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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (20. Juni 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Messe-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 301
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte 302
- ArtikelEin Besuch in Polen 304
- ArtikelDie Feuerversicherung der Gebäude und die Umstellung der ... 306
- ArtikelPraktisches Verfahren beim Rundrichten von aufgeschnittenen ... 307
- ArtikelSteuerfragen 309
- ArtikelAus der Werkstatt 311
- ArtikelEine wichtige Frage 311
- ArtikelSprechsaal 311
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 312
- ArtikelVerschiedenes 314
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 315
- ArtikelMesse-Nachrichten 315
- ArtikelVom Büchertisch 315
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 315
- ArtikelRadio-Literatur 316
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 24 DIE UHRMACHERKUNST 315 der Hauptf ahndungestelle der Reichszollverwaltung und daran an schließend dem Reichsfinanzministerinm die Angelegenheit vor- zuttagen. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat darauf mit Schreiben vom 24. April d. J., Nr. IIz 1829, folgendes erwidert: „'Solange auf Grund der vor Inkrafttreten der Verordnung über Ein- und Ausfuhr vom 13. Februar 1924 (Reichsgesetzblatt I, S. 72) gültig gewesenen Bestimmungen Verfallerklärungen in größerem Umfange ausgesprochen wurden, geschah die Verwertung der für verfallen erklärten Waren in der Hauptsache durch die Verwertungs stelle der Reichsfinanzverwaltung, G. m. b. H., in Berlin und deren •Zweigstellen im Reiche. Die Zollstellen waren zur Verwertung von Verfallgut nur insoweit berufen, als sie ermächtigt waren, Waren in kleineren Mengen von leicht verderblichen Waren, soweit ihr Zustand eine Weiterbeförderung ausschloß, selbst zu verkaufen. Während die Verwertungsstelle bei dem Absetzen der Verfallgüter nach allge meinen kaufmännischen Grundsätzen verfuhr, nahmen die Zollstellen die Verwertung im Wege der öffentlichen Versteigerung vor. Richt linie war sowohl für die Verwertungsstelle wie für die Zollstellen die Erzielung eines bestmöglichen, den Tagespreisen sich tunlichst annähernden Erlöses. , Nach § 3 der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 32. März 1920, wonach auch im Ausfuhrverkehr zu verfahren war (vgl. § 15 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Außenhandelskontrolle), konnte die Verwertung alsbald nach Aus- spruch der Verfallerklärung bewirkt werden, weil die Beschwerde gegen die Verfallerklärung keine aufschiebende Wirkung hat. Doch haben die verwertenden Stellen Anträge auf vorläufige Aufhebung der Verwertung bis zum Abschluß des Beschwerdeverfahrens in weitgehendem Maße, sofern es der Zustand der Waren zuließ, ent sprochen. Durch die eingangs erwähnte Verordnung über Ein- und Aus fuhr vom 13. Februar 1924 sind die Bestimmungen über die Ver fallerklärungen sowie die Strafbestimmung der Verordnung über die Regelung der Einfuhr und der Verordnung über die Außen handelskontrolle wesentlich geändert worden. Die Maßnahme der Verfallerklärung ist im Äusfuhrverkehr gänzlich fallen , gelassen worden, im Einfuhr verkehr besteht sie nur noch als fakultative Maßnahme. Nach dem jetzigen Rechtszustand kann demnach eine Enteignung verbotswidrig ein- oder ausgeführter Waren in der Regel nur im Wege der* Einziehung im Strafverfahren geschehen. Die Verwertung der fein gezogenen Waren ist Sache der Zollbehörde. Eine Verwertung von im Strafverfahren beschlagnahmten Waren vor dem rechtskräftigen Ausspruch der Einziehung ist nur unter den Voraussetzungen des § 398, Abs. 2, der Reichsabgabenordnung znlässig. Bezüglich der nach den neuen Bestimmungen etwa für verfallen zu erklärenden Waren werden die Zollstellen die Weisung erhalten, die Verwertung tunlichst bis zur Beendigung der Beschwerde frist oder des Beschwerdeverfahrens zu unterlassen und eine vor zeitige Verwertung nur unter den Voraussetzungen des § 398, Abs. 2, RAO., vorzunehmen.