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General-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend : 29.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384843-189908290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384843-18990829
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384843-18990829
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGeneral-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-29
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-- Nr. 200. - 1899. - Diese verbreitetste unparteiisch« Zeming erscheint Wochentag» Abend» (mitDatnmdes nächsten Loge») und lostet mit den siins wöchentlichen Beiblättern: Meine Botschaft, Sächsischer Erzähler, Gerichts-Zeitung, Sächsisches Allerlei, Jvnstrirtes Unter- haltungsblatt, bei den Postanstalten und bei den Ausgabestellen monatlich 40 Pfennige. PGUt-r 1. Nachtrag Nr. 2877. Am«r-IlN>jeiger eile «r. IM General- Dienstag, den 29. August. Anzeiger für Chemnitz und Umgegend. (Sächsischer LandeK»A»zeig«r). — Gegründet 1»V» als „Anzeiger" ,e. Verlag und Rotattonsmaschinen.Drn« von Alexander Wied« in Chemnitz, Theaterstrab« Nr. 8. Inserate» - Preis: Di« Sg^ spalteiie Torpnszeile oder der«» Raum 20 Pst,, (Preisverzeich nisse ii Zeile 27 Pia.) — Be vorzugte Stelle (Reklame-Zeilez, 60 Psg. Bei voranSbestcllte» Mederholunge» grüsicrer In serate entsprechender Rabatt. — Anzeigen siir die NachmittagA erscheinende Nnninier lünnea nnr bi» Bornuttag lo tlhr a»» genonime» werden. Geschäftliche Anzeiger-Inserat« finden für billigsten Preis zugleich Verbreitung durch di« täglich erscheinende Chemnitz«» Eisettbalill-Zeitililg. rren-Vest-lluiigen für den Monat September ans den „General-Anzeiger" nehmen die Verlags-Anstalt, die Ansträger, die Aus gabestellen, sowie sämmtliche Postanstalten zum Preise von 40 Psg. entgegen. — Postliste: 1. Nachtrag Ar. 2877. Politische Rundschau. Chemnitz, 28. August 1999. Deutsches Reich. — Am Sonnabend Nachmittag fand in Gegenwart de» Kaisers in der Siegesallee i» Berlin die Enthüllung der Denkmal» gruppe» Kaiser Karls IV. und Friedrichs des Großen statt. Der Feier wohnten die Minister vr. v. Miquel, Gras von Bülow, Oi. Bosse und v. d. Necke, der Bürgermeister Kirschner, der Stadt- verordnetenvorstehcr v>-. Langerhans, Polizeipräsident v. Windheim, Fürst Herbert Bismarck, Graf Schwerin, die Prosessoren Koser und Begas und Andere bei. Dem Denkmal Friedrich des Großen gegen über stand die Leibkompagnie des 1. Gardr-RegimcntS zu Fuß mit den Fahnen und der Musik des Regiments. Als nach dem Ab- schreiten der Front der Kaiser vor dem Denkmale Aufstellung ge nommen hatte, fiel die Hülle, der Kaiser salutirte und die Truppen präsenlirten. Während der Kaiser das Denkmal besichtigte, legte» die Abordnungen mehrerer Regimenter Kränze nieder. — Die Kaiserin ist von einer leichten Indisposition befallen, der indeß de» zu Nathe gezogenen Leibarzt Generalarzt Dr. Zunger bestimmt hat, der hohen Frau von der Theilnahme an den großen Herbflmanöver abzuralhen. Wie bestimmt verlautet, wird die Kaiserin währen» dieser Zeit im Neuen Palais verbleiben. Wenngleich auch über die Art der augenblicklichen Unpäßlichkeit der Kaiserin bis jetzt etwas Beslimmies nicht bekannt geworden ist, so scheint man doch ärztlicherseits eine längere Schonung für nvthwendig zu erachten. — Im Reichspostamt ist man, wie die „Kreuzztg." vernimmt, zur Zeit mit der Ausarbeitung eines neuen Packetposttarifs beschäftigt. Einzelheiten sind bis jetzt noch nicht darüber bekannt geworden. . - , — In einer Mittheilung aus Baden giebt die „Köln. Volksztg." als einen der Gründe für die vcrhältnißmäßig geringe prozentuale Lethciligung der Katholiken an, höheren Schulunterricht die Meinung oer Eltern an, daß ihre Kinder als Beamte doch nicht vorwärts