118 stellen, im letzteren Falle die eine Leitung als Leitung für eine Endstelle, die drei anderen, welche nicht mit dem Ver mittelungsamt verbunden werden können, als directe Leitungen betrachtet. Fünftes Kapitel. Der Betrieb. 1. Allgemeines. Es liegt in der Natur der Sache und ist eng mit dem Zwecke der ganzen Anlage verknüpft, dass der Betrieb nicht allein auf möglichst sicheren Grundlagen ruhen, sondern auch möglichst prompt und schnell von Statten gehen muss. Die erstere Bedingung wird durch eine recht solide Anlage, genaue Regulirung der Leitungen, gut in Stand gehaltene Batterien und Apparate, sowie durch sichere Erdleitungen, soweit wie dies hei oberirdischen Leitungen, welche dem Einfluss der Atmosphäre direct unterliegen, möglich ist, erfüllt; die zweite Bedingung erfordert nicht allein ein schnelles und sicheres Arbeiten der auf dem Vermittelungsamt wirkenden Beamten, sondern auch eine praktische Unterweisung der In haber der Fernsprechstellen. Es genügt nicht allein, dass der das Vermittelungsamt bedienende Beamte ein zuverlässiges Gehörorgan besitzt, sein Gehörorgan muss auch befähigt sein, den Unterschieden, welche durch die verschiedenartigsten Sprachorgane und Sprachweisen der Theilnehmer in den eigenthümlichen Ton gebungen des Fernsprechers oft schnell hintereinander kund