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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (18. Juli 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus unserer Auskunftsmappe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 369
- ArtikelUmschau 371
- ArtikelDie Sammlungen des Museums für Kunst und Gewerbe zu Hamburg 372
- ArtikelHamburger Bilderbogen 374
- ArtikelRundfunkprogramm und Uhren 376
- ArtikelSteuerfragen 377
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 379
- ArtikelBestimmungen für die Meisterprüfung in Wien 384
- ArtikelAus unserer Auskunftsmappe 384
- ArtikelVerschiedenes 385
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 386
- ArtikelVom Büchertisch 386
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 386
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 28 DIE UHRMACHERKUNST * 385 Die Statuten der Krankenkassen sind nicht einheitlich; bei manchen sind alle Lehrlinge versicherungspflichtig. Im allgemeinen erstreckt sich aber die Versicherungspflicht nicht auf Lehrlinge, die unentgeltlich beschäftigt sind. Eine Ausnahme besteht, wenn der Sohn beim Vater lernt. Auch hier ist der Lehrling bei Gewährung von Wohnung und Kost an sich versicherungspflichtig; es genügt aber,, wenn der Vater der Krankenkasse gegenüber sich verpflichtet, die Tragung der Kosten im Krankheitsfalle zu übernehmen. Taschengeld wird als Lohn aufgefaßt, wenn es von wirtschaft- schafclicher Bedeutung für die Verhältnisse des Betreffenden ist. Vorstandssltzung der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings • und Fachschulwesens Im Uhrmachergewerbe. Die Sitzung findet am Dienstag, dem 22. Juli, abends r ] 1 / i Uhr, in den Räumen der Geschäftsstelle in Leipzig, Talstsaße 2, statt. Alle Vorstandsmitglieder werden hier durch herzlichst eingeladen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem: Die Lehrlingsfragen auf der Reichstagung in Hamburg. Anträge können in der Sitzung sowie von außerhalb gestellt werden, s etztere müssen spätestens am Dienstagnachmittag in der Geschäfts welt eintreffen. Paul Magdeburg, Vorsitzender. Kolnzldenzzelf Signal & von Nauen. Um Mitte Juni dieses Jahres ist der Funkzeitdienstbetrieb Seewarte-Nauen durch die Aussendung von Koinzidenzsignalen erweitert worden. Die Signale werden nachmittags und nachts kurz nach i Uhr auf den Wellen 3100 m (tönend) und 18050 m (ungedämpft) im Anschluß an die „Onogo"- Signale abgegeben. Jede Signalserie besteht aus 301 Zeichen. Die Signale mit den Nummern 1, 61, 121, 181, 241 und 301 sind Striche von 0,5sek. Länge; alle übrigen Zeichen bestehen aus kurzen Punkten. Der Abstand zwischen je zwei aufeinanderfolgenden Zeichen beträgt etwa 0,977 Sekunden, ist also. etwas kleiner als 1 Sekunde. Das erste Zeichen beginnt um i h o m 59s, 4, das letzte um 1 5 m 52 s , 5; daraus lassen sich die Abgabezeiten aller übrigen 299 Zeichen leicht berechnen. Bei sehr hohen Anforderungen, die insbesondere von wissenschaftlicher Seite an diese Signale gestellt werden, muß mit der Hundertstelsekunde gerechnet werden. Die Seewarte wird daher die Abgabezeiten des ersten und des letzten Signals mit mög lichst großer Genauigkeit von Zeit zu Zeit unter anderem in der UHRMACHERKUNST veröffentlichen. Schmelztiegel für Bulgarien. Die Adresse einer bulgarischen Firma, die Schmelztiegel mittleren und kleineren Formats wünscht, geben wir Herstellern bei Einsendung eines Freiumschlages gern an. Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale fUr Juni 1924 Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg Signal zu spät; —: Signal zu früh. Juni 1924 lh M. E. Z. Juni 1924 lh M. E. Z. Juni 1924 lh M. E. Z. nachts nachm. nachts nachm. nachts nachm. I. — 0,25 — 0.15 12. 4-0,01 4- 0,02 23 — 0,24 — 0,26 2. — 0,04 — 0,07 13 4- 0,06 4- 0,02 24. — 0,22 — 0,14 3- — O.08 — 0,01 14. 