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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 12.04.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188804121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18880412
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18880412
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- Saxonica
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1888
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^S43. 1888. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint LIen«t»>, DoiuierSlag »nt 8onn»i«nd und «Ird am Adknd »orher auSsegeben und »erseiedet vierteliahrsprel» 1 Mark erkl. Lotengebühren und Postspesen. SS. Zahrgang. Donnerstag den 12. April. Inserate werden mit 10 Pf. pro gespalten« IkorpuSzetle berechnet und dt« mittags 12 Uhr de» dem Lage de« Erscheinen« »orhergehenden Tage» angenommen. Bekanntmachung, die Vornahme trigonometrischer Messungen im hiesigen Bezirke betr. Nachstehende »offene Ordre" der Königl. Ministerien des Innern und der Finanzen wird anordnungsgemäß beziehentlich behufs Nachachtung für die Beteiligten hiermit zur öffentlichen Kenntlich gebracht. Königliche Amtshauptmannschast Flöha, am 7. April 1888. vr. von Gehe. Dtch. Offene Or-re für den Königl. Preußischen Oberst L 1a sott« des Generalftabes der Armee, Herrn Schreiber und für die demselben z« Ausführung trigonometrischer Arbeiten untergebenen Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hilfstrigonometer an die Grundstücksbesitzer, Ortsobrigkeiten und Verwaltungsstelle«, Prediger und deren Organe in den königlich säch sischen Regierungsbezirken Leipzig und Zwickau. Auf Antrag des Herrn Reichskanzlers wird von den Unterzeichneten Königlich Sächsischen Ministerien des Innern und der Finanzen hiermit genehmigt, daß behufs Vornahme trigonometrischer VermeffungSarbeiten des Generalstabes, welche innerhalb dcS diesseitigen Staatsgebietes im Besonde ren in Ausführung baulicher Herstellungen für Beobachtungen I. Ordnung auf der Pleißenburg und der Sternwarte in Leipzig, auf dem Signal Kuh berg bei Netzschkau und auf dem Aussichtsthurm Collm bei Oschatz bestehen werden, von dem mit der Leitung dieser Arbeiten beauftragten Chef der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme, des Obersten ü In 3uito des Generalstabes der Armee Herrn Schreiber und von den demselben unterstehenden Dirigenten, Offizieren, Trigonometer» und HilfStrigonometern das Gebiet des Königreichs Sachsen betreten wird und auf demselben die beregten Arbeiten, welche etwa Mitte April dieses Jahres ihren Anfang nehmen sollen, vorgenommen werden. Es wird dies allen Denjenigen, auf deren Grundstücken die betreffenden trigonometrischen Arbeiten vorzunehmen sein werden, sowie allen Orts obrigkeiten und Verwaltungsstellen und deren Organen mit dem Bemerken hierdurch eröffnet, daß dabei Seiten des Herrn Obersten Schreiber und deS ihm unterstehenden Personals an Hilfsleistungen vorzüglich in Anspruch zu nehmen sein werden, daß ihnen 1) bei Besteigung von Kirchthürmen und anderen erhabenen Orten auf Verlangen ein oder zwei, der umliegenden Gegend kundige Personen, . welche die entfernten sichtbaren Ortschaften zuverlässig zu benennen wissen, beigegeben, 2) die zu Besteigung von Thürmen und zu Eröffnung von Aussichten etwa nöthigen Anstalten gestattet und sie bei diesen Vorkehrungen in der erforderlichen Weise unterstützt, 3) bei Besichtigung von Gegenden auf Verlangen Führer, ingleichen zum Transport und zur Bewachung von Instrumenten, sowie zu an derweitig nothwendigen Arbeiten, auch zu Botengängen geeignete Leute gegen ortsübliche Zahlung gestellt, 4) bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen auf Verlangen von den Ortsobrigkeiten Miethfuhrwerke gegen ortsübliche Preise, die sofort werden baar bezahlt werden, beschafft und überhaupt die zu einem schnellen und sicheren Fortkommen dienlichen Vor kehrungen getroffen, 5) die zu Errichtung von Signalen erforderlichen Hölzer, die übrigens nur dann werden requirirt werden, wenn sie unmittelbar zu dem gedachten Zwecke verwendet werden sollen, gegen Bezahlung des Taxwerthes beziehentlich der Forsttaxe, sowie gegen Vergütung der etwaigen Nebenkosten an Hauer- und Rückerlöhnen bis zu den Abfuhrwegen verabfolgt, auch die zur Abfuhr dieser Hölzer nöthigen Fuhren gegen entsprechende Vergütung geleistet, 6) die zu Errichtung von Signalen und Signalbauten erforderliche» Arbeiter gegen den ortsüblichen Tagelohn gestellt, 7) die betreffenden Dirigenten, Offiziere, Trigonometer und Hilfstrigonometer auf deren Verlangen für sich und ihre Diener, resp. Burschen, die rationsberechtigten Offiziere, welche ihre Pferde bei den Vermessungen mit sich führen, auch noch für diese, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung, beziehentlich Fourage gegen angemessene Bezahlung versehen werden. Die betheiligten Grundstücksbesitzer, OrtSobrigkeiten und Verwaltungsstellen werden hiermit aufgefordert, die vorgedachten, sowie die nach Be finden sonst nöthigen Hilfsleistungen zu gewähren, überhaupt die Ausführung her beregten Arbeiten thunlichst fördern zu helfen. Dresden, am 15. Februar 1888. Die Königlich Sächsischen Ministerien deS Innern und der Finanzen. (1i. 8.) von Nostitz-Wallwitz. (I-. 8.) von Könueritz. Bekanntmachung. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Staats-Einkommensteuereinschätzung den Beitragspflichtigen bekannt geworden sind, werden in Gemäß heit des § 46 des EinkonunensteuergesetzeS vom 2. Juli 1878 alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgefordert wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses bei der hiesigen Stadtsteuer einnahme sich zu melden. > Zschopau, am 10. April 1888. Der Sta-trath. Kretzschn, «r. S. Bekanntmachung. Die Grasnutzungen an den Bahnböschungen und die sonstigen Grundstücksnutzungen der Wilischthalbahn sollen auf 6 hintereinanderfolgende Jahre meistbietend verpachtet werden. Die öffentliche Verpachtung findet an Ort und Stelle statt, und zwar: Montag, den LS. Uvrtl l. I. * von vormittag 8 Uhr an in Flur Ehrenfriedersdorf, auf dem dortigen Bahnhose anfangend, au demfelden Tagr von nachmittag 2'/. Uhr an in Flnr Thum, auf Haltestelle Oberherold anfangend, Dienstag, den IV. April l. I. von 9'/» Uhr vorm, an in den Fluren Herold und Gelena«, auf Haltestelle Oberherold anfangend, sowie au demselben Tage von nachmittag 2 Uhr an in den Fluren Weistbach, Griesbach und Tchlötzchen-Porschendorf, an der Flurgrenze zwischen Gelenau und Weißbach, bei Stationsstein 56, anfangend. Die Pachtbedingungen werden vor der Versteigerung bekannt gemacht, sie können jedoch auch vorher in der Expedition der Unterzeichneten Ver waltung eingesehen Wethen. EhrenfrirderSdorf, am 9. April 1868. ASnigliche Bahnverlvaltung.
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