Suche löschen...
02 Deutsche allgemeine Zeitung : 23.04.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-04-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510423027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851042302
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851042302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-04
- Tag1851-04-23
- Monat1851-04
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 23.04.1851
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittwoch. Ml'H" .i.i'U Di« Zeitung er. schein« täglich zwei mal und 8>i«8 -»«gegeben in Ltipgig Vormittag« l t Uhr, Abend« I Uhr; in Dr«»de« Abend« ü Uhr, Vormittag« 8 Uhr. Prel« siir da« Vierteljahr lt Thlr.; jede einzelne Num- mee l Ngr. Zweite AuSgaE Abeuds 6 Uhr. 23. April 18S1. — Nr. 2«8. -— Deutschs MjMtiut Zcituug. Zu beziehen durch all« Post ämter de«2n- undAn-landr«, sowie durch die Srpeditionen in Leipzig (Querstraße Nr. 8) und Dresden (bei L. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. L). «Wahrheit und Recht, Freiheit und GesetzI» Znserti»»«gttüvr für den Naum einer Zeile r Ngr. E) O u 1 s ch l er n d. Berlin , 22. April. In einem Reskript veS Ministers deS Innern an die Regierungen vom 30. März 1851 heißt eS unter Anderm: Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, der königlichen Regierung auf da« dringendste anzuempfehsen, gegen di« Produkte einer der Ordnung und Sitte feindlichen Presse mit aller Energie -u verfahren und danach sämmtliche Polizei behörden mit strenger Anweisung zu versehen. Schriften oder Artikel, welche durch Angriffe auf die Regierung da« Vertrauen untergraben, oder die Liebe zum Kö nige und zum Baterlande, auf welcher wesentlich die Kraft de« Staat« beruht, unterwühlen, sind sofort mit Beschlag zu belegen und dem Staatsanwalt zur wei tern Veranlassung zu übergeben. Gegen Beamte, welche in dieser Beziehung lässig verfahren, ist ohne Weitere« mit Einleitung der DiSciplinaruntersuchung, resp. AmtrsuSpension vorzugehen. — Am Schwarzen Brete des königlichen KreiSgerichtS zn Greifs wald ist seit einigen Tagen die Vorladung Hassenpflug's affigirt. Sie lautet: Auf Grund d«r Anklage der königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst ist ge gen den vormaligen Präsidenten des AppellationSgericht« hier, jetzigen kurfürstli chen Ministerpräsidenten Hans Haniel Friedrich Haffenpflug, wegen Fälschung dje Untersuchung eröffnet und zum öffentlichen und mündlichen Verfahren Termin vor dem unterzeichneten Gerichtshöfe auf den 28. Nov. 185l, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Der re. Hassenpflug wird daher aufgefodert, in diesem Termine zu seiner Verantwortung sich zu gestellen und die zu seiner Vettheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dergestalt zeitig vor dem Ter mine anzuzcigen, daß sie noch zu demselben herheigeschafft werden können. Sollte derselbe nicht erscheinen, so wird in oontumsoiam der Beweis ausgenommen, das Urtel gefällt und verkündet werden. Ale Zeugen sind zu dem Termine vorgela den worden: der KreiSgerichtSsecrctair Bohl, der Kanzleidiätar Ziehm, der frü here Protonotar vr. Kirchner, der frühere Kastellan Reich, der Kastellan Matthie und die Maler Bergmann und Bock hierselbst. Greifswald, 3. April 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. (Gez.) Langerhanns. *Aus der Provinz Preußen, 17. April. Vor dem Geschworenen gericht in Königsberg stand vor einigen Tagen ein merkwürdiger Verbrecher, Namens Krause. Erst 32 Jahre alt, hat er bereits eine Gefängnißstrafe von 13 Jahren verbüßt und ist von früher her noch zu 22'/rjähriger Festungsstrafe verurtheilt. Im Jahre 1849 brach Krause auS der Festung Weichselmünde