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Deutsche allgemeine Zeitung : 09.04.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185704091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570409
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-04
- Tag1857-04-09
- Monat1857-04
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 09.04.1857
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Donnerstag. —> Nr. 83. — S. April 1857 Die Zeitung erscheint mit Ausnahme de« Sonntag« täglich Nachmit tag« für den folgenden Tag. Preis für das Vierteljahr 1'/, Thlr.; jede einzelne Nnmmer 2 Ngr. Deutsche Allgeiukiiit Zeitung. »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz l« Zu beziehen durch alle Postämter de« In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Znsertionsgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Preußen, Berlin, 7. April. Aller Wahrscheinlichkeit nach steht ein neue- Verbot gegen die Circulation fremden Papiergeldes in Aussicht. Als früher die bekannte Maßregel gegen das fremde Papiergeld in Äppoints unter 10 Thlrn. erlassen wurde, sagte man gleich, daß dies nicht viel helfen werde, indem die Summen, die in Ein- und Fünsthalcr- scheinen aus dem Lande müßten, in Zehnthalerscheinen schon wiederkommen würden. So ist es denn auch gekommen, oder sagen wir besser: es ist noch ganz anders gekommen als man erwartet hatte, denn der Geldmarkt ist von ausländischen Zchnthalernotcn in diesem Augenblick bei uns so über schwemmt, daß man ohne Uebertreibung sagen kann, daß bei einer Zah lung von 1000 Thlrn. in der Regel etwa 900 Thlr. an fremden Zchn- thalernoten und nur etwa 100 Thlr. an preußischem Papiergelde zu sigu- riren pflegen. Hat nun aber das nicht oder nicht ausreichend fundirte Papiergeld fremder Staaten seinerzeit die ernstlichsten Bedenken hervorge rufen, so liegt es nahe, daß man jetzt mit nicht geringerer Besorgniß aus die Flut von fremden Zehnthalernoten, die in Betreff der Fundirung oft noch eine viel schlechtere Garantie bieten als das verbotene Papiergeld der Regierungen, blickest dürfte. Seitens des Handelsministeriums sollen denn auch, wie wir hören, ernstliche Maßregeln gegen die fremden Banknoten vorbereitet werden. Von verschiedenen kaufmännischen Korporationen sind Gutachten über den betreffenden Gegenstand eingefodcrt. WaS man schließ lich bestimmen wird, bleibt zuvörderst natürlich noch abzuwarten, doch wol len wir, zur allgemeinen Charakterisirung der Sachlage, eine Reihe von Gerüchten nicht unerwähnt lassen, die in finanziellen Kreisen circuliren. Man spricht von einem Verbot sämmtlicher ausländischer Banknoten un ter 100 Thlrn. Ein anderes Gerücht will wiederum wissen, daß das Verbot sich auch auf alle ausländischen Bankaciien erstrecken würde, wäh rend eine dritte Version dahin lautet, daß das Verbot sich nur gegen die kleinern (10 Thlr.-) Äppoints gewisser Banken richten werde. — Ein hiesiges Blatt berichtet, daß das Gesetz in Betreff der Erhöhung der Salz st euer, trotz.aller gegentheiligen Mitthcilungen, im Herrenhause be- stimmt durchgehen werde. Wir wiederholen dem gegenüber ganz einfach, daß die Commission für Finanzen und Zölle fast mit Einstimmigkeit beschlossen hat, dem Herrenhause die Ablehnung des Gesetzes zu empfehlen. Die Sache steht demnach für die Regierung durchaus nicht günstig. Die Krenzzeitung, welche ge gen das Gesetz ist,läßt in ihrer heutigen Nummer eineMahnung an die Mitglieder des Herrenhauses ergehen, sich zur Berathung des Gesetzes doch ja mög lichst vollzählig einzufinden. Warten wir darum das schließliche Resultat ruhig ab. — Dir Reise des Hrn. v. Bismark-Schönhausen nach Paris und London soll sich, wie man hört, auf die Neuenburger Frage be ziehen. Sie werden aus den bezüglichen Berichten aus Paris