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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 04.01.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19110104015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911010401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911010401
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-04
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Nr. 4. los. Jahrgang. üie Post nach Elsterau zu besorgen, wenn der Brief nach den bestehenden Postverbindungen z. B. heute nicht mehr nach dem Bestimmungsort befördert werden kann." Postdirektor: „Gewiß. dann müssen sie einen besonderen Boten mit dem Briefe nach Elsterau ichnten, falls dort eine Postanstalt ist. Diese Beiordn Hing stellt nämlich eine Ausnahme von dem im 1 oes Postgesctzes enthaltenen Grundsätze dar. An die Eigenschaft des „erpressen Boten" werden aber nach ocn höchstinstanzlichcn Gerichtsentscheidungen strenge Anforderungen gestellt. Der Bote darf z. B. nicht ver schlossene Briefe, die Ihr Freund für einen Kunden in Elsterau bestimmt hat, in,«nehmen Eöcnsowenik darf der Bote postzwangspflichtige Gegenstände au dem Rückwege für andere hiesige Bewohner lwoh aber für siel zurückbringen. Endlich darf es sich nicht unk sogenannte Gelegenbeitsboten handeln, die den Weg noch aus andern Gründen zurücklegen, z. B., um sich nach der Arbeit von der Aroeitsstälte nach Hause zu begeben." Lieber: „Was versteht man eigentlich unter dein obenerwähnten „Pastzwang"?" P o st d i r c k t o r: „Unter Postzwang versteht man die Verpflichtung. Gegenstände nur durch die Post zu versenden. In Deutschland erstreckt der Postzwang sich aus verschlossene Briefe und politische Zeitungen im bestimmten, gesetzlich festgelegten Umfange." Sieber: „Wie kommt cs dann aber, daß unser hier täglich erscheinender „Anzeiger" nach den um liegenden Orten. u. a. auch nach Elsterau, durch Boten ausgetragen wird?" P o st d i r e k t o r: „Dies hat seine Richtigkeit. Der 8 1 des Postgesetzes besagt zwar weiter: „Die Be sarverung aller Zeitungen politischen Inhalts, die oster als einmal wöchentlich erscheinen, gegen Be zahlung von Orten mit einer Postanstalt nach andern Orten mit einer Postanstalt auf andere Weise als durch die Post ist verboten", doch folgt unmittelbar darauf die Einschränkung: „Hinsichtlich der politischen .Leitungen erstreckt sich dieses Verbot nicht auf den .weimeiliacn Umkreis ihres Ursprungsortes." Der .Anzeiger" kann also nach Elsterau, das knapp 12 Kilometer von hier liegt, auf jede andere Weise als durch die Post befördert werden, ganz gleich, ob dort eine Postanstalt ist oder nicht." Lieber: „Wie verhält es sich nun mit den so genannten Sammelsendungen? Darf ich einem Pakete, das ich als Frachtgut mit der Eisenbahn nach Köln schicke, Briefe an meine Kölner Geschäftsfreunde beilegen?" P o st d i r e k t o r: „Das dürfen Sie nur, wenn die Briefe unverschlossen find und sich auf den Inhalt des Pakets beziehen. Unverschlossene Briefe, die in ver schlossenen Paketen befördert werden, sind den ver schlossenen gleich zu achten." Lieber: „Ich darf dann aber wohl einem durch die Post an einen Kunden in Köln gesandten Pakete ober Doppelbriefe noch andere verschlossene Briefe beilegen?