151 aus von dem Künstler selbst ausgcwähltcn Exemplaren bestand. Das Vorhandensein in dieser kann daher als ein ziemlich voll gültiger Beweis für die Aechtheit angesehen werden. Die von Gwinner hin und wieder gegen die Authenticität aufgestellten Bedenken erhalten hierdurch im Wesentlichen ihre Erledigung. Auch scheinen die von diesem gegen die Glaubwürdigkeit Hüsgen’s erhobenen Zweifel überhaupt nicht ganz begründet. Dem Letzteren kann man nicht selten Mangel an Takt vor werfen, auch mit seinen Kunsturtheilen nicht einverstanden sein, den Vorwurf absichtlicher Unwahrheit wird man ihm aber nicht machen können. Hüsgen sagt nun aber in seinen 1780 erschienenen Nachrichten von Frankfurter Künstlern und Kunstsachen mit Bezug auf Nothnagel wörtlich: „Ich glaube den Liebhabern keinen unangenehmen Dienst zu leisten und auch dem Verdienst des Verfertigers es schuldig zu sein, wenn ich liier ein vollständiges Verzeichniss davon mittheile, wie ich es von ihm selbst erhalten habe. Auf die Zuverlässigkeit der Beschreibung und Zeichen hat sich also jedermann zu verlassen." Eine solche Aeusserung würde Hüsgen dem mit ihm an demselben Orte lebenden Künstler gegenüber sich un möglich haben erlauben können, wenn sie unwahr gewesen wäre. Er würde sich unzweifelhaft einer Desavouirung aus gesetzt haben. Eine solche ist aber so wenig erfolgt, dass Hüsgen jene Worte in seinem 1790, also zehn Jahre später, erschienenen ,Artistischen Magazin', enthaltend das Leben und die Verzeichnisse der Werke hiesiger und anderer Künstler, wiederholte. Auch Meusel (Teutsch. Künstler-Lexikon. 2. Aus gabe, Bd. II. S. 97) giebt an, dass das fragliche Verzeichniss von Nothnagel selbst aufgesetzt sei. — Wenn sich daher in demselben Unrichtigkeiten finden, so fallen sie nicht sowohl Hüsgen, als dem Künstler selbst zur Last. Uebrigens be schränken sich solche, wenn man von den undatirten Blättern, bei denen es zweifelhaft bleibt, ob sie 1780 schon angefertigt waren, absieht, darauf, dass bei Hüsgen die beiden Blätter 2 und 51h Gwinncr’s, welche dieser selbst als misslungen oder unvollendet bezeichnet — das letztere ist übrigens undatirt, aber allerdings wohl vor 1780 zu setzen — fehlen, und dass zwei Blätter, Gw. 38 und Gw. 27, in den bekannten Exemplaren das Monogramm des Künstlers enthalten, während sie in dem Hüsgen’schen Verzeichnisse als „ohne Namen“ an gegeben werden. Gwinner bemerkt aber selbst, dass im All gemeinen angenommen werden könne, dass von den meisten Blättern Nothnagel’s Abdrücke vor der Schrift oder vor dem Monogramm existirten, weshalb aus der Angabe: „ohne Namen'