kommen würde», wenn sie einen „lebendigen" Katholizismus bethätigten. Was soll unter „lebendigem" Katholizismus ver stände» werden? Wenn er darin besteht, daß ein Beamter die Satzungen seiner Konfession treu befolgt, daß er den Gottesdienst fleißig besucht, daß er gemeinnützige Bestrebungen innerhalb seiner Konfession »ntcrstützt, so wird die badische Regierung darin sicherlich ebensowenig, wie irgend eine andcke deutsche Regierung einen Grund sehen, den Beamten nicht zu befördern. Tie Rücksichtslosigkeit gegen Andersgläubige überlassen die germanischen Staaten den katholischen Länder», beispielsweise den Franzosen, bei denen jetzt die Protestanten in jeder Weise versolgt und znrnckgesetzt werden. Selbst wenn man aber den Begriff des „lebendigen" Katholizismus »och weiter faßt, wen» man darunter die aktive Bethätignng klerikaler Gesinnungen versteht, so werden die Beamten auch deswegen noch nicht zurück gesetzt; die Beförderung der klerikalen Führer, des Freiherr» v. Buvl in Baden und des Abgeordneten Spahn in Preußen, ist der Beweis dafür. — lieber amtliche Kontrole der Fernsprechgespräche berichtet der Bielefelder „Wächter": Vor dem Schöffengericht in Bielefeld kam kürzlich in einer Beleidigungsklage eine sämmtliche Fernsprech-Theilnehmer intercssirende Frage in der Verhandlung vor. Der Angeklagte halte bei Zurückweisung eines seiner Ansicht nach vorliegenden Uebergrisfs des dienstlhnenden Telephonbeamlen diesen beleidigt. Der Beamte hatte in die Unterhaltung des Angeklagten mit cinc», anderen Theilnehmcr sich hineingemischt und dadurch das Gespräch unterbrochen und zwar durch einen Zuruf, aus dem hervor ging, daß er das Gespräch belauscht hatte. Als sich der Angeklagle dies verbat, behauptete der Beamte, es sei sein Recht, das Gespräch zu kontroliren. Darauf hatte sich der Angeklagte zu einer beleidigende» Acußerung, die Gegenstand der vom Lberpostdirektor als Vorgesetztem erhobenen Anklage war, hinrcißen lassen. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht blieb der beleidigte Beamte, der als Zeuge anf- trat, aus eine dahingehende Frage des Verteidigers dabei, daß cs sei» Recht sei, das Gespräch, nicht blos ob es begonnen oder beendigt sei, sondern auch den Inhalt des Gesprächs zu kontroliren und auzu- hören. Er konnte freilich, nicht angeben, kraft welcher Bestimmung dies Recht ihm znstände, jedenfalls hätte er das Recht. Sowohl der Verteidiger, als der Angeklagte waren der Ansicht — und wahr scheinlich wird diese von sämmtlichcn Fernsprech-Theilnehmer» geteilt —, daß einem Beamten unmöglich dies erwähnte Recht zustchen könne und dürfe. Bei der Wichtigkeit, welche die Entscheidung dieser Frage für jeden Geschäftsmann, besonders für Banken und Börsen- lente besitzt, denen an der Geheimhaltung mancher Nachrichten doch sehr gelegen ist, hat der angeklagle Fernsprechtheilnehmer den Beschwerdeweg gegen den'betreffenden Beamte» eingcschlagen, w.niger um eine Be strafung des Letztere», falls er seine Befugnisse überschritten hat, herbcizufuhren, als vielmehr vor Allem im Prinzip durch eine Ent scheidung der oberen Behörden festzustelle», ob einem Tclephvn- beamlcn das Recht zustcht, 1. das ganze Gespräch zweier Thcil- nehmcr zu kontroliren und zu belauschen, 2. sich beliebig in eine Unterhaltung zwischen zwei Theilnehmern hineinzumischen und diese zu unterbrechen. Ausland. Lesterreich-Ungarn. Die Einberufung des Reichs- pathes wird für Anfang Oktober angekündigt. — Die vom Abge ordneten Wolf nach Grulich einberufene Wählerversammlung wurde ebeufalls verboten; es fand aber ein großer Umzug statt, unter Ab- singung nationaler Lieder. — Am Sonnabend attackirte ein OffizierSstellvertreter in Graz auf der Straße einen Studenten der Medizin mit dem blanken Säbel und verwundete denselben erheblich, angeblich, weil