Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
haben, daß über die Ereignisse, welche in Leipzig stattgefunden, eigentlich noch nichts klar und unzweifelhaft feststeht. Ich leugne nicht, daß ich inBeachtung dessen, was in demBerichte der Minorität enthalten ist, einen weiter gehenden Antrag für gerechtfertigt gehalten hätte, einenAntrag dahin, daß ein Tadel über das Ministerium wegen des von demselben in dieser An gelegenheit beobachteten Verfahrens ausgesprochen würde. Ich würde einem Anträge in diesem Sinne gern zugestimmt haben. Aber auf der andern Seite möchte ich der Minorität dafür danken, daß sie es nicht gethan hat; denn es scheint mir weniger darauf anzukommen, daß Ansichten Einzelner entspro chen werde, als vielmehr darauf, daß sich eine Majorität der Kammer ausspreche. Ich weiß nicht, welches Resultat aus einer Erörterung, wie sie die Deputation vorschlägt, hervorge hen kann. Kommt es in Folge derselben zu einer wirklichen Untersuchung, so wird entweder eine Freisprechung oder eine Verurtheilung stattfinden. Wird Jemand freigesprochen, so wird es von seinem eignen Gefühle und seinem Gewissen ab hängig sein, ob er sich auch selbst fteispricht; wird aber eine Strafe erkannt, so würde die Mehrheit des Volkes gewiß damit einverstanden fein, .wenn dann bei dieser Gelegenheit Gnade für alle bei den Leipziger Ereignissen betheiligte Individuen ausgesprochen würde. Meine Herren, wir haben heute das Princip der Wahrheit und Gerechtigkeit zu wahren, und daß nur aus diesem Segen und Heil für die Menschheit und das Vaterland hervorgehen könne, das bedarf, wie ich glaube, in diesem Saale keines Beweises. Ich stimme gegen die Ma jorität und für die Minorität. Staatsminister v. Falkenstein: Es ist unleugbar diese Angelegenheit, über die wir heute zu verhandeln haben, eine in jeder Beziehung sehr wichtige, und zwar um deswillen, weil sie, wie schon vorhin von einem Redner angedeutet worden ist, den Geist wie das Gemüth in Anspruch nimmt, man möge die Sache selbst betrachten, von welchem Gesichtspunkte es immer sei. Je natürlicher es eben deshalb war, daß vom ersten Mo mente an in dieser Sache eine gewisse leidenschaftliche Richtung sich von allen Seiten zeigte, und daß durch die mehrfach und auf die verschiedenste Weise verbreiteten Gerüchte, die theils, ich will es gern zugeben, absichtslos, theils aber auch vielleicht absichtlich ersonnen und verbreitet wurden, die einmal aufge regte Leidenschaft noch genährt wurde, desto dringender war es Pflicht der Regierung, mit der-größten Unbefangenheit die ganze Angelegenheit in's Auge zu fassen, und wenn sie auch selbst schmerzlich durch das Ereigniß selbst, wie durch die Folgen desselben ergriffen war, so hielt sie es doch sür nothwendig, eben durchdrungen von der Pflicht, auf's unbefangenste zu ver fahren, zuerst also das zu thun, was die Verhältnisse dringend forderten, nämlich die möglichste Klarheit über die facti- schen Verhältnisse sich zu verschaffen, um die es sich dabei han delte. Ich erlaube mir daher, der geehrten Kammer in's Ge- dächtniß zurückzurufen, wie namentlich das Ministerium des Innern dazu kam, den Weg einzuschlagen, der von so mancher Seite gleich von Anfang und selbst jetzt noch von Sekten der Minorität der Deputation Anfechtungen und Tadel gefunden hatte. Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, daß am 16. August ein Antrag der Stadtverordneten und des Stadtraths zu Leipzig ausdrücklich mit dem Bemerken, daß das besondere Vertrauen dazu veranlaßt habe, darum bat, daß ein Commissar in der Person des Geheimen Raths v. Lan- genn zu Kreffung der zur Herstellung der Ruhe geeigneten Maaßregeln und zu Leitung der Untersuchung der Ereignisse abgeordnet werden möge. In wie weit diesem Anträge von Seiten der Regierung stattgegeben worden ist, hat die ge ehrte Kammer aus dem dem Gutachten der Majorität beige- druckten Commiffariale vom 17. August vorigen Jahres erse hen. Es ist bereits und zuletzt auch von dem Abgeordneten v. Haase bemerkt worden, es würde von der Minorität kei neswegs eine Voruntersuchung beantragt, sondern nur eine Erörterung von Thatsachen. Ich erlaube mir zu bemerken: eine solche, und zwar den gegebenen Umständen nach möglichst vollständige, liegt ja bereits vor, ich muß wiederholt dabei auf das Commiffariale Bezug nehmen, wo es ausdrücklich heißt: „Da es sich bei diesem Auftrage keineswegs um Einleitung eines polizeilichen oder criminellen Verfahrens gegen bestimmte Individuen handelt, als welches vielmehr unabhängig hiervon nach wie vor den competenten Behörden überlassen bleibt." Es geht daraus also die eigentliche Absicht der commissarischen Erörterung ganz deutlich hervor; es war dies eine der gewöhn lichen polizeilichen Erörterungen der factischen Verhältnisse, welche nothwendig sind, um sich danach die Frage beantwor ten zu können, ob überhaupt noch etwas weiter in einer Sache zu thun sei oder nicht. Daß an und für sich diese Erörterun gen Gegenstand der polizeilichen Behörde waren, kann in der That nicht bezweifelt werden. Wenn aber die geehrte Mino rität in ihrem Berichte Seite 273 andeutet, es habe in dem Commissionsberichte oder in der Uebersicht der Erörterungen durch die Commissarien eine Entscheidung über einen Criminalproceß stattgefunden; wenn sie ferner behauptet, daß nur die Untersuchungsbehörde und nicht die Polizeibe hörde darüber Erörterungen habe anstellen können, ob in einem gewissen Falle ein Verbrechen vorgekommen sei, so muß ich freilich beiden Behauptungen auf's bestimmteste widersprechen. Die Regierung hat, wie es aus dem angeführten commissari schen Berichte hervorgeht, wenn man nicht hineinträgt, was in ihm nicht liegt, nicht über einen Criminalproceß entschieden, sondern sie hat nur dazu keine Veranlassung finden können, die Führung eines Criminalprocesses an zuordnen. Daß solche Erörterungen in dergleichen Fällen die Polizeibehörde hat, darüber kann und wird wohl Niemand zweifelhaft sein. Man braucht nur auf die in dem Geschäfts leben so häufig vorkommenden Fälle Rücksicht zu nehmen. Ich erinnere an den Fall eines Feuers, wo sehr häufig die Frage er hoben wird, ob es Brandstiftung sei, oder bloße Nachlässigkeit oder sogenannter Zufall. Die Polizeibehörde hat zuerst die Sache zu erörtern und zu erwägen, ob der Verdacht eines Ver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder