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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 01.03.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190603018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19060301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19060301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1906
- Monat1906-03
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Erlckieint DirnSlag, Donn-rStaa und - ennabend und wird UI» Abend vorder anSge^cbcn und veriendel. ÄlerieljahrSPrcis I Mark 20 Pfennige nnefchliebüch Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstaiten angenommen. für Zschopau ocheiltlatt Inserate werden mtt >0 Pfennigen sll> die 4.gespaltene KorpuSxcü' berechnet und bis mittags 12 Ubr des dem Lage des Erscheinens vorhergehende» tage« angcnomine». Wr Nachweis und Osscrten-Annnbm, >0 Psennige Extragebühr, Fernsprcch-Anschluß Nr, lg. mgtgeilÄ. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 26. Donnerstag, Ken 1. März 1966. 74. Jahrgang. Baufprcehstmrdcll. Die Königliche Amtshauptmannschaft wird vom Mürz dieses Jahres ab an Kanzleistelle allmonatlich 2 Bansprechstunden abhaltcn. Diese finden bis ans weiteres jeden I. n»d », Mtittwoch vormittags zwischen II und 12 Uhr und, dafcrn ei» solcher Tag ans einen allgemeinen Feier tag fällt, am nächstfolgende» Werktage zur selben Zeit statt. Während derselben wird der sür den Verwaltungsbezirk der Königlichen Amts- hauptmannschast in Pflicht stehende Hochbau-Sachverständige anwesend sein. Dem Publikum soll dadurch zugleich Gelegenheit geboten werden, sich in bau lichen Angelegenheiten mündlich Auskunft und Verständigung zu erbitten. Den beteiligten Kreisen wird empfohlen, im Interesse schneller und sachgemäßer Erledigung ihrer Bauvorhaben von dieser Einrichtung tunlichst Gebrauch zu machen. Flöha, den 22. Februar 1906. Königliche Amtshauptmannschaft. Zufolge Beschlusses der BczirkSversammlung soll auch im laufenden Jahre wieder unbemittelten, dem hiesigen Bezirke augehörcndeu Eltern die Unterbringung skrofu löser .Kinder und zwar Knaben von 3 — 13 Jahren, Mädchen von 3—14 Jahren in der Kinderhcilanstalt zn Solbad Frankeiihansen ans Kosten des Bczirks- vcrbaiidcs zur ersten, für die Zeit vom I. bis 28. Mai dieses Jahres festge setzten Kurzcit ermöglicht werde». Diesbezügliche Gesuche sind unter Beifügung eines von der Genicindcbchvrde auszustcllenden Armutszeugnisses und eines an hiesiger Kanzleistelle erhältliche», von dem das betreffende Kind behandelnden Arzte auszufüllcnden Fragebogens, in welchem auch zu bescheinigen ist, ob tatsächlich „Skrofulöse" vorhanden ist, bis zum 2». März dieses Jahres anher einzureichcn. Später eingehende Gesuche bleibe» unberücksichtigt. Zur weiteren Auskuiiftscrtcilung ist die Unterzeichnete Behörde gern bereit, Flöha, den 26. Februar 1906, Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die in Gemäßheit von 8 9 Absah 1 Ziffer 3 des Rcichsgcschcs über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24, Mai 1898 — Reichsgcsctzblatt Seite 361 — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortcs Chemnitz im Monate Januar dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden rcsp, Quarticrwirten innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monat Februar dieses Jahres an Militärpserde zur Verabreichung gelangende Marschfvuragc beträgt für 100 Kilo Hafer 18 M, 63 Pfg,, für 100 Kilo Heu 7 M, 77 Pfg, und für 100 Kilo Stroh 5 M, 67 Pfg, Flöha, den 27. Februar 1906, Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Musterung der Militärpflichtigen betr. Die Musterung aller ui dem Aushcbungsbczirke Flöha aufhältliche», im Jahre 1886 geborenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, rücksichtlich deren endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatz behörden noch nicht erfolgt ist, wird I, für die Maiuischastc» aus der Stadt Zschopau und aus der Ortschaft Krnmhermersdorf Donnerstag, den 15. März 1966 vormittags Uhr im „Kaiscrsaal" in Zschopau, II. für die Mannschaften ans de» Ortschaften Dittersdorf, Ditt mannsdorf, Gornan, Hohndorf, Schlößchen - Porschen- dorf, Weißdach »nd W'tzschoorf Freitag, ven 16. März 1966 vormittags /iS Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau, III. für die Mannschaften aus der Stadtgemcinde Angustusburg und aus den Ortschaften Grünberg, Marbach und Plane- BernSdorf Sonnabend, den 17. März 1966 vormittags '/.8 Uhr im Gafthof „zum Jcigcrhos" in Angnstus- burg, IV. für die Mannschaften aus den Ortschaften Borstendorf, Dors- schellenberg und Grünhainichen NI»»t«a, Ne,, 1!» Mär; 190« Vormittags 7,10 Uhr im Gasthof „zum Jägerhof" in