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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 03.01.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190101039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19010103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19010103
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- Zeitungen
- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
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1901. Nr. 2. Wochenblatt für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche AmtShauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. «». Jahrs««, - Erscheint vlaM,», L»im»«t«t «»» Sonnntent und »ir« »« >t»nv —eher »»»>««e»r» nnd »ersmtet. *urt«ll»hr«,rel» 1 Ä»ri »urschlletUch v»tm- un» V«st»»»h,«n. Donnerstag, den 3. Januar. Iuser-t« «erden »it 10 Es,, sie dt« ,«s»,lte»e ik«r,»«teile d«r»ch»ck »nd dt» mUt,,» II Uhr »«» de» r»,« de» Erschei»m» ,»rd«r,«he»de» r»,e« a»,en,««e». Bekanntmachung. Wir bringen folgende polizeiliche Bestimmungen in Erinnerung: 1. Noch Z 20 der hiesigen Straßenordnung ist sriscdgesnllener Schnee von den Fußwegen zu beseitigen, jedoch nur insoweit, als eS erforderlich ist, um dir Fußwege gehörig gangbar zu machen. Ist Schnee während der Nachtzeit gefallen, so ist die Gangbarkeit der Fußwege bis spätestens 8 Uhr Vormittags hrrzustellen. Bei ungewöhnlicher Glätte deS Fußweges in Folge Schneefolles oder Glatteises ist derselbe sofort gehörig mit Sand oder mit Asche zu bestreue«. Liegt eine bereits sestgetretene Schneedecke aus den Fußwegen, so ist dasür zu sorgen, daß diese Schneedecke möglichst eben und gleich mäßig erholten bleibt; die entstandenen Unebenheiten sind durch Aussüllen mit Schnee, Sand oder Asche wieder zu beseitigen und ist insbesondere auch eine Gleichmäßigkeit im Verhältniß zu den übrigen Fußwegen der Nachbargrundslücke herzustellen. 2. Nach § 20a oben erwähnter Straßenordnung sind die an den Dachrändern sich bildenden Eiszapfen sofort herunterzuschlagen und ist hierbei sowohl, wie bei dem Herabwersen von Schnee von den Dächern und Ballonen dir größte Vorsicht anzuwrnden, auch sind Passanten durch Warnungs- zeichen daraus aufmerksam zu machen. 3 Nach § 21 der Straßenordnung sind bei Thauwetter die Schnittgerinne und etwa noch vorhandene offene Einsallschochte aufzuhacken, beziehentlich vom Schnee zu reinigen, sodaß daS Wasser ungehindert oblausen kann. Auch ist bei Thnuwetter der Schnee aus den Fußwegen, sobald er schlickrig und zu Schmutz wird und deshalb die Passage hemmt, von den Fußwegen zu beseitigen. Dabei ist der Schneeschmutz aber nicht in Hausen neben das Schnittgerinne, sondern aus die Straße gleichmäßig vertheilt zu werfen. - 4 Nach 8 31 der Straßenordnung ist alles Schinnern, Glitschen, Schlittschuhlaufen und Nuscheln auf den Bürgersteigen, sowie aus den öffent lichen Wegen, Straßen und Plätzen verboten. 5. Das Betreten des Eises aus der Zschopau ist außer an den zum Zwecke der Eisbahn abgesteckten Stellen und vorbehältlich der Genehmigung in einzelnen Fällen verboten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 39 der Straßenordnung mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Zschopa«, am 2. Januar 1901. Der Stadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung, die Hundesteuer betreffend. Nach dem Gesetze, die allgemeine Einführung der Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868 und 8 3 des hiesigen Ortsgesetzcs über die Hundesteuer hat am 10. Januar eines jeden JahreS eine genaue Auszeichnung sämmtlicher steuerpflichtiger Hunde zu erfolgen. Zu diesem Zwecke werden den Hausbesitzern oder den Hausverwalter» hiesiger Stadt Listen zugestcllt werden, welche den Hausbewohnern, die Hunde besitzen, vorzulegen sind. In diese Listen haben alle diejenigen, welche am Iv Januar 1S01 eine» oder mehrere Hunde besitzen, gleich viel ob sie dieselben eigenthümlich besitzen oder für einen anderen halten, bei der ans die Hinterziehung der Hunde