewohnheitsverbrecher", und das eine wirk samere Bekämpfung des Gewohnheitsverbrechers ermög lichen soll. Auch dieses Gesetz soll ebenso wie die Abände rung des Verfahrens in bürgerlichen NechtSstrcttigkciten am 1. Januar in Kraft treten. Im übrigen wies der Minister darauf hin, bas; der Eindruck eines volks fremden Rechts gerade dadurch sehr oft entstanden sei, daß derjenige, der irgendwie mit dem Gericht in Verbin dung kam, in eine ihm ganz fremde Welt geriet. Gerade hier soll das neue Gesetz eingretsen, indem das Verfahren nunmehr den allgemeinen Anschauungen besser als bisher angepaßt wird und indem vor allem ckuch eine Verschleppung der Prozesse nach Möglichkeit vermieden werden soll. Wäh ren- bisher die Parteien Herr des Prozesses waren, aber nicht der Richter, der diese Parteien anhören mußte und dann zu entscheiden hatte, ist baS Ziel des neuen Rechtes, de« Richter ^mn Herr« des Prozeßes zu mache«. Außerdem sollen im neuen Recht auch die Parteien ver pflichtet sein. Im Zivilprozeß die Wahrheit zu sagen, so daß also die Zuschiebung des Eides an die andere Partei und die Zurttckschtebung des Eides nach Möglichkeit vermieden oder doch wesentlich eingeschränkt wird. Außerdem ist an gestrebt eine Verminderung der Eide und eine Be seitigung des ParteicidcS. Irgendeine Acndcrnng der Grenze für die Bagatellprozesse und der Grenze für die R e v i s i o n s s u m me ist in diesem Gesetz noch nicht enthalten. Vielmehr ist diese Frage zurückgcstellt bis zur neuen Gcneralordnung des Zivilprozesses. hier vor allem die Beseitigung der unverantwortlichen Anonymität in der Wirtschaftsführung sein. Die un mittelbar verantwortlichen W i r t s ch a f t S f ü h r e r werden in den Mittelpunkt des WirtschastsrechtS gestellt werden. Was eine Aendernng des Gerichtsverfassungs gesetzes sowie des Ausbaues des Justizkürpers angcht, so wird das im Sinne der Thesen erfolgen, die Dr. Frank auf dem Leipziger Juristcntag ausgestellt hat. Dr. Frank hob auch heute hervor, daß cs mit den Zwecken und Zielen des Nationalsozialismus n i ch t m e h r v e r e i n b a r ist, daß sich in jedem Lande juristische Institutionen befinden, die die Einheitlichkeit des Rechts gesährden. Die notwendige Ver- einheitlichung wird n. a. schon in nächster Zukunft durch die Vereinheitlichung des juristischen PrüfungöwesenS ihren Anfang erfahren. Dr. Frank erstrebt, wie ans seine« Aeußerungen her» vorgtng, die Freizügigkeit des Richters und des Rechtsanwalts für das ganze Reich. WaS das Verhältnis des RctchslustizkommiskariatS zum N e i ch s j u st i z m i n i st e r I u m angcht, so erläuterte Dr. Frank dies dahin, daß das Neichsjustizministerium die Zen- tralbchörde der Justizverwaltung ist, während das Reichs- justizkommissariat eine eigene Ncchtsbchörde darstellt, die un mittelbar dem Reichskanzler und dem Reichspräsidenten unterstellt ist und der die große Aufgabe der Rechte re form obliegt. DaS Neichsjnstizkommissariat bedeute praktisch weiter den Einbau der NSDAP, in das N e ch t. Der NeichSjustizkommissar ist ferner der Leiter der Dentschen Akademie für deutsches Recht. Deren Schasfung hat, wie Dr. Frank noch hervorhob, im Ausland die stärkste Beachtung gefunden, und die Fülle der Briese, die er erhalten hat, zeige deutlich, daß man im Aus land gerade diesem Schritt größtes Verständnis entgegen, bringe. Mit den Worten, daß der Nationalsozialismus bet der Neugestaltung des deutschen Rechts als wahrer Sach lichkeitsfanatiker tätig sein werde, schloß Dr. Frank seine inhaltsreichen Darlegungen. Der Kanzler von Hannover avoeretft Hannover, 2«. Oktober. Reichskanzler