Augnstns- bnrg, V, für die Mannschaften aus den Ortschaften Börnichen b. Grünh,, Hennersdorf, Hohcnfichte, Leubsdorf, Mctzdorf und Waldkirchen Dienstag, den 26. März 1966 vormittags 7>8 Uhr im Gasthof „;nm Jägcrhof" in Angnstns- burg, VI. für die Mannschaften aus den Ortschaften Erdmannsdorf »nd Kunnersdorf Mittwoch, den 21. März 1966 vormittags '/«8 Uhr im Gasthof „zum Jägerhof" in Slngnstns- burg, VII. für die Mannschaften aus der Stadt Oederan und aus den Ort schaften Börniche» d. Oed,, Breitenau, GörberSdorf, Hetz dorf, Schönerftadt und Thiemendorf Donnerstag, den 22. März 1966 vormittags '/,8 Uhr im Gasthof „Bellevue" in Oederan, VIII. sür die Mannschaften aus den Ortschaften Falkenan, Flöha, Frankensteiu, Gückelsberg, Hartha, Kirchbach, Memmen- dorf und Wingendorf Freitag, den 23. März 1966 vormittags /<8 Uhr im Gasthof „Bellevue" in Oederan, IX, sür die Mannschaften aus den Ortschaften Eppendorf »nd Gahlenz Sonnabend, den 24. März 1966 vormittags '/«8 Uhr im Gasthof „Bellevue" in Oederan, X. für die Mannschaften der Jahrgänge 1885, 1884, sowie der älteren Jahrgänge aus der Stadt Frankenberg, sowie für die Mann schaften sämtlicher Jahrgänge aus der Ortschaft Niederwiesa und aus der Anstalt Sachsenburg Montag, den 26. März 1966 vormittags V49 Uhr im „Gasthause zum Webermeisterhaus" in Jrankenberg, XI. für die Mannschaften des Jahrgangs 1886 aus der Stadt Franken berg, sowie für die Mannschaften sämtlicher Jahrgänge ans den Ortschaften JrberSdorf und Oberwiesa Dienstag, den 27. März 1966 vormittags 7c 9 Uhr im „Gasthause zum Webermeisterhaus" in Frankenberg, XII, für die Mannschaften aus den Ortschaften Altenhain, Auers- Walde, Braunsdorf, Dittersbach, Garnsdorf, Gunners- dorf, Hausdorf, Lichtenwalde, Merzdorf, Mühlbach, Nendörfchen, Niederlichtenau, Oberlichtenau, OrtelS- dorf und Sachsenbnrg Mittwoch, den 28. März 1966 vormittags 7<0 Uhr im „Gasthanse zum Webermeisterhaus" in Frankenberg, XIIk. für die Mannschaften aus der Ortschaft Ebersdorf Donnerstag, den 29. März 1966 vormittags 7,9 Uhr im „Gasthause zum Webermeisterhaus" in Frankenberg abgchaltcn, lieber vorliegende Reklnmationsanträge wird für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgcrichtsbczirkc Zschopau und Angustusburg im Mustcrungstcrmin am 21, März d, I,, für die aus den Ortschaften der Amtsgcrichtsbezirke Oederan und Frankenberg am 29. März d, I, entschieden werden. Die cingangsgedachtcn Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Ge stellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurück- gestellt worden sind, zur Bcrmeidnng der in 88 26,? 62,s und 66,g der Wchrordnung »»gedrohten Strafen und Nachteile an den vorerwähnten be- bctrcffendcn Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokale pünktlich und in reinlichem Zustande vor der Ersatzkommission sich zu gestellen, hierbei auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mark ihre Gestellungs befehle und bez Losungsscheine mitzubringcn. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden ohne genügende Entschuldignna, auSbleiben oder nicht Pünktlich erscheinen, werden, sofern sic nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zn »6 Mark oder mit Haft bis zu .1 Tagen bestraft. Wer betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 18 Mark oder im Falle der Un einbringlichkeit derselben eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Wer durch Krankheit am Erscheine» im Mustcrungsterminc behindert ist, hat '' ein ärztliches Zeugnis beiznbringcn, welches, wenn der ansstcllcnde Arzt nicht amtlich > (als Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armenarzt und dgl ) angestcllt ist, durch die Orts- behörke beglaubigt sein muß. Wer an Epilepsie leidet, hat ans eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hier- > sür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes bcizubringcn. Ebenso haben diejenigen Militärpflichtigen, welche schwerhörig, taubstumm und mit geistigen Gebrechen behaftet sind, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse oorzulcgcn. Militärpflichtige dürfen sich im Mustcrungsterminc freiwillig zum Dieuft- eintritt melde». Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vor teile der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Doch wird dabei ausdrücklich darauf hingcwicsc», daß nur znr Musterung auf die Vorteile der Los nummer verzichtet werden kann, Ueberdics wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersayreservisten als Freiwillige eiiitrctcn und hierzu im Musterungstcrminc sich mcldcn, beziehentlich den 8 84 der Wehrordnung gedachten Meldeschein erlange» können.
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