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Band XVIII. No. 3. Chemnitz, den 25. Oktober 1907. s Der Insertion spreis beträgt > pro vicrgespaltene Peutzeile oder deren Raum 30 Pt. Bei Wiederholungen Rabatt. - Maschinisten- Beilagen, von denen der Geschäftsstelle ) ein Probeexemplar einzusenden ist, werden unter genauer Amalie der Auslage > billigst berechnet. l Deutsche und Heizer-Zeitschrift FachlrlaLt des Freien Maschinisten- und Heizer-Bundes Deutschlands, Sitz Ctzemnitz (vormals Sächsischer verband). Die Zeitschrift erscheint am 10. und 25. jeden Monats und kostet jährlich 3.60 Mk. Alle Postämter nehmen Bestellungen zum Preise von 0,90 Ulk. vierteljährlich entgegen. (Deutsche Post-Zeitungs Preisliste Seite 91.) Alle Zahlungen und Sendungen, welche sich auf den Anzeigenteil beziehen, sind an die Geschäftsstelle: Ernst Pilz, Lhemnitz, Fritz Reuterstr. 27, redaktionelle Berichte an dieRedaktion: Julian Rralapp, Lhemnitz, ff artyi an nstr. 15,111 zu richten. Schluß der Redaktion am 3. bezw. 18. jeden Monats. Alle Mitteilungen für den Bunö sind an den Vorsitzenden Julius Emmerich, Lhemnitz, Sonnenstr. II, zu adressieren. Inhalts-Verzeichnis: 1. Gewerbehygieniiche und Unfallverhütungs-Maßnahmen bei der Dampskesselreinigung. 2. Neuerungen an Dampfmaschinen. 3. Das stumpse Schweißen schmiedeeiserner Rohre nach dem Thermitverfahren. 4. Verschiedene Mitteilungen. 5. Ratenzahlung und Abzahlungsgeschäfte. 6. Rechts- und Gesetzeskunde. 7. Gewerblich-Soziales. 8. Bücherschau. 9. Technischer Fragekasten. 10. Juristischer Brieskasten. 11. Redaktionsbriefkasten. 12. Bundes- und Vereinsnachnchten. 13. Vereinsberichte. 14. Eingesandt. 15. Adressenänderungen. 16. Berichtigung. Gewerbehygienische und Unfallverhütungs-Maßnahmen bei der Dampfkesselreinigung.*) Von Ing. Morgner, Assistent der Kgl. Gewerbeinspektion, Meißen. Vor kurzem sind durch eine preußische Ministerialverordnung und durch einen Erlaß des Bundesrats Maßnahmen zum Schutze der mit Dampfkesselreinigungsarbeiten beschäftigten Personen vor geschrieben worden. Und zwar stellt erstere Vorschriften auf für die konstruktive Ausbildung der zur Beleuchtung des Kesselinnern etwa verwendeten elektrischen Handlampen und zugehörigen elek trischen Drahtleitungen; sie ist begründet in der Unfallgefahr, welcher der durch die heiße Kesselinnenluft in Transpiration ge ratene und indessen feucht und zu einem guten Elektrizitätsleiter gewordene menschliche Körper durch den elektrischen Kurzschluß ausgesetzt ist. Wenn sich ihr Geltungsbereich auch nur auf Preußen erstreckt, so gewinnt sie doch dadurch an allgemeinem Interesse, daß auf Grund der allgemein gehaltenen Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung auch die Dampfkesselbesitzer in den anderen deutschen Bundesstaaten von den zuständigen unteren Verwaltungsbehörden zu ihrer Befolgung verpflichtet werden können. Was ferner den erwähnten Erlaß des Bundesrats be trifft, so verfügt derselbe in Ergänzung zu dem im Jahre 1903 in Kraft getretenen Kindeischutzgesetze das scheinbar überflüssige Verbot der Verwendung von Kindern bet Verrichtung der oben näher bezeichnten Reinigungsarbeit; scheinbar überflüssig des halb, weil man annehmen sollte, daß es für Unternehmerkreise eines staatlichen Eingreifens in dieser Hinsicht gar nicht erst be dürfe, sondern daß ihr humanitäres und ethisches Empfinden sie allein dazu führen müsse, so empfindsame, jugendliche Arbeits kräfte von einer derartig anstrengenden Beschäftigung aus zuschließen. Daß es sich bisher in einzelnen Betrieben aber dennoch anders verhalten hat, geht aus den Jahresberichten der Gewerbeaufsichtsbeamten mehrfach hervor. Doch würde man zu weit gehen, wollte man diese Fälle lediglich als Symptom der Gewinnsucht und Ausbeutungssucht der Unternehmer nach billigen jugendlichen Arbeitskräften ansehen, sondern es wird sich hierbei meist um Dampfkessel kleinerer Bauart gehandelt