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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 16.06.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-06-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191406164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19140616
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19140616
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 514 als Seite 512 gezählt.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1914
- Monat1914-06
- Tag1914-06-16
- Monat1914-06
- Jahr1914
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Wochenblatt für Zschopa« und Umgegend Amtsblatt Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. VierteljahrSpreiS 1 Mark 2V Pfennige ausschließlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen Inserate werden mit l2 Pfennigen für die 4»gespaltene EorpuSzrile berechnet und bis mittag» N>/, Uhrde» dem Tage de» Erscheinen» vorhergehenden Lage» angenommen. Reklamen, die 3-gelpaltene Zeile 30 Pfg. Für Nachweis und Offerten »Annahme 10 Pfennige Extragebühr Fernsprech-Anschluß Nr. 12. für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 7». Dienstag, den 16. Juni 1914. 82. Jahrgang. -—— In Wildeuau (Amtshauptmannschaft Schwarzenberg) ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen. Dresden, den 11. Juni 1914. Ministerium deS Innern. Mit Rücksicht auf das weitere Umsichgreifen der Maul- und Klauenseuche werden die schon früher in Kraft gesetzten verschärften Maßnahmen des 8 45 unter a (Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse) und o (10tägige polizeiliche Beobachtung) der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 zum Viehseuchengesetz (Gesetz- und Ver ordnungsblatt S. 69) für den Handel und Verkehr mit Rindern (einschließlich der Kälber), Schafen und Schweinen, soweit die Tiere nicht zur alsbaldigen Schlachtung (8 45 Abs. k a. a. O.) bestimmt sind, erstreckt auf die Herkünfte aus 1. dem Königreich Preußen mit Ausnahme der Provinzen Pommern und Schleswig; 2. dem Königreich Bayern; 3. dem Großherzogtum Hessen; 4. dem Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin; 5. dem Herzogtum Sachsen-Altenburg; 6. dem Herzogtum Anhalt. Außerdem bleiben die bereits in Kraft gesetzten Vorschriften des angezogenen 8 45 unter b, e, ä, k Absatz 1 bis 4, Z, i, le und I für den Klaucnviehverkehr des ganzen Landes weiter in Geltung und die Maßnahmen in 8 45 unter t Absatz 5 und 6 werden für den Bereich der Kreishauptmannschaft Chemnitz bis auf weiteres in Kraft gesetzt. Durch diese Verordnung, die mit ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, erledigen sich die Verordnungen vom 6. Dezember 1913 (Dresdner Journal Nr. 284 und Leipziger Zeitung Nr. 285), vom 12. Januar 1914 (Dresdner Journal usw. Nr. 10) und vom 9. Mai 1914 (Dresdner Journal usw. Nr. 107). Ueber Einzelheiten der hiernach geltenden Vorschriften geben die Ortspolizei behörden und die Bezirkstierärzte Auskunft. DreSdeu, am 10. Juni 1914. Ministerium deS Innern. Da die am 27. April 1914 vorgenommene Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des unterzeichneten BersicherungSamtS innerhalb der zulässigen Frist von einem Monat nicht angefochten worden ist, so gelten nunmehr, und zwar auf die Zeit vom 1. Mai 1914 bis Ende April 1918, endgültig als gewählt: 1 ., Kreyßig, Paul, 2 ., Schumann, Richard, 3 ., Müller, Paul, 4 ., Clauß, Stephan, 5 ., Ulbricht, Paul, 6 ., Ehlich, Rudolf, (Arbeitgeber). Kaufmann, Fabrikbesitzer, Fabrikdirektor, Fabrik- u. Gutsbes., Gutsbesitzer, Fabrikdirektor und Prokurist, Flöha, Bismarckstr. Nr. 32; Leubsdorf, Nr. 740; Zschopau, Johanliisstr. Nr. 582; Plaue-Bernsdorf, Nr. 17 Ortsteil Bernsdorf; Thiemendorf, Nr. 32; Falkenau, Nr. 220; v. (Versicherte). 1 ., Lange, Karl Oswald, Tischler, Flöha, Dresdnerslr. Nr. 20; 2 ., Lohr, Kurt Emil, Maler, Augustusburg, Markt 3; 3 ., Fritzsche, Ernst Karl, Cigarrcnarbeiter, Erdmannsdorf, Chemnitzerstr. Nr. 73; 4 ., Wenzel, Herm. Franz Gewerksch.-Sekretär, Eppendorf, Freibergerstr. Nr. 127 k; Jos., 5 ., LieSke, Paul, Schreiber, Flöha, Mittclstr. Nr. 5; 6 ., Richter, Paul, Bauarbeiter, Gückelsberg, Nr. 10b. Flöha, den 12. Juni 1914. Die Königliche Amtshauptmannschaft. — Vcrsicherunasamt. — Regierungsassessor Graf von Einsiedel als Wahlleiter. Bestellungen auf das Wochenblatt werden jederzeit in der Expedition und bei allen ZeitungSboten angenommen. Die Expedition deS Wochenblattes. Die öffentlichen unentgeltlichen Impfungen in hiesiger, einen Jmpsbezirk bildenden Stadt erfolgen DienStag, Mittwoch und Donnerstag, den IS., 17. und 18. Juni IV14, von nachmittags '/»S-'/»4Uhr im Saale des Gasthauses zum Meisterhanse hier in der Weise, daß Herr vr. msä. Klöpper Dienstag, „ 0r. weck. Bernhard Mittwoch und „ Sanitätsrat vr. meck. Bahr Donnerstag impfen werden. Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder: a) welche im Jahre ISIS geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b) welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. II. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatschuleu mit Ausnahme der Fortbildungsschulen: a) welche im Jahre 1902 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b) welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natür lichen Pocken herrschen, oürfen Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reinAewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden, andernfalls sie zurückgewicsen werden können. Die Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder aller in diesem Jahre impfpflichtigen Kinder haben mit letzteren in den anberaumten Impfterminen zwecks der Impfung der Kinder zu erscheinen oder mittels der vorgeschriebenen Bescheinigungen, welche bis spätestens zum SV Oktober dieses Jahres an Ratsstelle — Zimmer Nr. 4 — vorzulcgen sind, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus einem gesetzlichen Grund zu unterbleiben hat. Besondere Bestellung zu den Impfterminen erfolgt nicht. Jedes in einem Impftermine geimpfte Kind ist eine Woche nach der Impfung dem Arzte, der es geimpft hat, zur Nachschau vorzustellen. Eltern, Pflegeeltern, Vormünder rc., welche den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen, werden nach 8 14 des Jmpfgesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Zschopau, am 3. Juni 1914. Der Stadtrat. I. V: Moritz Drechsler. Mittwoch, den 17. Juni IVI4, vormittag Iv Uhr sollen im hiesigen Ver- stcigerungsraume I Laterne Magiea, 1 Heißluftmotor, 8 Stück Dampf maschinen für Modellbetrieb, 1 großer Musterschrank mit Glastüren, Ivv Stück Konsolchen mit Kaffee-, Tee- und Zuckerbüchsen. Donnerstag, den 18. Juni ISI4, vormittag 1v Uhr ebendaselbst: I Blech- druckbank, I Spindelpresse, 1 Tpritztisch mit Wasserpumpeinrichtung, 1 Posten Blechspielware», Gieß- und Petrolenmkänueu, Briefkasten, Dampf maschinen für Modellbetrieb und I Schreibmaschine gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Zschopau, den 15. Juni 1914. Der Gerichtsvollzieher deS Königliche« Amtsgerichts. A«S Sachsen. Zschopau, den 16 Juni 1914. — Der Kgl. Sächs. Militärvereiu I beging gestern sein 71. Stiftungsfest. Weckruf, Kirchenparade, Konzert, Festrede und Ball bildeten daS Programm. Wir kommen auf daS harmonisch verlaufene Fest in nächster Nummer ausführlich zurück. — Nächsten Mittwoch, den 17. Juni, abends '/»9 Uhr veranstaltet Herr Musikdirektor Neuhäußer daS erste Sommer- Abonnement-Konzert der Städtischen Kapelle im Kaisersaal. Ein besonders gut gewähltes, sehr abwechselungsreiches» Pro gramm wird seine Wirkung auf die Zuhörer nicht verfehlen. Ein flotter Sommernacht»-Ball soll sich anschließen. Die so beliebten und gern besuchten Sommer-AbonnementS-Konzerte werden auch in dieser Saison sicher wieder recht guten Zu spruch finden. — Am Sonnabend Abend in der 7. Stunde ist ein große» Lastautomobil, welche» von der Bahnhofstraße nach der Brücke zu einlenkte, gegen da» Brückengeländer gefahren, wodurch daS letztere beschädigt wurde. Dem Führer, der die Kurve zu lang genommen hatte, gelang es noch im letzten Augenblick das Auto zum Stehen zu bringen und so ein größeres Unglück zu verhindern. — Marienberg Am Mittwoch, den 10. Juni, sand hier die diesjährige Diözesanversammlung der Ephorie Marien berg statt. Nach gemeinsamem Gesang der etwa 150 Teil nehmer eröffnete Herr Oberkirchenrat Superintendent vr. Märker die Versammlung durch Gebet und bot sodann eine tief empfundene Ansprache, in der er mit der ihm eigenen HerzenSwärme die Frage beantwortete: Warum bleiben wir bei der Kirche Christi? Sie ist die Trägerin der Wahr heit, die Brrwalterin der Gnadenmittel, die Förderin der LiebeSwrrke. In dem darauf folgenden Jahresbericht war zwar auch manches weniger Liebsame zu vermelden, doch hatte entschieden daS Erfreuliche die Oberhand; man konnte auS dem Berichte ersehen, daß in unsrer Ephorie auch im Jahre 1913 viel zur Förderung des kirchlichen Sinnes und deS christlichen Lebens geschehen ist und Grund genug zum Danke gegen Gott vorhanden ist. Len Vortrag hatte Herr RegiernngSaffeffor v. Zimmermann übernommen. Sein Thema lautete: Die wichtigsten Bestimmungen des neuen Kirchensteuergesttze» und de» KirchrngesrtzeS über den Han-Halt der Kirch gemeinden. Der geschätzte Herr Redner, welcher die schwierig« Materie völlig beherrschte, erleichterte durch seine lichtvollen Ausführungen daS Verständnis und die Einführung deS Ge setzes in unsere Kirchgemeinden ungemein. Lebhafter Dank der Versammelten und eine rege Aussprache über daS Gesetz und seine Bestimmungen bewiesen, welches Interesse der Vor trag gefunden hatte. Sodann gab Herr Pfarrer v. Funcke- Zöblitz Bericht über die von ihm geleitete Ephoralkolportage, die auch im vergangenen Jahre viel guten Lesestoff in die einzelnen Gemeinden getragen. Der Bericht deS Herrn Vor sitzenden über die Fürsorge für Strafentlassene innerhalb unsrer Diözese zeigte, wie notwendig und segensreich auch diese LiebeS- tätigkeit ist. Auf die durch Gesang geschloffene Versammlung erfolgte ein gemeinsames Mittagessen, in besten Verlauf noch
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