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General-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend : 25.11.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384843-189911259
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384843-18991125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384843-18991125
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGeneral-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend
- Jahr1899
- Monat1899-11
- Tag1899-11-25
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— M.274. —1«»».— Liese verbreitetste unparteiisch« Leitung erscheint Wochentag» NendS (mit DatumdeS nächsten Lage») und kostet mit den fünf Wöchentlichen B eiblättern: Meine Botschaft, Leichfischer Erzähler, Gerichts-Zeitung, Sächsisches Allerlei, Jllnftrtrtes Unter- yaltnngsvlatt, bei de» Postanstalten und bet den Ausgabestellen monatlich 40 Pfennige. Postliste r 1. Nachtrag Nr-2877. Telegramm - Adresse: Generalangeiger SernIprMell-Nr.rs«. s Sonnabend, den 25. November. eigep für Chemnitz und Umgegend. (Sächsischer Lande».Anzeiger). - Gegründet 187S ak» „Anzeiger" re. »erlag nnd Rotatronsmaschinen-Drn« von Alexander Wiede in Chemnitz, Lheaterstratze Nr.». Inseraten - Preis: »io 6ge spaltene TorpuSzeile oder dem» Raum 20 Pfg. (Preisverzeich nisse ä Zelle 2ö M.) —^B«« vorzngte Stelle (Reklanie-Zetle) 6» Pfg. Bel vorausbestellten Wiederholungen größerer In serate entsprechender Rabatt. — Anzeigen siir die Nachmittag» erscheinende Nummer könne« nur bis Vormittag tv Uhr an- geno««« »««den. Geschäftliche Anzeiger-Inserat« finden für billigsten Preis zugleich Verbreitung durch di« täglich erscheinende Chemnitzer Eisenbahn-Zeitung. Neu - Bestellungen für den Monat Dezemver ans den „«eneral.Anzeiger" nehme«, die Verlags Anstalt, AnSträger und AnSgave- stellen znn» Preise von 4V Pfg. entgegen. Dnrch die Post zu geziehen -um Preise von 40 Pfg. exkl. Zutragen. Postliste 1. Nachtrag Nr. S87V. Deutscher Reichstag. 107. Sitzung vom 23. November 1899, 1 Nhr. Die Novelle -NM Postgesetze wird endgiltig in Gesammt- abstimmung genehmigt. Sodann steht zur zweiten Berathung die Novelle zur Gewerbeordnung und eine von der Kommission hinzugefügie Bestimmung zum KrattkenverfichernngS-Gefetz. Artikel 1, ß 19a »nd 21a, betreffend die Genehmigung von bau lichen Anlagen und Verpflichtung der Sachverständigen zur Ver schwiegenheit, werden debatt.loS genehmigt, ebenso Artikel 2, betr. Anlage neuer Privatschlachtereien u. s. w. Zu 8 33 befürwortet der Abg. Pfannkttch einen sozialdemokratischen Antrag, dahingehend, daß 1. Gast- und Schankwirthe a» ei» und demselben Orte in Bezug auf Veranstaltung öffentlicher Lustbarkeiten nicht ungleich behandelt werde» dürfen und laß für diese 2. auch eine etwaige Polizeistunde durchweg eine gleiche sein soll. Der Redner weist darauf hin, wie die Wirthe in dieser Hinsicht von der Polizei ungleich behandelt würden, und zwar je »ach ihrem politischen Verhalten. Abg. Miiller-Sagan (freist Volksp.) stimmt dem ersten Theil des Antrages zu, hat jedoch gegen die Forderung bezüglich der Polizeistunde Bedenke«. Abg. Jakobsköttrr (kons.) spricht sich gegen den Antrag in seinen beiden Theilen an». Abg. Bebel (Soz.): Aus dem letzten Gastwirthstage in Dresden sei aus Anlaß der gegen die Wirthe geübten polizeilichen Willkür großer Unwille laut geworden. Insoweit Unfug in Lokalen, namentlich in sogenannten Animier-Kneipen, getrieben und die Vollere! ü. s. w. gefördert werde, sei ja dock, die Polizei in der Lage, auf Grund des 8 03 mit Konzessioiisentziehung vorzugehen. Ti« Polizeistunde benütze die Polizei als Handhabe vom politischen Standpunkt aus, um nach Gunst gegen die einzelnen Wirthe zu ver fahren. Die Harmlosen habe inan ganze Nächte hindurch spielen lassen, trotz