auS, woselbst er zn den schwersten Ket- tengefangenen gehörte, schwamm, zum Theil noch mit seinen Fesseln be lastet, über die Weichsel und verübte sofort mehre Diebstähle, durch welche er sich in den Besitz von Kleidungsstücken und Reisegeld setzte, ging als Uhrenhändler nach Rußland, wurde dort unters Militair ge steckt, entwischte auf dem Transport nach Plock, kam wieder nach Preu ßen, wo er in förmlichen Rundreisen durch die Provinz Ostpreußen in Gemeinschaft mit einer kleinen Bande mehre mit außerordentlicher Um sicht und Keckheit ausgeführte Einbrück)« verübte, bis er endlich wieder ergriffen und nach Königsberg abgeliefert wurde. Obgleich fast ganz ohne Schulbildung, hat Krause dennoch eine 41 Bogen starke Selbst biographie im Kerker geschrieben, die voll treffender und origineller An sichten über die Stellung des Verbrechers zum Gesetz sein soll, und worin zugleich die bürgerliche Gesellschaft angeklagt wird, daß sie auch den reuigen Verbrecher zwingt, auf der einmal betretenen Bahn des Verbrechens zu bleiben. ES heißt, daß diese Selbstbiographie zum Be sten des Verfassers officiell herausgegeben werden soll. Da er von vorn herein alles ihm zur Last Gelegte offen zugestand, so sprach der Ge richtshof ohne Zuziehung der Geschworenen das Urtel; es lautet auf 20jährige Festungsstrafe und 20jährige Polizeiaufsicht nach verbüßter Strckfe. — Bemerkenswerth ist eS, daß bei den Schwurgerichtöverhand- lungen die Oeffentlichkeit jetzt häufiger als früher ausgeschlossen wird, namentlich in Processen wegen Majestätöbeleidigung; zwei Sachen dieser Art wurden auch in Königsberg in der letzten Asstsensttzung bei verschlossenen Thüren verhandelt. Stuttgart, 21. April. Die Württembergtsche Zeitung meldet, daß Hr. v. Wächter seine Stelle als Kanzler der Universität Tübingen zur Verfü gung der Regierung gestellt habe, weil eö wider seine rechtliche Ueberzeugung sei, sich durch ein octroyirteS Gesetz in die Kammer commandiren zu lassen. — Die Niedersachsen und die Ostfriesrn scheinen sich anzu schicken, neben ihren errungenen freiern Gemeindeverfassungen auch noch auf dem Wege freier Association das Ziel der Wiedereroberung deS ger manischen Selkgovervmönt zu verfolgen. Interessant ist ein in mehren ostfriesischen Blättern veröffentlichter, in Emden bereits zahlreich unter schriebener Aufruf zur Bildung eines sogenannten Friedensvereins, dessen Zweck nach 8.1 der im Entwürfe zugleich mit bekannt gemachten Sta tuten dahin geht, die unter seinen Mitgliedern entstehenden Rechtöstreitig- keiten durch Vermittelung der Sühne oder durch schiedsrichterlichen Aus spruch mit möglichst geringen Kosten zu erledigen und zugleich Ehren händel mittels eines Ehrengerichts zu schlichten. Jedes Mitglied ist durch seinen an Erlegung eines Eintrittsgeldes von 8 gGr. und Unterzeichnung der Statuten geknüpften Eintritt verpflichtet, seine Streitigkeiten vor Ein leitung eines gerichtlichen Verfahrens dem Verein zur gütlichen Erledi gung zu überweisen, wobei ihm jedoch gestattet ist, in eiligen, mit Ge fahr beim Verzüge verbundenen Sachen, die nöthigen gerichtlichen Siche- rungömaßregeln vorläufig zu erwirken. Der Verein wählt in einer Generalversammlung einen Vorstand von neun Mitgliedern. Dieser Vor stand bildet zugleich das ständige Friedensgericht für die Sühneversuche und schiedsrichterlichen Entscheidungen in RechtSstreitigkeiten, wozu die Anwesenheit von mindestens sechs seiner Mitglieder, einschließlich eines der Vorsitzenden, der im Falle der Stimmengleichheit die entscheidende Stimme hat, erfoderlich ist. Für Ehrenhändel wird in jedem einzelnen Falle ein besonderes Ehrengericht von drei oder fünf Mitgliedern errich tet, wovon die Parteien nach ihrem