Bestimmungen Uber die Benutzung einer anderen Strecke. Einfache Fahrkarten usw. werden nloht umgeschrieben. Dagegen werden Sokeime der Fahrecheinkefte des Vereinsreiseverkehrs auf eine kürzere, dieselben Stationen verbindende Strecke umgeschrieben. Mehrere Bahnhöfe einet Ortes, die den gleiohen Hauptnamen führen, gelten als eine Station. Die Umschreibung für die zu benutzende Strecke ist bei dem Stationsbeamten auf der Station, auf welcher die ursprüngliche Beisestreoke verlassen werden soll, oder auf einer anderem, genügende Zeit hlersu bietenden vorgelegenen Station — auch auf der Beiseantrittsstatien — su beantragen. Den Anträgen kann nur stattgegeben werden, wenn dieselben so frühseitig gestellt werden, dass die Umschreibung seitens der Statiensbeamten — unbeschadet der ihnen bei Abfertigung der Züge obliegenden sonstigen Dienstpflichten — ohne Überschreitung der fahrplanmässigen Aufenthalts* seit der Züge erfolgen kann. Fahrscheinhefte, die auf verschiedene Wagenklassen lauten, werden für die niedrigst« dieser Klassen umgesohrleben. Reisegepäck# Kleine Gegenstände, die Mitreisende nicht belästigen, können in den Personenwagen mitgeführt werden, sofern nicht Zoll- oder Poliseivorsehriften entgegenstehen. Für das aufgegebene Gepäck haftet die Eisenbahnrerwaltung. Für Beisegepäck, das mit dem Nord- Süd -Expreiszuge befördert werden seil, wird ausser der Gepäokfracht für jede Zellgrense eine Gebühr von 0,80 M. erhoben, also nach Österreich. Stat. 0,80 M., nach italienischen Stat.l,60M., nach französischen Stationen 8,40 M. für jeden Schein. Beisende, die von einem Ansohlussmug in den Luxuszug übergehen, haben, auoh wenn das Gepäck direkt abgefertigt ist, die Überführung in den Luxussug bei der Gepäckabfertigung der Übergangsstation selbst su beantragen. Nur von Dresden und Ghemnits kann Gepäck für den Luxus sug abgefertigt werden, wenn Plätse bestellt und sugesichert sind. Fahrräder. Auf Entfernungen bis zu 100 km werden unverpackte einsitsige Zweiräder — ausschl. Motorfahrräder — nach Wahl des Beisenden auoh gegen Lösung von Fahrradkarten zum Einheitssatz von 80 Pf. für jedes Bad als Gepäck abgefertigt. Bei Beförderung des Bades auf Qepttoktoheln werden mindestens 80 Pf. erhoben. Verkehr mit Berliner Vorortbahnhöfen. Die in einem Umkreis von 20 km von Berlin belegenen Yorortbahnhöfe geben Fahrkarten nach deutschen Bahnhöfen zu den Berliner Fahrpreisen aus, und zwar, soweit sie diese Fahrkarten vorrätig halten, sofort, andernfalls nach Anforderung von den Berliner Bahnhöfen in angemessener Frist nach der Bestellung. Diese Fahrkarten berechtigen den Beisenden nur zur Fahrt ab Berlin; die Vorortbahnhöfe fertigen jedoch das Gepäck des Beisenden bis zur Bestimmungs station der vorgelegten Fahrkarte durchgehend ab. Die Gepäckfracht wird au den Berliner Sätzen berechnet. Hierzu tritt für die Beförderung von dem Vorortbahnhof nach Berlin eine geringe Gebühr (10 Pf. für je 25 kg auf alle Entfernungen) und ausserdem in Fällen, wo eine Überführung zwischen 2 Berliner Bahnhöfen durch Fuhrwerk oder Bedienstete der Eisenbahn notwendig ist, die tarifmässige Über führungsgebühr. Zu überführendes Gepäck muss auf dem Vorortbahnhof mindestens 2 1 /« Stunden vor Abgang des Zuges, mit dem es ab Berlin weiterbefördert werden soll, aufgegeben werden. In derselben Weise wird Gepäck auch nach den einbezogenen Berliner Vorort bahnhöfen von allen mit Berlin in direktem Verkehr stehenden deutschen Bahn höfen zu den Berliner Gepäcksätzen, gegebenenfalls zuzüglich der zu erhebenden Zu- und Überführungsgebühren abgefertigt. 8