inzwischen ersehen haben, wie richtig DaS war, was wir kürzlich über den Stand die- ser Frage angedeutet haben. Wir glauben Grund zu der Annahme zu ha ben, daß Preußen voü seinen Foderungrn nichts nachlassen wird. Weigert sich die Schweiz hartnäckig, auf diese Foderungrn «inzugehen, so wird na türlich abzuwarten sein, wie das Weitere sich dann gestalten wird; soviel liegt aber auf der Hand, daß es nicht Preußens, sondern der Schweiz Schaden ist, wenn die gewünschte Lösung des fraglichen Gegenstandes sich für den Augenblick noch nicht erzielen lassen füllte. — Die Aktenstücke, welche dem Hause der Abgeordneten über die Münzeinigung vorgelegt worden sind, sind sehr voluminös und nicht weniger als 77 gedruckte Folioseiten umfassend. Beigefügt ist zugleich ein Gesetzentwurf, dir durch den Münz vertrag bedingte Abänderung der bisherigen Münzverfassung betreffend. Diese Abänderung ist nicht groß. Es bleibt bei den gewohnten Thalern, nur mit dem Unterschiede, daß dieselben, wie bisher die Zweithalerstückc, sämmtlich ebenfalls als VereinSmünze geprägt werden. Die Abänderung des 14-Tha- lerfußeS in den 30-Thalcrfuß ist eigentlich nur eine nominelle, da sie nur darin besteht, daß Preußen, anstatt 14 Thlr. aus einer Mark, 30 Thlr. auS einem Pfund Silber prägen wird, was im Uebrigen jedoch dieselbe Münze ergibt. Außerdem werden auch die '/«-Thalerstücke (5 Sgr.) als VereinSmünze gelten. Sachsen hat sich daneben auch noch die Prägung von '/--Thalerstücken Vorbehalten. Wir werden Gelegenheit nehmen, auf das Detail des zukünftigen Münzverhältniffrs zurückzukommen. Für jetzt wollen wir nur noch auf einen Uebrlstand Hinweisen. Die VereinSgold- stücke, Kronen und halbe Kronen, welche geprägt werden, sollen sich in Be treff ihres Werth« nach den Börsenkursen richten, in dem Sinne, daß die Finanzminister Preußens, Oesterreich- und der Staaten der süddeutschen Währung (Baierns, Württembergs re.), ein jeder für sich, den Werth die ser Goldstücke, nach dem DurchschnittScurse, welchen dieselben im letzten Halbjahre gehabt haben, alle sechs Monate bestimmen, welche Bestimmung dann maßgebend ist für den Verkehr. Aber nicht nur alle sechs Monate soll der Werth dieser Verrin-goldstücke einer Veränderung und Fluktuation unterworfen sein, sondern es soll auch, wie aus einem uns vorliegenden, in der wiener Münzconferenz ausgearbeiteten Publicationöschema hervorgeht, die Möglichkeit eines „jederzeitigen Widerrufs oder HerabsetzenS des Sil berwerths" offengehalten werden, sodaß man also mit Gewißheit niemals wissen kann, ob das Goldstück, welches ich heute bekomme, morgen auch noch denselben Werth hat. Unter solchen Umständen könnte es leicht kom men, daß die zu schaffende VereinSmünze das gerade Gegentheil von Dem herbeiführte, was man nach dem gewöhnlichen Begriffe von einer Vereins münze doch erwarten zu müssen glaubt. Die Praxis wird das Nähere lehren. t Berlin, 7. April. In den hiesigen diplomatischen Kreisen wird mit Bestimmtheit angedeutet, daß in diesen Tagen von Seiten Preußens und Oesterreichs an das kopenhagener Cabinet durch den hiesigen dänischen Gesandten und jenen in Wien die Auffoderung ergangen ist, sich in Bezug auf die Foderungrn der beiden deutschen Großmächte in bestimmter und end gültiger Weise zu äußern. Für diese schließliche Rückäußerung Dänemarks soll nur eine kurze Frist gesetzt worden sein, innerhalb welcher dieselbe zu erfolgen habe. In hiesigen Kreisen, welche als eingeweihte zu bezeichnen sind, wird bestätigt, daß das Petersburger Cabinet die Kompetenz deS Deut schen Bundes in der holstein-lauenburgischen Angelegenheit anerkannt habe, welche Anerkennung seitens Rußland- der Haltung des kopenhagener Cabi- nets, gegenüber den deutschen Großmächten, eine andere Wendung geben möchte. Die Mehrheit