der Polizeistunde. Abg. Zubetl (Soz.): Eine frühe Polizeistunde werde regel mäßig gerade den Arbeiterlokalen auferlegt. Durch Chikanirung von Arbeitcrlokalen thue sich namentlich der Amtsvorsteher von Oppen- Adlershof hervor. Abg. v. Salisch (kons.), gegen de» Antrag, hält eS für un möglich, eine einhei liche Polizeistunde festzusetzen. Abg. Hitze (Zentr.): Eine im Wesentlichen einheitliche Polizeistunde halten wir für richtig, aber eS darf doch nicht schablonenmäßig verfahren werden. Ausnahmen müssen hier statt finden, und ich glaube deßhalb nicht, daß meine Freunde für de» Antrag stimmen werden. Abg. Pachttitke (freist Ver.) hält eine schablonenmäßig« Regelung weder für die Tanzlustbarkeiten möglich, denn es gehe doch wirklich nicht, daß, wenn an eine». Orte zwei Lokale seien und das eine am Sonntag Nachmittag Tanzmusik habe, dann auch das andere Tanzerlaubniß haben müssen. Ebenso könnten nicht alle Lokale bezüglich der Polizeistunde gleich behandelt werden. Der Verkehr bedinge Ausnahmen, beispielsweise doch auf jeden Fall für Hotels. Geh. Rath Werner: Der Antrag würde ganz eigenartige Konsequenzen haben. Man könne doch nicht jedem Restaurateur die selbe Tanzerlaubniß geben, wie einem Wirthe, der große Tanzsäle für diese Zwecke errichtet habe. Die Antragsteller wollten offenbar »ur im Allgemeinen gleich« gerechte Behandlung, aber die könne man nicht in's Gesetz hineinschreiben. Gegen wirkliche ungerechte Behandlung stehe der Weg der Beschwerde offen. Abg. Sztttttla (Zentr.), auf die oberschlesischen Verhältnisse eingehend, hält ebenfalls eine einheitliche Polizeistunde für unmöglich wegen der Neigung der dortigen Arbeiter zum Schnapsgenuß. Abg. Zuveil (Soz.) behauptet dem RegierungSkomnnssar gegen über, daß Beschwerden nichts hülfen. Wer sein« Räume den Arbeitern zn Versammlungen gebe, werde mit der Polizeistunde herabgesetzt. Abg. Stadthage»» (Soz): Nach der preußischen Verfassung sollen alle Preußen vor dem Gesetz gleich sein. Nun verlangen wir eine gleichmäßige, gerechte Behandlung der Wirthe bezüglich ter Veranstaltung von Tauzlustbarkeiten. Das will Herr Pachnicke nicht. Er sagt, das geht nicht. Für zwei Tanzereien ist kein Menschen material da. Kann denn die Polizei wirklich so genau beurtheilen, wo und wie di« Tänzer und Tänzerinnen für den Gastwirth Her kommen ? Es ist ungerecht, dem einen Wirthe die Veranstaltung zu erlauben, dem anderen sie zu versagen und zwar meist, weil er politisch abweichende Ansichten vertritt, weil er sein Lokal sür gewerk schaftliche oder sonstige Zwecke hergiebt. Daran haben andere Parteien, wie die Ultramontanen, doch auch «in Interesse. Abg. Miiller-Sagan (freist) findet an und sür sich die Be schwerde der Wirthe durchaus begündet; nicht nur die sozial demokratische Partei, sondern auch andere Parteien, besonders die freisinnige, leiden darunter. Hoffentlich gelinge e», eine annehmbare Fassung sür den Antrag zu' finde». Abg. Pfaltttkttch (Soz) kommt u. A. aus die Denkmals beschädigung t» der SieaeS-Auee zu sprechen. Nur ein einzige- Blatt habe gewagt, diese der Sozialdemokratie an die Rockschöße zu hänge»; hinterher sei festgestellt worden, daß 1>Ie That in den Morgenstunden begangen worden sei, also wohl nicht von Leuten, die au» Arbeiter lokalen mit früher Polizeistunde kommen. Der Antrag Bebel wird abgelehnt. ES folgt Artikel 3. Der 1. Absatz will die Konzessionspflicht der Gesindevermiether und Stettenvermittler einführen. Abg. Fischbeck (freist Vvlksp.) beantragt, diese Bestimmung zu streichen. Diese Einschränkung der Gewerbefreiheit sei überflüssig. Bei sachgemäßer Anwendung der geltenden Bestimmungen lassen sich die Auswüchse beseitigen. Der Arbeiter werden durch Beschränkung der Gesindevermiltler verhindert, sich bessere Lebensbedinguugen zu suchen. Abg. Bebel (Soz.): Ein geordneter Arbeitsnachweis würde zur Beseitigung der Uebelstände mehr beitragen, als die Konzessions- Pflicht der Gesindevermiether. Diese Bestimmung ist nur ein Htnderniß für die gesetzliche Regelung des Arbeitsnachweises. Abg. Baffer«»«»»» (nat.