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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelNeue Jünger unserer Kunst 82
- ArtikelGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 84
- ArtikelDer Stahl und seine Verarbeitung 84
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 86
- ArtikelUhrmacherfamilien 86
- ArtikelDie Vorschläge des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages ... 87
- ArtikelSprechsaal 90
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 91
- ArtikelVom Büchertisch 95
- ArtikelVerschiedenes 96
- ArtikelPatentbericht 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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96 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 6. Die Uhr. Grundlagen und Technik der Zeitmessung. Von H. Bock. Verlag von B. G. Teubner, Leipzig. Preis geb. 1,25 Mk. (Bd. 216 Aus Natur und Goistoswdlt) Das Buch ist eigentlich nicht für Fachleute geschrieben, diese werden es aber trotzdem mit reichem Gewinn lesen. Es ist erfreulich, dass das Publikum über das eigentliche Wesen der Uhr aufgeklärt wird und dann ein- sehen lernt, dass das Werk der Uhr die Hauptsache ist. Den Kollegen aber, die vielleicht einmal einen aufklärenden Vortrag über Uhren halten wollen, wird das kleine Bändchen ein zuverlässiger Ratgeber sein. K- Verschiedenes. Zuständigkeit der Innungsschiedsgerichte. Ueber die Zuständigkeit der Innungsschiedsgerichte bei Streitigkeitfn zwischen Lehrherrn und ^ a ^ er des Lehrlings wurde im verflossenen Jahre ein Urteil des Uerainger Amts- gerichts bekannt, in dem das Innungsschiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen Lehrmeister und LehrliDg, resp. dessen gesetzlicher Vertreter als “ich* zu ‘ ständig bezeichnet wurde. Der Minister für Handel und Gewerbe hat nun kürzlich die gegenteilige Auffassung bekundet. Es handelt sich um folgenden Fall: Ein Schneidermeister verweigerte seinem Lehrling den Osterurlaub. Deshalb löste der Vater des Lehrlings das Lehrverhältnis. Das Innungs- sehiedsgericht verurteilte diesen zur Zahlung der im Lehrvertrag festgesetzten Entschädigung von 100 Mk. Der Vater liess die ihm zustehende Einspruchs frist verstreichen, und damit hatte das Urteil Rechtskraft erlangt. Jetzt wurde das zuständige Landratsamt vom Innungsschiedsgerioht beauftragt, im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens die Entschädigung einzutreiben. Der juristische Beirat des Vaters brachte es fertig, dass die Verfügung vorläufig aufgehoben wurde. Hiergegen wurde seitens der Innung Beschwerde beim Regierungspräsidenten geführt und um die Wiederherstellung der Verfügung gebeten. Dieser entschied zugunsten der Innung. Damit war aber der Be klagte nicht zufrieden. Er wandte sich jetzt an den Minister für Handel und Gewerbe, der unterm 16. Dezember 1912 einen abschlägigen Bescheid ergehen liess; es heisst da unter anderem: Allerdings ist nach § 8la, Ziffer 4, der Gewerbeordnung die Innung nur zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen zuständig^ Um eine solche handelt es sich aber vorliegenden Falles, nämlich um die Geltendmachung des § 12 des zwischen dem Schneidermeister S. und dem Anbauer G. als gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unter dem 5. Juli 1911 abgeschlossenen Lehrvertrages. Da der Lehrling nicht in der Lage ist, selbständige Rechts verhandlungen vorzunehmen, so unterliegt es keinem Bedenken, wenn der InnungsausBchuss an seiner Stelle seinen gesetzlichen Vertreter unmittelbar zur Zahlung der verwirkten Konventionalstrafe verurteilt hat. („Korrespondenzblatt der Handwerkskammer Düsseldorf.