^ P o st d i r e k t o r: „Gewiß. denn dann erfolgt ja die Beförderung des Pakets durch die Post, während sie in dem vorigen Beispiel durch die Eisenbahn ge schieht. Lic können sogar verschlossene Briefe meh rerer Absender beifügen, müssen aber die Briefe voll ständig unentgeltlich befördern Ferner darf diese Versendung mehrerer verschlossener Briefe in Post paketen nicht nur aus Gründen der Portoersparnis erfolgen Die Briefe können auch für verschiedene Empfänger bestimmt sein, an die der Empfänger des Pakets oder des Sammelbriefes sie weitergeben kann. In diesem Falle darf es sich aber um keine rein mecha- Lelpztyrr Nische Weiterbeförderung durch den Kölner Kunden an die Empfänger handeln, sonst würde ein verbots widriger Eingriff in die einen einheitlichen Vorgang bildende Beförderung der Briefe von ihrem hiesigen Aufgabeorte bis an die einzelnen Empfänger vor liegen. Der Kunde in Köln mutz also zunächst Ge brauch von den Briefen machen, ehe er sic an die Emvfängcr wcitergidt." Lieder: „Das würde ja gerade für mich von großem Wert sein bei der Versendung der für die kundschaft bestimmten Geschäftsbriefe an meine Handlungsagentcn." P o st d i r e t l o r: „Ganz recht. Gerade mit Rück sicht auf die im Handelsstande herrschende Gepflogen heil ist folgendes Verfahren zulässig. Die Sammel sendung mit den Briefen für die Kundschaft eines Bezirks geht zunächst an den zuständigen Handels agenten. damit er sich fortlaufend über den Stand der Beziehungen des Geschäftsherrn zu den in seinem Be zirke wohnenden Kunden unterrichtet hält und in der Lage ist, vor der Weiterbeförderung der Schriftstücke den Geschäftsherrn aus etwaige Bedenken gegen ihren Inhalt aufmerksam zu machen. Diese Sammel sendungen dürfen aber nicht der Portoersparnis wegen gewählt werden, sondern tatsächlich musz ein eigenes Interesse des Handelsagenten an dem Inhalte der Lammclsendungcn und eine Einwirkungsbefug nis auf diese vorlicgen." Sieber: „Was versteht man eigentlich unter einem „Bries" im Sinne des Postgesetzes?" P o st d i r c k t o r: „Unter einem Briese im Sinne des Postgesetzes sind, abgesehen von der äufzercn Form und Verpackung. Mitteilungen zu verstehen, die an Stelle des mündlichen Verkehrs handschristlich oder durch ein mechanisches Versahren (Druck. Litho graphie) von Person zu Person gemacht werden. Auf den Inhalt ist groszer Wert zu legen. Die Postoer- waltung steht nun auf dem Standpunkte, dasz eine Drucksache, wenn sic Mitteilungen von Person zu Person enthält, inhaltlich die Eigenschaft eines Briefes hat, auch dann, wenn sie offen gegen die er mässigte Gebühr versandt wird. Offen können na türlich solche Drucksachen auf jede andere Weise als durch die Post verschickt werden; erhalten sic aber einen Verschluß, werden sie z. B. in verschlossenen Paketen befördert, so sind sic postzwangspslichtig. weil nach dem 1 des Postgesctzes unverschlossene Briefe, die in verschlossenen Paketen befördert werden, den verschlossenen gleich zu achten sind, die bekanntlich dem Postzwange unterliegen. Hiernach würden Sie z. B. versandfertige Drucksachen mit gedruckten Lotterie angeboten — zweifellos Mitteilungen von Person zu Person — nicht durch die Bahn von hier nach Berlin befördern lassen dürfen, um sie dort durch eine Mittelsperson austragcn zu lassen, sondern Sie müßten hierzu einen besonderen Boten benutzen. Auch in Postpaketen würden in diesem Falle die Drucksachen nach Berlin zur Austragung durch eine Mittelsperson nicht befördert werden dürfen. Wenn auch gericht liche Urteile vorliegen, die einen andern Standpunkt vertreten, so würde ich Ihnen doch raten, den eben beschriebenen, als unzulässig bezeichneten Beförde rungsweg nicht zu betreten, wenn Sie Weiterungen und unliebsame Prozesse vermeiden wollen." Lieber: „Können Sie mir zum Schluß noch dar über Auskunft geben, inwieiveit Briefsendungen innerhalb des Ursprungsortes dem Postzwang unter liegen?" Postdirektor: „Früher waren verschlossene Briefe, die innerhalb des Urjvrungsortes blieben, keiner Beschränkung in der Beförderung