-lib.) erklärt diese Befürchtung für unbegründet und legt die Gründe dar, welche die Kommission be wogen haben, den vorgeschlagenen Bestimmungen zuzustimmen; nämlich die Nothwendigkeit, unzuverlässige und bestrafte Eleuiente von der Gesinde-Vermiethung und Stellen-Bermiltelung fernzuhalte». Staatssekretär Graf Pofadowsky: Ich werde dafür sorgen, daß bei Ausführung dieser Novelle diese Bestimmung» »wie ich schon in der Kommission erklärt habe, ans gemeinnnützige Arbeitsnachweise nicht angewendet wird. Abg. Hoch (Soz.): Wenn man überzeugt sein dürste, daß die Bestimmung von der Polizei so angewandt wird» wie der Staats sekretär zusichert, dann könnte man ihr zustimmen: aber diese Ueber- zeugung habe ich nicht. Abg. Riificke-Dessau (lib.) spricht ebenfalls gegen die Vorlage. Die KonzrssionSbesugniß könne event. nach politische» Rücksichten aehandhabt werden. Was die Behörden anstrebten, da» könnten fie schon mit ihrer bisherigen Befugniß erreichen. Abg. vr. Hitze (Ztr.): Es liegt da» dringende Bedürfniß vor, in dieser Frage etwas zu thun. Ich halte darum den Komissions« beschluß für recht bedeutsam. Die Frage ist. nach meiner Ansicht soweit gefördert, daß Sine gesetzliche Organisation des paritätischen Arbeitsnachweises in Angriff genommen werden kann. Abg. Molkenbuhr (Soz.): Die sogenannte Reform, wie vom Preußische» LandwirthschaftSminister ins Ange gefaßt ist, hat nur den Zweck, den Arbeitern die Erlangung einer besseren Stelle zu erschweren. Nach weitere» Benierkungen der Abg. vou Salisch (konst). Molketihithr (Soz.) und de» Referenten wird der Antrag Fischbcck abgelchnt, Artikel 3 Absatz 1 und 2 in der Kommissions fassung angenommen. Zu Artikel 3 Absatz 3 beantragt Bevek die Streichung de» Passus, wonach der Betrieb der gewerbsmäßigen AuSkunftSertheilung bei Unzuverlässigkeit untersagt werden kann. Staatssekretär Graf Posadoivsky verweist auf die Gefährlichkeit solcher Auskunfteien, die viele unlautere Nebenzwecke verfolgten. Dem Abgeordneten Bebel gegenüber bemerkt der Staatssekretär, daß der geschäftsmäßige Betrieb nicht ein gewerbsmäßiger zu sein brauche. Abg. Röstcke-Dessau stimmt dem Anträge zu. Abg. Hitze (Ztr.) hält die Kommissionsfassung im Interesse der soliden Auskunfteien sür sehr ersprießlich. Abg. Miitt«r-Sagan (freist Volksp.) ist für den Antrag. Der Antrag wird schließlich abgelehnt, Absatz 3 in der KommissionS- faffung angenommen. Absatz 4 bestimmt zu 8 38 der Gewerbe-Ordnung, daß die Zentral behörden den Gesinde-Vermieihern die Ausübung des Gewerbes im Umherzieheu beschränken oder untersagen können. Abg. Fischbeck (freist Volksp.) will den Passus streichen, weil er ans rein agrarischen Motiven hecvorgegangen sei. Abg. vr. Oertel (kons.) führt aus, die Bestimmung der Kommission liege gleichzeitig im Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeiter. Abg. Fischbeck (freist Volksp.) weist nochmals darauf hin, daß die Konimissiviisfassiing nichts weiter sei, als ein Abglanz der rein agrarischen Debatte des Abgeordnetenhauses über die Leutenoth. Nach weiteren Benierkungen der Abg. Derlei und Hitze wird der Antrag Fischbeck abgclehnt, Artikel 3 und 4 angenommen. Die Kommission beantragt einen Artikel 4a, wonach auf Antrag von mindesiens zwei Dritteln der betheiligte» Geschäftsinhaber sür eine Geineinde durch die höhere Verwaltungsbehörde angcordnet werden kann, daß in Barbier- »nd Friseurgeschästen Sonntags nnd Feiertags der Geschäftsbetrieb nur so weit staltfinden darf, als er eine Beschäftigung der Gesellen und Lehrlinge gestatte. Abg. Bebel (Soz.) befürwortet seinen Antrag und will diese Erweiterung der Sonntagsruhe ohne Antrag obligatorisch sestgestellt wissen. Abg. Hitze (Zentr.) ist für die Kommissionsfassung. Gehcimrath Werner hält es sür bedenklich, derartige Bestimmnngen bei den einzelnen Gewerben ohne Berücksichtigung Per übrigen ein- zuführen. Abg. v. Salisch (kons.) ist nicht sür die Kommission. An der weiteren Diskussion betheiligen sich die Abg. Bebel, Hitze und Naab (D. R.