V. Die Schule und der Schulmeister 1. Die Eutritzscher Schule e Volksschule, insbesondere die Dorfschule, blieb von: 10. bis 18. Jahrhundert in einem traurigen Zustande. Noch immer stellte man meistens Bediente, ver kommene Handwerker, abgedankte Soldaten, mißratene Studenten, überhaupt Leute von zweifelhafter Moralität und Bildung als Lehrer an. Ihr Einkommen war dürftig, ihr Ansehen gering. Der Schulbesuch wurde im Sommer fast gänzlich eingestellt. Das Volk, besonders der Bauer, betrachtete die Schule als eine Last, die Geistlichkeit sah sich zwar als Herrin derselben an, tat aber im ganzen sehr wenig für sie. Da Gohlis nach Eutritzsch eingepfarrt war, besuchten auch die Gohliser Kinder den Unterricht daselbst. Diese Einrichtung stieß allerdings auf harten Widerstand, der erst durch Verhandlungen mit dem Konsistorium 1556 gebrochen werden mußte. Die Bewohner von Gohlis und Möckern weigerten sich, irgendwelche Lasten für das Pfarrgebäude und die Einstellung eines Kirchners, der Küster- und Lehrerdienste tat, gemeinsam mit Eutritzsch zu tragen. Die Entscheidung übertrug beiden Dörfern gleiche Pflichten für die Erhaltring des Pfarrgebäudes und die Besoldung eines Lehrers. Dafür erhielten sie auch das Recht, daß ein bis zwei Vertreter befugt waren, alljährlich die Kirchenrechnung zu prüfen. Außer dem durften Bauern von Gohlis und Möckern bei angemessener und sicherer Verzinsung Geld vom Kirchenvorrate entleihen, was bisher nur Eutritzscher Einwohnern gestattet war. Gohliser Kinder werden trotzdem wohl nur spärlich in der Eutritzscher Schule er schienen sein, denn es stand ganz im Ermessen der Eltern, ihre Kinder hinzuschicken oder nicht. In einen: Visitationsbericht vom Jahre 1578 heißt es: „Sind itzt nur zwehn Knaben in der Schule, Warn ihrer Viel, sinds über 12 nicht. Besoldung des Küsters oder Schulmeisters sind 12 volle Schock, 100 Brodt, 200 Eier. Ist froin, vleißig, treu, doch berichten die Leutlein, daß der Küster nachlessig sei und das die Knaben ihme arbeiten müssen, wenn sie zur Schule gehen. Soll ihme ernstlich verboten werden." Von dem 1612 erwähnten Schulmeister Erhard Adler ist uns das in einem Leipziger Ratsbuche auf bewahrte Testament erhalten. Darin vermacht er seiner Frau als Alleinerbin in Dankbar keit für sechzehnwöchentliche aufopfernde Pflege seinen ganzen Hausstand, dazu noch seine Kleider, Bücher, sein bares Geld und auch seine Schulden. Daß ein schuldenfreies Leben auch bei den bescheidensten Ansprüchen damaliger Zeit kaum möglich war, zeigt eine Auf stellung des Schulmeisters von 1633. Eine feststehende Einnahine von 17 Talern war ihm jährlich von der Kirche zugesichert. Dazu kommen noch etliche Nebeneinkünfte: für Herumtragen des Klingelbeutels vier Groschen, für Reinigung der Altarwäsche zwei