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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 01.04.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510401028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851040102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851040102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-04
- Tag1851-04-01
- Monat1851-04
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 01.04.1851
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Zweite Ausgabe. Abends 6 Uhr. 1. April 1851 Dienstag. kchilit W>4 i"«! «»l «"d ÄrV-W^e»,t^n> E«wlia ^<nWWt»^l « ll^r. „ »«««»«I «bn», * « Uhr. 'N!'>1-^7 DlM !>-» Vl-rt.li.hr > Thk.; i-r- -inz-lor N»a>- »tkr l Rgr —- Rr. 1«». . DkuWc MgmMk Zntmig. «Wahrheit und Recht, Freiheit »ob Gesetz!» Zs b.ji.h-n durch alle Vast »mler de-Zn- und Auslandes, sowie durch die Erpeditioneu in Dtipzig (Querstraße Nr. «) und Dresden (bei u HSckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. 2). InsertinnSgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. verstehen und im Falle der Anwendung deS 8. 95 seitens der Regierung dem Ausschüsse die beabsichtigten Maßregeln als förmliche Propositionen mitzutheilen, über welche dann der Ausschuß für sich beschloß und seinen Beschluß der StaatSregierung mittheilte. Auch Erkenntnisse der höchsten Gerichte aus den Jahren 1839 und 1843 habe» sie angezogen, in wel chen ausgesprochen ist, daß den Mitgliedern des bleibenden StändeauS- schüffeS selbst bei einer Auflösung der Ständeversammlung die Eigen schaften und Rechte von Mitgliedern der Ständeversammlung verbleiben, daher auch, wenn sie in ihrer amtlichen Eigenschaft austreten, nach 8. 87 der VerfaffunaSurkufide zu keiner Zeit wegen Aeußerung ihrer Mei nung zur Rechenschaft gezogen werden können, den Fall der beleidigten Privatrhre ausgenommen. So gewichtig diese Entlastungsbeweise auch sein mögen, so erwarten wol nur Wenige, daß sie auf das Kriegsge richt— dessen Competenz vorausgesetzt — den beabsichtigten Eindruck ma chen werden. Gegen den Obergerichtsanwalt Henkel, Mitglied des bleibenden Ständeausschusses, ist gestern eine Separatuntersuchung eröffnet worden, wegen der offenen Briefe, welche er im Oktober v. I. an den damali gen Oberbefehlshaber, Generallieutenant v. Haynau, «nd an den Kur fürsten gerichtet hatte. Daö Gerücht von dem nahe bevorstehenden Erscheinen neuer Ver ordnungen findet mehr »nd mehr Glauben. Man will bestimmt von einer neuen Organisation der Gerichte, und wenn auch nicht von einer Beseitigung, doch vom einer Beschränkung der Competenz deS Schwur gerichts wissen. Auch an die nächst bevorstehende Erhöhung der Salz- steuer glauben Viele, und ich muß selbst daran glauben, daß Hr. Has senpflug auf solche Art die Geldnoth zu vermindern strebt, seit mir be stimmt versichert worden ist, daß die Forstbehörden- die Anweisung er halten haben, weit über das gewöhnliche Maß Holz schlagen zu lassen, um die Einnahmen aus den Forsten zu steigern. Der Student Morchutt ist vorgestern auS seiner Hast bereits entlassen worden. LAus Thüringen, 28. März. Die in Gotha zusammengetretenen Ausschüsse der koburger und der g'othatschen Ständever sammlung haben vorgestern ihr Werk beschlossen. DaS Ergebniß ist in der Hauptsache folgendes. Indem sie ihre Hauptaufgabe in einzelne zerlegten, dann bei jeder die Frage stellten, ob der entsprechende Vor schlag der Regierung für nothwendig, nützlich oder wünschenSwerth zu halten