Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände im Grundstücke Cnt.-Nr. 62 von Witzschdorf ist die Manl- und Klauenseuche ausgebrochen. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, nm I. November 1892. Frhr. von Tendern. Landgr. Bekanntmachung. Gemäß Z 14 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. August dieses Jahres, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu ergreifenden Maßregeln betreffend, unterliegen alle von einheimischen und auswärtigen Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs aufgestellten oder öffentlich ausgebotenen Rinder der Beaufsichtigung durch den Bezirksthierarzt dergestalt, daß der Verkauf derselben untersagt ist, als nicht durch die bezirksthierärztliche Untersuchung, das Nichtvorhandensein der Maul und Klauenseuche festgestellt worden ist. Es haben zu diesem Zwecke sowohl der betreffende Händler, als auch die Besitzer von Gasthofs- nnd Privatställen, in denen Händlervieh eingestellt wird, und zwar spätestens in. Verlaufe Von 12 Stunden, der Ortspolizeibehörde Anzeige von der Ansstellung von Rindvieh zu erstatten, lieber die erfolgte Anzeige hat die Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung zu ertheilen. Die Kosten der Untersuchung fallen den Händler» zur Last. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden »ach K 20 der eingangsgedachten Verordnung mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder entsprechender Hast geahndet. Solches wird zur entsprechenden Nachachtnng mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die von den Unterzeichneten Behörden unterm 26. Oktober bez. 29. November 1889 und 11. April 1890 erlassenen Bekanntmachungen durch Vorstehendes ihre Erledigung finden. Flöha und Zschopau, am 21. Oktober 1892. Die Königliche A m t s h a n p t m a n n s ch a s t. Der S t a d t r a t h. Frhr. von Tendern. Kretzschmar, Brgrmstr. Ldgs. Bekanntmachung. Die Abgabe von ununterbrochen laufendem Wasser aus der neuen städtischen Wasserleitung in Privatgrundstücke kann nur durch in die Leitung einznschaltende Wassermesser erfolgen und haben die Besitzer von Grundstücken, welche an die Hauptleitung an geschlossen sind und lausendes Wasser haben wollen, Antrag darauf längstens am 8. November dieses Jahres auf den, Nathhause zu stellen. Die Wassermcsser werden auf Kosten der Antragsteller seiten der Stadt beschafft und angebracht. Zschopau, den 4. November 1892. Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen bon Sonnabend den 5. dss. Mts. ab der Brothändler Heinrich Seltmann 1 Pfund Weißbrot zu 10 Pfg. (6 Pfund 60 Pfg.), der Bäckermeister Oswald Paulig zu 10'/- Psg. (6 Pfund 62 Pfg.), die andern dagegen zu 10'/, Pfg. (6 Pfund 63 Pfg.) und außerdem die Bäckermeister Otto Wüstner, Paul König und Hermann Löw 1 Pfnnd Weißbrot II. Sorte zu 9V- Pfg. (6 Pfund 58 Pfg.) und Hermann Böhm zu 9'/s Pfg. (6 Pfund 55 Pfg.) Zschopau, am 4. November 1892. Der Stadtrath. Kretzschmar. Das Schulgeld für die Bürgerschule, Sie Knaben- und Müdchen-Fortbildungsschule, sowie für die Fachzeichenschulc auf das IV. Vierteljahr dieses Jahres ist spätestens bis zum 1V dieses Monats a» unsere Schulkassenverwaltung zu entrichten. Zschopau, am 4. November 1892. Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung, die Kirchenvorstandswahl betreffend. Die in hiesiger Parochie erforderliche Kirchenvorstands-Ergänzungswahl findet Sonntag, den 6. November d. I., vor mittags nach dem Hauptgottcsdienste bis UM 12 Uhr innerhalb der Stadtkirche allhier statt. Aus dem Kirchenvorstande scheiden aus folgende Herren: in Zschopau: Gürtlermeister K. Donner, Cigarrenfabrikant Stadtrat Haase, Strnmpffabrikant A. Kunze, Färbereibesitzer W. Lohse und Fabrikbesitzer G. Matthes» in Witzschdorf: Tischlermeister K. Frenzel, freiwillig ausgetreten; in Gornau: Gemeindevorstand I. Kahl. Die Ausscheidenden sind, soweit sie nicht freiwillig ihr Amt niedergelegt haben, wieder wählbar. Im übrigen sind Wählbar alle stimm berechtigten Gemeindemitglieder, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf Männer von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinne, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. Stimmberechtigt sind diejenigen, welche sich bis zum 2. November d. I. für die Wahllisten angemeldet haben. Zschopau, den 3. November 1892. Der Kirchenvorstand. ?. Wolf, Vors.