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Chemnitzer Anzeiger und Stadtbote : 25.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512382794-188502255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512382794-18850225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512382794-18850225
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungChemnitzer Anzeiger und Stadtbote
- Jahr1885
- Monat1885-02
- Tag1885-02-25
- Monat1885-02
- Jahr1885
- Titel
- Chemnitzer Anzeiger und Stadtbote : 25.02.1885
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WWWWWWWWWWMMWWWWWW Mittwoch, «». 8«»»« IS». lMbole. Unparteiisches Tageblatt für Chemnitz und Umgegend besonders für die Vororte: Altchemnitz, Altendorf, Bernsdorf, Borna, Ebersdorf, Furth, «ablenz, «löfa, Helbersdorf, Hilbersdorf, Kappel, Neustadt, Schöna». L Unterhaltungs-Blätter, NLLLmL Anzeiger-Bil-erbuch. Jnfeetion-prei»: die schmale (Ispaltige) KorpuSzeile oder deren Rau« IS Pfennige. — — Unter Eingesandt pro Zeile 30 Pfennige. — Auf große Annoncen und Wiederholungen Rabatt. — Annonce» »Annahme für die nächste Nummer bis Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Rachmittaß Annoneeubestellunae« von auswärts wolle «au de« JnsertionSbetrag stets beifügen (kleinere Betrüg« in Briefmarken) je 8 Silben de» gewöhnlichen KorpnSschrist bilden eine Zeile und koste» 1V Pfennig«. «SouuemeutSbestellmryen, Vierteljahr!. ISO Pf. (Zntr. 40 Pf.), mouatl. SO Pf. (Zutr. 1b Pf.), nehmen an dt« BerlagSexpedittou und Ausgabestelle« in Ehemnitz und obigen Borone». Außerhalb dieser Ort« kann der Anzeiger nnr bei den Postanstalteu — Postzeitungs-Preislist« für 188S Nr. 1114 — bestellt w«L«». In Oesterreich-Ungarn ist der Ehemuitzer Anzeiger zum AbonuementSpreise von vierteljährlich 1 Gulden 54 Kr., monatlich 52 Kr. (exkl. Agiozuschlag) durch die Postanstalten zu beziehen. BerlagS-Expedition: VleJirod«« «ied«. Rnckdruckerei, Lbemnitz, Tbeaterstraße 48 (ebemalige» Bezirksgericht, gegenüber de« Kastn»s. » Bekanntmachung, die Sonstiluirung der Ortskrankenkasse für die Gemeinde Kappel betreffend. Lus Grund von 8 SO des für die vorbezeichnete Ortskrankenkasse errich teten Kassenftatuts werden 1. alle zur voraedachten Kaffe gehörigen Mitglieder, welche groß jährig und tm Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind, sowie 2. alle diejenigen Arbeitgeber, welche für Kassenmitglüder Beiträge aus eigenen Mitteln zu leisten haben, hiermit auf Mittwoch, den 4 März 1885 Bormittags 10 Uhr zur erstmaligen Generalversammlung behufs der Wahl de- KaffenvorstandeS im Gasthause zu Kappel eingeladen. - Die Wahl geschieht geircnnt von den Kaflenmitgliedern und von de» "Arbeitgebern derart, daß elftere 6, letzter« S Vorstandsmitglieder wählen. Zur Kaffe gehören nach 8 1 des Statut« da» Tischler-, da» Appretur-, das Stickerei-, das Struulpfwirker-, da» Klempner-, das Gießerei-, das Maschinenbau-, da» Zimmer-, das Schmiede-, da» Kartonnagen-, das Fleischer-, das Bäcker-, da» Restaurations-, das Stellmacher-, das Schneider«, das Maurer-, da- Spinnerei«, das Drechsler-, das Handschuh-, das Gärtner-, das Nadelmacher-, das Glaser-, das Müller-, das Brunnenbau-, das Schuh macher- und das Sattlergewerbe, die Fabrikation von Chemikalien, sowie der Lohnfuhrwerksbetrieb und der Landwirthschaftsbetrieb. Personen, welche in Betrieben beschäftigt sind, für welche eine Betriebs- (Fabrik-)Kronkenkasse errichtet ist, sind nickt Mitglieder der Kaffe. Die Kassenmitglieder haben ihre Berechtigung zur Theilnahme an der! Generalversammlung durch «ine vom Arbeitgeber über das bestehende Arbeits- verhältniß ausgestellte Bescheinigung oder sonst glaubhaft nachzuweisen. Chemnitz, den 21. Februar 1885. Königliche Amtshauptmannschaft. Schwedler. F. Geldbuße