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Deutsche allgemeine Zeitung : 27.12.1846
- Erscheinungsdatum
- 1846-12-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184612270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18461227
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18461227
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1846
- Monat1846-12
- Tag1846-12-27
- Monat1846-12
- Jahr1846
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 27.12.1846
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Sonntag Ktipfrg. Die Zeitung läglicd Useuds. Au beziehen durck alle Postantter des In- und Lusianoee. Nr. 361 27. December 184« Deutsche ««gemeine Zeitung. -HM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueberblick. Ivsutfchlaub. » Aus Norddeutschland. Die krakauer Angelegenheit. — Die bairische Staatsschuld. — Kirchencollecten in Baiern. «Dresden. Lhcucrungtzulage — Die Eingabe der stuttgarter Gemeindebehörden.— Dat luremburgische Bundescontingent. »Frankfurt a-M. Das Mon- tagSkränzchen. Hkreußen. chAerlin. Der Handwerkerverein. Der Polenproceß. Gustav- / Adolf-Verein. »Von der Oder. Die LebenSmittelvorräthe. — Bcrg- r stur». — Die Grafschaft Wildenburg. — Postdefect. Spanien. Die Corteswahlen. .^»»Gdritannien. Muthmaßliche Zeit der ParlamentSeröffnung. Die ! Lime« über Vie Einnahme von Tampico. Die Zufluchtshäuser in London. Baarfendung nach Amerika. Die Mäßigkeitsvereine zu Cork. Th. Gren ville gestorben. Versammlung wegen Krakau. Die Zeitungen. Berichtigung wegen Hrn. Guizot's Note. Die Färbergesellen in Lyon. Die befreiten Kriegsgefangenen. Abd-el- Kader. Verhafteter Kirchenräuber. Großer Schneefall. Lruppenscndung nach dem Senegal. »«Paris. Krakau. Die spanischen Angelegenheiten. ,> Der Bey von Tunis. Der König der Belgier und die spanischen Hei- rathen. Die bischöfliche Partei. Die legitimistischen Zeitungen- Melgie«. Der Lffiziertisch. Schweiz. Heinzen. Italien, Suom. Der Papst und Frankreich. — Die Compromittirten vqn Rimini. — Ercesse in Perugia. JtuHlaub «Nb Opalen. * Petersburg. Strafverfahren. — Preßpolizei. »' M — Deutsch - Katholicismus. LOriechrukaub. »Athen- Die Abgeordnetenkammer. Hr. Kolettis. Nordamerika. »Äoston. Der Krieg. Die Whigs. Die Getreidepreisc. Die Rangers. Unterrichtswesen. — Hr. Gasquet. Werfonalnachrichten. Misfeuschaft und Kunst. »Leimig. Die astronomische Gesellschaft. München. Akademie der Wissenschaften. Handel und Industrie. * Frankfurt a. M. Börsenbericht. »Leip- sig. Eisenbahnen. — Wasserstand der Elbe. 4kt«»v«higungen. D rutsch la«-. *ÄUS Norddeutschland, 23. Oec. Der pariser -Correspon- 1>cnt hat unserer, auf die Geschichte des Wiener Kongresses, seiner Ver handlungen und der Folgezeit gestützten Behauptung, daß in der kra- kauer Angelegenheit kein Recht verletzt worden sei, weil die Auf nahme der Ergebnisse der Einzclvcrhandlungen in die Schlußacte nur den Zweck gehabt habe, ihnen die Anerkennung und Garantie der Unterzcich ner des ersten Pariser Friedens zu verschaffen, die entgegengesetzte Be hauptung entgegengestellt, es habe damals ein solidarisches Vertragsver- hältniß über alle in Wien festgestellte Punkte, eine Art allgemeines, auf die Uebereinstimmung der acht Mächte begründetes Gesammtsystem, sanc- lionirt werden sollen. (Rr.357.) Er ist aber nicht auf unsere Gründe einge- ^angen. Er hat sich nicht gefragt, ob Frankreich ein Recht hatte, eineZu- : ziehung zu der polnischen Verhandlung zu verlangen. (Wir wollen dabei nicht »einmal DaS urgiren, daß in dem Augenblicke, wo die