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Deutsche allgemeine Zeitung : 12.06.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185706120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570612
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-06
- Tag1857-06-12
- Monat1857-06
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 12.06.1857
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Nr. 134 12. Juni 1857 Freitag Wahrheit »öd Recht, Freiheit und Gesetz! öt Lowp. mg PMI .i csier Äasse h zur^ am I22V0-H Zu beziehen durch all« Postämter de» In- mid Auslandes, sowie durch die Srpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). bereits von anderer Scitr hervorgehoben worden, und insbesondere auch durch den Commissar der Staatsregierung im Schoost der Budgetcommis sion wahrend der letzten Session des Landtags. Ueberhaupt war die ganze Unterstellung, von welcher man von dem einen KriegShastnproject auf da« ander« schloß, schon in sich eine ganz falsche. Es müssen wegm der geo graphischen Lage Preußens mindesten« zwei Krlegshäftn vorhanden sein, einer, welcher die Verbindung der Marine, unbehindert durch die einschlic- ßends und insbesondere in Kriegszeiten gefährliche Lage Dänemark«, mit dem freien Meere sichert und nebenbei auch den preußischen Handelsschiffen zur Zuflucht dienen kann, welcher Zweck durch den Hafen am Jahdebusen erreicht wird; und ein anderer, welcher als Hauplhafen sich womöglich !m Centrum der preußischen Ostsee befindet und hierdurch die in der Nähe be findlichen Emporien des dortigen preußischen Handels deckt, welcher Zweck durch die günstige Lage Rügens aufs vortrefflichste erreicht würde. Ueberhaupt wird, an die weitere Ausbildung der preußischen Marine in der nächsten Zeit aus« kräf tigste Hand angelegt werden, und die Vorlage einer entsprechenden Creditfode- rung für diesen Zweck dürfte für die nächste LandtagSstsfion wol als wahrscheinlich zu betrachten sein. — Wir haben neulich über daS Der- halten der hiesigen Stadtverordnetenversammlung aus Anlaß eines vom Magistrat an sie gestellten Antrags wegen Bewilligung eines entsprechen den Beitrags aus Eommunalmitteln für ein in einer Stadt der Provinz Sachsen aufzustellendes Denkmal Melanchthon's berichtet. Die höchst misbilligende Ansicht der Regierung, welche in der «Zeil» ihren Ausdruck und auch iy der Bevölkerung der Hauptstadt allgemeinen Widerhall fand, scheint nicht ohne die entsprechende Rückwirkung geblieben zu sein; denn auf morgen ist «ine abermalig? Verhandlung in der Stadtverordnetenver sammlung über denselben Gegenstand anberaumt, und wir möchten kaum zweifeln, daß di« Stadtverordnetenversammlung nunmehr das Geld bewilli gen dürfte. PretS für da» Bierwljahr l'/,Thlr.; jede einzelne , N»«m«r 2 Rgr. n<I lext.) ir. ^ext.) ZnsertionSgebüdr für den Raum einer Zeil« 2 Rgr. h Loose Itpt «ttd r-* jetzt r einzu risungcn Deutschland — Aus Güddeutschland, 9. Juni. Es ist nicht schwer, über ein ! Volk wie das deutsche die Herrschaft zu führen, sobald man sich nur zur ! Aufgabe setzt, das Regiment auf gegenseitige« Vertrauen zu gründen und, j soviel nur immer möglich, direkt mit dem Volke zu verkehren. Dir deut- en. ,In mit Fil. rg Wit Al Leipzig mit >r. Burger» la Fritzsch s Schwer! Schmidt Zparrc in > Schwedin, eie Bären- mnd Zick' 1 WM. tschneider t Müller VolkuuM- in Meißen, in Neustadtl Kistler, i» Leipzig. Die Zeitung , d- Deutsche Mgmt>«c Mittig 1707-74j kl sch« Nation ist verständig, besonnen und billig; sie ist e« umsomehr, je mehr die R«gi«rung ihr freie Bewegung gönnt und läßt. Deshalb besitzt denn auch di« Nation das beste korrektiv gegen jeden Exreß i« sich selbst, und die Urherstürzung ist immer nur Folge vorgängiger Einengung. Ein« Negierung, di« weiss, daß sie auf das Vertrauen d«s Volks Anspruch hat, dessen würdig ist, darf davon überzeugt sein, daß sie das Vertrauen des Volks findet; sie kann getrost mit jeder Regierung-Handlung vor letzteres treten und wird sich nie täuschen. Eine solche Regierung wird es sich aber besonders zur Pflicht machen, ihren Grundsatz, daß ihr Regiment sich auf gegenseitiges Vertrauen