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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 30.09.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-09-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187909300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18790930
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18790930
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1879
- Monat1879-09
- Tag1879-09-30
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^114. Wochenblatt 1879. für Zfchopa« und Mmgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshaiiptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend früh. Vierteljährlicher Abonnementspreis bei Abholung in der Expedition 1 M., bei Zusendung durch den Boten 1,4b M. 47. Jahrgang. Dienstag den 30. September. Inserate von 3 Zeilen an die gespaltene Zeile 8 Pf. Annahme derselben längstens bis Mittag 12 Uhr des dem Lage des Erscheinens jedesmal vorhergehenden Tages. Bekanntmachung, die Abhaltung eines Genieindetages betreffend. Tcr Unterzeichnete beabsichtigt Freitag, den 3. Oktober 1879, von Mittags I Uhr ab im Schumann'schen Gasthofe zu Flöha einen Gemeindetag abzuhalten, in welchem verschiedene neuere Gesetze und Verordnungen erläutert und zur Besprechung gelangen, sowie sonstige das Gcmcindewesen berührende Gegenstände zum Vortrag kommen sollen. Alle für das Gemeinwesen sich Jnteressirenden, insbesondere die Herren Gemcindevorständc, Gutsvorstcher und Standesbeamten beziehent lich die Mitglieder der Gcmcinderäthe, Kirchen- und Schulvorstände des hiesigen Bezirkes werden daher zum Erscheinen hiermit eingeladen, gleichzeitig aber gebeten, diejenigen Punkte und Fragen, welche sie bei jener Gelegenheit mit zur Sprache gebracht wünschen sollten, thunlichst bald und womöglich noch drei Tage vor der Versammlung anher zu bezeichnen. Königliche A m tsha up t m a n n s ch a ft Flöha, am 24. September 1879. von Weissenbach. Dich. Verordnung, die Fabrikation von Phosphorpillen betreffend. Ergangener Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern gemäß wird den im hiesigen Verwaltungsbezirke wohnhaften Apothekern und sonstigen Inhabern und Leitern von Phosphorpillenfabriken die Befolgung der von dem Königlichen Landcs-Mcdicinal-Collcginm nicht nur zum Schutze der Phosphorpillen-Arbeitcr, sondern auch im Interesse der in der Nähe solcher Fabriken Wohnenden in Vorschlag gebrachten, nachstehend unter iLch aufgeführten Maßregeln mit dem Bemerken zur Pflicht gemacht, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften mit Geldstrafe bis zu 150 Akr— Pf. geahndet werden. ^Die gedachten Maßregeln lauten: 1) Der Phosphor ist behufs Bereitung der Phosphorpillen in einem schleimig gemachten Wasser in einem geschlossenen Gefäße bei höchstens „ .L- 60° Ccls. in den Zustand feiner Verthcilung zu bringen; 2) diese Flüssigkeit .ist nur nach ihrer vollständigen Erkaltung mit dem Mehle zur Pillenmasse zu verarbeiten. Macht sich zu diesem ' Zwecke der wcitE^Znsatz von Wasser erforderlich, so ist solches ebenfalls nur in kaltem Zustande zuzusetzen; 3) die gesammte Arbeit darf nur in einem luftigen, im Freien errichteten Schuppen vorgcnommcn werden; 4) bevor die Arbeiter eine Mahlzeit zu sich nehmen und bevor sie die Arbeitsstätte verlassen, haben sie sich sorgfältig Gesicht und Hände zu waschen und den Mund mit kaltem Wasser auszuspülen. 4^ Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 20. September 1879. von Weissenbach. - H. . Bekanntmachung * Die letzte öffentliche unentgeltliche Impfung für dieses Jahr wird im hiesigen Orte Dienstaq den 3 9. September a. c. Nachmittags 2 Uhr im Saale des hiesigen Webermeisterhauses erfolgen. Diejenigen Eltern, Pflcgceltern und Vormünder, welche der an sie ergangenen Aufforderung ungeachtet mit ihren in diesem Jahre impf- pflichtigcn Kindern in den anbcraumt gewesenen Impf- und Revisionstcrminen nicht erschienen, auch, daß sie der Jmpfpflicht genügt bcz. davon be freit, durch ärztliche Zeugnisse noch nicht nachgcwiescn haben, werden hiermit anfgefordert, ihre Zöglinge in dein obigen Schlußtermine zur Impfung bringen zu lassen oder bis Ende dieses Jahres die ärztlichen Befreinngsnachweise bcz. Bescheinigung über die erfolgte Impfung bei dem Unter zeichneten Stadtrathe zu prodncircn, widrigenfalls sie nach Ablauf dieser Frist in Gemäßheit Z 14 des Reichsiinpfgcsetzcs mit Geldstrafe bis zu 50 M. — Pf. oder mit Haft bis zu drei Tagen unnachsichtlich werden bestraft werden. Zschopau, am 24. September 1879. Der S t a d t r a t h. Walde. An Bezahlung der Gemeindeanlagen pro III. Termin 1879 wird hierdurch mit dem Bemerken erinnert, daß an die Säumigen nunmehr Zahlnngsauflage erlassen werden wird. Zschopau, am 26. September 1879. Der S t a d t r a t h. Walde. F. §er dritte Termin der diesjährigen Einkommensteuer ist den 39. September a. c. fällig und zahlbar. Die Contribucnten werden veranlaßt, ihre Beiträge pünktlichst abzuführen, widrigenfalls nach Ablauf der gesetzlichen Frist-das Executions- werfahren gegen die Säumigen eingcleitet werden muß. Zschopau, am 29. September 1879. Der Stadtrath. Walde. Gr. Am I. Oktober 1879 sind die Braudverfichernngsbeiträge auf den 2. Termin 1879 von Gebäuden nach 1 Pfennig und von industriellen und landwirthschaftlichen, der freiwilligen Verstchernngs-Abtheilung ungehörigen Betriebsgcgenständen nach IV, Pfennig pro Einheit, sowie die auf frühere Termine sich berechnenden Stückbeiträge zu bezahlen, worauf hierdurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht wird, daß sofort nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen 8 tägigen Frist gegen Säumige das Executionsverfahren eingeleitet werden muß. Zschopau, am 29. September 1879. Der Stadtrath. Walde. Gr.
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