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Deutsche allgemeine Zeitung : 18.03.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185703186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570318
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-03
- Tag1857-03-18
- Monat1857-03
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 18.03.1857
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18. März 1857 Nr. 64 Deutsche Allgemeine Zeitung Piris für da« Bierteljahr I'/, Thlr.; jede einzelne Rummcr 2 Ngr. «Wahrheit uud Recht, Freiheit und GesetzI Zu beziehen durch alle Postämter de- In- und Auslände«, sowie durch die Expedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Jnsertionsgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. «tttwoeh ^»1^« Die Zeitung erschein« mit Ausnahme de« Montags täglich Nachmit tag« für den folgenden Tag. Deutschland. — Aus Süddcutschland, 15. März. Dänemark ruft also in einer reinen deutschen Bundessache die Einmischung des Auslandes an, damit dieses ihm bchülflich sei, die Sache ausschließlich bei Oesterreich und Preu ßen anSzutragen! Wenn die unabhängige Presse von vornherein das ein seitige Vorgehen dieser beiden Mächte misbilligte und selbst für höchst be denklich erklärte, so ist dieselbe jetzt sattsam gerechtfertigt. Aber desto ern ster tritt die Foderung an Oesterreich und Preußen heran, die bisherige Dahn z« verlassen und mit Aufrichtigkeit und Entschiedenheit in denjenigen Weg zurückzukehren, welchen das Bundesrecht vorzeichnct. Nicht rasch genug kann diese Umkehr geschehen. Auch sie ist durch den Schluß der dänischen Circulardepesche doppelt und dreifach zum Ehrenpunkt für Oesterreich und Preußen gemacht. Das ,,Theile und Herrsche" folgt zu Gunsten des Aus landes lederst andern Schritt auf dem Fuße nach. Die dänisch-deutsche Frage ist in der That, wie jüngst ein frankfurter Blatt sich ausdrückte, eine Lebensfrage für Deutschland, aber nicht mehr blos eine moralische. Man vernimmt von Berlin aus, als sei ein nochmaliges Parlamentiren mit Dänemark beabsichtigt. Gott bewahre Deutschland davor! Das klänge wie ein Act der Schwäche, den die Furcht vor dem Auslände dictirtc. Zu waS überhaupt noch auch nur weitere Polemik gegen die dänischen Noten, die dänische Denkschrift, die dänische Circnlardepesche? Man er weist damit dem dänischen Winkelzügenapparat nur viel zu viel Ehre und bringt selbst den Zweifel an seinem Recht in die eigene Sache. Papier, Feder und Tinte haben das Ihrige gcthan. Ohnehin handelt cs sich nicht mehr blos um Sicherstellung des Rechts, sondern um Beseitigung des heil losen Vergewaltigung-- und Knechtungssystems, welches auf Schleswig- Holstein lastet. Vün Wien aus ist man noch ganz schweigsam. Auch die Frank furter Postzeitung zeigt, daß sie von dort noch, keine Parole hat, obwol sie schon wochenlang in einer Reihe von doktrinären und salbungsvollen Artikeln für deutsche Einheit und Einigkeit und deutsche Selbständigkeit und Unabhängigkeit vom AuSlande predigt. Wie schrieb zu Anfang von 1851 die Oesterreichische Reichs-Zeitung? Sie schrieb: „Binnen acht oder zehn Tagen werden die kaiserlichen Fahnen auf holsteinischem Boden wehen. Wenn einmal der Deutsche Bund seine starke Hand über Holstein ausge- strcckt, dann wird der Friede mit Dänemark dem schwer heimgesuchten Lande jene Ruhe, die es bisjetzt vergeblich gesucht, und jenen politischen Stand punkt wiedergeben, der sein Recht und Deutschlands Vortheil am sichersten zu wahren im Stande ist." Und was jetzt und wie jetzt? —«Berlin 16. März. Das dänische Memorandum in der hol- stein-lauenburgischen Angelegenheit wird hier viel" besprochen. Man findet «S höchst, auffallend, daß daS Document in Wien mit einer andern Ein leitung übergeben worden ist als in Berlin. Wenn Hr. v. Scheel