steuer gesetzten Strafe die erforderlichen Einzeichnungen zu bewirken. Nach Erfolg dessen hat jeder Hausbesitzer oder Hausverwalter diese Liste unterschristlich zu vollziehen und bis zum 15. Januar 1901 auf dem Rathhause rinzureichen, auch dafern in dem betreffenden Hause Hunde nicht gehalten werden, Solches auf der Liste zu bemerken. Diejenigen Listen, welche bis zum 15. Januar dieses JahreS nicht eingereicht sind, werden aus Kosten der Säumigen durch die Schutzmannschast eingekolt und nach Befinden angefertigt werden. Außerdem verfallen die Säumigen und diejenigen, welche falsche Einträge bewirken, soweit nicht eine Steuer-Hinterziehung vorliegt, in eine Ordnungsstrafe von 3 Mark. Die jährliche Steuer beträgt für jeden Ketten- oder Zughund drei Mark, für jeden anderen Hund siebe»» Mark 5V Pfennige und ist längstens bis zum SI. Januar ISV1 aus dem Rothhause — Zimmer Nr. 4 — zu entrichten. Als äußeres Zeichen der erlegten Steuer dient in diesem Jahre eine mit dem Namen der Stadt Zschopau, der Jahreszahl 1901 und einer Nummer versehene weiße Marke, mit welcher der Hund am Halsband stets versehen sein muß. Zschopau, am 2. Januar 1901. Der Stadtrath. Kretzschmar. Aus Sachsen. Zschopau, den 2. Januar 1901. — Nachdem der bisherige Winter ohne nennens werten Frost und Schneesall verlausen ist, trat am Sylvesterabend ein völliger Umschwung ein. Im Laufe des Tages fiel anhaltend Schnee, alles in eine richtige Winterlandschast verwandelnd und in der Neujahrsnocht trat starker Frost ein, sodaß man 10 ° R Kälte konstatieren konnte. Auch am heutigen Morgen zeigte dos Thermometer 13 ° R unter Null. — Das Befinden Sr. Majestät des Königs ist ein recht gutes. Der Monarch muß noch das Zimmer hüten und sich Schonung aufcrlcgen. — Prinz Friedrich August kann das Krankenbett noch nicht verlassen. — Es werden in jüngster Zeit häufig wieder Ansichtskarten und Gratulationskarten versendet, auf deren Bildern mittels KlebestoffeS seine scharfkantige Glas- und Krystallsplitter angebracht sind, die sich bet leichter Reibung oblösen. Die Postdircktion läßt daraus aufmerksam machen, daß derartige Karten zur Versendung nicht zulässig und von der Besörderung ausgeschlossen sind. Jene Splitter sind geeignet, die Postbeamten beim Sortieren rc. der Briese empfindlich zu verletzen, außerdem muß der GlaSstaub, der bei der postalischen Bearbeitung einer größeren Anzahl solcher Karten sich ent wickelt, als gesundheitsschädlich bezeichnet werden. — Mit Genehmigung des Königs wird das 1. Pionierbataillon Nr. 12 vom 1. Januar ab der 2. Jnsanteriebrigade Nr. 46 unterstellt. — Die Untersuchung in Sachen des Mordes an der Ella Hinkclmonn in Großmilkau ist von neuem ausgenommen worden, und zwar anscheinend infolge einer Petition, die ans Großmilkau an das königliche Justizministerium gerichtet worden ist. Die Untersuchung führt jetzt Herr Polizeiinspektor Hammer aus Leipzig. — Sicherem Vernehmen nach ist der Direktor deS Landsländischen Seminars zu Bautzen, Schul rat vr. Müller, an Stelle des zu Ostern in den Ruhestand tretenden Schulrat I)r. Pohle zum Direktor deS ersten sächsischen Seminars, des könig lichen Seminars zu Dresden-Friedrichstadt, berufen worden und wird sein neues Amt zu Ostern an- tretcn. Seit Beginn des Jahres 1888 steht der selbe an der Spitze des Landständischen Seminars. — Das Königl. Seminar zu Auerbach, das am 7. Mai 1876 eröffnet wurde, begeht im Jahre 1901 die Feier seines 25jährigen Bestehens und zwar in den letzten Tagen vor den Pfingstserien (23. und 24. Mai). — Die im Löbtauer Krawall-Prozeß am 4. Februar 1899 vom Schwurgericht zu Dresden zu je sechs Jahren Zuchthaus verurteilt gewesenen Bauarbeiter Pfeifer nnd Leiber sind vom König Albert begnadigt und aus dem Waldheimer Zucht haus entlassen worden. Die zu je vier Jahren Gefängnis wegen einfachen Landsriedensbruches ver urteilt gewesenen Geißler und Sicht wurden eben falls vor einiger Zeit begnadigt.
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