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Deutsche allgemeine Zeitung : 04.11.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-187911045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18791104
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- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18791104
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- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1879
- Monat1879-11
- Tag1879-11-04
- Monat1879-11
- Jahr1879
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- Deutsche allgemeine Zeitung : 04.11.1879
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2062 -resultat war ein wesentlich verschiedenes in den beiden Häusern: im Herrenhause ein Sieg der Verfassung-- Partei mit großer Mehrheit, im Abgeordnetenhaus eine Niederlage derselben, allerdings nur mit einem geringen Stimmenmehr, welches die Autonomistenpartci über sie davontrug. Auch in Oesterreich weist das Budget ein Deficit auf. Dort aber will die Regierung daS Gleichgewicht im Staatshaushalt durch Steuererhöhungcn Herstellen, unter andern durch eine Steuer von 10 Proc. auf die EisenbahnbilletS. In Frankreich ist die Lage scheinbar etwas bester, die Stellung des Ministeriums Waddington scheinbar wieder etwas fester geworden. Scheinbar! Der all mächtige Gambetta hat sich — äußerlich wenigstens — gegen die Agitation für unbeschränkte Amnestie und für das Cabinet erklärt. Aber ist ein wirklicher Ver laß auf ihn? Inzwischen hat das Ministerium, viel leicht dadurch ermuthigt, etwas strengere Maßregeln gegen die radicalen Ausschreitungen ergriffen, ebenso aber gegen die von andern Seilen, ganz ncuerlichst auch gegen einen renitenten Bischof. In Athen hat bei Eröffnung der Nationalvertre tung die Negierung die Hoffnung kundgcgeben, das Berhältniß zur Türkei noch befriedigend, im Sinne des Berliner CongresteS, geregelt zu sehen. Den Anforderungen Montenegros wegen Uebergabe von Gufinje und Plava hat die Pforte nun endlich entsprochen. In Rumänien ist das Gesetz wegen Abänderung von Art. 7 der Verfassung zu Gunsten der Juden — infolge des Verlangens der im Berliner Congreß vertrauen Mächte — von der Negierung publicirt worden. In Afghanistan begannen neue Unruhen, und ebenso regen sich die Boers in Transvaal gegen die ihnen aufgedrungene englische Herrschaft. Die Verheerungen durch Wasserfluten, die schon vor etwa drei Wochen einen Theil Spaniens heim« suchten, haben sich in der jüngsten Zeit wiederholt. ' Die Evangelische Generalsynode in Berlin, In der Sitzvng am l. Nov. wird daS Gesetz betreffend die Ausschreibung von Umlagen für pro vinzielle und landeskirchliche Zwecke t» zweiter Be- rathung ohne Debatte definitiv angenommen. Es folgt die Fortsetzung der Berathung des An trages der Verfassungscommission betreffend den durch den Vorstand überreichten Antrag der Provinzialsynode von Pommern auf Erlaß eines Kirchengesctzes zur Abänderung des ß. 14 der Kirchcngemeinde- und Syno dalordnung. ES handelt sich dabei um folgendes Verzeichniß: Nach dem Z. 14 kann der Geistliche Mitglieder der Gemeinde von kirchlichen Handlungen, z. B. von der Theilnahme am Abendmahl rc. zurückweisen. Erklärt sich der Gemeindekirchenrath gegen die Zurückweisung, so muß der Geistliche sofort das betreffende Gemeinde glied zulaffen, kann aber binnen 14 Tagen die Be schwerde beim Kreissynodalvorstande anbringen. Die Verfassungscommission hat den Antrag der pommerischen Provinzialsynode zu dem ihrigen gemacht: der eingelegten Beschwerde des Geistlichen suspensive Wirkung beizulegen. Propst ve. Frhr. v. d. Goltz-Berlin bekämpft in längerer Ausführung diesen Antrag, der im Interesse der Geistlichen wie der Gemeindekirchenräthe abgclehnt werden müsse. Ebenso Professor Geß, wenn auch au- wesentlich andern Gesichtspunkten. Professor vr. Köstlin hat sich durch alle heutigen und frühern Ausführungen nicht überzeugen lassen können, daß ein dringendes Bcdürfniß zu einer Ver fassungsänderung an dieser Stelle zur Zeit vorliegt. Professor Christlieb vertheidigt einen von ihm und der Fraction der positiven Union