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General-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend : 22.03.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384843-189803220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384843-18980322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384843-18980322
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGeneral-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend
- Jahr1898
- Monat1898-03
- Tag1898-03-22
- Monat1898-03
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Nr. S«. — ISV8: — Diese verbreitetste unparteiische Leitung erscheint Wochentags UbendS (mitDatnm des nächsten LageS) und kostet mit den sechs Wöchentlichen Beiblättern: 1 Sächsischer Erzähler, L. Meine Botschaft, L. Gerichts-Zeitung, 4. Sächsisches Allerlei, k Jllnstrirtes Unter- haltrmgSvlatt, k. Lnstiges Btld-rvnch monatlich bv Pfennig«. I8SS. Postliste: Nr. 2803, jtelkgramul -ildrels«! Seu»aI°»j«Iger. 8-r„lPr-chstkll- Nr. US. Anz für Chemnitz und Umgegend. (Sächsischer La«d«S-rr,t,ekaer1. Gegründet 1878 als „Anzeiger" ie. Verlag und Rotation-maschtnen-Drntk von Alexander Wied« in Chemnitz, Theatersirak« Nr» S. Dienstag, den 22. März. Anzeigenpreis: »gespalten« CorpnSzeile (ca.9 Silben fassend) oder deren Ramn lSPfg. (Preis verzeichnisse ä. Zeile 20 Pfg.) — Bevorzngtc Stelle («gespaltene Petit-Zeile circa 11 Silben fassend) 30 Pfg. — Anzeige,» können nnr bis Bormittag l0 Uhr angenonunen wa-den, da Druck and Verbreitung der große» Auslage längere Zeit erfordern. Geschäftliche Anzeiger-Inserat« finden für billigsten Preis zugleich Verbreitung durch die täglich erscheinende Chemnitzer Eiselibtihn-ZettlUlg. Amtliche Anzeigen. Zwangsversteigerung. Das im Grundbnche auf den Namen Justine verw. Winter einge tragene, in Rltendors an der Bergstraße gelegene, nach dem Grundbuche die Parzelle» Nr. 397,998,399 nnd 400 des Flurbuchs umfassende Feldgrundstütk Folium 16 des Grundbuchs für Altendorf, geschätzt auf 17,880 Mark, soll an hiesiger AmtSgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 21. April 18»«, Vormittag» 0 Uhr, als Anmeldet-rmin, ferner dtr 6. Mai 1«««, Vormittags ' ,11 Uhr, als Versteigerung», tennin, sowie der 1«. Mai 18»«, Vormittag» 11 Uhr» als Termin zur Verknndnng de» Vertheilnngsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ansgefordert, die ans dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrcnden Leistungen, sowie Kostensorderungen spätestens im Amneldetermine anzumclden. Eine Ucbersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Nangverhältnisses kann nach dem Anmcldetermine I» der Gcrichtsschrciberei des königl. Amtsgerichts ein- L'sehen werde». Deutscher Reichstag. . 65. Sitzung vom 19. März, 1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt. Am Buudcsrathstisch: Kriegsminister v. Goßler. Die Berathung der Militärstrafprozeßordnung wird fortgesetzt. Die HZ 232—269 werden ohne Debatte angenommen. H 230 handelt von der Oeffentlichkeit der Verhandlungen. Nach der Regierungsvorlage kann die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. Wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung besorgen läßt. Unter welche» Voraussetzungen und in welchen Formen der Aus schluß der Oeffentlichkeit aus Gründen der Disziplin zu erfolgeil hat, bestimmt der Kaiser. Die Kommission hat diesen zweiten Absatz wie folgt gefaßt: Unberührt bleibt die nach H 8 des Reichsmilitärgesetzes dem Kaiser znstehcnde Befugnis), allgemeine Vorschriften darüber zu erlasse», unter welchen Voraussetzungen das Gericht die Oeffentlichkeit der Verhandlung wegen Gefährdung der Disziplin ausschließen kann. Die Abg. Be«kh, Mttttckel (freist) beantragen, ebenso wie die Abg. Auer und Gen-, den Absatz 2 zu streichen. Abg. Oevtel (Soz.) begründet deu Antrag und verweist ans die analogen Bestim mungen der bayerischen Militärstrafprozeßordnnng. Es müßten Kautelen gegen den willkürlichen Ausschluß der Öffentlichkeit geschaffen Werden. Abg. Berkh begründet den freisinnigen Antrag. Der Absatz 2 sei überflüssig, da im Absatz 1 schon die militär-dienstlichen Interessen stehen. Auch sei es zweifelhaft, ob Absatz 2 in Bayern durchgeführt Werden könne, wen» man das bayerische oberste Militärgericht an erkenne. Hierauf wird nach Ablehnung beider Anträge die Kommissions» fassung mit großer Mehrheit aufrecht erhalten. Die HH 271—73 werden ohne Debatte angenommen. Z 274 bestimmt, daß der Zutritt zur öffentlichen Verhandlung kktivcn Militärpersvncn gestattet sei, die im gleichen oder höheren Range als der Angeklagte stehen. Aus den Berliner Mürztagez» des Jahres 1848. Ein Stückchen Weltgeschichte in subjektiver Spiegelung. Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht Alexandra v. Schleinitz in der ,,N. Fr. Pr." nachstehend« bedeutsame Episode aus dem Leben des Kaisers Wilhelm I.: Es ist der 19. März des Sturmjahres 1848. Wir befinden uns in Berlin. Mein Vater, Freiherr Julius v. Schleinitz (ge storben 1865 als Regierungs-Präsident in Trier), damals Geheimer viegierungsrath im Ministerium des Innern, bewohnte mit seiner Familie den ersten Stock des Hauses Nr. 2 im „Karlsbad", einer dicht vor dem Potsdamer Thor gekegenen Straße, die zu jener Zeit noch einen recht ländlichen Charakter trug. Von unserem Balkon aus sah man jenseits der Straße große eingezäunte, mit Obstbäumen besetzte Wiesen liegen. Bekanntermaßen erfolgte in diesen kritischen Tagen der Abzug sämmtlicher Truppen von Berlin. Schweren Herzens gehorchten sie einem mysteriösen mündlichen Befehle, der fälschlich im Namen des Königs eltheilt ward, dessen eigentlicher Urheber aber niemals ermittelt werden konnte. Als die Truppen späterhin wieder nach Berlin zurüclkehrtcn, brachten wir Kinder er müdete», auf jenen benachbarten Wiesenplätzen lagernden Soldaten Kaffee und Gebäck. Vor dem Abmarsch der „Soldateska" ivar es aber bereits zu blutigen Zusammenstößen zwischen dem Militär nnd der hauptstädtischen Bevölkerung gekommen. Ich entsinne mich, zu Wiederholten Malen von unserem Balkon aus mit beklommenem Gesühle das von der inneren Stadt herüberdröhncude Schießen ver nommen zu haben, ei» -unheimliches Zeugniß der dort sich ab- spielcnden Slraßcnkämpfe. Am Nachmittag jenes 19. März, als schon die erste leise Dämmerung sich bemerkbar machte, befanden wir Kinder nebst einem jungen Vetter uns mit unseren Eltern im Wohnzimmer. Ich hatte damals das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet, doch was jetzt geschah, hat sich mir unauslöschlich eingeprägt. Es öffnete sich die Thür, und im Zimmer erschien im kohlschwarzen Anzuge, mit todt- bleichem, verstörtem Antlitz, ganz anders anzusehen als sonst, ,fremdartig, feierlich, gleich einer Unerhörtes verkündenden Erscheinung, -die meiner Mutter sehr besreundete, sie fast täglich besuchende Gräfin 'Adele Haackc. (Sie starb um 1890 als Palastdame der Kaiserin Augusta, in deren persönlichem Dienst sie mehr als sechzig Jahre gestanden hat.) Am 7. Juni 1629, dem Tage der Vermählung der jungen weimarischen Prinzessin, der Enkelin Karl Augnst's, mit Prinz Wilhelm von Preußen, zweitem Sohne Friedrich Wilheini's 11!., ward sie dieser als Hofdame beigegeben. Noch sehe ich die Crä » Haacke, wie sie damals am 19. März in unserem Die Kommission hat den Zusatz beschlossen, dem Verletzten sei der Zutritt in allen Fällen zu gestatten. Abg. Baffevmaim (nat.