stützen solle, dann durch offene Darlegung ihrer Handlungsweise zu bethätigen, wenn es sich um eine Frage handelt, die das Volk als eine Frage seines Rechts und seiner Ehre zu betrachten Ursache hat. Die «Zeit» veröffentlichte in ihrem Blatt vom 6. Juni jene Not«, womit die preußische Regierung vom 2«. Mai die dänische Erklä rung vom 13. Mai beantwortete. Wir hoffen und wünschen, dass die Veröffentlichung in dem Sinne geschehen sei, den wir da voraussetzen, wo sich die Regierung auf dem Vertrauensstandpunkt befindet. Wir wollen sogar unserS Voraussetzung als richtig annehmen und hiernach die erwähnte Note bewillkommnen. Indem wir nur bedauern, daß dieselbe dem deut sch«« Volke nicht schon früher vorgelegt ward, erklären wir demgemäß un- umwu«d«n, daß die preußische Note vom 20. Mai das allgemeine Ver trauen umsomehr beanspruchen dürfe, al- sie den Stand der deutsch - däni schen Frage in einem ganz andern und für Deutschland bei weitem gün stiger« Lichte zeigt wie die österreichische Nole von» gleichen Tage. Nun- m«hr kann da« deutsche Volk wieder Hoffnung schöpfen, daß sein Recht und seine Ehre gewahrt werden. Das vielleicht von einer Seite absichtlich verbreitete Gerücht, als bestehe völlige Uebereinstimmung zwischen den bei den Mai-Noten und sei sogar die österreichische der preußischen nachgebildet, ist jetzt Lügen gestraft. Aber zugleich ist die Wahrheit an den Tag ge kommen, daß zwischen beiden Noten ein bedeutender Unterschied besteht und daß eine Reihe von Vorwürfen, welche vor dem Bekanntwerden der preußischen Note beiden Mai-Noten gemacht wurden, nur die österreichische treffen. Aus der preußischen Note heben »vir zur Rechtfertigung un serer Ansicht, hier nur hervor, daß sie auf das bestimmteste erwartet: „es Wierde die dänische Regierung auch materiell den Ansprüchen vollstän dig genugthun,' welche den Herzogthümern und dem Bunde aus den Zu sagen von 1851 und 1852 zustehen", und eventuell die nicht minder be- stimmte Erklärung beifügt: „eS müßten natürlich alle Rechte gewahrt und Vorbehalten bleiben, welche aus der Verfassung der Herzogthümer und au« den königlich danischerseits bei den Unterhandlungen mit Preußen und Oester reich in den gedachten Jahren 1851 und 1852 abgegebenen Versprechun gen sich herschrciben". Ausserdem ist am Schluß die bedeutsame Mahnung,, an die dänische Regierung gerichtet: „Sollte unsere Auffassung der Erklä rung de« topenhagcner Cabinet« den Absichten desselben wider Verhoffen nicht entsprechen, so würden wir alsdann darauf rechnen dürfen, «ine wei tere Aeußerung hierüber zu erhalten; und es würde danach Gegenstand fer nerer Erwägung bleiben müssen, inwiefern wir uns unter solchen Umstän den alsdann doch verpflichtet halten müßten, die Sache dem Bunde vor zulegen." Unter so bewandten Umständen halten wir «S für die Pflicht all«r Blätter, welche die deutsch-dänische Frage vom Gesichtspunkt deutschen Recht« und deusscher Ehre auS betrachten, unter Verzichtleistung auf w«»' tere Ausstellungen und Häkeleien, sich einmüchig für den Gesammtinhalt der preußischen Note zu erheben und damit der preußischen Regierung, zum unerschütterlichen Beharren auf diesem Gesammtinhalt die Macht der öffent lichen Meinung von Deutschland zur Verfügung zu stellen. Preußen. Btrlitt, 10. Juni. Di« Reift des Admiral« Prim zen Adalbert nach der Insel Rügen steht in Verbindung mit der beabsich tigten Gründung eines Kriegsha s«ns im sogenannten Jasmunder Bod den. Der Contreadmiral Schröder hat sich von Danzig aus «benfalls nach Rügen begeben. Die schon früher dort ««gestellten Untersuchungen haben ein sehr günstige- Resultat ergeben und es dürfte L«um nach der Rück kehr d«S Prinzen über die Erbauung deS fraglichen Kriegshaftns der defi nitiv« Beschluß wol zu erwarten fein. ES ist »irlfach, und theilweise auch in der Presse, das Gerücht verbreitet gewesen, daß am Jahdebusen sich die Verhältnisse für dl« Gründung eine« Krieg-Hafens nachträglich doch nicht als günstig herauSgestrllt hätten und daß hiermit di« beabsichtigte Erbauung eine« andern Kriegshafens, auf Rügen «der sonstwo an der Ostsee, in Ver bindung stände. Daß diese