Wiener Congreß- aete unterzeichnet wurde, der König von Frankreich, in dessen Namen man sie unterzeichnete, bereits aus Frankreich vertrieben war unddieVcr- Hündeten sich eben rüsteten, Frankreich abermals zu bezwingen und ihm «inen neuen Frieden aufzulegcn. Gewiß aber war das kein Zeitpunkt, wo "die Verbündeten geneigt gewesen wären, das Ergebniß eines von ihnen - allein geschlossenen Vertrags für ewige Zeiten an die Zustimmung Frank- ' reichs zu binden.) Er Kat auf die von uns früher gufgezählten viclarti- aen Bestandiheile der Wiener Schlußacte, deren Aufzählung es in die 'Augen springend macht, daß man nicht alle diese Angelegenheiten einem ewigen Areopag der acht Mächte habe unterbreiten wollen, keine Rücksicht genommen. Es irrt ihn auch nicht, daß auch Spanien, Portugal und Schweden, ganz mit gleichem formellen Rechte wie die fünf Großmächte, zu dem Ausschüsse der acht gehörten. Und doch, wenn die Wiener Ver träge dadurch gebrochen worden sind, daß England und Frankreich über Krakau nicht zü Rathe gezogen worden, so sind sie es auch dadurch, daß jene drei Staaten bei dem niederländischen Arrangement auch nicht nach träglich gefragt worden sind. Wir haben ferner schon früher erwähnt, daß mehre Punkte, z. B. in Betreff der Entschädigungen am linken Rhein- ufer, zum Theil gleich in den ersten Jahren nach dem Wiener Kongreß anders geordnet wurden als dort fcstgcstellt war, ohne daß sich irgend Jemand darum gekümmert hätte. Der ganze Streit scheint uns über haupt nicht aris chem Recht an sich, sondern aus dem Gegenstände, den -es gerade betrifft, herzurühren, und schwerlich würde Frankreich die Wie ner Verträge für verletzt erklären, wenn z. B. der König von Sardinien «uf den Einfall qeriethe, Genua feine Unabhängigkeit proprio motu zu- rückzugeben. Schwerlich würden Spanien und Portugal, wenn sie für gut fänden, über Badajoz etwas Anderes zu beschließen, Rußland um Erlaubniß fragen. Es ist aber keine vorausschcnde Politik, welche die Grundsätze nach dem einzelnen Falle regelt. Zu einer allgemeinen und ewigen Organisation aller europäischen Verhältnisse hatten auch jene acht Mächte kein Recht, und unweise wäre cs gewesen, die Verhältnisse in solcher Weise zu fesseln; wohl aber moch ten die Mächte sich unter einander verpflichten und diese Verpflichtun gen unter gemeinsame Garantie stellen. Diese Garantie tritt aber dann nicht ein, wenn die Kontrahenten einig sind. Die Verpflichtung beruht auf den einzelnen Verträgen, die Unterzeichnung der Schlußakte hatte den Sinn: daß Jeder, außer seinen besondcrn Verpflichtungen, das Werk der Uebrigcn anerkannte und verbürgte. Ist eine solche Schöpfung von ihren Urhebern umgeändert worden, so sind die andern Mächte ihrer Bürgschaft entbunden, sie brauchen das Neue nicht anzuerkennen, sie mögen dagegen protcstiren, — wenn sie wollen, Krieg führen, aber sie können und sollen nicht über verletzte Verträge klagen, so lange die gegen sie cinqegangenen Verpflichtungen erfüllt werden. Krakau selbst aber war nicht Kontrahent, Krakau beschwert sich nicht, Krakau weiß, daß cs seinen Anspruch ver wirkt hat, und die natürlichsten Richter darüber waren allerdings die drei Schutzmächte. Waren sie nicht einig, dann trat der Fall der Bürg schaft ein. Der »- Korrespondent spricht eine achtungsvolle Verwunderung dar über aus, daß diese Zeitung Wort und Gegenwort »erstattet. Das ver steht sich bei einer allgemeinen Zeitung von selbst, sollte sich bei jedem Journale von selbst verstehen, das nicht Parteizwecken, sondern der Wahr heit dienen will, die Niemandes -Monopol ist. Es schließt das übrigens ein durch die Richtung der meisten Verfasser bedingtes Ueberwiegen ge wisser Gesichtspunkte und Richtungen nicht aus und eben so wenig jene Höhere Einheit und Konsequenz, die in der Einheit des Maßes und deS Sinnes für Gerechtigkeit, Humanität und Wahrheit, für alles Gute und Heilige liegt. In diesem Sinne reichen wir dem achtungswerthen Gegner freundlich die Hände und treten seinen im Allgemeinen über den Geist, in welchem die europäischen Angelegenheiten zu leiten sind, geäußerten Ansichten willig bei. Auch wir hätten gewünscht, daß es möglich gewesen wäre, die Bci- stimmung Englands und Frankreichs rechtzeitig zu erwirken. Aber sollte die Ursache, warum es nicht geschehen, nicht vielmehr in England und Frank reich selbst gelegen haben / Nicht in der Einsicht der Staatsmänner, am wenigsten des Hrn. Guizot, aber in ihren Verhältnissen. Sollte es denr Lord Palmerston und Hrn. Guizot nicht vielmehr Verlegenheiten erspart statt bereitet haben, daß man sie nicht vorher gefragt hat? — Der Schuldenstand sämmtlicher Gemeinden des Königreichs Baiern betrug am Schlüsse des Verwaltungsjahres 1841/45 l l,044,802 Fl. Am größten ist der Schuldenstand von Untcrfrankcn <3,876,810 Fl.) und Oberbaiern <3,315,449 Fl.), am geringsten der der Pfalz <50,189 Fl.). Auf Tilgung waren in diesem Jahre in Summa 844,890 Fl. verwendet worden; neu zugegangcn waren 429,250 Fl. — De? König von Baiern hat zum Bau einer katholischen Kirche und Curatiewohnung in Schwabach, dann zur Erweiterung der protestan tischen Pfarrkirche in Geroda die Veranstaltung von Sammlungen bei den betreffenden Confessionsverwandten gestattet. «Dresden, 25. Dec. Nach Inhalt einer Generalcommando-Ordre vom 12. Dec. hat das Kriegsministerium in Berücksichtigung der gegen wärtig ungewöhnlich hohen Preise der unentbchrlichsien Lebensbedürfnisse auf jeinen desfallsigen Antrag von dem König die Ermächtigung erhal ten, den sämmtlichen im Dienst präsent befindlichen Unteroffizieren und Gemeinen, vorläufig auf die Zeit vom 16. Nov. dieses bis Ende März künftigen JahrcS, einen Menagenzuschuß von Einem Neugroschen aus jede fünftägige Löhnungsperiode oder von 6 Ngr. monatlich für einen Mann (im Ganzen 7000 Thlr.) aus dem Casernirungsfondö zu gewähren. — Oer Schwäbische Merkur enthält folgenden amtlichen Artikel: „Nachdem Sc. königl. Maj. von der unziemlichen Eingabe, welche der hie sige Stadtrath und Bürgerausschuß in Censurangelegcnhkiten bei dem stän dischen Ausschüsse einzurcichcn sich erlaubten (Nr. 353), Kenntniß erhalten hatten, haben Allerhöchstdieselben sich veranlaßt sehen müssen, diesen beiden städtischen Collegien über die in besagter Eingabe enthaltenen^cben so un befugten als grundlosen Ausstellungen und Angriffe auf die bctrMndcn Be schlüsse der Bundesversammlung und die dieSfälligen Verfügungen der kö nigl. Regierung Allerhöchstihre gerechte Misbilligung und Unzufriedenheit zu erkennen geben zu lassen." — Die Trierer Zeitung schreibt aus Luxemburg vom 17. Dec.: „Nach der heute ausgcgebencn Nummer des Memorials wird durch kö nigl. großhcrzogl. Beschluß eine neue Organisation des luxemburgi schen BundeScontingents angeordnet. Die Cavalcrie und Artillerie wird aufgehoben und das Kontingent fortan nur aus Infanterie, und zwar aus zwei Feldbataillonen, jedes zu vier Kompagnien, einer Rcserve- abthcilung zu zwei Compagnien und außerdem für den Kriegsfuß aus ei ner Depotcompagnie bestehen. Das Großherzogthum stellt: gewöhnliche«
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