bis zu 100 Mark, beziehentlich im Unvermögen mit entsprechender Haft bestraft werden. Chemnitz, den 19. Februar 188S. Königliche Amtshauptmannschaft. Schwedler.v. K. Bekanntmachung. Das Reichsgesetzblatt Nr. 6 vom Jahre 1838 ist hier erschienen und enthält: Gesetz, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, vom 20. Februar 1885; Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Weizen, Roggen, Buchweizen und Gerste, vom 2». Februar 188S. Dasselbe liegt an Rathsstelle, Hauptregiftratur immer Nr. 15 im neuen RathhauS l4 Tage lang zu Jedermann» Ein- cht aus. Chemnitz, den 23. Februar 1885. Der Rath der Stadt Chemnitz. Andre, vr.. Oberbürgermeister.Sch. Bekanntmachung. Das Unterzeichnete Polizeiamt ist im Besitz der in den beibezeichneten Zähren erschienenen Adreßbücher folgender Städte: Bekanntmachung. Nachdem am 10. Februar laufenden Jahres Herr Gemeindeältester Friedrich Rebert Drechsel aus GornSderf als stellvertretender Standesbeamter > für Gornsdors in Pflicht genommen worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Chemnitz, den 16. Februar 1885. Königliche Amtshauptmannschaft. Schwedler. v. K. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums de- Innern ist von der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau anderweit bestimmt worden, daß alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen der Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (»ier Mal 24 Stunden) von der Stunde des ein- getretenen Todes an im Sterbehause zu belasten, sondern au» letzterem spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist zu entfernen sind, um entweder beerdigt oder in die Todienhallen übergeführt zu werden Solches wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung unnachsichtlich mit achen 1883, Altenburg 83, Annaberg 84, Apolda 32. Auerbach 81, Barmen 82, Basel 80, Bautzen 83, «erlm 84, Bern 8l, Bernburg 85, Beffungen 85, Bockenheim 85, Bremen 85, Bremerhav. 85, Breslau 82, Bromberg 83, Burtscheid 83, Charlottenb. 84, Creseld 85, Darmstadt 85, Dortmund 83, Dresden 85, Düren 83, Duisburg 84, Elbing 84, Erfurt 84, Elsterberg 81, Eschweiler 83, Essen 82, Eupen 83, ^Frankfurt a. M. 25, Franksurt a O. Köln a R. 83, Freiberg 83, reiburg 84, ürth 84, ,>era 85, Geestemünde85, Lübeck 84, Glauchau 82, Magdeburg 83, Mannheim 84, Königsberg 83, Leipzig 84, Len^enfeld i Liegnitz 83, Gotha 84, Grabow 85, 'alle 85, amburg 85, annover 85, Münster 84, München 85, Mylau 8l, Netzschkau 8' eidelberg 83, Nürnberg 85, eilbronn 82, Oldenburg 82. Osnabrück arlsruhe 93, Kiel 82, Posen 82, Reichenbach i- V 81, Rostock 84, Schwerin 84, Stettin 85, Stuttgart 85, Treuen 8l, Ulm 80, Vegesack 85, Weimar 85, Wiesbaden 83, Würzburg 84, "ittau 80, iürich 84, iwickau 83. Diese Bücher sind etwaigen Interessenten deren Einsicht während der gewöhnlichen E. Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer 11, gegen 30 Pf. erfolge» kann. emnitz, am 19. Februar 1885. . Das Polizeiamt. Siebdrat- 84. Blaue» i. B.84, in der Weise zugänglich, daß »editionsstunden im Rathhaus, nttrichtung einer Gebühr von Fschr- Bekanntmachung. Zufolge bei uns erstatteter Anzeige sind folgende mit Nr. 5844 «bth. II. bezeichnete auf Mathilde Selma Großer hier, - 11349 - II. . . Friedrich Max Jehmlich hier, und - 6753 - II. . . den Ortsverein für Klempner und Metallarbeiter hier lautende Chemnitzer Sparkassenbücher abhanden gekommen. Die etwaigen Inhaber dieser Bücher werden daher anfgrfordert, ihr« Ansvrüche an dieselben, bei deren Verlust, bis zum 31. Mai 1885 in unserer Sparkaffen - Expedition anzumelde», widrigenfalls nach Ltzlanf dieser Frist bezüglich dieser Bücher nach 8 13 deS Sparkaffe« - Rrgnlativ» verfahren werden wird. Chemnitz, den 24. Februar 1885. Di« Verwaltung der Sparkasse. «ilh- Voigt. . Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Klempnermeifters OSkar Strinert, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird heute am 21. Februar >885 Nachmittags halb 4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt vr. Tasten in Ehemnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 21. März 1885 bei dem Gerichte anzumelden. „ Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine- anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerauSschuffes und eintretenden Falle» über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichnete» Gegenstände auf den 13. März 1885 Vormittag» 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 8. April 1885 BormittagS 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. I> Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgeaeben, nicht» au den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, de« Konkurs verwalter bis zum 27. März 1885 Anzeige zu machen. Königliche» Amtsgericht Chemnitz. Rohr. Begl.: «kt. Pötzsch, G-rschrb. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Bermögen de» Materialwaareu- händlers Wilhelm Pastor in Chemnitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter», zur Erhebung von Einwendungen gegen da» Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß fassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren BermögenSstücke de« Schlußtermin auf den 18. März 1885 Vormittags II Uhr vor dem Königlichen Amtsgericht Hierselbst bestimmt. Chemnitz, den 20. Februar 1885. Pötzsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht». Erledigt hat sich der hinter dem Handarbeiter Friede. Julius Thiele auS Deuben unterm 10. Juni 1884 erlassene Steckbrief durch Ermittelung Thiele'». Ehemnitz, den 19. Februar 1885. Königliche Staatsanwaltschaft- vr. Schmidt. Telegramme de» EH emnitz er Gknzeiger». Lom 23. Februar. Köln. Der Schwurgerichtshof sprach heute den Kaufmann Karl Rogge, welcher angeklagt, den Hauptmann Hirsch gefordert und im Duell tödtlich verwundet zu haben, frei. Es wurde nachgewtesen, daß der Vetödtete sich in beleidigender Weise um die Gunst der Ehe frau des Rogge beworben hatte und daß alle Versuche, ihn daran zu hindern, vergeblich gewesen waren. Wien. Die Budgetdebatte beginnt am Donnerstag, nachdem zwischen der Regierung und der Rechten Einvernehmen erzielt ist. Wien. Das Kongogebiet soll, wie verlautet, in vier Provinzen getheilt werden, mit Berwaltungssitzen in Banana, Vivi, Leopoldoille und der Aequatorstation. Die betreffenden Gouverneure sind schon nominirt. — Demnächst begiebt sich Stanley nach dem Kongo als General-Gouverneur deS neuen Kongostaates. Moskau. Der »Moskauer Zeitung" zufolge hat der Reichs rath den Zoll auf landwirthschaftliche Maschinen, ohne Rücksicht da rauf, aus welchem Material dieselben angefertigt sind, auf 50 Gold kopeken per Pud festgesetzt. (Weitere Telegramme siehe am Schilift deS redaktionellen TheileS.) Sprachen, ohne deshalb ihren Werth zu verkennen, viel schärfer zu Veranstaltung und Organisation bedürfe? Leibe, als dies bei uns der Fall ist. Am 18. Oktober 1884 feierte sicht nicht sein. Das kann doch ihre Ab- D-utscheS a«S New Bork Es weht eine andere Lust drüben über dem großen Wasser. Man gewahrt dies, wenn man die Anschauungen von Hüben und Diüben mit einander vergleicht, und es wird noch lange dauern, bis die zwischen dem neuen und dem alten Erdtheil immer zahl reicher hin- und herschießenden Geistes- und Kulturblitze eine Aus gleichung herbeigeführt haben werden. Wenn schon allezeit die deutsche Einwanderung in Nordamerika hierzu wesentlich beitrug, so thut heute das deutsche Vereinsleben in den Vereinigten Staaten io dieser Be ziehung ein Mehr und