Gerüchte nicht begründet sind, ist inzwischen — Der Preußische Staats-Anzeiger von» 11. Juni enthält das Publica- tiontpatent über den Beschluß der drutfchen Bundesversammlung vom 12. März 1857 zur Erweiterung der Bestimmungen des BundeSbeschluffes vom 22. April 1811 zum Schutz der inländischen Verfasser dramati scher und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung und Dar stellung derselben. Vom 1. Mai 1857. Di« betreffende» Paragraphen lauten: 1) Die öffentliche Aufführung eines dramatischen oder musikalischen Werks im Ganzen oder mit Abkürzungen darf nur mit Erlaubniß des Autors, seiner Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger stattfindcn, solange daS Werk nicht durch den Druck veröffentlicht worden ist. Das außschließcnde Recht, diese Erlaubniß zu ertheilen, steht dem Autor lebenslänglich und seinen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern noch 10 Jahre nach seinem Lode zu. 2) Auch in dem Kall, daß der Autor eines dramatischen oder musikalischen Werks sein Werk durch den Druck veröffentlicht, kann er sich und seinen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern daS ausschlicßende Recht, die Erlaubniß zur öffentlichen Aufführung zu ertheilen, durch eine mit sei nem darunter gedruckten Namen versehene Erklärung Vorbehalten, die jedem einzel nen Eremplsr seiner Werks auf dem Litelblatt vorgedruckt sein muß. Ein solcher Vorbehalt bleibt wirksam auf Lebenszeit des Autors selbst und zu Gunsten seiner Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger noch 10 Jahre nach seinem Lode. 3) Dem Autor oder dessen Rechtsnachfolgern steht gegen Jeden, welcher dessen aurschließen- deS Recht durch öffentliche Aufführung eines noch nicht durch den Druck veröffent lichten, oder mit her unter Ziffer 2 erwähnten Erklärung durch den Druck veröf fentlichten dramatischen oder musikalischen Werk« beeinträchtigt, Anspruch auf Ent schädigung zu. 1) Diese erweiterten Bestimmungen werd«» vom I. Juli 18S7 an in Wirksamkeit gesetzt «erden. 5) Ziffer I, 2 und 3 de« BundeSbeschluffes vom 22. «Ptil 1811 find hierdurch aufgehoben, wogegen es bei Ziffer 4 hinsichtlich der Entschädigungen re. sein Bewenden behält. Bai«««. München, 9. Juni. Di« Ntue München«! Zeitung tUchält F»lg«ches: „Nachdem durch die bezüglich der Bewilligung von Tanzmusi ken, nam«nttich au« Anlaß von Kirchweihfesten «ndHochzeiten, unttrm 5. Sept, v. I. -ergangen«« Anordnungen die allerhöchste Absicht, hinsichtlich der Ge währung von Volksbelustigungen jede zulässige Erleichterung eintrrten zu lasst«, nicht allenthalben erreicht worden, Hal der König diese Anordnungen äusser Wirksamkeit zu fttzen und zu verordnen geruht: Art. 1. Aue Anlass der Kirchweihfeste dürfen öffentliche Lanzunterhaltungen in jeder Gemeinde an zwei Lagen stattfinden und zwar 1) an Orten, wo die alt hergebrachte Kirchweihseier mit der kirchlichen Feier zusammenfällt, am Kirchweih- sonndag und Kirchweihmontag oder anstatt des letzter» an dem darauf folgenden Sonntag , 2) an Orten, wo die kirchliche Feier auf «in«« andern Lag verlegt ist, an dem betreffenden Sonntag und Montag oder anstatt des letzter« an dem darauf folgenden Sonntag. Eine dreitägige Lanzbelustiaung hei Kirchweihen ist unzulässig. Art. 2: Die längste Dauer der öffentlichen Lanzunterhaltungen aus Anlaß der Kirchweihfest« ist nach Art. 3 und 5 der Verordnung vom 5. Sept. 1843, di« Be willigung von Lanzmufiken und Kreinächten betreffend, zu bemessen. Hierbei be stimmen wir, daß die ausnahmsweise Verlängerung der öffentlichen Lanzunterhal- tungen an den Kirchweihsonntagen bis zu zwei Stunden über die Polizeistunde vorzugsweise in jenen Gemeinden, in welchen nur aus Anlaß des Kirchweihfeste« öffentliche Lanzmufiken stattzufinden pflegen, zugestanden werden soll. Art. 3. Die Kirchweihtänze können durch Anordnung der Kreisregierung, Kanimer des Innern, aus überwiegenden polizeilichen Rücksichten aus sdic Bewohner deS Orte und auf -MM- lti statt, i Räutnlich kp«, sowie gesorgt, das ilüfenthaltk' e Anfrage» euendorf, zu Weiche», r 18S-. Ü0Ü. ÜA8.' fksäkii.
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