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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gebrauchsmuster-Register
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- ArtikelCentral-Verband 187
- ArtikelPetition des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher um Erlass ... 187
- ArtikelÖffentliche Prüfung der Schüler an der Deutsche Uhrmacherschule ... 188
- ArtikelUeber die Glashütter Uhrenindustrie 189
- ArtikelWas ist ein öffentliches Lokal? 190
- ArtikelUnsere Werkzeuge 190
- ArtikelUeber die Reglage der Taschenuhren (Fortsetzung und Schluss) 191
- ArtikelBriefwechsel 193
- ArtikelVereinsnachrichten 193
- ArtikelHumor 194
- ArtikelWaarenzeichen-Register 194
- ArtikelVerschiedenes 195
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 196
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 196
- ArtikelStellen-Nachweis 197
- ArtikelAnzeigen 197
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 196 — Nach Japan gehen jährlich von Deutschland aus für 119000 Mk. Uhrfournituren. Japan hat, wie der Ostas. LI. mittheilt, in der Schweiz 18000 Taschenuhren zu je 10 Mk. bestellt, um diese anstatt Medaillen an die Soldaten, die sich im letzten Kriege besonders hervorgethan haben, zu vertheilen. Aus Leipzig. Durch den Präsidenten Herrn Oberamts richter Oberjustizrath Schmidt wurde als Sachverständiger für Uhrmacherkunst der Uhrmacher Herr Alexander Julius Thieme sowohl für das Königl. Amtsgericht als auch für höhere Instanzen bezw. für das Königl. Landgericht in Leipzig auf sein Ansuchen in Pflicht genommen. Ausziehen von Schrauben aus Holz. Schrauben, welche in Holz eingerostet sind, können oft nur mit Schwierig keit entfernt werden. Die Wochenschrift des niederösterreichischen Gewerbvereins giebt hierfür ein einfaches Hilfsmittel an. Man berührt den Schraubenkopf einige Augenblicke mit einem roth- glühenden Eisen, die Schraube wird heiss und infolge ihrer raschen Ausdehnung drängt sie das sie rings umschliessende Holz zurück. Einige Drehungen mit dem Schraubenschlüssel ver vollständigen die Lockerung leicht. Zurückgenommene Patent-Anmeldungen können wieder eingereicht werden. Um die in der Ueberschrift bezeichnete Thatsache verständlich zu erläutern, ist es nöthig, den Charakter der zurückgenommenen Patentanmeldungen etwas näher zu erklären. Im Laufe der Vorprüfung eines Patentgesuches, wie solche vom Patentamt durchgeführt wird, kommt es sehr oft vor, dass sogenannte Vorbescheide gegeben werden. Diese Vorbescheide enthalten häufig den Hinweis, dass der Gegenstand der betreffenden Patentanmeldung aus diesem oder jenem Grunde nicht patent fähig erscheine. Am Schluss des Vorbescheidschriftstückes findet sich die Aufforderung, dass der Patentsucher sich über die im Vor bescheid angegebenen Begründungen äussere bez. eine Gegen erklärung zur Vorlage bringe. Diese Erklärung muss innerhalb einer gegebenen Frist erfolgen, und wenn dies nicht der Fall ist, so gilt die betreffende Patentanmeldung als zurückgenommen. Die Zurücknahme einer Patentanmeldung kann jedoch auch, ohne dass ein Vorbescheid des Patentamtes vorliegt, durch ein fache diesbezügliche Erklärung des Patentsuchers