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Deutsche allgemeine Zeitung : 18.01.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-01-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185401181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18540118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18540118
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1854
- Monat1854-01
- Tag1854-01-18
- Monat1854-01
- Jahr1854
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 18.01.1854
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Mittwoch. — Nr: LS. — L8. Januar I8S4. Leipzig. Vc Zeitung erscheint mit Ausnahme de« Montag« täglich und wird Nachmittag« 4 Uhr au«- gegeben. Preis für da« Viertel jahr l'/, Lhlr.; jede ein zelne Nummer 2 Ngr. Deutsche Allgemeiue Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und GesetzI» Zu beziehen durch alle Postämter des Zn- und Auslände«, sowie durch die Expedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Hnfertionsgedühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Die Berfassungsfrage in Schleswig-Holstein. Ueber die Schlußberathung der Berfassungsfrage in der holsteinischen und die Abstimmung über die Sprach- und Verfassungsfrage in der schles- wigschen Ständeversammlung enthält die Weser-Zeitung folgenden Artikel von der Niederelbe vom 11. Jan.: „Die letzten Nummern der holstei nischen Ständezeitung liegen jetzt vor uns; sie enthalten die Schlußbera- thung, über den Specialverfassungsentwurf für das Herzogthum Holstein. Wenn wir auch weit davon entfernt sind, uns mit allen in Itzehoe in der Verfassungsfrage gefaßten Beschlüssen einverstanden zu erklären, so können wir doch nicht umhin, hier die Anerkennung auszusprechen, daß die meisten der bei dieser Gelegenheit gehaltenen Reden der Form wie dem Inhalte nach zu dem Besten gehören, was die parlamentarische Bercdtsamkeit der letzten drei Jahre in Deutschland aufzuwcisen hat. Den Hauptdifferenz punkt bildete natürlich die Frage, ob es (wie die Majorität des Ausschus ses vorgeschlagen) gerathener sei, an der ständischen Verfassung vom Jahre 1831 festzuhalten und bei dem der nationalen Gleichberechtigung weniger gefährlich erscheinenden Absolutismus wiederum eine Zuflucht zu suchen, oder aber lieber die, allerdings nur scheinbar liberalen Zugeständnisse anzuneh men, die der Ncgierungsentwurf, der in den meisten Bestimmungen ein durchaus reaktionäres Gepräge trägt, gemacht hatte. Es ist bekannt, daß sich die Majorität der Versammlung wie die des Ausschusses für die erste der beiden erwähnten Alternativen erklärt hat, die eigentlich weit opposi tioneller ist als der Vorschlag der Minorität des Ausschusses. Besonders entschieden sprach sich Baron Bloome (der Chef der «obersten Civilbehörde» von 1851—32) — der, beiläufig erwähnt, bei der Vorberathung des Münz gesetzentwurfs sich auf sehr energische Weise gegen die «verletzenden Aus drücke» (Aufruhr rc.), die in den Motiven zu diesem Entwurf vorkamen, und auch die «an einem andern Orte» (in dem vom Grafen Moltke an die schleSwigsche Ständcversammlung gerichteten Schreiben, in welchem das Ana- them gegen die schleswig-holsteinische «Revolution» geschleudert wird) aus gestoßenen «heftigsten Schmähungen» geäußert hatte *) — gegen alle und jede Gemeinschaft mit dem jetzt in Dänemark herrschenden System aus und ihm seeundirten dabei die Grafen Baudifsin-Borstel, Reventlow-Farve und an dere Adelige in der Versammlung. Für die deutsche Nationalität und für die Freiheit zugleich sprach der alte Gutsbesitzer v. Neergaard beredte Worte; die deutsche Nationalität dem Dänenthum gegenüber vertheidigte aber am wärmsten Graf Rantzau in folgender, der bei Gelegenheit der Debatte über die Wehrpflichtigkcitsgesetzgebung von ihm gehaltenen würdig an die Seite z« stellenden Rede: Herr Präsident! Ich habe meine Ansicht bereits ausgesprochen durch die Unter schrift des(Ausschuß-)Berichts; aber in dieser wichtigen Sache fühle ich mich gedrun gen, meinen Standpunkt näher zu bezeichnen. Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist ein Bruchstück der Gesammtverfassung. Nur im Zusammenhänge mit dieser kann er bcurtheilt und gewürdigt werden. Zn der Gesammtverfassung liegt die ganze Frage. Soll eine Verfassung Aussicht haben auf Dauer, so muß sie sich stützen auf das historische Recht und auf die Zweckmäßigkeit. Einer Gesammtvertretung zwi schen Dänen und Deutschen entbehrt diese Grundlage ganz und gar. Wo Sprache und Nationalität, wo der Entwickelungsgang der Jahrhunderte verschieden ist, da können äußere Forme» nicht verschmelzen. Eine innere Assimilirung ist, wie die Ge schichte gelehrt hat, nicht möglich. Nur in der Trennung Dessen, was sich nicht vereinen läßt, nur in der gerechten Würdigung der nationalen Interessen ist nach meiner Ueberzeugung eine befriedigende Lösung zu finden. Unsere wichtigsten Ange legenheiten sind in die Gesammtvertretung gelegt, und in der Gesammtvertretung entscheidet unter allen Umständen die dänische Majorität. Welcher politischen Rich tung'der Einzelne auch angehören mag: wir begegnen uns doch Alle in der Liebe für unser Land,, sollten wir uns nicht auch begegnen in dem Gefühle, daß es keine drückendere Lage geben kann als vertreten, beherrscht zu werden durch ein anderes Volk? Jedes edle Herz in Dänemark wird dies fühlen mit uns. Man schreckt zu rück vor dem Worte «absolut!» Zst die absolute Herrschaft des dänischen Volks etwa lockender? DaS ist hier die Frage, dies erwäge man wohl. Ich sage es laut: Wer keinen andern Herrn über sich haben will als den Herrscher, den Gott uns gibt, der handle jetzt! Auch der Antrag der Minorität des Ausschusses fand einen beredten Vertheidiger und zwar in der Person des Vicepräsidenten Bargum. Seine Rede war eine der trefflichsten von allen in jener Schlußberathung gehal tenen, und namentlich ist der folgende Passus derselben werth, besonders her- vorgehoben zu werden: Vergleiche ich nun aber die in Dänemark jetzt bestehende, oder die gegenwärtig dem Reichstage zur Berathung vorgelegte Verfassung mit der hier berathenen Vor lage, so komme ich zu dem Resultate, daß eine Gleichberechtigung nicht in Aus sicht steht. Wenn dieselben Handlungen der Unterthancn hier mit Strafe bedroht werden, welche in Dänemark ein freies Recht sein sollen, wie dies mit Rücksicht auf das Petition«- und Vcrsammlungörccht der Fall ist, wenn hier rücksichtlich des *) So äußerte Baron Bloome dabei unter Andcrm: „Eine DiScussion hierüber in der (holsteinischen) Versammlung hervorzurufen, halte ich der Würde der Versamm lung nicht entsprechend. Wir können es getrost der öffentlichen Meinung überlassen, wer am meisten zu beklagen sei, ob Die, welche solche Schmähungen ausstoßen, oder Die, gegen welche sie gerichtet sind." schon vom Herrn Präsidenten berührten Verhältnisses der Administration zur Justiz weniger rechtlicher Schuh gegen die Maßregeln von Administrativbehörden gegeben werden soll als in Dänemark, so vermisse ich die zugesagte Gleichberechtigung. Ich leugne auch nicht, däß einzelne Maßregeln, welche die Regierung noch immer für nöthig hält, meine Bedenklichkeiten vermehren. Ich denke dabei an die noch immer fortgehende Entlassung von Beamten und Geistlichen, noch jetzt, während wir hier versammelt sind, wird cs für nothwcndig gehalten, Geistliche, die sich seit Jahren die Liebe ihrer Gemeinden erworben haben, von denselben zu entfernen. Ich denke ferner daran, daß Criminaluntersuchungen angeordnet sind wegen solcher Vergehen, die von der Regierung nicht als rein politische angesehen werden, aber doch nur in den politischen Zuständen ihren Grund hatten. Ich denke endlich daran, daß die Regierung es für nothwendig hält, frühere Kaffcnbcamte gerichtlich in Anspruch zu nehmen, welche allerdings an eine Behörde abgcliefert haben, die von der Regie rung nicht als eine gesetzliche angesehen werden konnte, die sich aber doch zur Zeit der Ablieferung in einer Lage befanden, die cS zweifelhaft machte, was gesetzlich sei und was mit Gewalt erzwungen ward. Daß dergleichen Maßregeln noch immer für nöthig gehalten werden, bedaure ich aufrichtig, nicht nur wegen des Unglücks, welches über einzelne Personen und ganze Familien gebracht wird, sondern auch deshalb, weil dadurch dem Ansehen der Regierung und der Liebe der Unterthancn zu ihr Abbruch geschieht. Es kann dem Ansehen