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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (3. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geldentwertung (III. Schluß)
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelGeldentwertung (III. Schluß) 381
- ArtikelMeine Reise nach Schweden zum Kongreß der Schwedischen Uhrmacher ... 384
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 385
- ArtikelMitteilungen des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden ... 386
- ArtikelEinführung der Frankenberechnung in den deutschen Uhrenhandel 386
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 387
- ArtikelVerschiedenes 389
- ArtikelVom Büchertisch 389
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 389
- ArtikelNeue Bestimmungen für den Lohnabzug 390
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 391
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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itdwn$t w .1% _ „ alleiniges und elgenegorgnigfles Zentralyerttandes der Deutschen Uhrmacher, IX Sitz Hane (Saale) 48. Jahrgang Halle, am 3. August 1923 Nummer 31 Nachdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmigung der Schrlftleltung verboten Geldentwertung Von Dr. jur. W. Fel sing III. (Schluß) Kritische Lage — Selbstschutz — Verteidigung gegen Währungsbetrug — Weltmarktpreise — Statistik — Wertbeständige Löhne — Kalkulation und Wuchergesetzgebung Seit meinen ersten Ausführungen (Nr. 26 der UHR MACHERKUNST vom 6. Juli 1923) ist bedauerlicherweise die katastrophale Lage noch trostloser geworden. Der Dollar ist von 125000 auf rund 760000 — nach Welt marktsparität — gestiegen, unsere Mark also schon bei nahe wertlos geworden, da sie vom dreißigtausendsten auf den ungefähr einhundertachtzigtausendsten Teil ihres Friedenswertes gesunken ist. Mit künstlichen Mitteln hat es die Reichsbank versucht, durch eine rein fiktive „Fest setzung“ der Devisenkurse die Steigerung der ausländischen Zahlungsmittel aufzuhalten. Die Folge ist, daß niemand mehr Devisen zu den weit unter Weltparität liegenden Kursen abgibt und den Käufern demnach täglich nur ein geringer Prozentsatz ihres Devisenbedarfs aus den Reichs bankbeständen „zugeteilt“ werden kann. Diese jetzt schon öffentlich stajrk gemißbilligte Finanzpolitik hat aber — das ist das schlimmste — alle Preise nicht nur bis zu der im Ausland geltenden Minderbewertung unserer Reichsmark, sondern weit darüber herauf getrieben. Devisen-Gold-Waren sind vom Markt verschwunden, soweit die Zurückhaltung möglich ist und verantwortet werden kann. Der Einzel händler, der sich auch dieser Sachlage gegenüber wieder einmal in der schwächsten Position befindet, wird vom Publikum zu relativ billigen Preisen ausgekauft, und während der kluge Privatmann mit wertvoller Ware seinen Laden verläßt, sieht der „glückliche“ Kaufmann sein Lager schwinden, ohne die entfernteste Möglichkeit zu haben, seine Ware wieder zu beschaffen! Aufs tiefste muß es empören, daß immer der Einzel händler der Prügelknabe sein muß, daß jede außergewöhn liche Maßnahme sogar grundsätzlich immer den Kleinhandel ausschließt. So hat die Devisenordnung eine vorläufig bis zum 15. August befristete Erleichterung insofern erlitten, daß „im Inlandsverkehr Einfuhrwaren und Waren, die über wiegend aus eingeführtem Material hergestellt sind und die schon bisher üblicherweise auf Valuta- oder Goldbasis be rechnet wurden“, auch in effektiver ausländischer Währung bezahlt werden dürfen — aber nur außerhalb des Klein handels! Wir Einzelhändler dürfen also bis auf weiteres an Großhändler oder an Pforzheimer Fabrikanten in Devisen bezahlen, wir dürfen aber vom Privatpublikum weder aus ländische Zahlungsmittel annehmen, ja noch nicht einmal auf Grund einer ausländischen Währung in Mark verkaufen. Nur von einem Ausländer, „der im Inland weder Wohnsitz noch Sitz hat“, dürfen wir bis zu 50 Dollar oder den ent sprechenden Betrag einer anderen ausländischen Währung an nehmen. Dürfte es nicht doch etwas viel verlangt sein, einen Ausländer, der einen Einkauf über 50 Dollar = 200 Friedens mark machen will, aus dem Laden hinauszuschicken, wenn man selbst vielleicht mit Verbindlichkeiten „hängt“, die man in der ausländischen Währung zahlen könnte? Gerade weil diese Sachlage mehr als traurig ist, dürfte der Einzelhandel es nicht bei der gerechten Empörung allein belassen. Jeder, der Beziehungen zu Organisationen des •Handels, zu behördlichen Stellen oder zu Abgeordneten hat, sollte jede Gelegenheit wahrnehmen, auf eine Abstellung dieser himmelschreienden Ungerechtigkeiten zu dringen. Jeder, der mit seiner politischen Partei in Verbindung steht, sollte nichts unversucht lassen, um diese für unsere gerechten Forderungen zu interessieren!
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