-P.). Sodann wird Artikel 4a angenommen, ebenso Artikel 5. Freitag 1 Uhr: Fortsetzung der heutige» Berathung. Politische R,mdscha„. khemnltz, 24. November 1999. Deutsches Reich. — Auf di« vom Bürgermeister vr. klug in Lübeck dem Kaiser telegraphisch erstattete Meldung über den erfolgten Stapellauf de» Kreuzers „Nymphe* ist folgende» Antworttelegramm de» Kaisers «ingegangen: ' Bürgermeister Klug. Mel. Es freut Mich, daß Ew. Maauisicenz als Vertreter der alten Hansastadt Lübeck heute, am Geburtstag Meiner vielgeliebten Mutter, bei dem Kreuze« „Nymphe de» Taufakt vollzogen habe». Mögen die warmen Worte, welche Sie an diesen Zuwachs knüpften, überall im deutsche» Lande volle Aner kennung finden, damit Meine Marine in den Stand komme, de» dauernd wachsenden Anfordernnge» für den Schutz unserer überseeischen Interessen z« entsprechen. Wilhelm I. «. ' — Die Marinevorlage wird wahrscheinlich nur au» zwü Paragraphen bestehen, von denen der erste festsetzt, wie groß di« Flotte sein soll und der andere bestimmt, daß die jährlichen Neu bauten durch den Etat festgesetzt werden. — Eine Reichspostmarie zu zwei Pfennig ist vom Reich-postamt bei der Festsetzung der neuen Briefmarken vorgesehen worden und vom Kaiser zugleich mit den übrigen Werthen ge nehmigt worden. Die neue Marke entspricht den neuen Germania- Marke» lm Werthe von 3 bis 20 Pf. im Bilde und im Drucke. Wie diese wird sie in einfarbigem Druck« hergestellt, ihre Farbe ist hellgrau. Sie gelangt natürlich erst mit der Einführung der neuen Portosätze am 1. April zur Einführung und dient dann auch al» Werthsteinpel für die dann zur Einführung gelangenden Zwei- ffennig-Postkarten für den Orts- und Nachbarortsverkehr. Di« Zweipfennig-Marke dient zur Frankatur von Drucksachen im Orts verkehr bis zu ü0 Gramm. : — Zu dem Entwurf eines Gesetzes über Unsallfürsorg« ür Gefangene schreibt die »Psychiatrisch« Wochenschrift": Im deutschen Reiche befinden sich etwa ISO MO Strafgefangene, von denen ein beträchtlicher Bruchtheil nicht beschäftigt werden kann nnd darf. Anstalt-« Geisteskranke gab es in Deutschland etwa bbOOO; nehmen wir an, daß sich nur die Hälfte derselben mehr oder weniger regelmäßig beschäftigt, so wären die» 27üM arbeitende Personen. Dir Beschäftigung erstreckt sich aus Land«, Forst-, Ziegels-, Maurer-, Tischler-, Schuhmacher-, Schneider- und eine An- 'M anderer Arbeiten, auch häusliche. Unfälle können aber auch einem Franken durch eine» anderen zugesügt werden oder in dem AnstaltSbetrlebe ihre Ursache haben. Bon den Segnungen der WohlsahrtSgesetzgebnng, deren der Gesängen« theühastig wird, kann doch unmöglich «in Geisteskranker durch- das Thor der Anstalt ab- und ausgeschlossen sein, ganz gleichgiltig, zn welchem Zweck er arbeitet, ob ihm die Arbeit (zu seinem eigenen Börthen, wenn auch nicht zum direkten Erwerb) statt Morphium ärztlich in täglich ein« bis achtstündiger Dosis verschrieben wird, oder ob er als einfache Maschine ohne geistige Kraft sein Pensum mit kalendermäßiger Regelmäßigkeit zum Nutzen der Anstalt-Verwaltung absolvirt. Und Jedermann weiß, welch ve« deutenden Faktor in der Anstaltsbehaiidliing wie überhaupt in der Behand lung von Nerven- nnd Geisteskranke» eine angemessene Beschäftigung bildet: Wenn cs nicht ausgeschlossen ist, daß