gestellten Antrag, die Angelegenheit an die Provinzalsynoden zu verweisen. Hr. v. Kleist-Retzow gibt ein RisumL der Debatte: Man kann gar nicht zweifelhaft sein, daß die Bestim mung des ß. 14 der Shnodalordnung ein Verstoß gegen die Logik sei, der aus dem Gesetze heraus müsse! (Wider spruch links.) Jeder hätte den Worten des Hrn. Ehristlieb zujauchzen müssen, der die Wahrheit sprach, wenn er sagte: „Ein solcher Zwang des Gewissens besteht in der ganzen Welt nicht mehr! Unsere Kirchenverfassung würde eine er bärmliche sein, wenn wir diese Bestimmung nicht entfernen. (Oho!) Hr. Professor Behschlag hat sie vertheidigt, sich aus Paulus berufen und sie in unserer Presbyterialverfafsung für durchaus nothwcndig erklärt. Den Apostel Pauws hat Hr. Behschlag sicherlich hier misverstanden und die PreS- bhterialverfassung basirt auf dem ganz modernen Gemeinde- princip, welches Hr. Behschlag demnach vertritt. Im wei tern eifert Redner für die Auffassung, daß seine Partei in dieser Frage die wahrhaft konservative sei. (Lebhafter Beifall.) Der Präsident rügt den in vorstehender Rede ge brauchten Ausdruck „erbärmlich", den Hr. v. Kleist- Retzow gebraucht zu haben scheint. Professor Beyschlag beruft sich auf Melanchthon's Schrift „ve Zbusibus emoncisnckis", wo eS heiße: „bloo liooat soll psstori" über die Excommunication zu befinden, sondern stets im Einverständniß zu han deln mit der ours juckioum und den viri- konestivri- bus eoolesiae; und weiter heiße eS darin: „I^rannis ost inimiea eoelssmo." (Große Heiterkeit.) Sie wer den diese Stelle verstanden haben. Der Präsident will dieses Citat aus einem Schrift steller nicht als eine thatsächliche Berichtigung gelten lassen, worauf Professor Bcyschlag nochmals das Wort ergreift: Ich wollte gegen Hru. v. Kleist nur Nach weisen, daß das Gemeindeprincip nicht von mir ist, sonderst Yon Melanchthon! (Große Heiterkeit.) In dev namentlichen Abstimmung über den Cvm- missionsantrag werden 124 Stimmen für denselben, 57 dagegen abgegeben; die Zweidrittel-Majorität (121 von 181) ist also erreicht, der Antrag angenommen. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag vr. Eiselen betreffend die Einwendungen der Gemeindemitglieder gegen die Lehre.des zu dem geist lichen Amt Designirten und die Anschuldigungen gegen einen Geistlichen wegen Irrlehre. Der Antrag ent« hält 1) eine Resolution, daß auch außeramtliche Er klärungen und Publicationen eines Geistlichen zur Be gründung eines Einspruchs gegen die Lehre de- Ge wählten resp. Designirten sollen herangezogen werden können; 2) den Antrag an den Oberkirchenrath, das Recht des Generalsynodalvorstandes und der Provin- zialfynodalvorstände in allen solchen Fällen zu wahren. Der Antragsteller: Der Antrag rechtfertige sich nicht nur durch den Hinweis auf viele anstößige Vorkommnisse der neuesten Zeit, sondern auch im Hinblick auf die 88- 73 und 74 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung. Der nervus de- Glauben« werde durchschnitten, sobald man statuire, es gebe in wesentlichen Dingen einen Unterschied zwischen amtlichen und außeramt- lichen Publicationen eines Geistlichen. Sollte sich solche Gepflogenheit einbürgern, so würde es ein fressender Krebs- schaden unserer evangelischen Kirche sein. Man könne den Brunnen doch auch einmal zuschütten, bevor die nöthigc Anzahl Kinder hineingefallen ist. (BeifaL.) Professor Kleinert vertheidigt einen Antrag aus motivirte Tagesordnung: In Erwägung, daß Harmonie zwischen dem amtlichen und außeramtlichen Verhalten eines Geistlichen al« eine selbst, verständliche Forderung zn betrachten ist, die Bestimmungen der Kirchendisciplin genügen und kein Grund vorhanden ist, an der Beobachtung desselben durch da« Kirchenregiment zu zweifeln. Per Antrag Eiselen beabsichtigt nichts Ge- ringere«, als an die Stelle de« geltenden Kirchenrechtes ein neues z» setzen: Der angezogene Paragraph überläßt da« Urtheil darüber, wie weit er in seinen Ansprüchen gehen könne, ausdrücklich seinem Gewissen. Wenn nun diesem geltenden Rechtszustande gegenüber der Antrag nichts wei teres bezweckte als die in jenem Paffu- liegende