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Deutsche allgemeine Zeitung : 02.03.1846
- Erscheinungsdatum
- 1846-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184603022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18460302
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18460302
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- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1846
- Monat1846-03
- Tag1846-03-02
- Monat1846-03
- Jahr1846
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- Deutsche allgemeine Zeitung : 02.03.1846
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Nr. «1- s. März 184«. Montag WMDe>ttsche-AAgemei«c Zeit«««. Z-M . - «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» U-b-r-blLS. jventfehlanb. -X-Vrevden. Landtag. — Die Polen in Dresden. bHan- nover: Landtag. Hr. v. Rothschild. —' Justinus Kerner. — Die Wahlen in Eadcn. — Fuldaer Adresse an Zittel. "Köthen- Verordnung in Be treff deS LandeSschüldenwcscnS. Preußen. Das Eomplot. ""Ererlau. Dir Vorgänge in Krakau und Galizien. — Das Gestüt in Sicmanowit;. Defterrei««. Die Vorgänge in Krakau und Galizien. ^-Wirn. Das polnische Coniplot. Das Slawcnthum. v^Vien- Verordnung in Betreff der Deutsch-Katholiken. Spante». Der Infant Don Enrique. General Narvaez. Die Finanzen. Großvrit-nerten. Parlament.' Ostindien. Kartoffeln aus Neapel. Frankreich. .Die Journale. Die Marseiller Sanitätsbehörde. Algerien. Die Unterhaydlungen zwischen Rom und Spanien, ri Paris. Die Re- gicrung und die- Ultramontancn. Belgien. Der Krregsministcr. Niederlande. Die Generalstaaten. Lutherfeier. Schwei». Volksversammlung im Canton Eern. Das Bisthumsconcordat in Et-Gallen. Italien. "Rom. Der Bischof von Arras. Aegypten. * Älrrandrien. Schiffahrt. Die Witterung. Wissenschaft und Kunst. " Leipzig. Orgeleoncert. Handel und Industrie. »Leipzig. Oelhandel. — Berlin. Ankündigungen. Deutschland. ^Dresden, 28. Febr. Die II. Kammer begann in ihrer heutigen SihMg die Bcrathung über den zweiten Abschnitt des die. Eisenbahnen betreffenden DeputationsberichtS, welcher das Gutachten der Deputation über die Eisenbahn von Chemnitz nach Riesa enthält. Diese Bahn wurde laut ständischer Schrift vom l». Aua. I8i.l in das Sy stem der unter Mitwirkung des Staats zu erbauenden Eisenbahnen mit ausgenommen, und auf den Grund dieser gefaßten ständischen Beschlüsse wurde von Seiten der Regierung zu Anfänge des Jahres t8iä dem Di rektorium der Erzgcbirgischcn Eiscnbahngcscllschaft die pecuniairc Unter stützung des Staats bei dieser Bahn in Aussicht gestellt, jedoch dabei bemerkt, daß über den Zeitpunkt, zu welchem der Bau derselben in An griff zu nehmen sein werde, eine feste Bestimmung noch nicht gegeben werden könne. Die Neigung des Publikums, das Unternehmen in Aus führung zu bringen, und die lebhafte Bethciligung desselben an der Auf bringung der hierzu nöthigen Mittel veranlaßten jedoch schon im April dos Direktorium, bei der Regierung eine Vorstellung um Erthei- lung der Coneesston cinzureichcn und damit das Gesuch zu verbinden, daß die Einfodcrungen von Einzahlungen und der Angriff des Baues selbst gestattet werden mögen, in welchem Gesuch ausdrücklich erklärt ward, daß im Faste der Gewährung desselben von aller dem Unternelzmen bei spä terer AuSfühnmg in Aussicht gestellten Unterstützung des -staats abge sehen werden wolle, cs dagegen der Regierung änhcimgcstcllt bleiben solle, sich an