wir den Kranke» nicht doch später de» Seinigeii und sich selbst wi'edcrgebcii, so dürfte auch dem vorgebengt werbe» müssen, daß er nach- geschehenen, Unfall (und sei die Folge auch nur ek» durch Paiiaritnin verkrüppelter Damnen) zwar geistig gesund, aber körperlich invalide ohne Anspruch auf Entschädigung in seine Heimath zurückkehrt. Aber wie feiten können wir das mit absoluter Sicherheit aiiSfchließe» ? Und steht eS nicht zumeist den Angehörigen jederzeit frei, den Kranke», etwa bet Besserling der häuslichen Verhältnisse, »ach Hause z» nehmen und ihn selbst als Erwerbsquelle für den Haushalt z» benutzen? Was thun wir, wen» wir in diesen, Falle den Verwandle» einen körperlich verkrüppelten Kranke» znrückgeben? DaS natürliche menschliche Empfinden sagt uns, daß ein armer anständiger Geisteskranker mehr Recht hat ans die Unfallsürsorge als 100 der Sorte, die (im Gefünguiß sitzend) cen Staats- und speziell de» Wvhlfahrtseinrichtungen Hohn sprechen! Die Versicherung der Geisteskranke« i» öffentliche» Anstalten könnte der Lage der Dinge »ach natürlich sich nicht ans den einzelnen Kranken erstrecke», sondern »ach Maßgabe der durchschnitt lich geleisteten Arbeit und der durchschnittlichen Häufigkeit und Größe der Gefahre» in summarischer Berechnung auf dar Krankenkontliigent als solche». Ausland. Oesterreich-Ungar»». Im Wiener Abgeordnetenhaus» hat gestern die Obstruktion der Tschechen mit Hilfe de» klerikale» Präsidenten begonnen, welcher entgegen dem bisherige» Brauche vor der Tagesordnung einen Dringlichkeitsantrag der Jung- tschechen, die Vornahme der Volkszählung betreffend, zuließ, lieber die Dringlichleit diese- Antrages spricht, oder vielmehr richtiger ge sagt, liest der Juugtscheche Dolezal seit mehr als zwei Stunde». Polen, Klerikale und Feudale sollen sich gegen die Obstruktion der Tschechen ausgesprochen haben, doch widerspricht dem ihre Haltung, namentlich das Vorgehen des Präsidenten, vollständig. Auch von einer Ministerkrise wird bereits gesprochen. Als Nachfolger de» Grafen Elary wird Graf Potocki genannt. Diese Kombination ist indeß vorläufig nur als ein Wunsch der Tschechen zu betrachten. Italien. Abermals sind unbegründete Gerüchte vo« einer Erkrankung des Papstes im Umlauf. Nur aus Vor sicht und wegen möglicher plötzlicher Wetterumschläge verbleibt Papst Leo ans Rath seines Leibarztes im Zimmer. G» otzbritannien. Lord Salisbury ist durch Influenz« ans Zimmer gefesselt und unfähig, die Geschäsie zu führen. Die Meldung erregt Besorgniß» da eine Geschäftsführung von ihm jetzt selbstverständlich nicht erwartet wird und mal» annimmt, daß eine Krankheits-Ankündigung nicht erfolgte, wenn der Zustand nicht ernst wäre. Rtttzlattd. Heber die angebliche Verhaftung de» russischen Finanzminister» Witte (vergl. Drahtnachrichten in unserem gestrigen Blatte) wird nachträglich ans Petersburg ge meldet: Diese Nachricht ist jedenfalls unwahr, wenigstens ist hier an Stelle», die davon nnlerrichtct sein müßten, nichts bekannt. Nicht der Finanzminister Witte, sondern ein Zirkusdirektor Witte habe ein»» Selbstmordversuch gemacht! Es handelt sich hier aber nicht nur utzt diese Personenverivechseluiig, sondern zugleich um kolossal- lieber« treibuuge» von Gerüchten, die auf Unregelmäßigkeiten anderer Personen zurückzuführe» sind. Türkei. Die Meldung türkischer Blätter über eine Ex pedition türkische« Trupp.en in das Hinterland vo« Tripolis bis Wadai erweist sich als unzutreffend. Es wird an de» maßgebenden Stellen versichert, daß «n jüngster Zeit keine solch« Expedition abgegange» ist und auch keine geplant sei. Dagegen ist es Thatsache, daß vor kurzer Zeit ein« geheime Mission an de> Sultan von Wadai entsandt wurde, welcher der Zweck zugeschriebe»
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