der europäischen Großmächte hätte sich mithin für die Entscheidung der Sache durch den Deutschen Bund ausgesprochen, falls Dänemark sich noch immer nicht geneigt zeigen sollte, den Federungen Preu ßens und Oesterreichs gerecht zu werden. Was die Haltung Frankreichs und Englands betrifft, so soll dieselbe keineswegs so entschieden zu Gunsten Dä nemarks sein, daß diese beiden Mächte wegen der deutsch-dänischen Streit frage cs zu einer ernstlichen Verwickelung mit den andern Großmächten Europas kommen lassen sollten. Auf das nachdrucksvolle und entschiedene Vorschreitcn Preußens und Oesterreichs wird, wie die Dinge in Betreff Vieser Frage liegen, Alles ankommen. An der Entschiedenheit deS hiesigen Cabinets dürfte nicht zu zweifeln sein, auch abgesehen davon, daß das ganze preußische Volk in allen seinen Schichten und Lebenskreiscn ihm zur Seite steht und die Aufrechthaltung und Wahrung der durch die Bundesverfas sung gewährleisteten Rechte der deutschen Herzogthümer als eine Ehrensache Deutschlands erachtet.— In der Neuenburger Angelegenheit werden sehr lebhafte Unterhandlungen zwischen dem hiesigen Cabinet und den ver mittelnden Mächten gepflogen. Preußen soll aber auf den von ihm gestell ten Bedingungen bisjetzt fest verharren, obwol die Aussicht auf eine An näherung an die Vermittelungsvorschläge der übrigen Großmächte schließlich doch vorhanden sein möchte. ^Aus Schwaben, 5. April. In der Motivirung des Antrags, wel chen die Herren v. Below und Stahl in Betreff der unter der Krone Dä- mark stehenden, zum Deutschen Bunde gehörigen Lande Holstein und Lauen bürg beim preußischen Herrcnhause einbrachtcn, heißt cs unter An- derm: „Es habe die preußische l. Kammer dereinst die moralische Macht und Verantwortung ihres Zeugnisses eingesetzt, um in den deutschen Lan den des Königs von Dänemark das Ansehen der rechtmäßigen Obrigkeit zur vollen und alleinigen Geltung zu bringen." Bekanntlich war die schles wig-holsteinische Erhebung nicht gegen Friedrich Vll. als Herzog von Schles wig und Holstein, sondern nur gegen dänische Gcwaltthat und Rechtsver letzung gerichtet. Gerade jener Ansicht aber, wie sie damals von. der preu ßischen 1. Kammer im Sinne der Kreuzzeitungspartei vertreten wurde, ist es hauptsächlich zu verdanken, wenn die politischen Sünden begangen wer den konnten, unter denen die Herzogthümer so schwer leiden. Man kann daher den Antragstellern umsoweniger Dank wissen, als sie sich bezüglich dieser deutschen Lande mit ihrem Gewissen zu bereinigen haben. Im An laß des neuenburger Putsches im September v. Z. verfocht die Kreuzzei tung mit Eifer den Satz, daß die royalistische Schildcrhebung nicht gegen die Obrigkeit, sondern gegen eine ganz unberechtigte Willkürherrschaft ge richtet, also nichts weniger als eine aufständische gewesen sei, vielmehr den verdienstlichen Zweck gehabt habe, die legitime Regierung des Fürsten von Neuenburg und dessen Rechte wiedcrherzustellen. Angenommen nun, es wäre eine abermalige Erhebung der Herzogthümer denkbar, um das uralte und verbriefte Verhältniß zwischen denselben und dem König von Däne mark, sowie den früher» Nechtszustand, einer revolutionären Partei in Dänemark gegenüber, wiederhcrzustellcn: könnte die Erhebung eine bessere Rechtfertigung als die finden, welche in der von der KrcuzzcitungSpartei für die neuenburger Royalisten geltend gemachten Theorie liegt? Baiern. München, 1. April. Die Neuesten Nachrichten schreiben: „Der pensionirte königliche Hoftheaterintendant Dn. Dingelstedt wird die ser Tage von hier abreisen, und zwar zunächst, wie öffentliche Blätter be reits gemeldet haben, nach Gotha auf Einladung des Herzogs von Sachsen- Koburg-Gotha. Erst vor wenigen Tagen, am 28. März, wurden die Vcr-
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