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Deutsche allgemeine Zeitung : 04.06.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184406047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18440604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18440604
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-06
- Tag1844-06-04
- Monat1844-06
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 04.06.1844
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Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Frcibeit und Gesetz!» Zur Nachricht. Äuf das am I. Juli 1814 beginnende neue vierteljährige Abonnement der Deutschen Allgemeinen Zeitung werden bei allen Postämtern und Zeitungsexpeditionen des In- und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis beträgt in Sachsen vierteljährlich 2 Thlr., in den übri gen Staaten aber wird derselbe nach Maßgabe der Entfernung von Leipzig erhöht. Ueberbli». Deutschland. *Aus dem Ernestinischcn Sachsen. Die Reform der Gefängnißverwaltung.— Die geistlichen Gegner des Gustav-Adolf-Ver eins in Lübeck. ^Frankturl a. M Der Verein für die Auswande rung nach Sejas- Preußen. * GörMj. Der König. N Vertin. Postporto. Hr- Borne mann. Hr. Waagen. Fürst Wallerstein. Hannover. Hr. v. Savigny. Herwegh. Das Oberccnsurgericht. Ein Polizciblatt. Ochlenschläger und Manzoni. Persönliches. U Vertin. Das Gesetz gegen den Eisenbahn schwindel. * Posen. Vorwahl- Der Kaiser von Rußland. Priyz Adalbert. Spanien. * Paris. Die Finanzen. Der Zolltarif. Colonisirung. Großbritannien. Der König von Sachsen. Die Times über den Zolltarif der Vereinigten Staaten. Sir Augustus d'Este- Abenteuerliche Zcitungslügen. Frankreich. Hr. Thiers über Montevideo.^ ck Paris. Haiti. Cuba. Schweiz. Decret des großen Raths in Haitis. Italien. * Rom. Der päpstliche Nuntius in Neapel. Stußland und Polen. Ein Wohlthäter der Grenzjuden. Moldau und Walachei. * Aus den Donaukürstenthümern. Die Op position in der Walachei. Die Moldau. Auszeichnungen. Nordamerika. "Voston. Parteiwesen. Der Anschluß von Tejas. Personalnachrichten. Wissenschaft und .Kunst. * Vertin. Künstlerfeier. * Darmstadt. G- Ehr- Lichtenberg. * Warschau. Das Theater. Handel und Industrie. * Wien. Bank. * Mainz. Eisenbahn. * Stet tin. Berlin-Stettiner Eisenbahn. * Weimar. Thüringische Eisenbahn.— Frequenz der Leipzig-Dresdner Eisenbahn. — Leipzig. Neueste Nachrichten. Paris. Leichenzug Laffitte's. Ankündigungen. Deutschland. *Aus dem Ernestinischcn Sachsen, 3l. Mai. Die Ver handlungen der zweiten französischen Kammer über eine Reform der Gc- sängnißverwaltung müssen die Aufmerksamkeit eines Jeden in An spruch nehmen, der die hochwichtigen Zwecke unserer Criminaljustiz bes ser und vollständiger als zcither erreicht zu sehen wünscht. Denn be trachte ich, vielleicht abweichend von andern Ansichten, die Sicherung des Staats und der Staatsbürger gegen die Nacktheile des Verbrechens als den ersten und höchsten Zweck der gejammten Criminalverwaltung und kann dieser bei allen nicht mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe beleg ten Verbrechern nur durch deren Besserung erreicht werden, so ist auch damit die Nothwendigkeit und die Verpflichtung ausgesprochen, das Ge lingen dieser Besserung bei jeder Gefängnißverwaltung' vorzugsweise zu berücksichtigen. Von welchen Grundsätzen ausgegangcn, welche Maßre geln ergriffen werden müssen, um mit Wahrscheinlichkeit und Zuversicht von einer temporairen Freiheitsberaubung der Verbrecher, von ihrer Be handlung und Lebensweise in den Strafanstalten jenes Resultat erwarten zu können, war der Gegenstand der neuesten pariser Kammervcrhandlun- aen, die ich mit Theilnahme und Aufmerksamkeit verfolgt habe: denn kann ich auch mit den daraus hervorgegangenen Beschlüssen nicht überall einverstanden sein, so erkenne ich es doch mit Vergnügen an: daß solche theils für Frankreich insbesondere, theils für die Sache überhaupt, werth- voll und belehrend sind; Ersteres dadurch, daß alle in Frankreich vorhandene Bagnos abgeschafft und alle Angeklagten künftig in abgesonderten Gefäng nissen verwahrt werden sollen. Wie günstig cs aber auf eine Verminde rung der Verbrechen und auf den ganzen moralischen Zustand der andern französischen Volkßklassen einwirkcn muß, wenn die jetzt in diesen Bagnos befindlichen 7—8000 Verbrecher aus diesen Schulen des Lasters nicht ferner als vollendete Bösewichte in die bürgerliche Gesellschaft zurücktre- ten, sondern Anstalten aufhören, von denen neuerdings ein pariser mini sterielles Blatt sagte: „kes bagnos qui sont irr bontv vt lu plai« ckv notrv «tat sodnl, rinnt lv r^im« est infam«!, mlivnx, vx^vrsblv, vn In corruption est nCreiisv vt irivmörliabl« — vraies Keeles «le tmis les vrimes", das springt jn die Augen. Dann waren aber jene Verhandlungen auch für den Ausländer dadurch werthvoll und belehrend, daß über die zeitherigc französische GefäGnißverwaltung manche nicht be kannte und merkwürdige Thatsachen