dem Unternehmen durch Actien zu bethciliqcn oder nicht. Die Regierung glaubte jetzt mit der Ertheilung dcrConccssion sticht län ger zögern zu dürfen, zugleich aber auch das Anerbieten der Gesellschaft in sorgsame Erwägung nehmen zu müssen, crthcilte untcun i. Jul. v. I. der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn das Concessions - und Bestätigungsdeerct und erklärte hierbei, mit dem vierten Theile des Anlagekapitals^ oder I Mill. Thlr. in jederzeit verkäuflichen und wahrend der Bauzeit mit l Pcoc. verzinslichen Actien dem Unternehmen beitrctcn zu wollen; da jedoch zu dieser Verwendung von Staatsmitteln die Zustimmung der Stände sich crfodcrlich machte, so knüpfte die Regierung die Bethciligung des Staats an die Bedingung: daß dieser Punkt des Concessionsdeccets in dem -Fall als erledigt und sowol von Seiten des Staats als der Gesellschaft als unverbindlich zu betrachten sei, das vom Staat übernommene Actien quantum aber gegen Zurückgewährung der darauf bereits geleisteten Ein schüsse an die Gesellschaft zur freien Disposition zurückzufallcn habe,! wenn die Ministerien der Finanzen und des Innern die Absicht der Staats-! rcgicrung, von der fraglichen Bethciligung wicdcr zurückzutretcn, dem Gcsellschaftsdircctorium bis zum i. April <816 erklärt haben sollten. Die Gründe, welche seiner Zeit die Regierung hier zu einer Staats- bethciligung bestimmten, sind in dem Dekret und in dem Deputations bericht ausführlich entwickelt, und die Rcgicrung mußte um so mehr glau-! den, diesen Entschluß in den Verhältnissen gerechtfertigt zu sehen, als die Aktien dieser Bahn damals ein ansKhnlicheS Agio galten, demnach bei dem Wiederverkäufe, falls er später beschlossen werden sollte, ein Verlust für den Staat keinesfalls zu besorgen schien. Die Frage, um deren Be antwortung es sich nun zunächst handelt, ist die, ob von dem Vorbehalte des Rücktritts des Staats, den die Regierung in dem Bestätigungs- dccrcte bei der Chcmnih Riesaer Bahn ausgestellt hat, Gebrauch gemacht, und das vom Staat übernommene Acticnguäntum im Betrage von > Mill. Thlr. der Gesellschaft zurückgcgeben werden solle oder nicht. Die Deputation, die in ihrem Berichte die Nichtigkeit der von der Negierung für ihr Verfahren angeführten und ihrer Ansicht nach auch jetzt noch ungeschwächt fortbestehcndcn Gründe vollständig anerkennt, räch - von der Benutzung dieses Vorbehalts ab und empfiehlt der Kammer an, der von der Regierung beschlossenen Uebcrnahmc des vierten Theiles deS aus 4 Mill. Thlr. festgcstclltcn Anlagekapitals der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn auf die Staatskasse ihre Zustimmung zu crthcilcn. Die Diskussion in der Kammer eröffnete "der Abg. Metzler. Er habe keine Ursache, über die Chemnitz-Riesaer Bahn „die Hände vor Freuden über dem Kopfe zusammcnzuschlagcn", müsse jedoch gestehest, daß er in Bezug auf Eisenbahnen im Allgemeinen, da cr sehe, daß man hier von Seiten der Regierung dem Bewilligungsrechte der Stände fast überall vollendete Zhatsachen aegcnübcrstellc, zu einer gewissen Resigna tion gelangt sei, und da nach seiner Ansicht ein Widerstand in dieser Angelegenheit noch verderblicher wirken würde als die Bewilligung, so werbe er mit der Deputation stimmcn, denn cr glaube, daß man, ohne die Regierung zu compromittircn und die Bahn in Gefahr zu bringen, eben nicht anders stimmen könne. Nur die Anfrage wolle cr sich noch crlaubcn, ob das Gerücht begründet