unterworfen. Durch die Postgesetznovelle vom 20. Dezember 1899 ist Lsyevlan. jedoch der Postzwang auch auf die verschlossenen Orts briefe ausgedehnt worden. Dem organisierten, ge werbsmäßigen Privatpostbetrieb sollte hiermit enr- gegengetreten werden. Eine weitere Beschränkung zugunsten der Post har aber die Beförderung im Ur- lprungsorte nicht erlitten; besonders kann man ver schlossene Briefe im Ursprungsorte gegen Bezahlung auch durch Boren befördern losten, die weder die Ein- lammlund von Briesen, Karten, Drucksachen. Zei tungen u,w. gewerbsmäßig betreiben, noch iin Dienste einer Privatbeförderungsanstalt stehen. Im Ur- sprungsortc werden aber an diese Boten nicht die strengen Anforderungen gestellt, wie im Fernverkehr, d. h. sie können von mehreren Absendern abgejchickt sein, postzwangspflichtigc Sendungen von andern mit nehmen. für andere zurückbringen usw. Es können daher Privatleute, ebenso auch Vereine, Handels firmen u. dgl. verschlagene Briefe im Ursprungsorte gegen Bezahlung durch Boten austragen lasten. Zu beachten bleibt nur, daß diese Boten das Einsainmeln von Briesen usw. nicht gewerbsmäßig betreiben oder im Dienste einer Privatbesörderungsanstalt stehen dürfen. Die Dicnstmänner befassen sich in der Regel nicht mit dem gewerbsmäßigen Einsammeln von Briefen; sie können also auch zur Abtragung ver schlossener Briefe im Orte gegen Bezahlung benutzt werden. Was die hauptsächlich in den letzten Jahren entstandenen Eilbotenanstaltcn (Messenger-Boys, Rote Radler, Blitzjungen usw.) anlangt, so steht die Posivcrwaltung auf dem Standpunkte, daß eine solche Anstalt ihre Boten einem Dritten zum Austragen van adressierten Karten, Drucksachen und Waren- praben — verschlossene Briefe dürfen diese Boten auf keinen Fall befördern, da sie im Dienste einer Privat- bcfördcrungsanstalt stehen — gegen Bezahlung nicht übcrl"sten dürfe. Ebenso hält die Postverwaltung die Beförderung von Briefen, Karten usw. für un zulässig, die in der Schreibstube der Beförderungs anstalt im Auftrage des Absenders angefcrtigt wor den sind und von der Anstalt aus durch ihre Boten abgetragen werden sollen. Die Meinung der Gerichte war in diesen Fragen bisher schwankend. Neuer dings hat aber das Reichsgericht entschieden, daß die Beförderung verschlossener Briese im Ursprungsorte auch einzeln durch Angestellte der Eilbotenanstaltcn gegen das Postgesetz verstößt." Sieber: „Ist für die Postzwangspflicht von Briefen auch das Gewicht maßgebend? Die Post hat doch wohl das Meistgewicht der Briefe auf 250 Gramm festgesetzt?" Postdirektor: „Nach der Ansicht der Postver waltung spricht hier das Gewicht der Briefsendungcn nicht mit. Sendungen in Briefform, die mehr als 250 Gramm wiegen und verschlossen sind, dürfen also nur durch die Post oder durch besondere Boten be fördert werden. Eine Privatbeförderungsanstalt kann nicht etwa die ihr übergebenen unverschlossenen Druck sachen über 250 Gramm verschließen und dann durch ihre Angestellten befördern lassen. Denn durch den Verschluß werden diese Drucksachen zu verschlossenen Briefen, und verschlossene Briefe dürfen sowohl im Orte als auch nach außerhalb auf andere Weise, als durch die Post, nur durch besondere Boten befördert werden." Sieber: „Ich sah kürzlich bei einem Bekannten eine ovale Briefhülle, in die, wie mir erzählt wurde, einzelne Eilbotenanstalten die ihnen übergebenen Briefe einlegen und dann befördern. Wird die Post gegen dieses Verfahren etwas einwenden können?" P o st d i r e k t o r: „Gewiß. Die Eilbotenanstal ten wollen durch diese ovalen Hüllen den Briesen eine Form geben, die von der gewöhnlichen, rechteckigen Mittwoch. 