geglaubt hat, dadurch die beiden Cabinete zu trennen und dadurch die weitere Theil- nahme Deutschlands für die Herzogthümer unmöglich zu machen, so hat er sich sehr getäuscht, denn, wie man hört, ist Oesterreich durch die Depe sche vom 23. Kebr. und die von dem Ueberbringrr derselben gegebenen Er läuterungen so wenig den Herzogthümern entfremdet worden als Preußen. Die Klage, die Dänemark in seiner Circulardepesche vom 17. Febr. an die nichtdeutschen Großmächte über Preußen und Oesterreich ausgesprochen, dürfte nicht geeignet sein, letztere Mächte dänischer zu machen als sie bis her gewesen. Preuße««. ^Berlin, 16. März. Wir haben bereits von Petitionen berichtet, welche gegen die von den Ministern des Innern und der Finanzen er lassen« Verfügung vom 15. Sept. v. I., betreffend die Anstellung und Re muneration der Polizei anwalte für das platte Land der sechs östlichen Provinzen, gerichtet sind. ES liegt uns jetzt das Nähere hierüber vor; 57 Rittergutsbesitzer, beziehungsweise Vertreter von Rittergutsbesitzern des Kreises Reumarkt beantragen in ihrer Petition vom 25. Oct. v. I., unter Ueber- reichung eines gegen den Erlaß vom 15. Sept. v. I. erhobenen Protestes nebst Beilagen: „Der hohe Landtag möge auf dem ihm geeignet scheinen den Wege dahin wirken, daß die sie verletzende ministerielle Auslegung der Gesetze beseitigt, andernfalls aber ein Gesetz zur Beralhung vorgelegt werde, nach welchem zur Ausgleichung der Besoldungslast (der Polizeianwalte) ein verhältnißmäßigcr Theil aller derjenigen Geldstrafen den Inhabern der Po lizeigewalt zufallen möge, welche infolge amtlicher Function der Polizei anwalte durch die Polizeieinzelrichter erkannt werden." Zeh«« Rittergutsbe sitzer des steinauer Kreises und siebe»« Rittergutsbesitzer des lübener Kreises berufen sich in ihrer Petition vom 14. Dec. v. I. und dem Nachträge vom ! 2. Febr. d. I. zunächst auf das Gesetz vom 14. April v. I., durch wel- ! ches den Rittergutsbesitzer«» mit der ortsobrigkcitlichen Gewalt keineswegs die ehemalige Polizeigerichtsherrlichkcit wiedergegeben sei, mithin unter den La ste«« der nur noch stthengcbliebcncn polizeiobrigkeitlichen Gewalt nicht auch die der Polizeigerichtsherrlichkeit, zu deren Ausübung die Polizeianwaltschaft allein erfoderlich sei, begriffen werden könnte. Sie vermissen demnach ein»' gesetzliche Begründung des Verlangens der Kostentragung für die Polizci- anwaltschaft, und beantragen: „DaS Haus der Abgeordneten wolle die königliche Staatsregicrung um eine festere Bestimmung der mit der orts- obrigkcitlichcn Gewalt verbundenen Rechte und Pflichten angehcn, als das Gesetz vom 14. April v. Z. zu enthalten scheine." Der Petition ist der Abdruck eines Artikels aus Nr. 567 der Schlesischen Zeitung von 1856 beigefügt, worin die Nichtverpflichtung der Rittergutsbesitzer nach jetziger Lage der Gesetzgebung, die Koste«» der Polizeigerichtsbarkeit zu übernehmen, ausgesührt wird, welchem Aufsatz Petenten, soweit er sie als Rittergutsbe sitzer betrifft, als den ihrigen anerkennen. Die Petition mehrer Ritterguts besitzer des großglogauer Kreises ist dahin gerichtet: „Die Staatsregicrung zu ersuchen, den Herrn Minister des Inner«» zur Zurücknahme seiner Ver fügung voin 15. Sept. v. I. zu veranlassen." Die Petition mehrer Rit tergutsbesitzer des lrebnitzer Kreises vom 9. Ja», ist ebenfalls gegen die durch das Rescript vom 15. Sept. v. I. den Rittergutsbesitzer«» auferlegte Verpflichtung, die Functionen der Polizeianwaltschaft persönlich oder durch von ihnen erwählte und besoldete Vertreter wahrzunehmcn, gerichtet, und geht dahin: „Die Remedur dieser Maßregel auf geeignetem Wege bewirken zu wollen." Mehre Rittergutsbesitzer des Kreises Pkeseritz beantragen mit Bezugnahme aus das durch das Landrathsamls zu Mcseritz ihnen mitgc- thciltc