Wunsche jede ein oder zwei Mit glieder erwählen, der Vorstand einen Obmann, welcher Letztere zugleich die Verhandlungen leitet. Die Kosten der Entscheidung belaufen sich außer den baaren Auslagen auf 4 gGr. bis höchstens 2 Thlr. DaS hauptsächlichste Augenmerk deS Gerichts ist nach den projectirten Statu ten auf Stiftung von Vergleichen gerichtet. Scheitern solche Versuche, so ist daS Erkenntniß des Gerichts, wenn überhaupt ein solches abge geben wird, nur dann verbindlich, wenn beide Theile sich zur Anerken nung und Befolgung desselben verpflichtet haben. Dem Erfolge wird man mit Interesse entgegenfehen dürfen. Es würde falsch sein, sich über denselben zu sanguinische Ansichten zu bilden; wir glauben aber, daß die Ostfriesen nicht geneigt sind, in diesen Fehler zu fallen, sondern eS verstehen, mit Geduld und ausdauernder Pflege einen guten Keim rei fen zu lassen, ehe sie von ihm Früchte fodern. (Köln. Z.) Wien, 21. April. Die Oesterretchische Korrespondenz bezeichnet die Angaben über ein im Ministerium deS Innern in Berathung und Ver handlung befindliches Bürgerwehrgesetz als unbegründet. Schweiz. Aus der Schweiz, 19. April. Infolge der sich häufenden Re- clamationen bezüglich der Hindernisse, welche dem Transit von Waf fen aus der Schweiz durch Deutschland und Frankreich begegnen, hat der BunveSrath den Beschluß gefaßt: sämmtlichen CantonSregierungen mittels Kreisschreiben und dem Publicum durch das Bundesblatt kund zugeben, daß Waffen und Munition durch Frankreich und die deutschen Staaten nur dann ungehindert transitiren, wenn die Bestimmung der Sendungen unter Angabe der Marken, Nummern, deS Gewichts und deö Inhalts der Colli gehörig nachgewiesen ist. Diese Certificate, welche die Waaren zu begleiten haben, sind von der betreffenden Regierung auszustellen und von der schweizerischen Bundeökanzlei sowie von der betreffenden Gesandtschaft zu legalisiren. Dem Bundesrathe ist durch Depesche vom schweizerischen Consul zu Havre die Mittheilung zugegangen, daß der Zudrang von Aus wanderern nach Amerika in Havre dermaßen stark sei, daß für diesen Monat kein Platz mehr auf den Schiffen erstanden werden könne. Diejenigen Flüchtlinge, welche auf Kosten der französischen Regierung nach Amerika noch im Laufe dieses MonatS hätten erpedirt werden sol len, müssen sonach einstweilen Zurückbleiben. — Neulich habe ich Ihnen gemeldet, daß sich die berner Cantonöregierung, in Rücksicht auf den zwi schen Sardinien und Belgien abgeschlossenen Handelsvertrag, an den BundeSrath mit dem Hinweise gewendet, einen gleichen Vertrag für die Schweiz mit Sardinien zu erwirken. Derselbe hat numehr der Re gierung von Bern darauf erwidert, bereits seit einem Monat mit dieser Angelegenheit beschäftigt zu sein, und stehe ein deSfallsiges gedeihliches Ergebniß zu erwarten. — Der Conrrier Suisse will davon Kenntniß haben, daß in England schon eine Gesellschaft zu dem Behufe zusam mengetreten sei, den Bau der in dem vom Bundesrathe der Bun desversammlung unterbreiteten Entwürfe angegebenen Hauptlinien der schweizer Eisenbahnen, wovon ich Ihnen Meldung gethan, zu über nehmen. Es soll uns wundern, wenn in der deutschen Speculanten- welt hierin der englischen nicht Concurrenz gemacht werden sollte. Die politischen Verschreiungen der Schweiz dürften doch wahrlich nicht ge eignet sein, das wohlverdiente Vertrauen zur Reellität dieses Volks bei dem besonnenen Speculationöcalcul 'der Deutschen zu erschüttern. Wenn zwar die Engländer ein gewisses Anrecht auf Bevorzugung ha ben, indem sie sich auf ihren Stephenson berufen, der unsere Bah nen ins Werk setzt, so sind die Deutschen auch nicht ohne gerechtfertig-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite