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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 03.07.1915
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19150703013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1915070301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1915070301
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-03
- Monat1915-07
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ttlorsen-fwsgabe. «»natU» irr m., v!»rt»liüh»Uch 3.7S m. S«1 -rr O»>ichLK»a»U», »ns»r» ZtUolrn un» Nu»snd«N«ll»n odg»h»U: monntUch1M.,»t«rt»llahrUch»M. Vurch unser« «uswSrti-»» Malin in» Hau» gidracht: «»notUch l.ro M., vt«rt»lsäkricch ».s» M. durch »l« postr innerhalb veutfch- land» und der deutsch»» Kolonien monatllch >.S» M., »lerteljdhrllch *.Sd M., au»schli»Kl>ch postd«st«Ua»ld. prel» d»r <lnz»In«mm»r 1» Vf. In Lelprlg, Sen Nachbarorten und de» Orten mit »>a»»»a Mal«, wird di» fidendausgaoe noch am fldknd S»» <ksch»ln»a» in» Han» g»U»srrt. /irntsbüM des Rates und des polrreuuntes der Stadt Leipzig «»»aktlon «a» O»schäft»sr»U»! 1»hannl»gaff« Nr.». » Z»rnspr»ch.Knschlutz Nr. t«d»2, I«»»r und >«»»4. 109. Jahrgang L—. flir fin,»«,»» au» L»lp;la und Um,»bnn, »'« /tnAeiAstklpkeifk » ispaltigrp«titz»ll«2Sps., d>« N»kIam»,«U» IM., von au»wdrt» 30 Pf., N«klam»n 1.2» M., Klrin« flnzelg»» d>»p,t>t,»ile nur S0pf.,b.wl»d»rbol.Nod.,finz»lgeaoon0»körSrn im omtl>ch»nr«ildi»P«>ll- ,»il« »»Pf. O«schdft»an,»lg«n mlt planoorschrist im pr«>s, »rhdht. Nadatt noch llarif. S«ila,»n: O»samtaufl.7iN.da»raus»nd au»schl.poN««bükr- Knz»>s»n»finnabm«: ^»hannl»galf»«, d»i sämtlich»» jiliot»» d«» t»ipztg«r äagedlall«. und allrn f»nnonc»n.«xp»d>tlon-n d»» In. und Kuolond»». vo» L»tpil,»rdos»dlatt »rsch»lnt «»rNa,» »mal, Sonn. u. Z»i»rta,«imal. v,rlin»r «»daktion: Sn drnZeli»n,7, Zern,pr«ch.>iaschiu»: Hansa Nr. 4»7. Ar. 332. Sonnsden-, den 3. Hu». IS 15. Vie Aussen aus lier 6niIa-Lipa-Stellung geworfen Neuer Geländegewinn in Nnssisch-Polen OeuksGe Nerv-altung in Üelgien In diesem gewaltigen Ringen, in dem die Heere der Zentralmächte und der Türtei auf sechs und mehr Kriegsschauplätzen den feind lichen .lnsturm avzuwchrcn haben, jagen sich die Ereignisse ili so duntcr Fülle, daß sie alle im (Gedächtnis feilzuhalten dem gewöhnlichen Sterblichen kaum möglich ist. Um wieviel we niger noch prägt sich ihm die stille Arbeit ein, die in den von den deutschen Truppen im Osten und Westen besetzten feindlichen (Gebieten die deutschen Behörden leisten. Gelegentlich streut der offiziöse Draht eine kurze Meldung aus Brüssel oder Antwerpen, aus Kalisch oder Lodz zwischen die Kriegsnachrichten, die von der einen und anderen Verwaltungsmaßnahme deS bel gischen Generalgouverneurs oder des General feldmarschalls von Hindenburg Kunde gibt. Aber wie wenige sind es, die bei einer solü-en Nach richt sinnend verweilen, da sic ihnen bei den gewaltigen Entscheidungen, die auf den Schlacht feldern fallen, die Mühe des Nachdenkens nicht zu lohnen scheint. Und doch liegt auch in dieser Arbeit, die die Brücke hinüber in die ersehnte Zeit des Friedens schlägt, ein so tiefer Wert, daß man es nur freudig begrüßen kann, wenn eine zusammenhängende Darstellung dessen, was da hinter der Front der kämpfenden Heere ge leistet wurde, die nötige Aufklärung schafft. So hat der Sohn des Generalgouverneurs von Bel gien, des Generalobersten von Bissing, der Atün- chener Universitätsprofessor Friedrich Freiherr von Bissing, der Belgien nach der Be setzung längere Zeit bereist und die dortigen Verhältnisse gründlich kennen gelernt hat, seine Erfahrungen in einer im Verlag der Süddeut schen Monatshefte erschienenen Broschüre: „Bel gien unter deutscher Verwaltung" niedergelcgt, die alles bisher Geschehene kurz und erschöpfend zusammensaßt. Unser Berliner Mitarbeiter Tr. Bahr, der die belgischen Verhältnisse vor dem Kriege schon eifrig studiert und nun auf einer vom Generalstab veranstalteten Jnformationsfahrt mit offenen Augen die Tinge betrachtet hat, wie sie jetzt liegen, faßte seinen Eindruck dahin zu sammen, daß das belgische Problem in der Zukunft uns wohl noch manche Sorge bereiten werde. Tarin wird ihm ohne weiteres jeder zustimmen, wenn er nur an der Hand der Bissingschen Darlegungen einen kurzen Gang durch die Geschichte Belgiens vor dem Kriege gemacht hat. Seit Jahrhunderten dauerte der Versuch, Belgien, das erst 1830 ein selbständiger Staat wurde, dem französischen Einfluß zu unterwerfen, der mitunter die tollsten Blüten treibt. So machte sogar 1906 noch allen Ernstes eine politische Vereinigung französischer Her kunft den Vorschlag, Belgien zu dreiteilen, so daß Frankreich, Holland und Deutschland, letz teres natürlich mit dem kleinsten Teile, das Erbe antreten sollten. Mit allen Mitteln ver suchten die Franskilljons den Einfluß der Flamen zu brechen, die an Zahl stärker waren als die Wallonen; jene stellen das deutsche, diese das französische Element der belgischen Bevöl kerung .ar. Obwohl die Flamen in der Mehr heit waren, wurde ihre Sprache doch systematisch unterdrückt, da alle Beamten und Männer der Regierung fast ausschließlich.Wallonen waren, und da die Regierung sich zu schwach zeigte, ihre eigenen Gesetze durchzuführcn, die der flämischen Sprache die Gleichberechtigung mit der fran zösischen gewährten. Wie weit man zu gehen sich unterfangen durfte, zeigt wohl am besten die Gründung einer „Flämischen Vereini gung für die Verbreitung der französischen Sprache"! Das war eben nur möglich, weil man die Flamen geistig verkommen ließ und sich gar darüber freute, daß unter ihnen die meisten Analvhabeten zu finden seien, was für Belgien, das Land der Analphabeten, wirklich etwas be sagen will. Während die Flämen niemals etwas anderes gewollt haben, als ihrer Sprache Anerkennung, sich selbst die Segnungen der Bildung und An- teil am Geistesleben der Welt zu verschaffen, arbeiteten die Wallonen offen auf die Ein verleibung zum mindesten eines Teiles von Bel gien in Frankreich hin. „Mr sind," so rief einer ihrer Führer aus, „drei Millionen Wallonen, die Frankreich wie unser eigenes Vaterland lieben." Natürlich kam das offizielle und nicht offizielle Frankreich diesen Bestrebungen mit einer weitverzweigten Propaganda entgegen, deren hochverräterisches Treiben erst kürzlich auf- ver österreichische Tagesbericht zvtb. LVien, 2. Juli. Amtlich wird mitgetcilt: 2. Juli 1915, mittags: Russischer Kriegsschauplatz In mehrtägigen erbitterten Kämpfen haben die verbündeten Truppen der Armee Lillsiirgen die Russen aus der sehr starken Gnila-Lipa - Ltellnng flußabwärts Firlcjow geworfen. Ter Feind, der in östlicher Richtung zurückgcht und auf der ganzen Front der Armee verfolgt wird, erlitt abermals schwere Verluste: 770.» Mann wurden m diesen Kümpfen gefangen, 18 Maschinengewehre erbeutet. Nördlich anschließend dauern die Kämpfe noch an. Am Dnjestr hat sich nichts Wesentliches ereignet. In Russisch-Loten kämpften die verbündeten Truppen zwischen Weichsel unb Bug mit starken russischen Kräften am Aor-Vach und an der wyzniea. Unsere Armeen greifen überall au. westlich ber Weichsel griffen unsere Truppen die feindliche Stellung bei Tarlow an. Um 5 Uhr nachmittags wurde em Stützpunkt nördlich der Ortes erstürmt. In den Abendstunden arbeiteten sich dw übrigen AngrissSfrvnten bis ans Sturmdistanz heran und brachen nachts in die Stellung ein. Der Feind ging fluchtartig zurück. In der Verfolgung wurde )ozefow an der Weichsel genommen. Auch aus den Stellungen fudöstlnh Sienno wurden die Russen zu- rückgeworsen, 70« Mann hierbei gefangen. Italienischer Kriegsschauplatz Gestern wiederholte sich der italienische Angriff auf das Plateau Doberdö. Nach mehrstündiger Vorbereitung durch schweres Gefchützsencr setzten nachmittags und abends mehrere Jnfanterievorstöße zwischen Straussna und Vermegliano ein; alle wurden wieder unter großen Verlusten abgeschlagen. Vorhcrgegangcne schwächere Angriffe ans einen Teil des Äörzer Brücken kopfes und cm Arn-Gebiet waren gleichfalls zurückgewiesen worden. Unsere braven Truppen behaupten nach wie vor die bewährten ursprünglichen Stellungen. Die Geschützkümpfe dauern an allen Fronten fort. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes v. Hoefer, Feldmarschalleutnant. gedeckt worden ist. Diese Propaganda suchte vor allem Deutschland, seine Einrichtungen und Bewohner lächerlich und ve.-ächtiich zu machen. Man fürchtete in Belgien die deutsche Konkurrenz, und diese Furcht beuteten Frankreich und Eng land geschickt zu ihren Gunsten ans. So lagen die Tinge, als der Krieg ausbrach und unendliches Leid über Belgien brachte, das es allerdings allein sich selber und der Politfi seines ver blendeten Königs zuschreiben muß. Heute, wo mit Ausnahme von Ost- und Westslandern mit Gent und Brügge, die im Ope- rations- und Etappengebiet liegen, und dem kleinen noch von den Belgiern besetzten Gebiets teil ganz Belgien dem deutschen General- gouverncment in Brüssel untersteht, obliegt der deutschen Verwaltung in erster Linie die Aufgabe, die geschlagenen Wunden zu heilen und das Land wieder arbeitsfähig zu machen. Es muß, so sagt Freiherr von Bissing, die Ueberzeugung jedes deutschen Beamten in Bel gien seni, gleichgültig, wie einst das Schicksal des Landes sich gestalten wird. Dauerndes zu schaffen oder wenigstens vorzubereiten. Je mehr die Belgier selbst bereitwillig Mitarbeiten, desto leichter und rascher wird der Aufschwung vor- würtsschreitcn, aber der Gcneralgouverneur muß, wo sich die Belgier weigern, auch über ihre Köpfe hinweg heilsame Maßnahmen durch- setzen. So arbeitet die Polizei in den Städten und auf dem Lande unter der Aufsicht des deut schen Militärs, die belgischen Briefträger wur den durch den Truck der öffentlichen Meinung gezwungen, ihren Dienst wieder aufzunehmen, und die Kohlenarbeiter, die Arbeiter in den Fabriken und sonstigen Betrieben wurden durch die Sorge um ihren Lebensunterhalt zur Wie deraufnahme der Arbeit getrieben. Die deutsche Verwaltung hat sich vor der Versuchung bewahrt, sich einseitig auf das flämische Element zu stützen, wohl aber hat sie es für ihre Pflicht gehalten, diesem von der eigenen Regierung bisher mißachteten und unterdrückten Volksstamm zu seinem Rechte zu verhelfen, indem sic dessen Sprache an erster Stelle hinter die deutsche setzte und indem sie sich bestrebt, durch Einführung des Schulzwangs die Bildung der Flamen zu heben und ihnen die gebührende Stellung im geistigen Leben Belgiens zu wahren. Im wesentlichen sind aber die Aufgaben, die die deutsche Verwaltung in Belgien zu erfüllen hat, wirtschaft! iche r und verkehrspolitisch er Natur. Unter den wirtschaftlichen Maßnahmen nehmen eine besondere Stelle alle jene Verordnungen und Aicordnungen ein, die oie Wiederaufnahme des Ackerbaus und den Schutz der Viehzucht und des Gemüsebaus betreffen. Vor kurzem ist ein Wirtschaftsausschuß für Belgien einge setzt worden, der die Fragen des wirtschaftlichen Lebens beraten, Vorschläge zu bestimmten Maß nahmen machen und einheitliche Gesichtspunkte für ihre Behandlung anfstcllen soll. Sein Ar beitsgebiet sind vornehmlich die Fragen der Ein- und Ausfuhr, der Beschäjtignngsausgleich in der Arbeit, der Gütertarif, Verkehrs- und Zollfragen, die Versorgung mit Hilfs- und Roh stoffen und die Frage der Beschaffung von Ab satzmöglichkeiten. Schon dieser kurze Uebcrblick zeigt, wie umfassend die Tätigkeit oer deutsclzen Verwaltung in Belgien ist, und dabei ist die Form der Ver waltung im Verhältnis zu der Mannigfaltigkeit der Aufgaben, die sie zu bewältigen hat, ein fach. Ter Wille des Generalgonver- neurs beherrscht das Ganze, und auf abseh bare Zeit wird das auch nach dem Frieden so bleiben müssen. Der Gcneralgouverneur darf keine nur repräsentative Persönlichkeit sein, son dern er muß jederzeit mit seiner persönlichen Entscheidung in die Dinge eingreifcn können und wollen. Frhr. von Bissing faßt seine Tarlegun- gen dahin zusammen, daß schon ein recht großes Stück Friedensarbcit getan ist, und daß die deutsche Verwaltung aus das ernsteste bisher be müht war, nicht nur Ordnung und Gehorsam zu schaffen, sondern auch die Wunden zu heilen, die der Krieg dem Lande schlug. Von Aeußer- lichkeiten abgesehen, so meint er, wird niemand, der Belgien jetzt bereist, das Gefühl haben, unter einer Verwaltung der Art zu stehen, wie man sie gewöhnlich unter einer Militärdiktatur sich vorstellt. Daß die Aufgabe nicht nur schwer, sondern auch ungemein ernst ist, und daß noch viele Probleme ihrer Lösung harren, darf kein Anlaß sein, gar zu trübe in die Zukunft zu blicken. Tas schöne belgische Land der deutschen Kultur zurückzugewinnen, ist wohl für alle, die in Belgien stehen und arbeiten, Lohn, der reichlich lohnt. Soweit Frhr. von Bissing. Man hat, wenn man seine warmherzigen Darlegungen gelesen hat, nur den einen Wunsch, daß auch der deut schen Verwaltung im Osten ein ähnlicher, kennt" nisreichcr Interpret recht bald erstehen möge. Vie Stellung öes Papstes im Kriege Diese interessante Frage erörtert Staatsrechts lehrer Lab and in der „Deutschen Juristen- Zeitung". Es wird unseren Lesern willkommen lein, kurz unterrichtet zu werden, wie diese Dinge staats- und völkerrechtlich liegen. Maßgebend ist das italienische Garantiegesetz vom 13. Mai 1871. Es regelt die besondere Stellung des Papstes gegenüber der italienischen Staatsgewalt und ist ein einseitig vom Staate erlassenes Verfassungsgejetz. Es beruht also weder auf einem Vertrage Italiens mit dem Papste noch hat es internationalen Charakter. Das Gesetz könnte daher vom Italienischen Staate — natürlich unter den für Verfassungsänderungen erforderlichen Formen — einseitig adgeändert oder gar ganz ausgehoben werden. Das wäre zwar moralisch ein Treubruch, sowohl dem Papste als auch den Staaten gegenüber, deren katholischen Untertanen die politische Unabhängigkeit des Papstes am Herzen liegt. Sie alle messen dem Garantiegejetze internationale Bedeutung bei. Allein an der formellen Berechtigung des Italienischen Staates wäre nicht zu zweifeln. Und wasdie Moral an langt, jo würden die Herren Salandra und d'Annunzio auch