Adolf Hiller, der die Nacht beim Oberpräsidenten Lutze verbracht hat, hat heute mittag um >2,80 Uhr tm Flugzeug Hannover verlaßen. Auf dem Wege zum Flughafen bereitete dem Kanzler die Bevölkerung, die die Straßen, durch die bi« Wagen kamen, dicht besetzt hatte, lebhafte Ovationen. Beim Verlaßen der Wohnung dt» Obervrästdenten überschritt brr Kanzler den Fahvbamm Mb mischt« sich unter -te Paffanten. Plane -es Kultusministers Rust Berlin, 2g. Oktober. In einer Kundgebung, die er an läßlich seines V0. Geburtstages erließ, hat der preußische Kultusminister Rust kürzlich bereits Andeutungen über eine Reform des höheren Schulwesens gemacht, die von seinem Ministerium erstrebt werde. Jetzt werden die Grundgedanken bekannt, die diesen Bestrebungen zu- gründe liegen. Die Erwägungen darüber sind jedoch noch keineswegs abgeschlossen, und cS ist auch nicht mit einer Neu- regelung in Preußen zu rechnen, da die preußischen Vor schläge, die jetzt ausgearbeitet werden, nur als Grundlage für etn« einheitlich« Reform im ganzen Reichsgebiet gedacht sind. Di« Reformbewegung läßt sich letten von dem Grundsatz, »aß dem unter nationalsozialistischer Führung nun» mehr geistig «nd politttch geeinten deutschen Volke anch eine weltanschaulich einheitlich« Schule gegeben «erden mnß. Unter dieser iveltanschauNchen Einheitlichkeit sollen aber die Bedürfniße besonderer Veranlagung und Berufsarbeit nicht Schaden leiben. Im einzeln»» denkt man daran, auf die Gum-schul« einen gemeinsamen Unterbau brr gesamten höheren Schule bis zur Quarta zu setzen mit nur einer Fremdsprache, und zwar dem Englischen. Von der Unter- tertta ab würbe sich das Gymnasium als selbständiger Schultyp abzweigen: der Normaltyp der höheren Schule würbe sich von da ab gleichfalls verzweigen I» drei Kerne, von denen einer auf die Deutsch künde, einer ans die Fremdsprachen und einer auf Mathematik und Naturwissenschaften besonders eingestellt wäre. Zur Vorbereitung ans wissenschaftliche Forschcrberufe sind nur in beschränktem Umfange Bildungsanstalten in Aussicht ge- nommen. Aber gerade In diesen Einzelheiten liegen irgend welche bindende Beschlüße noch keineswegs vor. VerN», 2S. Okt. NeichSjustizkommissar Dr. Frank tlnßerte sich heute vor Vertretern der Presse über die Reformarbetten am deutschen Recht. Ein leitend wies Dr. Frank daraus hin, daß der National sozialismus aus der Entwicklung der gesamtpoltttschen Situation heraus die NechtSgebanken bewußt in den Vordergrund der allgemeinen Betrachtung stellt. Der Jurtstentag in Leipzig habe ein ganz ausgeprägtes Bekenntnis des Nationalsozialismus zum deutschen Recht auf deutschem Boden und zum deutschen Recht der Welt gegenüber abgelegt. Dr. Frank teilte dann weiter mit, »aß am k. November sich die in Leipzig vroklamierte Akademie für bentfcheS Recht ln Berlin zn ihrer ersten ArbeltStagnng versammeln wird. Im Mittelpunkt dieser ersten Arbeitstagung wird ein Vortrag des ProseßorS an der Berliner Universität, Dr. BrunS, stehen. „Die rechtliche Grundlage des politischen Vorgehens der deutschen NelchSrcgicrung in Beziehung auf Gleichberechtigung und Abrüstung." Der NeichSpropaganda- Minister Dr. Goebbels wird die vom ReichSjustizkom- mißar geleitete Tagung mit einer Rebe einleiten, in der er unter Bezugnahme auf baS Thema des Tages nochmals die Notwendigkeit des Vorgehens der NeichSregierung er läutern wirb. . Li» »«« «« deutsch«» Recht geplanten Reformwerk «bergehen» legte ReichSjustizkommtssar Dr. Frank bann dar, daß er be- sondere Ausschüsse gebildet hat, die die einzelnen NechtS- grbtete behandeln sollen. Der erste Ausschuß befaßt sich