sei? und aus den Einzelbeantwortungen ihre — im Ganzen so nach weder bejahende noch verneinende — Erklärung aufbauten, erkannte die Majorität der begutachtenden Untercommisfionen und deS Gesammt- ausschusseS das Bedenkliche des gegen die gothaische Verfassung vorlie genden agnatischen Protestes und der grellen Widersprüche des HauS- gesetzeS von 1840 mit der koburger Verfassung von 1821 und der go- thaischen von 1849 wohl an, und beantragte in Bezug auf letztere die Bearbeitung eines neuen HauSgesetzrs. Zn Bezug auf die deutschen Bundes- und die Militairverhältniffe wird eine Vereinigung der beiden LandeStheile für nothwendig und zweckmäßig erkannt; nicht aber auch wegen der Verhältnisse zu einzelnen Regierungen (Conventionen zur Be förderung der Rechtspflege, Post«, Zoll« u. dgl. Verträge sind also aus geschlossen); die Errichtung eines gemeinsamen AppellhofS in Koburg mit Schwurgerichten (der Sitz des AppellhofS in Koburg wird von den go- thaischen Abgeordnete» noch nicht zugegeben) wird für wünschenSwerth und nützlich, die Vereinigung der Verwaltung aber und „des CultuS" für keinS von beiden erklärt, womit aber eine solche von einzelnen Anstalten nicht ausgeschlossen sein solle; dagegen erscheint für den Fall einer, !sei eS auch nur theilweisen Vereinigung der LandeStheile ein gemeinschaft liches Organ der Regierung. (Ist denn dies nicht schon längst da?) und eine gemeinschaftliche Volksvertretung durchaus nothwendig; eine totale Verschmelzung beider LandeStheile hinsichtlich des Finanzwesens wird ganz abgelehnt. Als Organ der Volksvertretung wird ein vereinigter landschaftlicher Ausschuß von zwölf gothaische» und acht koburger Ab geordneten vorgeschlagen (daS BevölkerungSverhältnlß ist wie 105,004 zu 44,438, die sich sonach herausstellende, durch nichts bedingte Bevor zugung des koburger Landestheilö s2:3 statt 2: 5j wol nur ein neuer, in der That befremdlicher Stein deS Anstoßes, insofern die gothaischen Stände sie schwerlich zugeben und die koburger schwerlich wieder fahren lassen werden:) Der Gesammtausschuß soll competent sein für Gesetze, welche sich auf das Verhältniß der LandeStheile zur Bundesgewalt (?), auf daS Mllttairwesen oder auf diejenigen mit der RechSpflege in Ver bindung stehenden und andere gemeinnützige Anstalten beziehen, deren D*«tschl«»d. Berlin, 31. März.! Die Rückäußerungen von Kassel über das ungebührliche Benehmen dtr kurhessischen Regierung in der Mehrfach er wähnten ParädkangelegeNheit fehlen zur Stunde noch. ' Man hat vom Ministertische auS die feierliche Zusage gemacht, daß die Sache 'Nicht auf sich beruhen werde; je mehr nun auch die allerhöchste Person ihre» Unwillen zu erkennen gegeben hat, um so weniger möchte es gut gethan sein, die Angelegenheit ans die lange Bank zu schieben, und eS -ratm unS nur eine erfreuliche Mittheilung sein, daß auf ausdrücklichen Befehl de- König- die Untersuchung der Angelegenheit aufs schleunigste erfolgest söll. Bei dieser Gelegenheit wollen wir darauf Hinweisen, daß man an höchster Stelle, soweit hier die Dinge biSjeht bekannt sind, weit entfernt ist, das Benehmen des cömmandirenden preußischen Offiziers, Grafen v. Roeder, daS von rein Militajrischen Gesichtspunkten beurtheilt 'fverhen muß, zu tadeln. E« ist jüngst in Zeitüngen von einer Neubildung eines StaatS- irathS die Rede gewesen, wir hören von unterrichteter Seite, daß factisch keine Schritte in der Wiedereinführung einer solchen Institution vörliegen. Im Ministerium deS Innern sollen Vorarbeiten zu einer polizei- <ichm Ordnung deS PrivarlheaterwesenS im Werke sein. Ditz Ebmmisfion der li. Kammer fürBerathung deS PreßgesetzeS Hat, wie mast vernimmt, sich über die allgemeinen festzuhaltendbn Prin- cipien verständigt und ist bereits zu den einzelnen Paragraphen überge- ganaen. Der 8. 