der Student den Säbel des Osfiziers gestreift halte. Die erbitterte Volksmenge wollte den Offizier lynchen. Derselbe mußte in ein HauS flüchten, welches dann von der Menge belagert wurde. Frankreich. Zu der Tragikomödie in der Nur Chabrol zu Paris wird telegraphisch gemeldet, daß gegen das Haupt der „Be- lagerten", Guerin, da er auf mehrere Polizisten geschossen hat, die Untersuchung wegen Mordversuchs eingcleitet worden ist. Man glaubte bisher, daß er blind geschaffen habe, doch haben Polizisten jetzt Kugelfrgamente in vcr Blauer des gegenüber liegenden Hauses gefunden. Es wird nicht gemeldet, ob dieses neue. Guerin vorge worfene Delikt ein schärferes Vorgehen zur Festnahme seiner Person zur Folge haben wird. Ruhla»-. Rußland steht am Beginn der Einführung der größten Reform, die seit der Aushebung der Leibeigenschast im Jahre 1881 unternommen worden ist; der Einführung des Schulzwanges. Der erste Versuch soll in der Stadt und im Gouvernement Petersburg gemacht werden, aber es besteht die Absicht, daß las System allmählich über die fünfzig Gouvernement» de» europäischen Rußlands ausgedehnt werde» soll. Es giebt gegenwärtig schon 835 Schulen, in denen 76,000 Kinder untergebracht sind, in der City und den Vorstädten der Hauptstadt; und diese sollen un mittelbar um 528 weitere vermehrt werden. Jede Schule soll für einen Flcichcnraum von vier Kilometern im Umfang dienen. Für kleine Kinder, die entfernt wohnen, sollen 114 Nachtasyle in den verschiedenen Distrikten geschaffen werden. Diese Vorkehrung ist ge- troffen, um nachlässigen Eltern jede» Enischnldigungsgrund, ihre Kinder von der Schule fern zu halten, zu benehme». Transvaal. Dem „Neuter'schen Bureau" wird ausKrügcrSdorp berichtet: Die hiesigen Burghers haben der Regierung telegraphirt, daß sie sich weigern, in den Kampf zu ziehe», wen» das Dynamit- Monopol nicht aufgehoben werde. Dreyfns vor dem Kriegsgericht in Rennes. I» der Verhandlung am Sonnabend nahm Btrtillon seine Ans- ührungen wieder auf. Er halte neue Kartons und Photographicen mitgebracht. Präsident Jvnaust war ihm beim Ordnen der Papiere vehilslich. Bertillon kam auf seinen 1694 vor dem Kriegsgerichte gehaltenen Vortrag zurück. Am Sonnabend ließ er sich seine eigenen Erinnerungen über das damalige Benehme» des Angeklagte» durch die Offiziere Dervieu und Roy, welche der damaligen Verhandlung beiwohnten, ansfrischen. „Dervieu und Roh", sagt Bertillon, „er innern sich der große» Aufregung, welche Dreyfns damals bekundete, als ich, Bertillon, die Worte sprach: „Ah, der Elende!" Bertillon si'chrt aus, welche maniiichsaltigen Vorübungen Dreyfns machen mußte, um das Borderean z» fabriziren. Dreyfns hört aufmerksam zu. Ein Kriegsrichter fragt Bertillon: „Können Sie die Aehnlichkeit der Handschrift Esterhazy's mit der des Bordcreaus erklären?" Bertillon antwortet: „Man muß zwischen den authentischen Briefen Esterhazy's und jenen unterscheiden, welche dieser erbärmliche Mensch unzweiselhast in irgendwclchem Auftrag schrieb, um sich als Stroh mann für Dreyfns gebrauchen zu lassen. Wahrscheinlich ist das System des Durchpansens, mit Hilfe einer, die Schriftrichiung an gebenden Unterlage» nicht Dreyfns' Spezialmcthode. Wohl möglich ist, daß jene Macht, welche Spione verwendet, diese anweist, sich gerade jener Methode zu bedienen. Dies würde Vieles erklären. Ich sage nicht, daß es sich so verhält, aber die Hypothese verdient Beachtung. Trcyfns, dem Dcmange ein Exemplar überreicht, prüft dasselbe lange Zeit nach allen Richtungen und giebt es dann mit verächt licher Miene und leicht mit de» Achsel» zuckend Demange zurück, ohne ein Wort zu spreche». Am Schlüsse seiner Ausführungen er klär t B e r t i l l o n auf Ehre und Gewissen und »»terBe rufung auf seinen Eid, daß das Borderean best, mini von