-lib.) beantragt statt dessen» daß das Gericht über die Zulassung des Verletzten zu entscheiden hat. Der Antrag wird angenommen, nachdem Abg. Baffeimatttt, Abg. von Staudy (kons.) und der Kriegsminister Vvtt Gotzlev ihn be fürwortet. Nach H 275 kann der Zutritt weiblichen und unerwachsenen Per sonen untersagt werden, sowie solchen, welche in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen. Abg. Bebel (Soz.) beantragt, die Worte „weiblichen* zu streichen, da der Gattin und der Schwester des Verletzten gestattet sein müsse, anwesend zu sein. Abg. Beckh bemängelt die letzte Zeile des Paragraphen, da sie dem Vorsitzenden zu große Macht verleihe. Abg. Spahn (Zentr.) bekämpft den Bebel'schen Antrag, da er zu weit führen würde, und empfiehlt deu Kommissionsbeschluß, wo nach der Verletzte auch nichtöffentlichen Verhandlungen event. bei wohnen solle. Abg. Freiherr P. Sttttttt» spricht sich in gleichem Sinne aus. Der Paragraph wird in der Kommissionssassung aufrecht erhalten. Die 88 276—321 werden ohne wesentliche Debatte angenommen Mit Z 322 beginnt der Abschnitt über die Vertheidigung. Z 322 lautet nach der Regierungsvorlage: Der Angeklagte kann sich, nachdem die Anklage erhoben ist, des Beistandes eines Vertheidigers bedienen. Diese Bestimmung findet in den zur Zuständigkeit der Standgerichte gehörigen Sachen keine Anwendung. Die Kommission hat folgende Fassung beschlossen: Der Ange klagte kalin sich nach Abschluß des ErmittclungsverfahrenS des Bei standes eines Vertheidigers bedienen. Diese Bestimmung findet in dem Verfahren vor den Standgerichten keine Anwendung. Abg. Atter und Genossen beantragen, daß in jedem Fall der Vertheidiger hinzugezogeu werden kann. Abg. Beckh (freist) beantragt, den Absatz 2 zu streichen. Abg. Späh» (Zentr.) empfiehlt den Kommissionsbeschluß. Derselbe wird sodann ausrecht erhalten unter Ablehnung beider Au träge. .. . , Bei Z 326 will ei» Antrag Atter, daß alle Rechtsanwälte zur Vertheidigung znzulasse» seien, und nicht nur solche, welche zu dem Behuf von der obersten Militärjustizverwaltung ernannt sind. Ein Antrag Mttttckel will ebenfalls alle Rechtsanwälte zulasten, wofern bürgerliche Delikte unter Anklage gestellt sind. Einem zweiten Antrag Munckel zufolge soll auch eine etwaige Gefährdung militär dienstlicher Interessen oder der Staatssicherheit kein Grund sein, einen Rechtsanwalt nicht zuzulasscn. Ein Antrag v. Pttttkamer endlich will den von der Koni- Mission beschlossenen Zusatz streichen, wonach, falls nicht eben Ge fährdung militärdicustlicher Interessen oder der Staatssicherheit zu besorgen ist, bei Verhandlung über bürgerliche Delikte alle bei deutschen Gerichten amtircnden Rechtsanwälte zuzulasscn sind. Nach dem die Abgg. v. Stavdy und Oevtel die von ihren Parteien gestellten Anträge kurz befürwortet, bittet Zimmer stand, noch tönen in meinem Ohr ihre Worte: „Entfernt Eure Leute, cntsernt die Kinder; unten sind Prinz und Prinzessin von Preußen und suchen Zuflucht bei Euch!" Unser Diener, Namens Köhler, war ohnedies abwesend. Besorgt um seine dort wohnenden Angehörigen, war er nach der jenseits der Spree, im alten „Cöln" gelegenen Heiligengeiststraße geeilt, wo die Aufständischen mächtige Barri kaden erbaut hatten und wo cs besonders turbulent hergegangen sein sollte. Mein Vater stürzte hinunter, öffnete den Schlag des vor dem Garteuthor haltende» Wagens, der, nachdem ihm seine hohen Insassen entstiegen waren, sofort wieder davonrollte — und von ihm geleitet, von meiner Mutter empfangen, betraten Prinz und Prinzessin von Preußen unsere Wohuräume. Darüber, wie sich jetzt hier der prinzlichen Herrschaften Aufenthalt gestaltete, der mehrere Stunden währte, kann ich nicht aus eigener Anschauung belichten, doch ist mir alles hier Geschilderte von meinen Eltern überliefert worden. Das Gesicht mit den Händen verhüllend, sank die Prinzessin in vollständiger Erschöpfung auf das Sopha nieder. Der Prinz maß mit energische» Schritten das Zimmer, in