ein ganz Außerordentliches in neuester Zeit, Indem diese Vereine die europäische Wissenschaft in ihren Vertretern zu sich laden. Hervorragend thätig in dieser Beziehung ist der Deutsche geselligwiffenschastliche Verein von New Jork, der soeben das achte Heft seiner Verhandlungen versendet. Der Verein zählte Ende 1883 223 Mitglieder, hielt 14 Plenarversammlungen, bei denen Borträge gehalten wurden. Noch am 18 Januar 1884 hielt der inzwischen verstorbene vr. Brehm einen Vortrag über „Zug- und Wandervögel," der von siebenhundert Personen besucht war. Am k. Februar sprach P. Goebel über: „Das Telephon uvd seine Er finder"; am 20. Februar T. Kaufmann über: „Die Kunst im Zu sammenhang mit der Geschichte"; am 19. März vr. P. Precht über: »New-Jork im siebzehnten Jahrhundert"; am 2. April fand eine große Debatte statt über die Frage: »Ist das Erlernen der klassischen Sprachen eine nothwendige Vorstudie für das Fachstudium und wesentlich für die allgemeine Bildung?" Wir führen die Titel dieser Vorträge hier an, um damit ein anschauliches Bild der Thätigkeit deS Vereins zu geben, welche alle Fächer des Wissen» umfaßt. Die Aeußerungen der zuletzt erwähnten wissenschaftlichen Frage zeigen am besten den Unterschied zwischen amerikanischen und europäischen An schauungen. Man geht drüben der „Nothwendigkeit" der klassischen der Verein sein Stiftungsfest, bei welchem der Präsident, Professor Werner, die Festrede hielt. Die Hebung deS Deutschthums in Amerika nennt er eine hohe Aufgabe deS Vereins und sagte unter Anderem: „Je mehr da» Ansehen des DeutschthumS die Erkenntniß dessen, wa» Professor White in seiner denkwürdigen Festrede zur Jubelfeier der Deutschen Gesellschaft treffend als den »deutschen Be danken" charaktrrifirt hat, in Amerika Wurzel faßt, desto berechtigter, ja nothwendiger erscheint das Bestehen, desto bedeutungsvoller wird die Mission des Vereins, wie der unsere." Ein WdelS - «Kongreß. L. D. Die deutsche Adelsgenoffenschaft ist vorigen Sonnabend in Berlin zu einem Adelstage zusammengetreten. Vielleicht wird man nun etwas Mheres über die eigentlichen Zwecke und Ziele der Ge nossenschaft erfahren, über welche die Herren selbst bisher noch nicht genügend Klarheit verbreitet haben. Ihrer eigenen Aussage nach will die Genoffenschaft ein Sammelpunkt sein zu einer allmählichen Neuorganisation des Adels. In der That fehlt hier Alles, was sonst eine Gemeinschaft zu- sammenhäli; gemeinsame wirthschaftliche Interessen hat der Adel ebensowenig zu vertreten, wie gemeinsame politische Rechte. Unsere Verfassungen und Gesetze wissen von einem Adelsstände mit besonde ren Rechten und Befugnissen nichts mehr, und wenn unsere Preußische Verfassung auch nicht ausdrücklich den Adelsstand aufhebt, wie das die Reichsoerfaffung von 1819 that, so bestimmt sie doch dem Sinne nach ganz ähnlich (Art. 4j, daß alle Pr-yßen vor dem Gesetze gleich find und Standervorrechte nicht stattfinden. Mit der rechtlichen Entwickelung hat die wirthschaftliche und soziale Schritt gehalten. Der Grundbesitz ist schon längst nicht mehr ein Vielmehr soll die »ethische" Flagge nur „zunächst" und „vor erst" ausgesteckt werden, während das eigentliche Ziel eben darin be steht, die verloren gegangene rechtliche und wirthschaftliche Gemein samkeit wiederherzustellen, die alten Privilegien nach Möglichkeit z« konserviren und neu zu beleben, die verfassungs- und gesetzmäßige Gleichstellung der Adeligen mit den Bürgerlichen nach Kräften rück gängig zu machen. Daß die» da» Ziel ist, beweist schon der früher erwähnte Vorschlag, daß in unsere Strafgesetzgebung die veraltete Bestimmung wieder ausgenommen werden soll, wonach bei Begehung gemeiner Verbrechen der Adel aberkannt, der wegen solcher Verbrechen verurtheilte