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Deutsche allgemeine Zeitung : 08.06.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184706084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470608
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470608
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-06
- Tag1847-06-08
- Monat1847-06
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 08.06.1847
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— Nr iss. 8. JuniuS 1847. Deutsche Allgemeine Zeitung PreiS für da« Mernl- jad,-^ »dis- Inserl^qsgebubr tue d»» Raum «>n«r S«"* - , St««. - : «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» vorgenommen. — Das Justizministerium ist dem Grafen Wedel und das Kultusministerium dem geh. Cabinetsrath*v. Schelt (Sühn deS früher» Premierministers) verliehen worden. s Hildesheim, 4. Jun. Die Wahl des Pfarrers Loreqz zum Seel sorger der hiesigen christkatholischen Gemeinde ist bestätigt, und der neue Pfarrer wird nun seine amtliche Thätigkeit sofort beginne«. In der Strenge, womit das Kultusministerium die hiesige Gemeinde bisher Über wachte, und die so weit ging, daß die Gemeinde in den hiesigen Blät tern nickt erwähnt werden, geschweige denn als solche auftretcn durfte, muß einige Milderung eingetretcn sein, da der Vorstand der Gemeinde heute sechst die Wahl und Bestätigung des Pfarrers in den hiesigen Blätter« bekannt macht. Darf man vielleicht hiernach auf eine nachgiebigere Rich tung des künftigen Kultusministers schließen? Bon der sigmaringifch württonbergifchen Greaze vom "i. Jun. schreibt der Schwäbische Merkur: „Letzten Sonntag Abends sp§t stieß der Forstgchülfe H. I. Kramer von Straßberg auf seinem Heimwege von Winterlingen mit einigen Wilderern zusammen und brackte einem derselben, einem wintcrlinger Bürger, eine Schußwunde in die Seite bei^ an welcher derselbe heute Nacht gestorben ist. Er selbst müßte diesen Schuß mit seinem Leben bezahlen: er wurde gestern unweit der Grenze mit schauerlichen Wunden im Kopf und in einem Knie tobt gefunden. Der von ihm geschossene Wilderer hat vor seinem Ende zwei seiner Ge nossen angegeben, welche bereits nach Balingen abgeliefert würden sind." «Aus Äurhessen, 4. Jun. Bekanntlich ist der h. 7 des provi- sorischcn BundeSbefchluffes über die Presse vom 20. Sept. ISIS viöl- fach dahin inlcrpretirt worden, daß er die Verfasser, Verleger, Drucker rc. von Schriften, welche der kensur eines deutschen Bundesstaates unter legen hatten und von ihr genehmigt worden waren, von aller Verantwor tung freispreche. Der Bundestag selbst hat sich dagegen am 14. Juk. 1832 über eine andere Interpretation vereinigt, wonach jene Freiheit von Verantwortung sich nur auf den Bund, nicht auf die besonder» Landes- gcsctzc beziehen, der gedachte Paragraph nur festsetzcn soll, daß der Bund keine weitern Maßnahmen fodere, während er den Vorschriften der beson der« LandeSgesehe nicht präjudieire. Ungeachtet diese authentische Inter pretation im Allgemeinen bekannt war, hielten sich doch die Gerichtshöfe mehrer Staaten, namentlich auch die preußischen und kurhessischen, noch durch 15 Jahre, nämlich so lange noch an die frühere AüslagmtH^alS gedachte Interpretation in ihren Landen noch nicht gesetzlich publicirt, folg lich noch kein gesetzlicher Anlaß da war, die Loctrinclle Auslegung auf- zugeben. Wie vor kurzem in Preußen, ist nun auch am 29. April 1847 in Kurhessen die Publikation jenes BundcSbeschlusscs von 1832 erfolgt, und es ist ganz in der Ordnung, wenn von nun an von den Gerichten nach seinem Inhalte verfahren wird. Zweifelhaft kann es dagegen sein, was man darüber urthcilen soll, daß, dem Vernehmen nach, die hiesige Regierung gesonnen ist, die Anwendbarkeit des fraglichen neuen Grund satzes bis zu dem Zeitpunkte zurückzuführen, wo der Bundestag jene Aus legung ausgesprochen, also biß 1832. Es versteht sich, daß die auf den Grund der frühem Auslegung gefällten Erkenntnisse nicht rückgängig ge macht werden können. Aber es fragt sich, ob die jetzige authentische Aus legung auf bereits vor deren Publikation anhängig gewordene Preßprocesse und ob sie auf solche anzuwcnden ist, welche noch gar nicht anhängig gemacht worden waren, sich aber auf vorher erschienene Schriften und Auf sätze beziehen, und ein Fall der letzter» Art ist der in dieser Zeitung schon neulich erwähnte mit dem Prof. Bayrhoffer und dessen in Mann heim erschienener Schrift. (Nr. 150.) Manche behaupten: es heiße das, einem Gesetze zum Nachlheile der Angeklagten rückwirkende Kraft verleihen; bis zum 29. April sei die Freiheit der Verfasser von unter deutscher Bllndeöcensur erschienenen Schriften in Kurheffen Gesetz gewe sen, und erst da ein neues Gesetz an deren Stelle getreten. Andere mache« dagegen geltend, daß eS sich nicht um ein neues Gesetz, sondern nur um die authentische Auslegung eines ältern, gegen die zeitherige Auslegung der Gerichtshöfe, welche nicht selbst ein Gesetz war, handle. Aber wie dem auch sei, gewiß ist, daß bis zum Jahr 1847 alle kurhesflschen Schrift steller in der Uebrrzeugung handeln konnten, daß sie, wenn sie den Vor schriften deS BundcSbeschlusses von 1819 genügt hatten, von aller wei tern Verantwortlichkeit frei seien, und aus diesem Gesichtspunkt erscheint die Anwendung der neuen Auslegung auf solche Schriftsteller mindesten- sehr unbillig und gesucht. *Aus Norddeutschland, 3. Jun. Die Adresse der griechischen Opposition (Nr. 1)6) beweist allerdings, waß man übrigens schon vorl her wußte, daß es in Grieckenland mit dem konstitutionellen Leben nickt so rein, glatt und eben geht wie seit einiger Zeit in England, wie vielleicht in Norwegen Und diesem oder jenem deutschen konstitutionellen Staate; daß auch die griechische Constitution noch nicht in allen Punkten eine Wahrheit geworden ist und daß auch die griechischen Minister sich Helsen müssen wie sie können, um neben einer Verfassung,^mit welcher Volk ü«d Zustände noch lange nicht in wahrer Uebereinstimmung stehen, zu re- gikttn. Hetzt eS in Spanien, in Portugal unter Ministerien aller Nuan cen anders? Geht es, im Hintergründe der Formen, selbst in Frank reich anders? Würde die Opposition, wenn sie am Ruder wäre und Ko lettis und seine Palikaren gegen sich hätte, anders verfahren und ist sie anders verfahren? Es ist eine zu oft gemachte Erfahrung, daß Opposi tionen, anS Ruder gekommen, eben Das thaten, was sie vorher ihren Geg nern zum bittersten Vorwurfe gemacht hatten. Jene Angaben beweisen nicht einmal, daß die Partei Kolettis ihren Gegnern an konstitutionellem Ginn» nachsteht, geschweige denn daß sie weniger geeignet ist, den grie chischen Staat seinem heutige» Bedürfnisse gemäß zu leiten. ^Hannover, 5. Jun. Gestern hielt der Pestalozzi-Verein seine Jahresversammlung. Mit den Resultaten der Stiftung kann man für den Anfang wohl zufrieden sein. Die immer stärker hervortretende konfessionelle Richtung, auf welche ein Theil der Mitglieder hinarbeitet, wird aber dem ander», wie zu fürchten ist, sehr bald die Neigung nehmen, fer ner zur Erhaltung einer Stiftung beizutragen, die zwar wohlthut, sich zu Erreichung ihrer Zwecke auf die Beihülse der Landgeistlichen und deren Zuverlässigkeit zu stützen, die sich aber nach der Ansicht vieler und ohne Zweifel der Mehrzahl ihrer Begründer im Anbeginn keineswegs einer Tendenz versah wie die, von welchen jetzt schon die Mehrheit beseelt ist. Am deutlichsten trat die Absicht dieser Mehrheit aus den Ergänzungswahlen für den Borstand hervor, indem von vier durch das Looß bestimmten Mit gliedern der bisherige Präsident Und ein Geistlicher wiedererwählt, zwei Lehrer aber, obwol Beide um die Anstalt sehr verdient, durch zwei Geist liche ersetzt wurden. , Der König hat seinen heutigen 77sten Geburtstag besonders glän- ' zcnd gefeiert: gestern mit einem kostbaren Feuerwerk, heute mit einer gro ßen Parade, der noch Diner, Ball rc. folgen wird. Außerdem hat er, wie gewöhnlich an diesem Tage, Beförderungen, Ordensverleihungen rc. Axutfchlaad. »Aus Nprddeutschland. Die griechische Opposition. . sHannover. Der Pestalozzivetein. Der König. Neue Minister. ^Hil desheim. Die christkatholische Gemeinde. — Wilderer bei Winterlingen. OAus Äurhessen. Die Preßgesetzgebung. — Hr. v. Gagern und Hr. Georgi. Berlin. Landtag, (-t-) Berlin. Rundschreiben der städtischen Schuldeputation. * Von der Vder. Frankreich und Rußland. * Köln. Der Gemeinderath. Armenwesen. Der Brotpreis. — Organisation der k. Land- und Stadtgerichte. BeDerrekäß. Eine Polenstimme. Der Hof und seine Gäste. Parlament. Der Repeal- ' verein. Medaillen. Eisenbahnunfall. Der Herzog von Buckingham. Sanada. Erwerbung im Libanon. Depulirtenkammer. Die Ausgabe von SchatzbonS. Bu- Maza. Algerien. * »Paris- Die Eisenbahnen. Gerücht. MuHland ««d Hlolen. »»Warschau. Großfürst Michael. Dit Ein- verleibimgSfrage. Eisenbahnunfall. Polizeiwesen. Griechenland. Die griechische Marine VÄitldiVG. Lord Hardinge. Lord Gough. General Littler. Die Unruhen in Auhde. Maa-amsrlEa. Handels - und SchiffahrtSvertrag mit dem Deutschen Zoll verein. Die Emigrantenabgabe. Die Einwanderer. Spenden nach Deutschland. Projekt der Verbindung de- Mejicanischen Meerbusens und deS Stillen Ocean«. Absichten auf Cuba. Die Passagierbill. MeMO. Der Congreß. Gattt. Die-Regierung. Die Heirathen zwischen Haitiern und Fremden. HMMdsl u»d Badusttrie. »Frankfurt a. M Die spanischen Fonds. Börsenbericht. — Frequenz der Leipzig-Dresdner Eisenbahn. Waffrrstand der Elbe. — Leipzig.
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