stummer Erregung unauf hörlich auf und nieder gehend. Niemand fühlte sich bewogen, die bange Stille des schwerlastenden bedeutungsvollen Momentes zu brechen. Es war ein langes, gedankenvolles, bewegtes Schweige». Endlich brach der Prinz in die Worte aus: „Alles, Alles wollte ich verzeihen, Alles, was man mir selbst persönlich angethan, aber daß sie die arme todtkranke Königin gewaltsam gcnöthigt haben, aufzu- stehcn und aus den Balkon hinanszutrete», daß sie die mit Ohnmacht Ringende gezwungen haben, es mit anznschen, wie man die im SIraßenkampfe gefallenen Insurgenten am Schloß vorbeigetragen hat, und sich vor den Leichen zu verneigen — das ist zu grausam, zu empörend, das werde ich nie vergeben und vergessen können! Das ist zu viel!" — Nun hörten auch meine Eltern von den erlauchten Gästen, wie es gekommen, daß sie hierher geflüchtet. Der Prinz von Preußen war bekanntermaßen im Jahre 1648 den revolutionären Elementen der größte Stein des Anstoßes, dem Pöbel ein Gegenstand fanatischer Wuth. Er galt als vornehmster Nathgeber seines königlichen Bruders im freiheits- feindlichen Sinne, als Derjenige, der den König bestimmt, dem Volke die ersehnte Verfassung vorzuenthalte», als Befürworter energischer Maßregeln zur rücksichtslosen Niederwerfung der Revolution. Hatte doch nur eines Studenten genialer Eiufall, das prinzliche Palais mit der Aufschrift „National-Eigenthnm!" z» versehen, dies Gebäude vor Demoliruug und Plünderung zu retten vermocht. Aber die am Nachmittag Unter den Linden vor seiner Front angesanunelten Volks haufen machte» ihrem Haß gegen den Prinzen in Wuthausbrüchen und Jnvectivcn Luft nnd zeigten sich von dem Wunsche beseelt, ihren Grimm an seiner Person auszulassen. Die Kühnste» begannen in Generalleutnant v. Viebahtt dringend um Annahme de» An trages Puttkamer. Abg. Beckh (freist Vp.) tritt, entsprechend dem Antrag Muticke^ dafür ei», unter allen Umständen stets, sofern es sich um bürger liche Delikte handelt, jede» bei einem deutschen Gericht amtirenden Anwalt zuzulasten. Abg. Schmidt (Zentr.): Für die deutschen Rechtsanwälte müsse bei der Uebernahme von Vertheidigungen vor Militärgerichten besser Vorsorge getroffen werden, als es die Regierungsvorlage thu«. Gegen diese bedeuten di« Kommissionsbeschlüsse schon einen wesent lichen Fortschritt. Abg. v. Pttltkaitter (kons.): Die Militärverwaltung dürfe so wenig wie möglich in öffentliche Konflikte gerathen oder gar in Skandalprozesse. Deshalb müsse in der Zulassung der Vertheidiger eine gewisse Vorsicht beobachtet werden. Abg. Beckh empfiehlt nochmals seinen Antrag, worauf die Dis kussion geschlossen wird. Es werden sämmtliche Anträge abgelehnt und der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen. Die 88 327—362 werden ohne Debatte angenommen. Der Rest des Gesetzes wird nach unerheblicher Debatte unver ändert angenommen. (Inzwischen ist der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe im Saal erschienen.) Die von der Kommission beantragte Resolution auf Vorlegung einer Statistik der nach der Militärstrafprozeßordnung behandelte» Fälle wird mit großer Majorität angenommen. Es folgt die Berathung de- Einsührungsgesetzes. Im 8 33 heißt es: Die Einrichtung der obersten militärgerichtlichen Instanz mit Rücksicht auf die Verhältnisse Bayerns wird anderweit gesetzlich geregelt. Abg. Freih. V. HertUttg (Zentr.): Aus Anlaß dieses Absätze» haben in der Kommission eingehende Erörterungen stattgefunden. Die Anträge aus Errichtung eine» obersten bayerischen Gerichtshofes seien in der Kommission abgelehnt worden. Er beabsichtige nicht, diesen Antrag jetzt wieder einzubringen, behalte sich aber seinen Entschluß bis zur 3. Lesung vor, wenn bis dahin die Verhandlungen zwischen Preußen und Bayern zum Abschluß gelangt sein sollten. In