“) Teure Zeiten, hohe Löhne und anderes. (Nachdr. verb.) Die weitere Erhöhung des Privatdisbonts ist ein „Zeichen der Zeit“, aus der man aller hand Mutmassungen für die Zukunft schliessen kann. Wie der finanztechnische Ausdruck lautet, wird dadurch der Geldmarkt noch mehr „versteift“, und das bedeutet, dass für den geldbedürftigen Geschäftsmann bald überhaupt kein Geld mehr zu haben sein wird. Bei den wirklich teuren Zeiten ist das eine wenig verlockende Aussicht. Denn es muss in Betracht gezogen werden, dass bei der jetzigen Tendenz des Geldmarktes, bei der fortschreitenden Entwertung des Geldes und der ebenso fortschreitenden Verteuerung aller Lebensmittel sich noch manche Folgeerscheinungen einstellen werden, die auf eine Ver schärfung des jetzigen Zustandes hinausgehen müssen. Unter anderem werden wir sicher mit aufsteigenden Löhnen zu rechnen haben. Da man die Sach lage nehmen muss, wie sie ist, so muss zugestanden werden, dass auch die Arbeiterschaft, ebenso wie wir, unter den hohen Lebensmittelpreisen zu leiden hat; ihr fortgesetztes Bestreben, höhere Entlohnung zu erzielen, erhält dadurch eine neue aktuelle Grundlage. Daran, dass die Lebensmittelpreise wieder auf das Niveau sinken, wie es vor 3 Jahren stand, glaubt heute wohl kein Mensch im Ernst mehr; denn diese Preise sind nicht etwa eine Folge be sonderer Landesverhältnisse, sie bestehen vielmehr in aller Welt. Es handelt sich dabei also um ein Problem universeller Natur, also um eine Aufgabe, an der alle Länder gleichmässig beteiligt sind. Die Ausgaben für uns werden sich also steigern, wogegen die Einnahmen für den Kleingeschäftsmann, sei er Handwerker oder Kaufmann oder beides zugleich, ganz sicher eher die Tendenz zum Abwärtsgang erkennen lassen. Denn das Publikum, auf dem der teure Lebensunterhalt ebenso stark lastet wie auf uns Einzelnen, wird ja gezwungen, möglichst billig und darum Schund einzukaufen, es wird direkt in den Detailgrossbetrieb, in das Warenhaus hineingetrieben! — Das Warenhaus hat zum Teil schon jetzt aufgehört, Privatbetrieb zu sein. Dafür wird ein einziger Hinweis genügen. In einer deutschen Grossstadt wird zurzeit ein neues Warenhaus errichtet, vielleicht bis jetzt der grösste derartige Betrieb in Deutschland. Man spricht von 60 Millionen Mark als Gesamtkosten für das Grundstück, den Bau und die Einrichtung Der Unter nehmer, ein tüchtiger und im Warenhausbetriebe erfahrener Kaufmann mit bisherigen glänzenden Erfolgen hat Banken hinter sich, Grossbanken natürlich. Die Banken geben einen grossen Teil des Geldes, vielleicht alles. Ist der Betrieb erst im Gange, wird er der Bank oder vielmehr den Banken, die be teiligt sind, über jede Tageseinnahme Rechnung abzulegen haben; kurzum, der moderne Warenhausbetrieb ist eigentlich weiter niohts als eine Filiale des Bankbetriebes, der dieses kaufmännische Geschäft mit all seiner Kapitalsmacht, seinem Organisationstalent, finanztechnischer Statistik usw. betreibt. Der Warenhausbetrieb schickt sich also an, einen grossen Schritt weiterzugehen, nämlich das Privatunternehmen dabei auszuschalten und es zum Bankunter nehmen zu machen! Die Person verschwindet, das Kapital regiert; selbst der genialste Kaufmann sinkt zum Angestellten des Kapitals herab. Der Kampf des Handwerks und des eigentlichen Detailgeschäftes wird also zum Kampf gegen die Kapitalsmacht der Banken, wobei er an Aussichten selbst verständlich nichts gewinnt, denn noch mehr Macht und Umsicht stellt sich ihnen jetzt entgegen. Der Appell an das Publikum, das Handwerk zu be rücksichtigen, verhallt aber in den Klagen über die teure Zeit. Was ist da zu tun ? Hier kann nur der Gesetzgeber, der Reichstag, Hilfe bringen. Aber ob er es tun wird, ob die Macht des Kapitals vor der Gesetzgebungsmaschine Halt machen wird? Fortsetzung ln der Beilage: Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. Patentbericht. a) Patentanmeldungen. 83 a. 4974. Zweiteiliger Glockenbügel an Weckeruhren. Uhrenfabrik Villingen, A.