hier die nötigen trügerischen Phrasen finden, und der tapfere König würde sich abermals dem Drucke des „Pöbels" — dieses Wort stammt von pcpuw (Romano) — fügen. Auf eine Felonie mehr kommt es schließlich nicht an. Das Garantiegesetz selbst verleiht dem Papste zunächst (Artikel 1—3) persönliche Souve- ränrtütsrechte. Ihre praktische Bedeutung ist nicht groß, da der Papst den Vatikan nicht verläßt. Ebensowenig kommt die dem Papste in Art. -1 zuge sicherte Dotation in Betracht, da er ihre Annahme abgelehnt hat. Wichtiger ist schon der in den Art. 5 ff. eingeräumte Nießbrauch am Vatikan und Lateran und an der Villa Castel Eandolfo mit allem Zu behör, vor allem den Sammlungen. Dieses gesamte Gebiet besitzt das Recht der Immunität in dem rechtsgejchichtlichen mittelalterlichen Sinne des Wortes. Das will sagen: kein Staatsbeamter und kein Vollstreckungsbeamter darf jene Paläste und Oertlichkeiten betreten, um darin Amts handlungen vorzunehmen. Diese Bestimmung ist der eigentliche Kern der äußeren Freiheit und Unab- hängigkeit der Kurie, und diejenigen, denen das ganze Garantiegesetz ein Dorn im Auge ist, zählen gerade ihretwegen auch das päpstliche Gebiet zur Italia irreäoatu. Die Art. 0—12 wollen die volle Freiheit des Papstes sichern, alle Aufgaben jeines geistlichen Amtes auszuübcn. So soll jeder Ausländer, der in Rom ein kirchliches Amt bekleidet, die persönliche Sicherheit eines italienischen Bürgers genießen. Demnach wäre es unzulässig, deutsche, österreichische oder ungarische Geistliche auszuweisen oder ihnen irgendwelche Freiheitsbeschränkungen aufzuerlegen, die ein Italiener nicht zu dulden brauchte. Ob aber die italienische Regierung wohl an den Toren des Vatikans Haltmachen wird, wenn die Hetzblätter die fremden Geistlichen etwa der Spionage verdächtigen sollten? Unmittelbar völkerrechtlich ist der Satz des Art. 11, daß die beim Papste beglaubigten Ge sandten der auswärtigen Staaten sich im König- reiche aller Vorrechte erfreuen sollen, die den diplomatischen Agenten gebühren. Hier schafft der Krieg allerdings einen Zustand, den Laband mit Recht sehr sonderbar nennt. Der diplomatische Ver kehr feindlicher Staaten mit dem Königreiche hört auf, und die beim Quirinal beglaubigten Gesandten „erhalten ihre Pässe". Dagegen sollen die Herren beim Vatikan auf ihrem Posten bleiben, und die italienische Regierung ist dem Papste gegen über verpflichtet, sie in jeder Beziehung anzu erkennen und zu schützen?! Es ist heroorzuheben, daß diesen Schutz eben nicht der Papst selbst gewähren könnte. Er könnte den auswärtigen Staaten aber nicht einmal verbürgen, daß der Italienische Staat seine Schutzverpflichtung ihm,demPapste gegenüber, erfüllte. Einen Zwang vermag er naturgemäß nicht aus- zuüben. Daher kommt es, daß die beim Vatikan be glaubigten Gesandten Preußens, Bayerns und Oesterreich-Ungarns, um den Papst vor einer Er niedrigung zu bewahren, gleichzeitig mit den beim Könige beglaubigten das italienische Staatsgebiet verlassen haben. Endlich räumt Art. 12 des Earantiegesehes dem Papste das Recht ein, „in voller Freiheit" mit den Bischöfen und mit der ganzen katho lischen Welt ohne irgendwelche Einmischung der italienischen Regierung zu korrespondieren. Von der Ermächtigung, in seinem Gebiete ein eigene» Post- und Telegraphenamt zu errichten, hat der Papst keinen Gebrauch gemacht. Auf jeden Fall hört die ihm zugesagte „volle Freiheit" auf, wenn die italienische Regierung den Post- und Telegraphen-
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