zwischen werden er und seine Freunde für die KommifsionSfaffung stimmen, vorausgesetzt, daß der Herr Reichskanzler dieselbe bestätigen, also eine gesetzliche Regelung dieser Frage i» Aussicht stellen werde Reichskanzler Fürst Hohenlohe: Ich kann den Reichstag nur bitten, von einer Berathung dieser Angelegenheit abzusehe». Was die Voraussetzungen des Vorredners betrifft, so kann ich bestätigen: Schon in der Vorlage trat unser Bestreben hervor, die Frage offen zu lassen; sie ist eine reu intsAia. Eine Verständigung ist an gebahnt zwischen dem Kaiser und dem Prinzrcgentcn. Gelingt sie — und ich habe keinen Grund zu zweifeln, daß sie zu Stande kommt — so wird die Regelung leicht sein. 8 33 wird hierauf in der Kommissionssassung angenommen, desgleichen das Gesetz über die Dienstvergehen der richterlichen Militär-Justizbeamten ohne Debatte. das Palais einzudringen, um sich de- hohen Herrn und seiner Gemahlin zu bemächtigen. Aus einer im Rückgebäude gelegenen, nach der Behrenstraße hinausführenden Thür gelang es dem prinz lichen Paare, ungesehen zu entkommn. In ihrer Begleitung befanden sich die beiden Hofdamen Gräfin Haacke und Gräfin Oriolla. Aber auch vor dieser Rückseite des Palais fehlte es nicht an Volksgedränge, und der Prinz in Uniform mit seiner hohen, Alles überragenden Statur war jeden Augenblick der Gefahr ausgesetzt, von Böswilligen erkannt zu werden. Da zum Glück fuhr die leere Equipage der Grafen Nostitz vorüber (des einstigen Adjutanten Blüchcr's). Der brave Kutscher ward der im Gedränge stehenden, ihm bekannten prinzlichen Herrschaften ansichtig, übersah die Gefährlichkeit der Situation und winkte de» Bedrohten, in seinen Wagen einzusteigen, und lenkte dann das Gefährt aus dem Menschengewühl in weniger belebte Straßen. „Wohin?" fragte jetzt der Prinz, mit sich selbst und den Anderen zu Rathe gehend. Die Gräfin Haacke antwortete: „Zum Geheimrath Schleinitz. Er wohnt draußen vor dem Potsdamer, Thor in abgelegener ruhiger Gegend, und auf ihn und seine Frau! können sich königliche Hoheit unbedingt verlassen." Dem Kutscher ward darauf der Befehl ertheilt, „ach dem Karlsbadzu fahren. Auf diese Weise gelangten Prinz und Prinzessin von Preußen, nachmals Kaiser Wilhelm I. und Kaiserin Augusta, vor der Bedrohung des wüthenden Pöbels Zuflucht suchend, in das Haus meiner Elter». Die Prinzessin hatte, wie sie erzählte, seit frühem Morgen nichts zu sich genommen und bat meine Mutter, ihr etwas zu essen zu geben. Orangen und Thecknchen waren der von Hunger und Ge- müthsbcwcgung ans's Aenßerste erschöpften hohen Fra» eine will kommene Labung. Etwas Anderes wäre auch kaum vorhanden ge. wesen. In jenen erregten Tage», wo Alles drunter und drübe» ging, die Geschäfte still standen, fehlte es an Interesse und Gelegenheit, für Vorräthe zu sorgen. ' Nun Ivard darüber berathcn, was zunächst zu geschehen habe. Der Prinz entschloß sich, mir seiner Gemahlin noch am selben Abend nach de», kaum einige Stunden entfernten befestigten Spandau zu fahren. Es galt, einen sicheren Wagen zu beschaffen, unter dem Schutze der Nacht diesen ungesehen zu besteigen und auf diese Weise heimlich von Berlin zu entkommen. Beide Hofdamen sollten zurück in das Palais, um die prinzlichen Kinder (späterhin Kaiser Friedrich III. und Großherzogin Luise von Baden) über das Schicksal ihrer Eltern zu beruhige». Gräfin Haacke bestand aber darauf, ihr Geschick nicht von dem ihrer Gebieterin zu trennen. Wenn es ihr gelungen, sich in den Besitz einiger wichtiger Sachen zu setzen, die Prinz und Prinzessin ungern zurückgelassen, wollte sie sich am andern Tage wieder mit diesen in Spandau vereinigen. Die Gräfin Oriolla da gegen erhielt, so viel ich weiß, den bestimmten Austrag, in der Um»
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