Adelige also in den Bürgerstand zurückgestoßen wird. In jener Bestimmung lag eine schwere Beschimpfung für den Bürgerstand, die daher in der gesummten neueren Strafgesetzgebung auSgemerzt und auch in unser deutsches Strafgesetzbuch nicht aufgenommen ist. Die Herren von der Adelsgenoffenschaft wollen sie wieder einführen; sie sind empört darüber, daß „Grafen in der Sträflingsjacke" die Ehre de» Adelsstandes beflecken sollen. Für den Bürgerstand find solche Elemente aber wohl gut genug? Kann er dafür, daß sie sich mitunter auch im Adel vorfinden? Jakob Grimm erklärte schon die sogenannte »Erhebung in de» Adelsstand" alseine »Beeinträchtigung und Schmach" für den Bürger« staud; er war es, der in der Frankfurter Nationalversammlung den Antrag stellte, daß nicht nur alle rechtlichen Unterschiede zwischen Aseligen, Bürgern und Bauern aushören, sondern auch keine Er hebung in den Adelsstand mehr stattfinden solle. Und demselben Volke, das erst jüngst den hundertsten Geburtstag diese» wahrhaft adeligen Bürgers in dankbarer Verehrung feierte, kommt man jetzt mit der Zumuthung, daß gemeine Verbrechen mit der Zurückversetzung in den Bürgerstand gebüßt werden sollen! Wir haben in letzter Zeit manchen traurigen Rückfall erlebt; dennoch hoffen wir im Interesse einer friedlichen Fortentwicklung Privilegium des Adels. Mit der Aufhebung der gutsherrlichen Rechte und der Wiederherstellung eines freien Bauernstandes hat , , «ine Verschiebung stattgefunden, der erst jüngst der Reichskanzler! unsere» Vaterlandes zuversichtlich, daß die „ethischen" Bestrebungen selbst ,m Reichstage Ausdruck gab. indem er erklärte, ein wesentlicher! dieser Genossenschaft, von denen wir soeben eine kennen gelernt haben, Unterschied zwisch.n Groß- und Kleingrundbefitz sei bei uns nicht fromme Wünsche bleiben werden. Die besseren und einsichtigeren meyr vorhanden Andererseits hat die wachsende Macht der Industrie und des Ha, dels die soziale Stellung des Adels und ihren einstigen Glanz verdunkelt. Sowohl in Politischer und rechtlicher, wie in wirthschastlicher Beziehung fehlt es also zur Zeit an einer gemeinsamen Grundlage für eine deutsche Adelsgenoffenschaft. Die Herren, die durch den Mund der »Kreuzzeitung" sprechen, fühlen das auch sehr wohl, und sie erklären daber, daß sie zunächst nur eine »ethische Berufsgensffen- schast" anstreben, weil es an einer anderen greifbaren Handhabe vor erst fehle. Bei dieser Erklärung ist auf die nebenher durchschlüpfen den Wörtchen »zunächst" und „vorerst" weit schärfer zu achten, als auf das wohlklingende, aber in diesem Falle nichtssagende Wort ^„ethisch". Ethisch, das heißt auf gut deutsch: sittlich, soll jede Ge nossenschaft sein, und eine besondere adelige Sittlichkeit giebt es nicht. Odrr meinen die Herren etwa, daß es zur Pfleg« der guten Sitte, zur Hebung der Sittlichkeit unter dem Adel einer besonderen Männer unsere» Adel- aber mögen beherzigen, was Ernst Moritz Arndt im Anfang des Jahrhundert» (in seinem »Grift der Zeit") dem damaligen Adel zurief: „Die Natur kennt keine Stammbäume und Geschlechtstafeln, sie theilt Tugend und Talente nicht nach alten Geschlechtern au», und es ist ein seltcner Stern, daß große Väter große Söhne zeugen. Edel und wohlgeboren ist nicht», als wa» die Natur gut gemacht hat . . . Edelleute, ahnet und fühlt, daß da» Alte wirklich veraltet ist. Laßt fallen, was fallen muß, und helft durch Arbeiten und Tugenden, die allein ewigen Adel geben, die alternde Welt wieder auS den Ruinen aufrichten I" Politische Rurr-schan. Deutsches Reich. Die afrikanische Konferenz beschloß Mon tag die N-utralisirung de-Kongostaates. Die Anerkennung desselben durch Belgien und Dänemark ist heute erfolgt. I
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