de», Angeklagte» herrühre. (Anhaltende Bewegung.) Es enlkpinnt sich ei» längeres Zwiegespräch zwischen Labvri und Bertillon, das sich hauptsächlich darum dreht, ob Esterhazy der Urheber des Bordereans sein könne. Bertillon erklärt, er habe in der Handschrift Esterhazys Eigenthümlichkeiten gefunden, die denen des Bordcreaus ähnlich seien, jedoch in geringerer Zahl, als in der Handschrift Dreyfns'. Auf die Frage, ob er auf die Aussage Bertillvus etwas zu er widern habe, erklärt Dreyfns, er habe im Prozesse von 1894 Bertillon „Elender!" genannt, weil dieser Zeuge ihn während seiner Aussage fortwährend angesehen und als den Schuldigen bezeichnet habe. Auf die Aussage» Bertillvus .habe er nichts zu antworle»: aber eins könne er absolut versichern, daß er nicht der Urheber des Bordcreaus sei. (Anhaltende Bewegung.) — Die Sitzung wird sodann unterbrochen. Nachdem die Sitzung wieder ausgenommen worden war, erscheint als Zeuge der vom Negierungskommissar Carriöre geladene Arlilleric- hanptmnnn Valeria. Dieser lheilt vollkommen die Ansichten Bertillons, wiederholt sie Punkt für Punkt und unterstützt seine Aussage mit Demonstrationen. Cr erklärt, die Fälschung sei hergestellt worden, um nachträglich sagen zu können, es handle sich ui» eine Jnlrigue. Dreyfns allein könne der Hersteller sein. (Bewegung im Saale.) Valerio bemüht sich, bei seinen Ausführungen auf wissenschaftlichem Boden zu bleibe», und erklärt, daß Esterhazy nicht der Urheber des Borderean- sein könne; denn das Borderean sei von Dreyfns angefertigt worden, von dessen Schuld ein materieller Beweis vvrliege. — Dreyfns wiederholt seine früher abgegebenen Erklärungen, indem er hinzufügt, die Hypothese, daß er das Borderean durch betrügerische Nachahmung hergestellt habe, um Mittel für die Vertheidi'gung^zu fMsfen, falle in sich selbst zusammen, da er niemals versucht habe, sich dieses Systems zu bedienen. Hauptman» Freystätter sagt au»: „Ich war im Jahre 1894 Mitglied des Kriegsgerichts. Meine Ueberzeugung von der^S huld Dreyfns' bildete sich in Folge der Aussagen der Sachverständigen und derjenigen Henrys und du Paty de ClamS. Sie wnrde noch verstärkt durch die Lektüre der Stücke des geheimen Altenstückes, da» m Berathungszimmer des Kriegsgerichts mitgetheilt wurde. (Lang- anhaltende Bewegung.) Das Geheimaktenstück", sagt der Zeuge, „enthielt Folgendes: 1. eine biographische Notiz, in der Dreyfns die Begehung von Berrälhereien zugeschrieben wurde, 2. da» Schriftstück mit den Worten: „ostts oanaiUs äs I).", 3. ein Schreibe», woran» man durch Vergleichen die Authentität des Schriftstücks „vetbs oauaiUs äs v." feststellen konnte, und da» unter der Bezeichnung „d'Avignou- Bries" bekannt ist (Oh! Oh!" im Saale), 4. ein Telegramm cine» ausländischen Attaches, das klipp und klar die Schuld des Angeklagten bestätigt. (Lärm und andauernde Bewegung im Zuhörerraume). Da» Telegramm hatte, wie ich mich erinnere, folgenden Inhalt: „DreysuS ist verhaftet. Der Emissär ist benachrichtigt," (Erneuter Lärm im Saale.) Unter allgemeiner Aufregung verlangen General Mercier und Oberst Maurel das Wort. Maurel erläutert seine neulichen Worte: „Ich las nnr das eine Stück der Geheimakten" und sagt: „Ich bleibe dabei, um nicht im Berathungssaale das Geheimniß zu ver letzen, und damit nicht Labor! mich zwingt, wehr zn sage», als in meiner Absicht liegt. Ich habe nicht gesagt, es sei nur ein Stück dagewesen, ich habe nur ein Stück gelesen. Dan» gab ich das Akten stück dem Gerichlsschreiber mit dem Hinzujügen, ich sei sehr abgespannt." (Lärm im Saale.) Der Präsident bittet um Ruhe. Maurel ist sehr erregt und macht lebhaft nervöse Handbeweguiigen. Hauptmanu Freystätter richtet seinen Blick fest ans Maurel. (Große Bewegung im Zuhörerraume.) Auf eine Frage Laboris erklärt Oberst Maurel: „Ich