4. Isnusr lSN Gestalt abweicht, und glauben so, nicht mehr Briese im Sinne des Postgesctzes zu befördern. Die An stalten übersehen daoei aber vollständig, daß nach wiederholten Entscheidungen des Reichsgerichts die vorschriftswidrige Form oder Verpackung einer Sen dung nicht die Briefeigenschaft nimmt und sie nicht dem Postzwange entzieht, ganz abgesehen davon, daß der Inhalt (schriftliche Mitteilung) hier ganz zweifel los die Sendungen als Briefe kennzeichnet. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich an einer solchen Beförde rung nicht zu beteiligen, da Sie sich sonst als „Ver- schicker" der Briefe nach 8 27, 1 des Postgesetzes eben falls strafbar machen können." SchriltlteUer unü Dichter. Gelegentlich einer Buchbesprechung über das Erstlingswerk eines jungen Romandichters („Ebba Hüsing" von Millrath Droesen) im „Türmer" macht Professor Ed. Heyck folgenden hübschen Vergleich. Der Romanschrift st eller von Fach gleich: dem Manne, der ein Haus baut, den Kosten anschlag im voraus sichert, die nötigen Streichungen vornimmt, Grundriß und Aufriß den feststehenden Erfahrungen entnimmt, sie mit einer persönlichen Note von Temperament und Geschmack durchdringt, dann ans Werk geht und auf Seite 820, was er un willkürlich im Griff hat, unverkürzt und richtig unter Dach und Fach gelangt. Dem Dichter dagegen, der das Haus seines ersten Romans baut, stehen vor der Seele die Schönheiten, womit er es schmücken will. In die Wände des einfach weißgetünchtcn, aber schöngcwölbten Flurs wird er edle Reliefs einlassen, altgriechische Herrlichkeiten oder herbe Donatellos oder auch liebliche Robbten, je nachdem, was ihn am stärksten zu sich zieht. Die Haustür wird er persön lich in Schnitzarbeit ausmeißeln, nach einem kunst reichen, alten Renaissanceschrank, den er irgendwo entdeckte, und neben dem altväterischen grünen Kachel oscn wird um die Ecke herum eine heimelige Ofenbank als der stimmungsvolle Lese- und Plauderplatz der Liebe, die dieses Haus bewohnt, entstehen. Einen vorläufigen Aufriß hat er auch so ungefähr im Kopf, und vor allem wird der Bauplatz hoch über den Tälern auf dem Hügel sein. Dann beginnt er die Erdarbeiten, und täglich steht er persönlich auf seinem Bau, ordnend, bestim mend. und aus dem. was ihn seine Maurer und Hand werker fragen, hört und erlernt er unzähliges Große und Kleine zum erstenmal. Auch das ist neue, bei nahe jetzt die größte Lust, dieses richtige Bauen lernen, dieses prüfende Ueberlegen auf Zusammen hang. Zusammenhalt, dieses tapfere Zurechtkommen trotz der erschreckenden Erkenntnis eines Tages daß er, falls er noch ein Dach haben will, fetzt aufhören muß. Auf die vollendende Krönung, auf manche noch so schönen Einfälle muß er verzichten oder sie zur Andeutung einschrumpfen lassen, wenn ihm nicht das ganze feste Werk zusammenfallen soll. Aber die in Eichenholz geschnitzte Tür mit ihrem schönen Stein mctzenwerk als Rahmen, die Reliefs im balken gedeckten Flur, die Ofenbank, die großen Hellen Fenster mit den wundervollen Ausblicken ins Land, den seelisch weiten Raum der freilich in der Zahl be- knappte,, Zimmer, und das Gewißen des Mannes, der nirgends unechtes Material verbaut hat, erobert er sich doch. Der rückgratvolle Stolz, womit aus der Front sich der zuletzt erdachte Giebel reckt, rettet Bild «ind Aufriß Es siebt so ziemlich niemand, daß am diesem 5>ausc ein einst so nicht gedachtes frühes Dach l der Resignation liegt. sikMkekgs Sksül-Leiileii N7»«0 sowie große Auswahl f. Hochzeitsfeste in: Llessaliue, vuekesss, vllMLst, Loickov- (^ebemire, 6röpe cko 6diue, ddantuogs, Lolisnvo, Lloirs aatigue u. 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