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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 08.01.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188901083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18890108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18890108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1889
- Monat1889-01
- Tag1889-01-08
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1889. ^ 4. ochenblalt für Zschopau Wmgegend Amtsblatt für die Königliche Amtshanptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erlchrlnt Die»«!»», Donn«r»tag «nt Tonnotrnd und wird am Abrnd »orbrr ausgrgkbrn und »crskndet Bi-rikljahr»pttt« t Mark »»«Ichlikbiich Botrn- und Postgebühren. 57. Jahrgang. Dienstag den 8. Januar. Inserate werden mit 10 Pf. für die aespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Lage des Erscheinens vorher gehenden Tages angenommen. Bekanntmachung. Maast- und Gewichtsrevision im Jahre 188V betr. Nach einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Jnnerit soll in, Laufe des Jahres 1889 eine allgemeine polizeiliche Revision der Maaße und Gewichte vorgenommen werden, über deren Umfang und Ausführung noch besondere Anweisung ergehen wird. Um jedoch den Gewerbtreibenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Maaße, Gewichte rc., soweit deren fortdauernde Zulässigkeit zweifelhaft er scheint, vor der Revision zur aichamtlichen Prüfung zu bringen, werden die Gewerbtreibenden des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Flöha hierdurch aufgefordert, die von ihnen benutzten Aichgegenstände, deren Zulässigkeit im Verkehr zweifelhaft erscheint, oder bei denen in Folge des Gebrauchs die Aichstempel nicht mehr erkenntlich sind, innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 1889 dem nächsten Aichamte zur Prüfung beziehentlich Wieder« aichung zuzuführen. Zugleich sind die Gewerbtreibenden darauf noch besonders hinzuweisen, daß, wenn bei der Revision in den Geschäftsräumen unrichtige, unzu lässige oder ungestempelte Maaße und Gewichte, sowie Waagen und Meßwerkzeuge vorgefunde» werden, unnachsichtlich Bestrafung gemäß Z 369,, des Reichsstrafgesetzbuchs (Geldstrafe bis zu 100 M. oder Haft bis zu 4 Woche») und außerdem Einziehung der nicht vorschriftsmäßigen Maaße, Gewichte u. s. w. erfolgen wird. Königliche Amtshaupt Mannschaft Flöha, am 29. Dezember 1888. v. Gehe. U. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben sollen künftigen 28. Januar 188S Vormittags 11 Uhr in dem Kluge'schen Gasthofe in KrumhermerSdors die in dortiger Flur gelegenen, zum Nachlasse des Maurers Karl August Mauersberger gehörigen Grundstücke 1., daS HauS- und Gartengrundstück No. 244 des Flurbuchs, Folinm 112 des Grundbuchs — 33 llR. — 2., das Feldgrundstück No. 278 o. des Flurbuchs, Folium 189 des Grundbuchs für Krumhermersdorf — 1 Acker — um das Meistgebot verkauft werden. Man ladet daher Kauflustige ein. in diesem Termine zu erscheinen. Die Grundstücksbeschreibung und die Ver steigerungsbedingungen können an Amtsstelle und im Kluge'schen Gasthofe eingesehen werden. Zschopau, am 4. Januar 1889. Das Königliche Amtsgericht daselbst. ^ Forker. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Anton Theodor Dostman« eingetragene Haus-Grundstück nebst Garten, in welch' letzterem be reits der Grund zu einem zweiten Wohnhause gegraben und bis zur Fußsohle gebaut worden ist, Folium 115 des Grundbuchs, No: 183 b. des Flur buchs und No: 33 des Brandversicherungscatasters für Gornau, —- 18,1 A. — —- 98 Ol!. enthaltend, mit 85,60 Steuereinheiten und 5510 M. Brandversicherungssumme belegt und auf 4410 Mark — Pfg. geschätzt, soll an Unterzeichneter Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist Ser 17. Januar 1889, Vormittags 11 Uhr, als Berstcigerungstermin, sowie der 31. Januar 1889, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Berthcilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des Unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zschopau, am 20. November 1888. Königliches Amtsgericht. Tobias. Baumgärtel, GS. Bekanntmachung. Zu dem Ortsstatnt für die Stadt Zschopau ist von den städtischen Collegien der nachstehende zweite Nachtrag beschlossen worden. Nachdem von dem Königlichen Ministerium des Innern die Bestätigung desselben erfolgt ist, wird er hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zschopau, am 5. Januar 1889. Der Stadtrath. Kretzschmar. S. 2ter Nachtrag zum Ortsstatnt für die Stadt Zschopau. Der Paragraph 5 erhält folgende Fassung: 8 5. Stadtverordneten. — Deren Zahl, Wahl, Zusammensetzung und Wechsel. (Zu 88 39—49 der revidirten Städteordnung.) DaS Stadtverordnetenkollegium besteht auS 15 ansässigen und 9 unansässigen wählbaren Bürgern als Stadtverordneten. Ersatzmänner werden denselben nicht beigegeben. Als ansässige Bürger sind nur solche anzusehen, welche selbst oder deren Ehefrauen als Besitzer von im Stadtbezirk gelegenen Wohnhäusern im Grund- und Hypothekenbuche eingetragen sind.
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