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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- An die Uhrmacher Süd- und Westdeutschlands!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Zeit- und Streitfragen (Schluss)
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- ArtikelCentral-Verband 265
- ArtikelAn die Uhrmacher Süd- und Westdeutschlands! 265
- ArtikelUnsere Zeit- und Streitfragen (Schluss) 266
- ArtikelDie Stellung des Central-Verbandes zum Befähigungsnachweis und ... 268
- ArtikelAbbildung und Beschreibung der astronomischen Kunstuhr von E. ... 270
- ArtikelZur Bügelfrage 271
- ArtikelBriefwechsel 273
- ArtikelVereinsnachrichten 274
- ArtikelUhrmachergehilfen-Verein 275
- ArtikelVerschiedenes 275
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 275
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 275
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 275
- ArtikelStellen-Nachweis 276
- ArtikelAnzeigen 276
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 266 — senden und bitten wir dieselben, unter einander Fühlung zu nehmen und sich zu verständigen, in welcher Zahl wir die dortigen Oollegen erwarten dürfen. — Die entsprechende An zahl Programme und Theilnehmerkarten werden wir rechtzeitig zugehen lassen. Da ausser den geschäftlichen Verhandlungen genügend Zeit für persönliche Annäherung an die anwesenden Collegen aus allen Gauen Deutschlands vorgesehen ist, so können wir unsern Berufsgenossen recht genussreiche Tage in Aussicht stellen, und wiederholen unsere Einladung aufs eindringlichste. Zusagen bitten wir bis spätestens 29. Juli an Herrn A. Krauss- Hettenbach oder an den Vorsitzenden Herrn Chr. Lauxmann hier einzusenden. Mit collegialischem Gruss Der Stuttgarter Uhrmacherverein. Unsere Zeit- und Streitfragen. IV. Innung und Gewerbefreiheit. Von F. Neuhofer, Berlin. (Schluss.) Der Prüfungszwang, sowie der Befähigungsnach weis werden überschätzt und sind in ihrer praktischen Wirkung so gut wie werthlos. Entweder es werden Aufgaben gestellt, wie solche die Regierung in ihrem vorjährigen Entwurf zur Organisation vormerkte, die sich also nur auf die nöthigsten Handgriffe, Kenntniss der Materialien etc. erstreckten, oder aber es würde den Innungen überlassen, solche nach Gutdünken zu stellen. Im ersten Falle hätte eine Prüfung überhaupt keine Bedeutung, denn jeder Laie würde nach kurzer Zeit dieselbe auch bestehen können. Im zweiten Falle würden die Kon sequenzen mit den Jahren nicht ausbleiben können, wir würden in die alte Presse gerathen. Würden ferner in einem Gewerbe für die jungen Leute gleichmässige Aufgaben festgesetzt werden, so könnten diese speziell darauf eingearbeitet werden und ihre Befähigung für einen Gewerbebetrieb und ihre sonstige Brauch barkeit stände, trotzdem sie die Prüfung bestanden, dennoch sehr in Frage. Ueber den Befähigungsnachweis lohnt es sich kaum, ein Wort zu verlieren. Ich verweise hier auch auf die von mir im vorigen Jahre erledigte Besprechung der beabsichtigten Organisation des Handwerks etc. in Nr. 18 unseres Organs. Die jenigen, die solche Nachweise fordern, denken wohl nicht daran, dass die Qualität der Prüfenden schon allein eine ganze Skala von Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten im Gefolge haben müsste. Es ginge hierbei genau so, wie vielfach bei der Aus stellung von Zeugnissen. Eine Gewähr wäre nicht geboten. Die Arbeiten des Prüflings würden an manchem Platz für aus gezeichnet angesehen werden, während sie an einem ändern viel leicht gar nicht hinreichen würden, dem jungen Manne zur Selbst- ständigmachung zu verhelfen. Oder will man verlangen, dass derjenige, der sich selbständig machen will, seine, vielleicht be scheidenen Mittel, die ihm dazu verfügbar sind, mit der An fertigung einer neuen Uhr verbrauchen soll? Wie denken sich die Innungsfreunde überhaupt die Prüfung auf dem Lande? Wenn ein Gesetz solcher Art geschaffen würde, müsste es doch Alle umfassen. Wer soll denn die Prüfungen übernehmen? Der zu Prüfende müsste doch auch beobachtet werden, ob er wirklich die Arbeiten selbst fertigt u. s. w.» Da würden sich wohl sehr Wenige finden, die Zeit und Lust hätten, eine solche Mission zu übernehmen. Da man mit Bestimmtheit annehmen kann, dass, wenn erst alle Gewerbe wieder zu Innungen umgewandelt würden, die Einführung des Befähigungsnachweises zu denselben Miss bräuchen führen würde, wie sie noch vor 30 bis 40 Jahren vor handen waren, so ist das für mich allein schon genügend, mich gegen denselben zu erklären und es ist mir auf Grund dieser netten