zurückgenommen werden. Der Gegenstand einer solchen zurückgenommenen Patent anmeldung kann nach erfolgter Zurücknahme des Gesuches von Neuem zum Patent eingereicht und seitens des Patentamtes in Prüfung genommen werden. Solche Wisdereingaben sind dann angebracht, wenn durch die Neueingabe die kennzeichnenden Merkmale der Erfindung in etwas veränderter Gestalt, vor allen Dingen in anderer Betonung durch die Beschreibung, klarer hervorgehoben werden sollen. Die Zurücknahme eines Patentgesuches hat nicht zur Folge, dass das Patentamt hierin eine mangelnde Neuheit erblicken muss, sondern die früher bereits einmal stattgefundene Vorprüfung hat gar keinen Einfluss auf die zweite Eingabe. Der Gegenstand der zum zweiten Male vor das Patentamt gebrachten Patentanmeldung darf vor dieser zweiten Eingabe noch nicht offenkundig benutzt, gewerbsmässig vertrieben oder in öffentlichen Druckschriften in seinen wesentlichen Theilen er läutert worden sein. Das durch die zweite Eingabe einer zuerst zurückgenommenen Patentanmeldung erzielte Patent läuft nicht vom Tage der ersten, sondern vom Tage der zuletzt erfolgten wiederholten Eingabe. Otto Sack. Konkursnachrichten. Breslau. Am 2. April Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhrenhändlers Ferdinand Clären, Ohlauerstrasse Nr. 53/54. Gläubigerversammlung den 2. Mai, Prüfungstermin den 13. Juni. Delitzsch. Am 15. April Konkurs eröffnet über das Ver mögen des Uhrmachers Paul Torno. Versammlung und Prüfungs termin den 21. März. Görlitz. Am 6. Mai Vergleichstermin im Konkurs des Uhr machers B. Ruske. Krotoschin. Am 23. April Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhrmachers Johannes Rhody. Prüfungstermin den 27. Mai. Markirch. Am 27. März Konkurs eröffnet über das Ver mögen des Uhrenhändlers Johann Stauh. Versammlung den 25. April, Prüfungstermin den 16. Mai. Passau. Am 12. April Konkurs eröffnet über das Vermögen der Goldarbeiterstochter Pauline Go gl, Inhaberin einer Uhren- und Goldwaarenhandlung. Wahltermin den 5. Mai. Prüfungs termin den 27. Mai. Gebrauchsmuster-Register. Eintragungen. Nr. 53058. Kl. 33. Ebersberger & Sees in Karlsruhe: „Thurm mit Uhr als Bonbonsbehälter“. Nr. 53067. Kl. 33. C. L. M. Preuss in Leipzig, Kleine Burggasse 8: „Kissen mit Weckuhr im Innern“. Nr. 52773. Kl. 83. A. Neustadt in Berlin, Gr. Prankfurterstrasse 73 und G. Hauffe in Berlin, Annenstrasse 50: „Musikwerk im Fusse oder Sockel einer Uhr“. Nr. 52994. Kl. 83. Lang & Baldauf in Göppingen: „Spannkluppe für Punzen und Nietstückhalter aus einem geschlitzten, in den Schraubstock einzuspannenden Aufsatz mit Vertikallöchern für die Punzen und Aussparung für die Nietstückhalter“. Nr. 53017. Kl. 83. Hugo Heilmann in Dessau: „Ankergang für Uhren, welcher sowohl ruhend als auch frei mit Gang nach innen oder nach aussen hergestellt werden kann, und bei dem der Zapfenpunkt des Ankers unabhängig von der Grösse des Hebeorgans ist“. Nr. 52676. Kl. 83. Adolf Berger in Dresden, Königsbrückerstr. 44: „Uhrschlüssel-Einspannkloben mit Zahnradtransmissionsgetriebe zum Auf ziehen ausser Handbereich liegender Uhren“. Nr. 52704. Kl. 83. Louise Heinz in Hannover, Nelkenstrasse 16: „Uhrglas mit Schreibfläche für Notizen“. Nr. 52238. Kl. 83 G. Brandt in Berlin, Kochstr. 