Ministerialrcscript vom 15. Sept. v. I.: „Die hohen betreffenden Ministerien auf den Wortlaut der Gesetze vom 3. Jan. 1849 und 14. April 1856 hinzuweisen, und demzufolge das gedachte Rescript, durch wel- ches ihnen die Functionen eines Polizeianwalts, resp. die daraus anstehen den Kosten auferlegt werden, aufzuheben." Endlich folgen noch die Ver treter der ländlichen und städtischen Polizeivcrwaltungen im Kreise Guben mit ihrer Petition, unter gleichzeitiger Ueberreichung eines Protestes: „Hoch geneigte Verwendung dafür eintrcten lassen zu wollen, daß der Erlaß vom 15. Sept. v. I. aufgehoben und der Kostenaufwand für die Polizeianwalt- schaftsverwaltung wie früher auf Staatskosten übernommen werde." An diese Petitionen schließen sich noch zwei andere an, in welchen geradezu auf Aufhebung des Instituts der Polizeianwaltschaft angctragen wird. Was diese beiden letzter« Petitionen betrifft, so beantragen die vereinigten Com missionen für das Gemeinde- und für das Justizwescn freilich den Uebcr- gang zur Tagesordnung; um so interessanter ist aber die Stellung der ver einigten Commissionen zu den übrigen genannten Petitionen. Sie empfeh len dem Hause, zu beschließen: „Die aufgeführten Petitionen der königlichen Staatsregicrung zur Berücksichtigung der darin gestellten Anträge, soweit sie die Aufhebung des Erlasses vom 15. Sept. v. I., cvent. die Regelung des Gegenstandes im legislativen Wege betreffen, zu überweisen." Wundern kann man sich hierüber übrigens nicht, da die Mitglieder dieser Commissio nen fast ausschließlich zur entschiedenen Rechten gehören. Der Vertreter des Ministers des Innern sprach sich in der Commission entschieden gegen die Petitionen aus; wie wenig er aber durchdrang, dies beweist am besten der von den Commissionen den« Hause empfohlene Antrag. Der Minister des Innern, der es sonst immer nur mit der Linken zu thun zu haben pflegt, muß also jetzt zusehen, wie er mit der Rechten fertig wird. Als man im vorigen Jahre über die Wiederherstellung der gutsherrlichen ortS- obrigkeitlichen und polizeilichen Gewalt verhandelte, sprach Hr. v. Gerlach so schöne Worte von der „Opferwilligkeit" der Ritterschaft, und von der Negierung sagte er lobend, daß sic so konservativ sei, wie Preuße»» seit 50 Jahren keine mehr gehabt habe. Jetzt ist es nun gerade die „opferwillige Ritterschaft", welche dem Minister des Innern die größten Schwierigkeiten bereitet, sodaß er dafür zu sorgen hat, daß die Consequenzen des von ihn» geschaffenen Gesetzes ihm nicht über den Kopf wachsen. Für die Linke ist diese Lage der Dinge ei»» wahrer Triumph. — Die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses eröffnete der Minister präsident mit folgender Anzeige: „Meine Herren! Es ist mir eine angc- nehme Pflicht, dem hohen Hause anzuzeigen, daß in der vorigen Nacht in Kopenhagen ein Vertrag wegen Ablösung des SundzollS zustande ge kommen und unterzeichnet worden ist. Sdbald als möglich werde ich dem hohen Hause die betreffenden Papiere vorlegen, und ich hoffe, daß dasselbe daraus die Uebcrzeugung gewinnen wird, daß die Regierung Sr. Maj. be müht gewesen war, die Interesse»» des Vaterlandes, soweit an ihr war, wahrzunehmcn." Vom Abg. Kühne (Berlin) wurde zu der Position „von der Verzinsung der Cautionen der Staatsbeamten und der Herausgabe von Zeitschriften" folgender Antrag gestellt: „Das Haus wolle beschließe»', indem es die unter Nr. 1 verzeichneten Ausgabeposten genehmigt, die Er wartung auszusprechen, die königliche Staatsregierung wolle mit Rücksicht auf die dermalige Finanzlage in Erwägung nehmen, ob nicht am Etat der Staatsschuldenverwaltung schon von 1858 ab eine Ersparniß dadurch zu bewirken sei, daß ein entsprechender Theil der für die Cautionen dcr Staats-
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