0,00 0,00 2 5- — O.OÖ 4-0,01 4- - 1 ) 0,00 I 5- 0,00 0,00 26. 4-0,02 + 0,04 V — 0,01 —0,03 16. — 0,01 — 0,01 27. 4-o.°5 -j- 0,08 6. — 0,03 4- 0,01 17- 0,00 4- 0,02 28. 4-0,09 4-0,10 7- — 0,02 —0,01 18. 4- 0,02 — 0,09 29. 4-0,09 -j- 0,08 8. -t-0,01 0,00 19. — 0,09 — 0,12 30- 4-o,ii — 0,01 9- 0,00 4-0,02 20. — 0,13 — 0,14 10. — 0,04 0,00 21. — 0,17 — 0,15 11. 4-0,02 4-0,01 22. — 0,21 — 0,22 i) Ausgefallen. . . , a) Koinzidenzsignale. Abgabezeiten des r. und des 301. Zeichens (btrlcn- Anfang): 1. Zeichen: i h o« 59,37 \ „ j un i bis 8. Juli. 301. , * 5 52.5= / 3 J J Die endgültigen Abgabezeiten fQr die einzelnen Tage erhält man, wenn man hierzu die oben gegebenen Verbesserungen addiert. (Am 9. Juli wurde eine Abänderung getroffen. Seitdem sind die Abgabezeiten, mit denen anch fernerhin gerechnet werden kann: 1. Zeichen: i^o m 59,26 3 01 - »1 5 53,37) Alle Angaben gelten fUr die auf der 3100- m -Welle abgegebenen Signale. Obermelsfeiiubllfium. Auf eine zehnjährige Tätigkeit als Obermeister der Zwangsinnung Magdeburg konnte am 10. Juli unser Herr Ernst Meyer zurückblicken. Er wurde in der Haupt versammlung am 10. Juli 1914 einstimmig als Obermeister gewählt. Durch seine energische Führung und tüchtige Mitarbeit hat er es verstanden, die Innung auf ihre jetzige’Höhe (zu bringen. Auch während des Krieges als Lazarett-Inspektor in Magdeburg wahrte er die Interessen der Zwangsinnung in vollstem Maße. Die Innung kann sich dem Wunsch nicht verschließen, ihren Obermeister noch recht lange an unserer Spitze erhalten zu sehen; sie erfreute ihn an seinem Jubiläumstage durch Ueberreichung einer Ehrenspende. Zwangsinnung für das Uhrmacher-Handwerk Magdeburg. Hilfsmaßnahmen Im Mahnverfahren. Mit Recht beklagt sich die Geschäftswelt bitter darüber, daß die Zustellung und Vollstreckung der Zahlungsbefehle durch die Gerichte in der letzten Zeit in unerträglichem Maße verzögert wird. Infolge der wirtschaftlichen Krise sind die Behörden aber in einem solchen Umfange mit Aufträgen auf Erlaß dieses Rechtsmittels überschüttet worden, daß gar keine Möglichkeit besteht, die Erledigung in der ehemals üblichen Zeit vorzunehmen. Unter diesem Mißstande leidet begreiflicherweise die Geschäftswelt um so mehr, als gerade die gegenwärtige Zeit der großen Geldknappheit zur schnellen Ein ziehung von Außenständen zwingt. Ein Bild von der Flut der Zahlungsbefehle kann man sich ungefähr machen, wenn man bedenkt, daß allein bei einem einzigen Amtsgericht (Berlin-Mitte) im Monat März 6000, im Monat April 11000, im Monat Mai 22000 und im Monat Juni noch weit mehr Zahlungsbefehle ausgefertigt worden sind. Die Gerichte erkennen den großen Mißstand der Verzögerung des Verfahrens und seine Schäden für die Privatwirtschaft denn auch selbst an. Ohne kräftigen Nachdruck der Geschäftswelt ist aber kaum zu erwarten, daß im erforderlichen Maße Abhilfe geschaffen wird. In richtiger Erkenntnis dieser Tatsache haben sich nun die Spitzenorganisationen von Handel und Industrie an die zuständige Reichsbehörde gewendet und dargelegt, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Einrichtungen bei den Amtsgerichten erheischen, die dem obwaltenden Zustande der Verzögerung im Mahnverfahren ein Ende machen, wobei in erster Linie auf Ver mehrung der amtsgerichtlichen Hilfskräfte hinzuwirken ist. Mit Recht wird gleichzeitig auch an zuständiger Stelle einmal auf die veraltete Einrichtung der Gerichtsferien hingewiesen, indem beansprucht wird, dieselben in Wegfall kommen zu lassen, um nicht durch ihren Lauf den Fortgang schwebender Prozesse zu hemmen. Die Beseitigung der Gerichtsferien dürfte denn .auch eine Maßnahme sein, die man im Hinblick auf unser so überaus schnell fort geschrittenes Wirtschaftsleben gewiß beanspruchen kann. Kein öffent-
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