Aus derselben geht hervor, dass die Zersplitterung zwar bei uns in Deutschland am grössten ist, sie ist aber auch in England und Frankreich nicht so unbedeutend, als gemeinhin geglaubt wird, und liegt daher eine grössere Einheitlichkeit mindestens ebenso im Interesse der anderen Staaten; auch darf nicht über sehen werden, dass naturgemäss von dem Verfasser die deutschen Systeme viel vollzähliger gesammelt werden konnten als die Englischen u. s. w., da das Quellenmaterial hier sehr unzureichend ist; höchstwahrscheinlich könnte man also die Reihe der fremdländischen Systeme noch wesentlich vergrössern, ebenso wie für die deutschen Systeme auf Vollständigkeit noch kein Anspruch gemacht wird. Gesetzliche Unterlage besitzen von sämmtlichen angeführten Systemen wohl nur: No. 4 bezw. No. 16: Für Frankreich durch Napoleon I eingeführt, und No. 7: Die schlesische Leinen-Nummer, durch die Preuss. Maass- und Gew.-Ordnung von 1816. Alle anderen, also auch die Englischen Systeme sind lediglich durch das Herkommen geheiligte Privatvereinbarungen von Käufer und Verkäufer. Allgemeine Bemerkungen zu der Tabelle. Die Nummer giebt entweder an: 1. wieviel Gewichtseinheiten (G) wiegt eine bestimmte, constante Längeneinheit (L) [Proportional-Systeme], oder 2. wieviel Längeneinheiten (L) wiegen eine Gewichts einheit (G) [Reciproksystem] ? — Will man von einem System der Tabelle auf ein anderes übergehen, z. B. von System 2 auf System 4, so multiplicirt man mit den in der Tabelle für den Uebergang zum Metrischen System angegebenen Umrechnungszahlen, also N 2 = 1,655 M, M = 2N 4 , N ä = 2 . 1,655 N 4 = 3,31 N 4 . — M bedeutet stets „Metrische Nummer“. •—