“ Der angezogene § 398, Abs. 2, RAO., lautet wie folgt: „ In Beschlag genommene Sachen, deren Aufbewahrung, Pflege und Erhaltung unverhältnismäßig viel kostet oder deren Verderben droht, kann das Finanzamt nach 3 Tagen, bei Gefahr im Verzüge auch schon vorher, im Zwangsverfahren veräußern lassen. Der Erlös tritt an die Stelle der Sachen. Zeit und Ort der Veräußerung sind dem Beschuldigten und dem Eigentümer möglichst vorher mit zuteilen." (VB 834/24.) Darf ein Geschäft, das Handel mit Maschinen, Werkzeugen usw. betreibt, sich als „Maschinen* Industrie“ bezeichnen? Eine Firma, die den Handel mit Maschinen, Werkzeugen, Eisen- und Metallwaren betieibt, firmierte als „Maschinen- und Werkzeugindustrie“. Durch Verfügung des zuständigen Amtsgerichts wurden die Inhaber der Firma auf gefordert, bei Vermeidung einer Ordnungs strafe sich des weiteren Gebrauchs dieser Firma zu enthalten; denn der Firmenzusatz „Industrie“ sei geeignet, eine Täuschang über die Art des Geschäftes herbeizuführen, weil der Gegenstand des Unter nehmens lediglich der Handel, nicht aber die Fabrikation von Werkzeugen und Maschinen bilde. 9 In allen Instanzen wurde die gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde der Firmeninhaber verworfen. Mit Recht — so entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in letzter Instanz — haben die Vorinstanzen angenommen, daß man in den Kreisen der Werkzeug- und Maschinenbranche unter nIndustrie“ im Gegensatz einerseits zum handwerksmäßigen Klein betrieb, andererseits zum reinen Handelsbetrieb, ein gewerbliches Unternehmen verstehe, das sich mit der Herstellung von gewerblichen Erzeugnissen im großen- beschäftigt. Die Bezeichnung als Werkzeug- und Maschinen in du st rie erweckt also den Anschein, daß es sich nm ein Unternehmen handelt, das die fabrikmäßige Herstellung von Werkzeugen und Maschinen zum Gegenstände hat. Da der Ge schäftsbetrieb der Beschwerdeführer, wie festgestellt, überhaupt kein Fabrikationsgeschäft, sondern ein reines Handesgeschäft ist, so ist die Firmenbezeichnung als „ Industrie “ geeignet, Täuschungen über die Art des Geschäftes herbeizuführen und daher nach § 18, Abs. 2, des Handelsgesetzblattes unzulässig. (Bayer. Oberst. Landesgericht III. 121/22.) . t rd; Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel Dufa, Deutsche Uhrenfabrik, A.-G., Schwen ningen und Mühlhausen (Thttr.). Die Firma hat sich unter Geschäftsaufsicht begeben. Heinrich Kefferer 6t Co., G. m. b. H., Schwen ningen a. N. Die Firma hat sich in Geschäftsaufsicht begeben. Aufsichtsperson ist Karl Geier, Vorstand der Badischen Treuhand gesellschaft in Yillingen. Messe -Nachrichten ‘Aussteller-Anmeldung für das Leipziger Meß adreßbuch. Für die amtlichen Adreßbücher der vom 31. August bis 6. September stattfindenden Leipziger Herbstmesse läuft die An meldefrist am 21. Juni ab. Die noch nicht angemeldeten Firmen wollen umgehend ihre Anmeldung bei der Meßadreßbuchstelle der Verlagsanstalt des Meßamts, Leipzig, Markt 4, einreichen, die auf Wunsch Vordrucke übersendet. Aufwertung und öffentliche Anleihen. Von Staats sekretär a. D. Dr. M ü g e 1. Verlag von Otto Liebmann, Berlin W 57. Preis 3,50 Mk. Das Buch behandelt in sehr umfassender, dabei übersichtlicher und gemeinverständlicher Weise mit zahlreichen, praktischen Er läuterungen die teils recht schwierige Frage der Aufwertung der Hypotheken, Anleihen, Lebensversicherungen, Sparkassenguthaben, Darlehen usw. Beigegeben sind im Anhang Tabellen zur Umrechnung der Papiermark in Goldmark. Das Buch stellt einen recht wertvollen Kommentar zu Artikel I und II der dritten Steuernotverordnung dar. Dr. H. S T§7?T?Y^ Anfiportiutstro' Fragen 4408. Wer ist der Fabrikant der drei Erinnerungsmünzen an Deutschlands schwerste Zeit? A. C. in B. 4409. Wer kommt für die Reparatur von Spindel-Repetier uhren in. Frage? W. R. in A. Antworten 4406. Lieferung kleiner Geschenkartikel. Zur Lieferung der gewünschten Artikel empfiehlt sich Alexander Lisch, Hamburg 8, Katharinenstraße 37. Der heutigen Nummer ist ein Kunstdruck blatt der Firma Fühner & Aßmus in Pforz heim beigefügt. Die letzten Nachrichten und Telegramme, sowie die Edelmetallkurse befinden sich auf der besonderen Beilage. Die nächste Hummer erscheint am 11 Juni Schlusstas für Text . . . für Anzeigen am 21. Juni früh 8 Uhr am 23. Juni früh 8 Uhr Verlag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband), E. V., Halle (Saale) - Gesamtleitung W. König in Halle (Saale) — Verantwortl. Schriftleiter A. Scholze in Halle (Saale) -.Druck von Wilhelm Knapp in Halle (Saale)
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