mit dem Strafrecht, er wird bet seinem Zusammentreten der Oessentlichkeit eine Denkschrift überreichen, in der die Thesen verzeichnet sind, nach denen der Ausschuß seine Arbeiten vorzunehmcn gedenkt. Zugleich mit dem Strafrecht wirb sich dieser Ausschuß auch mit dem Strafprozeß recht befassen. Durch ganz intensive Arbeitsleistung wird »er Ausschuß in einem Zeitraum von vier bis süns Monaten ein neues Strafgesetzbuch für baS Deutsche Reich anSarbeiten. Der Ausschuß wird sich nicht, wie seine Vorgänger im überlebtest System, mit bloßen Vorarbeiten befassen. Davon hat man, wie Dr. Frank betonte, überreichlich genug. Seit dreißig Jahren arbeitete man an der zeitgemäßen Um gestaltung und Ergänzung des Strafgesetzbuches, ohne zn einem Ergebnis zu kommen. Dies ließ sich auch deshalb nicht erzielen, weil jegliche einheitliche Weltanschauung fehlte. Dr. Frank hob hervor, daß eine große und einheit- sich« gesetzgeberische Leistung auch immer an eine große und einheitliche Weltanschauung gebunden ist. Die Grund - lätze, nach denen der Ausschuß das neue Strafrecht ge stalten wird, sind etwa folgende: Ist den Mittelpunkt der Rechtsbetrachtung tritt nicht der Verbrecher als irgend- wie schonenSwertcS Glied der Gesellschaft, sondern die Me- feil schäft al» solche, die vor dem verbrecherischen und asozialen Element zu schützen ist. Da» «ene Strafrecht wir» getragen sei» vo« »em Ge»a«ke« »e» Schutzes des starke«, aesnude», arbeits fähige« ««b arbeltswillige« Teiles des deutsche« Volkes, der gegenüber dem kranken und unwürdigen, dem Unter- Menschentum und der Dekadenz bet uns gottlob der ganz Überwiegende ist. Auch die Einheitlichkeit von Moral und Recht wird baS neue Strafrecht ans seine Fahne schreiben. Der Uebeltäter im strafrechtlichen Sinn wird künftig auch Uebeltäter tm moralische n Sinne sein. Weiter wird das neue Strafrecht weitgehende vorbeugende Sicherheitsfaktoren einbauen. Der Schutz der Be völkerung vor dem verbrecherischen und asozialen Element wirb ohne jegliche Gefühlsduselei vorgenommen werden. Wetter wird das Strafrecht eine rassische Sicherung des deutschen Volkes durch Unfruchtbarmachung verbrecherischer Elemente bringen. Die Verbrechen gegen den Staat, die Wehrstcherhett und die Wirtschaft werden künftig die strengste Ahndung finden. Der Landesverrat steht als am schärfsten zu be- strafendes Verbrechen an der Spitze aller Uebeltaten, und es wirb künftig nicht mehr möglich sein, daß Landesverräter zum Schaden ihres Volkes ungehindert ihr verbrecherisches Tun fortsctzen können. Anch die Ausräumung der Un- sittlich leit wird sich das neue Strafrecht besonders an gelegen fein laßen. Der moralisch lebende Mensch wird den notwendigen Schutz erhalten, nicht in kleinlichen Prüderien, aber in Formen, die nicht, wie es früher möglich war, die Unsittlichkcit zu einem Faktor des öffent lichen Lebens werden laßen. Si« weiterer Ausschuß wird sich mit »er Re«orb«««g b«S ZivilprozeffeS. »er in sei««r aeaenwärtiae« Faffuug «m »««igste« »em »rutsche« Geist eutspricht, befaße». Die ganze Materie des ZivilprozeßeS wird nach den deut schen Rechts- und Wtrtschastvbcdürfntßen geregelt werben. Der Ztvtlprozeß wird nicht mehr eine Angelegenheit theoretisierender Juristen, sondern eine solche der Rechts- undLebenSpraris sein. Hier werden sttr die Arbeiten d«» Ausschußes die Gesichtspunkte der R echt S s tche rhe t t, drrRechtSftndungSbetchleuntguna und der cht La «4 »rtt.'sck Lte Leitschnur der Arbeiten gbgebeu, Sn wenlgm Mengte« neuer StrgfgMbu» vr«ütnwl«lnog nnsoror AorUoor SvdrUUoltnog
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