Mahnung mit voller Energie in« Land hinauszurufen, wer wollte sich dem nicht anschließen? Diesem Verlangen lassen wir volles Recht widerfahren. Der Antrag Eiselen aber will mehr; er will aus jenem Paragraphen eine Bestimmung de« kirch- lichen Disciplinarrechtes sormuliren. Es ist aber etwa« anderes, zu sagen: „Du sollst lieben Gott und deinen Nächsten als dich selbst", oder zu sagen: „Wer das nicht thut, soll strafrechtlich verfolgt werden." (Lebhaftes Oho! recht«.) Ein Einspruchsrecht gegen die Lehre existirt aller dings nicht, aber wohl ein solches gegen den Wandel, und diese« deckt alle übrigen! Der Antrag will nun die außer- amtlichen Publicationen zum Gegenstände des Einspruch« und der Disciplin mache», ohne einen Unterschied zwischen propulären Schriften, Lonfirmandenbüchern rc. und Schrif ten für die gelehrte Welt, Früchten jahrelanger Forschung und Arbeit zu statuiren. Diese Schriften also, die mit der amtlichen Thätigkeit des Geistlichen nicht da« mindeste zu thun haben, sollen so ipso äl« Substrat de« Einspruch« nnd der DiSciplinaruntersuchung dienen können, die Behörde soll einfach zum Einschreiten gezwungen werden. Halten Sie solche Rechtsanschauung für durchführbar? Ich nicht; sie verstößt gegen Art. 8 der Augsburgischen Lonfession. Aber sie beschränkt auch die theologische Forschung und Wissenschaft. Wer einen Besitz erweitern will, muß damit einverstanden sein, daß die Grenzen sich hinausschieben. (Widerspruch und Unruhe rechts.) In der heutigen Zeit, wo wir trotz der erschwerten äußern Verhältnisse die größte Zahl treuer und eifriger Geistlichen haben, sollen wir ihnen das Joch auserlegen: „Laß nicht« drucken, denn du kommst aus dem Amt!"? Ich weise Sie auf Herder, den großen Generalsuperintendenten von Weimar; sollen wir heute einen Beschluß fassen, der darauf hinausläuft, daß jener Manu und so viele andere eigentlich wider Recht und Ordnung hie Zierde» der evangelischen Kirche geworden sind? Nehmen Sie im Interesse der Freiheit auch in den Pfarrhäusern un sern Antrag an! (Lauter Beifall link«, vereinzelte« Zischen.) Consistori-lpräsident Hegel: Der Antrag greift keineswegs in die Jurisdiction ein; auch sollen nicht, sondern können die außeramtlichen Publi- cationeu als Beweismittel herbeigezogen werden. Es han delt sich hier um das geistliche Amt, auf welches die Be stimmungen der Di«ciplin für alle Staatsbeamten Anwen dung finden. Der Staatsbeamte leistet seinen Diensteid,, der Geistliche legt da- Ordinationsgelübde ab, und man sollte allerdings danach die Harmonie zwischen amtlichem und außeramtllchem Verhalten für etwas Selbstverständliche« halten. Da« bleibt aber recht oft ein frommer Wunsch, und vor nicht langer Zeit kam der Evangelische Oberkirchenrath in die Lage, in einem Bescheide sich sehr ausführlich über die Art und Form außeramtlicher Vorträge und Publica tionen theologischer Forschung und über die Grenze der Zu lässigkeit derselben zu verbreiten. „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei", dieser Artikel der Verfassung kann nicht in Gefahr geführt werden, wenn Grundlehren de« evange lischen Glaubens geleugnet werden. „Ohne christliche Er fahrung ist keine Wissenschaft", sagt einer der bedeutendsten Theologen unser« Oberkirchenrathe« in der Einleitung zulir ersten Bande seiner neu herausgegebenen Glaubenslehre. Schon 1872 hat der damalige Oberkirchenrath in einer Lonferenz die Grundsätze festgestcllt, nach welchen in dieser Beziehung zu verfahren sei. Musikalisches aus Leipzig. ** Leipzig, 1. Nov. Nicht weniger als drei Solisten gaben uns in dem vorgestrigen vierten GewandhauSconcert Veranlassung zur Besprechung. Frau Sachse-Hoffmeister, königlich sächsische Hofopern sängerin, Hr. Edvard Grieg und Hr. Arnold Rosi aus Wien. Der Frau Sachse-Hoffmeister ging schon ein sehr gnter Ruf als dramatische Sängerin voraus, welchen dieselbe glänzend rechtfertigte; denn nicht nur sind die physischen Mittel und der Stimmeumfang, über wel chen die genannte Dame zu verfügen hat, ganz un gewöhnlicher Art, sie entfaltete auch in der Arie „Ocean, du Ungeheuer!" aus Weber's „Oberon" künstlerische Vorzüge, welche sofort die Meisterin im dramatischen Gesänge erkennen ließen. Mit dem Bollklange ihrer Stimme verbindet sich eine wohlthuende Elasticität des Tones, sodaß die Coloraturen der Arie in makelloser Weise zur Erscheinung kamen. Weniger in ihrem Element erschien die Sängerin in den Liedern, wo ihr Vortrag nicht poetisch genug und selbst von einigen kleinen VocalisationSfehlern nicht freizusprechen war. Am meisten enthusiaSmirte daher Frau Sachse da- Publikum durch den Vortrag der Arie. Der zweite Solist, Hr. Grieg, welcher sich bereits in einer der vorjährigen Abendunterhaltungen für Kammermusik dem hiesigen Publikum als einen tüch tigen Pianisten vorgeführt hat, trug sein hier schon zu wiederholten nialen gehörtes Klavierconcert in ä-moil, Op. 16, vor. Er wußte als Componist die Vorzüge seine- interessanten und originellen Werkes (das jedoch an manchen harmonischen Herbheiten und Gesuchtheiten leidet) in das beste Licht zu stellen und durch seine mehr feingeartete als glänzende Technik sich auch als Pianist die volle Zustimmung des Publi kums zu erwerben. Als Dritten im Bunde haben wir noch de- oben genannten Violinspielers zu gedenken. Derselbe ist aus derselben Schule hcrvorgangpn, aus welcher auch die unlängst im ersten Euterprconcert gehörte Vio linistin Frl. Bertha Hasst hervorging, und debutirte in Ernst'S „Othello"-Phantasie. Hr. RosL bekundete sich als ein ausgesprochenes Violintalent, welche» bei guter musikalischer Begabung schon einen sehr hohen Grad technischer Ausbildung erreicht hat. Wir wollen es daher dem jungen Künstler gern nachsehen, daß er uns mit der etwa» weichlichen und abgespielten Composition aufwartete, in welcher eS nur auf das Gelingen technischer Kunststücke, nicht auf die Wieder gabe eines besonder» GeisteSgehaltS ankommt. Die Art aber, wie diese Kunststücke Hrn. Rose glückten und durch seinen Vortrag uns musikalisch schmackhaft gemacht wurden, gibt uns Bürgschaft, daß der junge Künstler auch geistig tiefer angelegten Compositionen gerecht zu werden vermag, und wir können ihm somit für seine weitere künstlerische Laufbahn ein günstiges Prognostiken stellen. Der Vollständigkeit wegen sei noch erwähnt, daß sich derselbe des stürmischsten Ap plauses und Hervorrufs zu erfreuen hatte. Bon den beiden Orchesternummern zog zunächst eine Novität: „Ouvertüre zu Schiller'- «Demetriu-»" von Rheinberger, unser Interesse auf sich. Wie in allen seinen uns bisjetzt bekannt gewordenen größern Orchesterstücken hat auch hier der Componist das Haupt gewicht auf das Charakteristische gelegt und eine wür dige Einleitung zu der im Titel genannten Tragödie (welche bekanntlich von Heinrich Laube vollendet wurde) geschaffen, ohne darin, wie dies so oft von Compo- nisten derartiger Ouvertüren geschieht, nur eine Platts Toncopie der Hauptmomente der Dichtung zu geben. Die Hauptzüge des Dramas klingen zwar in der Musik än, ohne daß aber die Composition dadurch ent fernt zur Programmusik geworden wäre. Der Com ponist hat mit dem thematischen Gehalt seine- WerkeS gut hauszuhaltcn und letzter» in eine wohlgeordnete; klar gegliederte und übersichtliche Form zu bringen ge wußt. DaS Werk wirkte sonach als das eines reifen und denkenden Musikers, ohne gerade einen nachhal tigen Eindruck zu hinterlassen. Die Krone des ConcertS bildete im zweiten Theile die Symphonie Nr. 1 in v-ckur von Robert Schm mann, welche — abgesehen von dem im Finale nicht ganz geglückten Uebergange der ersten Violine bei der Wiederholung des ersten Theils und den fehlgeschlage- nen Fagotteintritt nach der Flötencadenz im zweite» Theile desselben — vom Orchester correct und schwung haft ausgeführt wurde. Schließlich haben wir noch die angenehme Pflicht,, mitzutheilen, daß Kapellmeister Reinecke an dem gestri gen Abend sein fünfundzwanzigjähriges Dirigenten jubiläum beging, und daß der verdienstvolle, liebens würdige Künstler bei seinem Erscheinen am lorbrr- brkränzten Dirigentenpulte vom Orchester mit einem Tusch, vom Publikum mit lautem Applaus empfangen, wurde.
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