sei, daß die Chemnitzer Bahn statt in Riesa in Dahlen ausmündeu solle? Der Regicrungscommissar, ge heime Regierungsrath Kohlschüttcr, erklärte aus diese Frage jenes Gerücht mit Bestimmtheit für unbegründet, da zwischen der sächsischen und preußischen Regierung darüber vollkommenes Einvcrständniß herrsche, daß sowol die Chemnitzer als auch die Jütcrbogker Bahn in Riesa aus münden sollte». .... ' Zwischen den Abgg. Rewihcr und Clauß einerseits und dem Mg. Sachßc andererseits entspann sich eine kleine Debatte hinsichtlich dep Bahn linie; die erstem Beiden, die übrigens ganz mit der Deputation stimm ten, suchten die Unternehmer von der Beschuldigung zu reinigen, als habe man mit Leichtsinn oder gar absichtlich eine Linie gewählt, durch Vie an dere Gegenden des Landes bcnachtheiligt worden seien, und bemerkten, daß die von einem Theile des Erzgebirges gehegte Idee einer Eisenbahn von Chemnitz über Freiberg nach Dresden nur deshalb von dem Com'itc auf- gegeben worden, weil vor zehn Jahren die Ausführung derselben sich als ein Werk der Unmöglichkeit hcranSgcstellt habe; der Abg. Sachße äußerte dagegen, daß, wenn diese Unmöglichkeit vielleicht als das Resultat einer Prüfung gelten solle, er btmrrkcn müsse, daß diese Linie über Freiberg nach Dresden früher nie geprüft worden sei, daß aber schon t8 la das Gegcntheil, nämlich die Möglichkeit der Ausführung, hätte bekannt sein können. Der Referent suchte diese Debatte durch die Bemerkung ab zuschneiden, wie er es für unpraktisch halte, hier wieder auf die Wahl der Linie zurückzukonnnen, da diese durch vorigen Landtag entschieden sek; dies schließe jedoch die Frage nicht aus, ob es zweckmäßig sei, mit die ser Bahn einen Trart über Freiberg nach Dresden zu verbinden, und diese Frage werde die Deputaiion auch in dem zweiten Theil ihres Be richts noch besonders erörtern. Staatsministcr v. Zcschau berichtigte die Ansicht, als liege hier eine Bewilligungsfiagc vor, an der man sich uothwcndig bcthciligen da ja die Zusage ohne Genehmigung der Stände nicht bindend sei; die Regierung habe in dieser Angelegenheit das Interesse der -Staatskasse in hohem Grade berücksichtigt, cs habe ihr aber rathsam erschienen, an dem Unternehmen sich zu bcthciligcn, einmal um hierdurch möglicherweise die Erwerbung dieser Bahn für den Staat ;u erleichtern, dann aber auch, weil sie cs nicht geeignet finde, hier von dein angenommenen allgemeinen System abzugchcn, auch überdies dem Staate, der mit den übrigen Ak tionäircn völlig gleichstehc, durch die Bethciligung ein Nachtheil nicht er wachsen könne; seiner Ansicht nach dürfte auch der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, wo die Actien dicfcr Bahn einen ganz andcni Strnd, als sie jetzt haben, erlangen würden. Für die Deputation sprach sodann zunächst Viccpräsidcnt Eisen- stn ck, der die Ansicht fcsthiclt, daß hier für Regierung und Stände eine moralische Verpflichtung vorliege, den bei der eventuellen Staatöbethcili gung gestellten Vorbehalt des Rücktritts fallen zu lassen; cs komme hier auch außerdem zu berücksichtigen, daß, wenn irgend eine Eisenbahn in Sachsen geeignet sei, auf den Binnenverkehr vortheilhaft zu wirken, dies die Chcmnih Riesaer sein werde. Der Abg. Haase äußerte, daß cr Dem nicht beistimmcn rönne, als ob hier irgend ein Zwang zur Bewil ligung vorliege; dic Kammcr sei in dieser Beziehung noch frei, aber auch
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