4: „Kontroluhr mit gesonderten, gleichzeitig als Markirvorrichtung für die Zeitangabe dienenden Zifferblättern für Sekunden, Minuten, Stunden und Tage“. Nr. 51701. Kl. 83. Hugo Heilmann in Dessau: „Uhr, deren Zeiger werkantrieb durch einen Triebzahn, bezw. volles Trieb erfolgt, der auf der Achse des Kleinbodenrades sitzt“. Nr. 51 705. Kl. 83. Hugo Heilmann in Dessau: „Uhr, bei welcher das Aufziehen des Uhrwerks durch Drehung des Bügels oder Pendants, bezw. beider erfolgt“. Nr. 51706 Kl. 83. Hugo Heilmann in Dessau: „Uhr, bei welcher der Aufzug der Feder mittels Schnur oder Kettenzug erfolgt“. Nr. 51975. Kl. 83. Karl Griesbaum in Triberg: „Triebwerk für Uhren mit zwei sich gegenseitig aufziehenden bezw. entspannenden Federn“. Nr. 51423. Kl. 83. R. Czygan in Halle a. S., Friedrichstr. 54: „Auf ziehvorrichtung für Wanduhren aus einem drehbaren Handgriff an der Stuben wand , mit Bewegungsübertragung durch Wellen auf ein auf der Federhaus radwelle befestigtes Zahnrad“. Nr. 51570. Kl. 83. Albert Salchli in Brügg: „Taschenuhr- oder Taschenkompass-Gehäuse mit zusammenschiebbarem Trinkbecher“. Nr. 50536. Kl. 83. G. Boley in Esslingen a. N.: Vorrichtung zum Ausziehen und Einsetzen von Scharnierstiften in Deckel und Cüvetten von Taschenuhren mittels nachgiebig in einem einzuspannenden Werkzeughalter eingesetzter Werkzeuge mit verschiedenen Spitzen“. Nr. 50737. Kl. 83. Adalbert Vogt in Berlin, Grosse Querallee 2: „Tag-Anzeiger an Uhren von siebentägiger oder längerer Gangzeit, dessen Zeiger das Zuggewicht bildet“. Nr. 50738. Kl. 83. Adalbert Vogt in Berlin, Grosse Querallee 2: „Tag- und Datum - Anzeiger nach G.-M. Nr. 50737 mit auswechselbaren Datumbezeichnungen “. Nr. 50761. Kl. 81. Emil Flotron in Madretseh: „Taschenuhr mit federndem, als Werkbefestigungsriegel und als Druckknopf für Chronographen oder Schlagwerke dienendem Aufzugsstift“. Frage- und Antwortkasten. Frage 742. In einer sehr alten eisernen Wanduhr befindet sich an der Schlagscheibe die sonderbare Eintheilung, dass das Schlagwerk die Stunden nur von I bis VI schlägt; von VI beginnt wieder I bis VI. Jeder Stunden schlag wird nach einer Pause von 1 j 2 Minute repetirt. Für welchen Zweck mag dieses Schlagwerk gedient haben? Abonn. in C. Zur Frage 739. Ueber Thurmuhren. Es ist sowohl theoretisch als praktisch kein Fehler, wenn bei einer acht Tage gehenden Thurmuhr das eine oder andere Werk einen doppelten Flaschenzug hat, während die beiden anderen Werke einfachen Flaschenzug haben, vorausgesetzt, dass die Gewichte dennoch gleichmässig ablaufen. Ist letzteres nicht der Fall, so liegt ein Konstruktionsfehler vor. Es ist jedoch nicht üblich und liegt auch gar kein Grund vor, eine Thurmuhr so zu konstruiren, dass zweierlei Flaschenzüge bei den Schlagwerken angewendet werden müssen. Ich würde eine acht Taguhr bei 6 m Fallhöhe und 7 event. 10pfundigen Hämmern in allen drei Werken für doppelten Flaschenzug be rechnen, um eine möglichst grosse Walze und möglichst grosse Walzenrads triebe zu erhalten- Ph. Hörz, Thnrmuhrenfabrik, Ulm.
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