der Regierung nach meiner Ansicht nicht förderlich sein, wenn hier, in einem deutschen Bundeslande, Steckbriefe gegen Personen erlassen werden, welche in den benachbarten deutschen Bundesländern keine Wirkung haben, es ist dem Ansehen unserer Negierung nicht förderlich, wenn Beamte und Geistliche hier nicht mehr würdig befunden werden, ihr Amt zu ver- walten, die man in den Nachbarländern, wo doch auch Tüchtigkeit und Rechtlich keit verlangt wird, mit Freuden angenommen und in wichtige Aemter eingesetzt hat. Die Verbindung mit der hier vorliegenden Frage besteht darin, daß solche Maßregeln in gleicher Weise wie einzelne Bestimmungen in dem VerfassungSent- wurfe, erkennen lassen, daß für die Bewohner ^Holsteins noch keine wahre Gleich berechtigung eingetreten ist. So sehr cs zu bedauern ist, daß die Regierung der gleichen Maßregeln noch immer für nöthig ansieht, so günstig und für eine dauernde Verbindung dieser Lande förderlich würde es wirken, wenn dies nicht mehr der Fall wäre. Im Wesentlichen übereinstimmend mit den um die Mitte des Decem- bers in Itzehoe gefaßten Beschlüssen, hat auch die schleSwigsche Stände versammlung am 4. oder 5. Jan. über den Specialverfassungsentwurf für das Herzogthum Schleswig abgcstimmt. Vorauf ging die Abstimmung über die Sprachfrage. Es wurde mit 28 gegen 14 Stimmen beschlossen, die Herstellung des Slsbus czuo unto 1850 in den Sprachverhältnissen mit geringen Modifikationen zu beantragen und ein speciellcs Gesetz darüber zu erbitten. Nachdem dann tztz. 5 — 28 des Regierungsentwurfs in der Ver- fassung (die Berathung über §ß. 1 — 4 war bekanntlich den Ständen von vornherein ausdrücklich untersagt worden) diScutirt und die meisten dersel ben bedeutend amendirt worden waren (unter Anderm wurde beschlossen, an dem alten ständischen Principe festzuhalten, die größere Ausdehnung des Wahlrechts, die dasselbe namentlich in Nordschleswig theilwcise dem Prole tariat in die Hände gespielt haben würde, zu widerrathen, statt fünf Geist liche nur zwei in die künftige Provinzialständeversammlung zuzulassen, die verlangte sofortige Aufhebung des Gesetzes vom 28. Mai 1831 über die Einführung bcrathcnder Provinzialstände, welches in h. 1 die rechtliche Ver- bindung der Herzogthümer Schleswig und Holstein anerkennt, abzuschlagen, vielmehr die Fortdauer dieses Gesetzes bis zur Publication der Gesammt- staatsverfassung falfo ungefähr usquo gä oslonstus zu beantra ¬ gen), wurde die Cardinalfrage: Ist ein Vcrfassungsgesetz nach den Aende- rungsvorschlägen der Stände zu erlassen? überhaupt mit 34 gegen 4 Stim men verneint. So haben sich also der dänische Reichstag sowie die schleS- wigsche Provinzialständeversammlung unisono gegen eine alle Theile der dänischen Monarchie umfassende Gesammtverfassung, falle sie nun absolu tistisch oder liberal aus, ziemlich unzweideutig, die beiden Ständeversamm- lungcn schon in bestimmt formulirtcn Erklärungen, ausgesprochen und das allerdings längst bekannte Factum, daß das jetzige dänische Cabinet eigent- lich weder im Königreich noch in den Herzogthümern eine irgendwie quan titativ oder qualitativ bedeutende Partei für sich hat, von neuem unwider leglich constatirt." D eutschland. Das Dresdner Journal enthält aus Dresden vom 15. Jan. fol genden Artikel über die Zeitungsberichte über die angebliche Abschlicßung eines zweiten Bregenzer Vertrags: „Wir hatten seinerzeit gehofft, daß die von uns und von der Neuen Münchener Zeitung abgegebene sehr bestimmte Erklärung über die vermeintliche Abschließung eines zweiten Bre genzer Vertrags hinreichen werde, den darüber verbreiteten fabelhaften Aus streuungen ein Ziel zu setzen. Indem wir letztere als Phantasiestücke be zeichneten, durften wir erwarten, man werde uns für diesen schonenden Aus druck Dank wissen. Wir haben uns hierin gctäuscbt und müssen anerken nen, wie recht die Neue Münchener Zeitung hatte, indem sie jene Gerüchte mit kräftigem Worten leere und abgeschmackte Erfindungen nannte. Allein auch dieser Nachdruck hat nicht geholfen, denn wir begegnen in einigen nord deutschen Zeitungen von Zeit zu Zeit versteckten Andeutungen über dasselbe
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