1 dürfte infolge der gepflogenen Berathung eine we- 'M Während nämlich jetzt zur Verstattung deS Gewerbebetriebs als Buchhändler-, Drucker re. die Genehmigung der Behörhe von der lleberzeugung abhängig gemacht worden, daß der Un ternehmer'unbescholten und zuverlässig sei und eine zum Betriebe des GewecheS genügende allgemeine Bildung besitzt, hat die Commission nur die Qualification der Unbescholtenheit als nothweudlg erachtet. Wenngleich auch diese Foderung in ihrer Allgemeinheit eine vieldeutige chleibt, so ist doch anzuerkennen, daß die Commission den Gewerbebetrieb an sich zu erleichtern bemüht ist. ' Die Beschlagnahme der ,-Memoiren des Casanova" ist vom Staatsanwalt gutgeheißen und wird in kurzem Vie Verhandlung statt« finden. ' (Corr.-B.) 8Kassel, 30. März. Der preußische Commissar, Hr. v. Uhde» nimmt nun wirklich Theil an den Geschäften der „BundeStag-commis- sion", denn-w unterzeichnet neben dem Grafen Leitungen die Erlasse demselben. Welchen Einfluß solche Theilnahme auf die Thätigkeit der Bundescommission habest wird, läßt sich im voraus schwer bestimmen. Der preußische Commissar gehört zur Partei der Kreuzzeitung und zu derselben ertremen kirchlichen Richtung) in welcher unsere gegenwärtigen Machthaber befangen sind. Viel GpteS im Sinne der Foderungen un- jerS verfassungsmäßigen Rechts erwartet deshalb Niemand von ihm. Ja- ich habe sogar die sicher ungegründete Ansicht mehrfach aussprechen hören, daß Hr. v. Uhden eS sei, welcher, darauf dringe, daß das Ver- halten der kurhessischen Offiziere im Oktober v. I. in kriegsgerichtliche Untersuchuna gezogen werde. . Die Mitglieder des bleibenden Ständeausschusses haben ge stern Vormittag el» lqngeS Verhör bestanden- in welchem ihnen wegen einzelner Stellen in ihren seinerzeit durch den Druck veröffentlichten Er« klärüngen rc. Vorhalt gethan und auf Grund derselben die Anklage ge gen sie specieller und bestimmter formulirt worden ist. Wie eS heißt, umfaßt diese Anklage eine Reihe einzelner Vergehen, als Aufreizung zum Ungehorsam gegen die Septemberverordnungen und gegen die An ordnungen der StaatSregierung, Aufreizung gegen den Deutschen Bund, Verbreitung falscher Nachrichten über dem Lande nachtheiliae Unterneh mungen rc. Die Angeschuldigten haben, wie ich auS sicherer Quelle höre, diese Beschuldigungen nicht nur für grundlos erklärt, sondern auch auf die betreffenden landständischen Acten als Entlastungsbeweise und die landständischen Beamten als Entlastungszeugen sich berufen, um darzuthun, daß seit s83l die verschiedenen bleibenden StändeauSfchüsse mit Privaten ustd Behörden unmittelbar verkehrt, Verwahrungen gegen ihrer Ansicht nach verfassustgSwidrige BundeSbeschlüffe oder Maßregeln der Landesregierung eingelegt, Anklagen dagegen erhoben, die Landstände gegen Anschuldigungen und Vorwürfe der Regierung vertheidigt, den Druck ihrer Verhandlungen beschlossen und ausgeführt haben. Insbe sondere haben sie diejenigen Actenstücke bezeichnet, welche beweise», daß «S,StaatSprariS war, unter der in 8. 95 der VerfaffungSurkunde er wähnten Züjiehung des bleibenden StändeauSschuffeS Zustimmung zu
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