Aussichten auch unverständlich, warum der Verband der Deutschen Uhrmachergehilfen auf seinem Verbandtstage in Nürn berg sich so sehr für Innung begeistern konnte, denn gerade die später sich Etablierenden würden davon betroffen werden. Und nun erst das Bestreben, die Gewerbefreiheit aufheben zu wollen! Wer im Auslande würde — wir sind doch nun einmal heute auf den internationalen Verkehr ange wiesen — Deutschlands Beispiel folgen? Eigentlich sollten wir heute am Ende des 19. Jahrhunderts doch soweit sein, die Un möglichkeit eines solchen Vorhabens einzusehen und dennoch finden diese Bestrebungen unter den Innungsfreunden eine so grosse Zahl von Anhängern. Es würde der Aufhebung derselben eine Ernüchterung folgen, über welche diesö Herren doch etwas verblüfft sein dürften. Einen Vortheil aber hatte der Handwerkertag in Berlin, näm lich den, dass man jetzt ganz genau weiss, worauf es hinaus geht. Man kennt jetzt den Weg, man merkt die Absicht, aber wird nicht etwa verstimmt, sondern nur — vorsichtig. In Konsequenz mit der beabsichtigten Aufhebung der Ge werbefreiheit wird heute ebenso wie vor dem deutschen Hand werkerkongress, der am 15. Juli im Jahre 1848 in Frankfurt a. M. stattfand, eine Absonderung der Gewerbe unter sich verlangt. Durch eine solche Maassregel würde die Existenz Vieler nicht nur gefährdet, sondern geradezu vernichtet. Es muss gewiss als eine lobenswerthe Absicht bezeichnet werden, jedem Gewerbe treibenden seine Existenz zu sichern; rnan bedenkt nur nicht, dass die Ausführung eines solchen Unternehmens bei der Ver schiedenheit der Leistungen, des Charakters, der Fähigkeiten, des Fleisses der Menschen unmöglich ist. Das Wohl des Einzelnen sowie der Gesammtheit ist immer da am besten gewährleistet, wo Jeder seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf einem seiner Neigung entsprechenden Gebiet verwerthen kann. Dieser Grund satz muss aufrecht erhalten werden. Es darf dem Menschen, falls er auf einem Gebiet Schiffbruch erleidet, nicht die Möglichkeit genommen werden, seine Existenz auf einem anderen zu suchen und zu begründen. Deshalb schon muss der Wunsch und die Forderung vieler unserer Collegen, dass einem Anderen der Verkauf von Uhren nicht zugestanden werden soll, als ungerecht und unerfüllbar bezeichnet werden. Nehmen wir aber den Fall an, es würde wirklich eine solche gesetzliche Verfügung erlassen, die uns das Monopol auf den Uhrenverkauf sichern würde, würde die Gesammtheit unserer Collegen dauernden Nutzen davon haben? Keineswegs! Heute schon sieht sich eine grosse Zahl derselben genöthigt, zur Er haltung ihrer Existenz Artikel, die anderen Branchen angehören, zu führen. Es ist doch klar, dass für ein einzelnes Gewerbe kein Monopol geschaffen wird, sondern dass sich eine solche Aenderung des Gesetzes über alle Gewerbe erstrecken müsste. Der momentane Schaden, den der Einzelne in diesem Falle zu tragen hätte, wäre vielleicht noch der kleinere, aber der dauernde würde hart genug empfunden werden. Es würde der Fall ein- treten, dass ebenso wie heute, die Tüchtigen, Intelligenten, in ihrem Betrieb Umsichtigen und die mit Kapital Ausgestatteten, die doch immer die kleine Zahl bilden, den Vortheil eines solchen Gesetzes gemessen würden, der grössere Theil Collegen jedoch sich sehr bald auf demselben Standpunkt wiederfände, den er heute einnimmt. Die gewerbliche Entwickelung würde wie bei den früheren Wechseln unter solchen Maassnahmen schwer zu leiden haben und der Ertrag vieler Geschäfte würde dann ein noch kleinerer werden. Kann man bei unserem heute so enorm entwickelten Verkehrswesen, das auf der ganzen Welt Tag für Tag fortschreitet, bei der nicht minder entwickelten Industrie, Massenfabrikation, auch nur einen Augenblick daran glauben, dass ein solches Vorwärtsschreiten mit einigen Paragraphen im Gesetz aufgehalten werden könnte? Ebensowenig wie man den Lauf einer Lokomotive mit einem Bindfaden zu hemmen im Stande ist. Hier stehen wir an der Grenze des Unmöglichen. Auf diesen Gebieten ist eine Summe von Kraft vereinigt, die allen Innungsbestrebungen spotten wird. Die Aufhebung der Gewerbe freiheit ist demnach ein kühner Traum, der nie mehr in Erfüllung gehen wird und kann und damit ist ein entscheidender Haupt punkt für die Innungsbestrebungen berührt, das Gebäude fällt in sich zusammen. Dass heute eine so grosse Zahl von Gewerbetreibenden nur mit knapper Mühe ihr Dasein fristet, ist gewiss eine sehr be dauerliche Erscheinung, ebenso auch die traurige Gewissheit, dass
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