-G., Villingen, Bad. 19. 10. 12. 83a. 7817. Kalenderuhr. William S. Overlin, Portland, Oregon, V. St. A.; Vertr: C. v. Ossowski, Patentanwalt, Berlin W. 9. 11. 11. 11. 83a. 48268. Gongschlagtonfeder. Friedrich Mauthe, G. m. b. H., Schwen ningen a. N. 27. 6. 12. 83 a. 59295. Weckerabsteller. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Schram- berg, Württ. 12. 10. 12. 83 b. 11044. Stromschlussvorrichtung mit Kontaktschieber und mit fort laufend gedrehter Schaltscheibe für eine Einrichtung zum automatischen Aufziehen von Uhren. Otto Vandersee, Raths-Damnitz, Kr. Stolp i. Pomm 17. 8. 12. 83 b. 22722. Elektrische Nebenuhr mit oder ohne Draht, die nach Verlauf eines bestimmten Zeitintervalls stehen bleibt und den Betriebsstromkreis selbst anschliesst. Dr. Luigi Cerebotani, München, Viktualienmarkt 13. 9 3 i2. 83 b. 37246. Stromschlussvorrichtung für elektrische Uhraufzüge. Fritz Sauter, Giindelwald, Schweiz; Vertr.: M. Löser u. Dipl.-Ing. 0. H. Knoop, Patentanwälte, Dresden. 24. 9. 12. 83 c. 15340. Verfahren zum maschinellen Einsetzen von Schrauben, Stiften und dergl. Werkteilen mittels eines Luftstromes. Gebrüder Junghans, A.-G., Schramberg, Württ. 13. 12. 11. 83 c. 54050. Vorrichtung zur Bearbeitung von Gegenständen der Uhrmacherei, Goldschmiedekunst und der Feinmechanik. Hammel, Rigiander & Co., New York; Vertr.: Dr. A. Zimmermann, Patentanwalt, Berlin-Wilmers dorf. 24. 4. 11. b) Patenterteilungen. 83 a. 257 264. Pendelaufhängevorrichtung mit Abfallregler. Vereinigte Frei burger Uhrenfabriken, A.-G., inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 30. 3. 12. 83 a. 257 265. Gongbefestigung. Gerhard Steen, Haxtum b. Aurich. 21.8.12. 83 a. 257360. Armbanduhr. Fabrique Movado, L. A. J. Ditesheim & fröre, La Chaux-de-Fonds, Schweiz; Vertr.: A. du Bois-Reymond, M. Wagner und G. Lemke, Patentanwälte, Berlin SW. 11. 11. 6. 12. 83 a. 257711. Druckknopfsicherung für Taschenuhren. Charles Sandoz- Moritz, Tavannes, Schweiz; Vertr.: H. Schleyer, Rechtsanwalt, Kehl a. Rh. 18. 6. 12. 83 a. 257955. Westminsterschlagwerk mit selbsttätiger Schlagregelung. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Sohramberg, Württ. 16. 5. 12. 83a. 257956. Pendel mit Hilfsgewichten. Rudolf Krey, Berlin, Schützen- Strasse 11/12. 1. 10. 12. c) Gebrauchsmuster. 83a. 540433. Neuerung an mechanischen Datumanzeigern. Per Bengtsson Härje, Enskede b. Stockholm; Vertr.: W. Anders, Patentanwalt, Berlin SW. 61. 18. 1. 13. 83a. 540459. Weckerfüsse. Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken, A.-6., inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Sohl. 23. 1. 13. 83a. 540460. Vorrichtung zum Einslellen des beweglichen Zifferblattes von Uhren. Marguerite Racaud, geb. Desplat, Paris; Vertr.: M. Schütze, Patentanwalt, Berlin SW. 11. 3. 1. 13. 83 a. 541416. Uhrgehäuse mit Spiegelrückwand. Paul Schultz, Kyritz, Prig. 30. 1. 13. 83 a. 542110. Einfache Montierung des Werkes in Fassonuhrgehänee. Albert Speck, Pforzheim. 29. 1. 13. 83 a. 542129. Uhrbügel oder dergl. Befestigungseinriohtung mit auseinander federndem Bügel. Max Kumpfmüller, München, Jahnstrasse 15. 1. 2. 13. 83 a. 542136. Durch ihr Eigengewicht wirkende Staubabdichtung an Wecker uhren. Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. N. 3. 2. 13. 83 b. 542449. Geräuschloses Gangrad für elektrische Nebenuhren. Gustav Lange, Berlin, Jungstrasse 3. 6. 2. 13. 83a. 542756. Auf ein Abschlussorgan einwirkende Weckeruhr. Rudolf Bergner, Nürnberg, Tetzeigasse 31. 8. 2. 13. Redaktionsschluss för Nr. 7i Textteil Inseratenteil 22. März, vormittags 8 Uhr. 28. März, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Hallo a. 8. f Mühlweg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Verantwortlicher Redakteur: W. König in Halle a. S.
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