zur Sprache kamen, und daß alle für und wider das pennsylvanische und Auburn'sche System sprechenden Gründe mit Umsicht, Scharfsinn und Vollständigkeit von den einander gegenüber stehenden Parteien geltend gemacht wurden. Wenn aber nach einem drei wöchentlichen Mcinunaskampfe mit einer bedeutenden Majorität der Be schluß gefaßt wurde, les eominmnes mix travsux korves, les vonckum- nes ü tu redusion, et les evnäumnvs n I'iinzwisnnnemvnt, svroat ivnkvrmes le jour et la nuit «Ians «les vellules pnrtioulieres", und wenn somit für alle Verbrccherkategorien die absolute Jsolirung während ihrer ganzen Strafzeit als allgemeiner Grundsatz festgestellt ward, so muß ich darin eine Uebereilung erblicken, die sich nur aus einem dabei vorherr schenden Partcigcist erklären läßt und deren Verbesserung der Wohlthat des Zweikammersystems unstreitig gelingen wird. Denn auch bei dieser Frage, wie bereits bei einigen andern im Laufe der diesmaligen Kammer sitzung verhandelten, wurde durch eine sehr schweigsame, allein compacte ministerielle Majorität eine von der Regierung vorgclegte Bestimmung ge nehmigt, die weder mit der öffentlichen Meinung noch mit der überwie genden Intelligenz der Kammern in Einlaut zu stehen scheint. Eine Ucber- eilung nenne ich diesen Beschluß darum, weil man bei einem Gegenstände, der nicht durch Theorie, sondern nur durch Erfahrung eine sichere Be gründung erhalten kann, deren Resultate nicht abwartete, sondern, hin gerissen durch einige vereinzelte, einseitige Thatsachen und die daraus abgelei teten Folgerungen, eine Maßregel beschloß, deren Ausführung einen Auf wand von 100—130 Mill. Fr. crfodert, und deren Anwendung auf das physisch-moralische Wohlsein vieler Tausende einen großen, wahrscheinlich nachtheiligcn Einfluß ausüben wird. Denn daß bereits jetzt so zahlreiche und bewahrte Erfahrungen vorlägen, um einen wohlthatigcn Erfolg der absoluten Jsolirung für den körperlich-geistigen Zustand des Verbrechers zweifellos zu machen, das wird auch der entschiedenste Vertheidiger des pennsylvanischen Systems nicht zu behaupten vermögen, da die Ergebnisse der dortigen Muttcranstalt selbst in Beziehung auf Krankheiten, Sterb lichkeit und Rückfälle ziemlich zweideutig lauten, da auch in der neuen Welt die Meinungen über die Vorzüglichkeit des einen oder andern Sy stems noch immer schwanken, in der Schweiz, Deutschland und Italien gleiche Ungewißheit vorherrscht und England, dessen Verfahren in allen Verwaltungsangclcgenheitcn vorzugsweise ein praktisches ist, das Princip der absoluten Jsolirung seinem eigentlichen Wesen nach ganz aufgeqebcn AU haben scheint. Denn das im December 1812 bei London eröffnete Mustergefängniß (pentonville prison) beschränkt Vic absolute Jsolirung der darin aufgcnommenen Verbrecher auf einen anderthalbjährigen Zeit raum, worauf sie nach Vandiemcnsland transportirt und mit Hunderten und Tausenden anderer Verbrecher vereinigt werden: Das Princip der Besserung durch lange anhaltende Jsolirung wird sonach verlassen, da letztere in dieser Art nur ein Uebcrgang, ein Accessorium der später» Strafe ist und nach den sonstigen Bestimmungen jenes Gefängnisses zu nächst nur dazu dienen soll, um die Verbrecher durch Arbeitsunterricht zu ihrem künftigen Colomalberufe vorzuberciten und zu befähigen. Eine dem ähnliche Bestimmung hat sich auch bei dem französischen Gesetz insofern eingcschlichen, als bei den weitern Verhandlungen, im Wi derspruche mit der Allgemeinheit des anfangs angenommenen Grundsatzes, ein von Odilon-Barrot vorgcschlagenes und von der Kammer genehmigtes Amendement „es dem gerichtlichen Ermessen anheimgibt, die Verbrecher, nach fünfjähriger Jsolirung, dcportiren zu lassen" und damit die Con sequenz des Gesetzes wesentlich durchlöchert. Bcmerkenswerth ist cs, daß die beiden den französischen Kammern jetzt vorliegenden wichtigen Gesetze, über den Secundairuntcrricht und über Gcfängnißreform, in einem ihrer wesentlichen Endzwecke, wenn auch für verschiedene Lebensabschnitte, Glei ches beabsichtigen; denn solljenes durch Einprägung sittlich-religiöser Grund sätze den Menschen gegen Fehltritte sichern, so soll dieses den Gefallenen auf die rechte Bahn zurückführen. Was übrigens das Schicksal dieser Gesetze bei der nun eintretenden zweiten Berathung sein wird, ob diesel ben noch während der jetzigen Session zur Gesetzeskraft gelangen oder viel leicht vertagt werden, das dürfte ziemlich zweifelhaft sein, da es hier und dort an Zusätzen und Abänderungen nicht fehlen und' somit eine Vereini gung beider Kammern schwerlich sofort zu ermöglichen sein wird; bekla- aenswerth für Frankreich würde Letzteres sein, da beide Gesetze theils die Abschaffung bestehender großer Misbräuche zu bewirken, theils Neues und Besseres zu begründen bestimmt sind. Jn Veranlassung und im Zusammenhänge mit Vorstehendem erlaube ich mir noch eine Bemerkung über das System der absoluten und par-
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