haben, die für erwachsene Personen schwierig zu befahren sind, oder die be treffenden Kesselbesitzer werden sich des nachteiligen Einflusses der Kesselreinigungsarbeiten auf die Gesundheit des Arbeiters nicht im vollen Maße bewußt gewesen sein. Es dürfte demnach zeitgemäß sein, eine Erörterung an zustellen über die Unfallhäufigkeit beim Dampfkesselbetrieb, über die pathologischen Wirkungen des Kesselsteinstaubes auf die Atmungsorgane der mit dem Ausklopfen von Dampfkesseln be schäftigten Arbeiter und über die Mittel und Wege, die ein zuschlagen sind, um letztere vor den gesundheitsschädlichen Gefahren ihrer Berufsarbeit wirsam zu schützen. *) Mit Genehmigung des Verfassers entnehmen wir diesen interessanten Artikel der Zeitschrift „Concordia", Zeitschrift der Zentral stelle für Volkswohlfahrt, Berlin In Deutschland ist die Zahl der Unfälle, die sich beim Dampfkesselbetrieb ereignen, und der Personen, die dabei zu Schaden kommen, gegenüber anderen Ländern mit gleichfalls hoch entwickelter Industrie verhältnismäßig sehr gering. Während des Jahres 1906 trugen sich im deutschen Reiche, ausweislich der amtlichen Statistik, acht Dampfkesselexplosionen zu, wobei vier Personen getötet und fünf schwer bezw. leicht verletzt wurden. In dem gleichen Zeiträume kamen in Amerika nach den Ver öffentlichungen der Hartford Boiler Jnspcction und Insurance Company 450 Kesselexplosionen vor, die 383 Arbeitern das Leben kosteten und für 575 Arbeitern schwere bezw. leichte Verletzungen im Gefolge hatten. Zur Beurteilung dieser Vergleichszahlen sei noch angefügt, daß Amerika, wo keine staatliche Dampfkessel aufsicht besteht und letztere in den Händen von Privatgesellschaften zur Versicherung gegen Sachschäden liegt, keine amtliche Statistik für derartige Unglücksfälle kennt. Der erwähnten Zusammen stellung sind vielmehr vorwiegend Mitteilungen der Tagespresse zugrunde gelegt, die zweifellos nicht über alle vorgckommenen Kcsselexplosionen berichten und als wirklich zuverlässige Unter lagen nicht angesehen werden können. Die Annahme, daß dort die tatsächlichen Verhältnisse noch schlimmer und die enormen Verluste an Menschenleben noch höher als oben angegeben sind, ist demnach nicht unwahrscheinlich. Auch im Vergleiche zu anderen gewerblichen Betrieben weisen bei uns die Dampfkesselanlagen eine geringe Unfallhäufig keit auf. Eine Statistik über die ausschließlich beim Betriebe der letzteren vorgekommenen Unfälle (durch zerspringende Wasser standsgläser, durch Ausströmen von heißem Wasser oder Dampf verursachte Verletzungen der Arbeiter usw.) wird, abgesehen von den durch Explosionen herbeigeführten Fällen nicht geführt. In den vom Reichsversicherungsamte herausgegebenen Tabellen sind vielmchr Betriebseinrichtungen, die gleiche oder ähnliche Gefahren wie Dampfkessel mit sich bringen, in eine Rubrik zusammen gefaßt. Hiernach befanden sich unter den im Jahre 1905 seitens der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Anmeldung gebrachten 68360 entschädigungspflichtigen Unfällen nur 179, die sich an Dampfkesseln, Dampfkochapparaten und Dampfleitungen ereigneten. Im Durchschnitte verunglückten von je 1000 Versicherten 8,34, für die genannte Rubrik betrug diese Zahl nur etwa 3. wobei angenommen ist, daß zur Bedienung der genannten Betriebs vorrichtungen ungefähr 60000 Personen erforderlich waren, was nach den Ergebnissen der 1895 stattgefundenen Berufs- und Gewerbezählung eher zu hoch als zu niedrig gegriffen ist. Diese günstigen Verhältnisse haben zum Teile ihren Grund in der Art des Dampfkesselbetriebes. In erster Linie sind sie aber auf die gründliche staatliche Aufsicht durch die Gewerbeaufsichts beamten und durch die Ingenieure der Dampfkesselüberwachungs vereine zurückzuführen, die auf Grund der vom Reiche und von den einzelnen Bundesstaaten erlassenen Dampckesselgesetze und nach K 120a der Reichsgewerbeordnung für einen unfallsicheren