will ganz frei und offen antworten. Ich habe der Verlesung der Schriftstücke nur unaufmerksam zugehört; sie waren nicht interessant. (Lachen und Widerspruch im Zuhörerraume.) Maurel fügt hinzu: „Dies ist Alles, dessen ich mich erinnere". (Be wegung.) Freystätter erklärt ohne sichtliche Unruhe: „Ich habe nicht nur die geheimen Aktenstücke gesehen, sonder» ich versichere, daß Oberst Maurel sie in den Händen hatte. Ich versichere weiter, daß er zu jedem einzelnen Stücke eine Bemerkung machte." (Lebhafte Bewegung.) Oberst Maurel, der sehr bleich ist, erwidert: „Ich erhebe nach drücklich Widerspruch gegen dos Wort „Bemerkungen". (Lachen.) Maurel fährt fort, er sei sich seiner Pflicht zu sehr bewußt gewesen, als daß er die Richter, über die er den Vorsitz geführt habe, hätte beeinflussen wollen» Wenn ei» Vorsitzender» während er Richter ge wesen sei, das von ihm behauptet Hütte, was Freystätter von ihm behauptet habe, so würde er diesen Vorsitzende» an seine Pflicht er innert haben. „Ich bin am Code", schließt Mourcl," ich werde Herrn Freystätter nicht mehr cnitworten." (Lebhafte Bewegung.) Freystätter erklärt, er habe Maurel in einem Bri fe am 8. April d. I- ganz klar auseinandergesctzl, was er zu thun beabsichtige, da er erfahren habe, daß es nicht in der Ordnung gewesen sei, die Schriftstücke im Berathungszimmer mitzulheilen. Maurel bestätigt diese Thatsache und fügt Hinz»: „Freystätter hat mir von den Zweifeln gesprochen, die bei ihm hinsichllnh der Fälschungen Henry's aufgelau yt seien. Ich habe nicht daraus ge antwortet, da ich gewohnt bi», Jedem seine freie Meinung zu lasse»." Labori ersucht das Gericht, i>» Gedächtnisse zu behasien, daß gegen die Behauptung Freystätter's hinsichtlich der Mittheilung der Depesche vom 2. November im Berathungszimmer im Jahre 1894 kein Widerspruch erhüben würde. „Unter diesen Umständen", fügt er hinzu, „bitte ich, da Meriier behauptet hat, daß die Depesche in dem Berathnnzssiinmer nicht mitgetheilt werden sei, de» Präsidenten, von Mercier Ansllärnngcn über die Thatsache zu verlangen, die formell dem widerspricht, was er als Zeuge behauptet hat." Mercier fragt sodann den Zeugen Freystätter, um was cs sich in dem dem Gericht nutgetheilten Schriftstücke über de» Verralh von Bonrgcs gehandelt habe. Freystätter antwvrlet: „Es handelt sich darin m» ein Geschoß." Mercier ruft: „Nun wvhl! Da haben wir Freystätter ans einer Lüge ertappt!" (Lebhafte Proteste.) Mercier wiederholt diese Er klärung, während die Znhür-r von Neuen, protestirc». „In Wirklich keit", sagt Mercier, „ist das Geschoß Robin, von den, die Rede ist, vvn Deutschland erst im Jahre 1895 angenommen worden. Wir erhielten von de», Verrctthe erst 1696 Keniitniß." Freystätter behorrt dabei, daß in dem Kommentare von diesem Geschoß die Rede gewesen sei. Mercier »imnit wieder das Wort und sagt: „Was die Depesche von, 2. November anbetrifft, so halte ich aufrecht, daß sie dem Gerichts. Hofe von 1694 nicht mitgetheilt worden ist." Freystätter entgegnet, er sei.sicher, eine Tepesche gesehen zu haben, welche lautet: „Dreyfns verhaftet". Was das Geschoß anlange, so habe er nnr gesagt, daß in dem Kommenlare die Anklage wegen eine» Verraths ausgesprochen gewesen sei, der in der Miliiärschule zu Bourgxs begangen sei, und der ein Geschoß betrvsfen habe. Mercier hält seine Ableugnungen aufrecht. Labori stellt angesichts dieses Zwischenfalls von Neuem da» Verlange^ daß das Befinde» du Paty de Clam'S amtlich festgestellt werde. Dieser Offizier habe »ach Mercier das Kouvert zurechtgemacht, das die geheimen Schriftstücke enthielt. Mercier will das richtig stellen, und erklärt, du Paty de Clam habe da- Kouvert überbracht, letzteres sei aber von Sandherr geschlosse» worden. (Bewegung.)
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