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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ten werden sollte, dieselbe auf diejenigen beschrankt wer den müssen, welche die Thatsache behauptet haben. Wenn nun eine solche Vereidung noch vorgenommen würde, dann würde ich den Antrag der Majorität angemessen finden. Au ßerdem allerdings scheint mir das Majoritätsgutachten eben wegen des Mangels an Vereidung nicht so unbedingt anzuneh men, um in diesem Punkte die öffentlicheMeinungzubeschwich- tigen. Es wurde die allgemeine, über ganz Deutschland ver breitete Unzufriedenheit und Mißbilligung des Ereignisses und des Gebrauchs der Waffen behauptet. Aber so allgemein ist diese Unzufriedenheit und Mißbilligung doch schon in so fern nicht gewesen, als selbst in süddeutschen'öffentlichen Blattern, namentlich der Warthe sehr ungünstige Urtheile über einen Theil der Bewohner Leipzigs gefällt worden sind; und man könnte wohl sagen, nicht ganz mit Unrecht. Denn nach den Erörterungen haben Personen an dem Ereignisse Theil genom men, die nicht zu dem im Minorr'tatsgutachten sogenannten Pö- belhaüfen gehören. Ueberhaupt scheint es mir in einer konstitu tionellen Ständeversammlung nicht ganz angemessen, von einem Pöbelhaufen zu sprechen. Sollen es diejenigen sein, die schlechter gekleidet sind, die von der Arbeit beschmutzte Kleider tragen, oder will und muß man nicht vielmehr dieses Prädicar nur nach den Gesinnungen abmeffen ? Jenes wird die Minorität gewiß am allerwenigsten behaupten wollen. Denn es sollen recht anstän dig gekleidete Leute, es sollen Männer, die mit bedeutenden Bärten versehen waren und gut sangen, an jenem Ereignisse Ah eil genommen haben. Es ist überhaupt ein Volksauflauf gewesen, der auf 6—8000 Seelen geschätzt wird. Hat Leipzig eine Bevölkerung von über 40,000 Seelen, zieht man davon den Theil der Bevölkerung ab, der Geschlechts und Standes hal ber und wegen seiner Geschäfte wohl schwerlich an dem Auflauf Eheil genommen, — denn daß Frauenspersonen dabeigewesen, verlautet nirgends — so bleiben kaum 20,000 übrig; vermin dert man diese Zahl wiederum um die Kinder und die Hochbe jahrten, so sinkt die Summe wohl auf 10,000 herab. Wenn nun mehrere Tausende da gewesen sind, so muß man annehmen, daß so viele und solche Leute sich an dem Auflauf betheiligt ha ben, daß man dieselben nicht im Sinne der Minorität sämmtlich zum Pöbel rechnen kann. Deren, die bereit waren, rhätliche Angriffe zu thun, und die sich solche zu Schulden kommen lie ßen, mögen nach Verhältniß Wenigere gewesen sein, obwohl man diejenigen, welche sich thätlich vergingen, oder auch nur mit glei chem Sinne den Tumult durch ihre Gegenwart vermehrten, sie mögen sonst gewesen sein, wer sie wollen, zum Pöbelhaufen rechnen kann. Sollte ich für das Minoritätsgutachten stim men, so Halte ich für nöthig den Antrag, daß auf Seite 247 dem Anträge der Minorität des Zusatz beigefügt werde: „wie sie jedoch erwarte, daß die bei den stattgefunden en Erörterungen befragtenaffirmiren'den Zeugen an- noch mit Beeidigung ihrer Aussagen belegt wer den." Ich setze voraus, daß dieseZeugen, welche ihre Aussa gen abgegeben haben, ohne vereidet worden zu sein, dieselben nicht zurücknchmM, oder wesentlich abändem, sondern dabei beharren. Denn eine solche Wiederholung dieser Erörterun gen, wie sie von der Minorität der Deputation beantragt ist, wird eben durch die Erörterungen, welche schon so sorgfältig und unbefangen angestellt worden, völlig unnöthig gemacht. Es bedarf nur der Befragung, ob jene Zeugen das, was sie aus gesagt haben, beschwören können? Könnten sie es nicht beschwö ren, brächten sie Thatsachm zum Vorschein, welche den fragli chen Gegenstand in ein anderes Licht stellten, nun dann hätte die betreffende Behörde, allerdings anderweit Beschluß zu fas sen, dann erst wäre es möglich, daß das, was von der Minorität beantragt worden ist, eine General- oder Voruntersuchung als nothwendig sich annoch herausstellte. Ich bringe daher, um eine Vereinigung des Minoritätsgutachtens mit dem der Majo rität zu vermitteln, den Vorschlag zur Unterstützung, als Zusatz zu dem Minoritätsgutachten Seite 247 die oben angeführten Worte einzuschalten, und bemerke nur noch in Ansehung einer Aeußerung eines geehrten Abgeordneten, welcher sich für das Majoritätsgutachten aussprach, indem er sagte, es müßten bei einem Aufruhrs die dagegen anzuwendenden Mittel ganz streng abgewogen werden, daß das wohl nach den Verhältnissen und Umstanden eines Aufruhrs schwerlich möglich sein würde, denn es geht über die menschliche Kraft, in einem Tumulte unter Lärm bei großer Gefahr für Personen und Eigenthum, und bei thätlichen Angriffen gegen das Militair selbst zu genauester Be rechnung der Maaßregeln gegen das Ereigniß das Gemüth sich ruhig zu erhalten. Dazu kommt, daß es in der Nacht in einer dichtbevölkerten Stadt vorsiel, wodurch es nur noch schwerer werden müßte, abzumessen, in wie weit und in welchem Grade Gewalt anzuwenden sei oder nicht. Beklagenswerth und höchst bedauerlich ist es allerdings und bleibt es, daß in solcher Maaße Gewalt angewendet werden müssen, und eine innere moralische Verantwortlichkeit wird immer auf denjenigen lasten, welche das Commando zum Feuern gegeben haben, wenn sie sich selbstüber- zeugt hätten, daß der Zweck mit wenigem Mitteln zu erreichen war, daß er mit der Hälfte und mit einer noch geringem Zahl von Schüssen der Mannschaften, oder, daß er vielleicht, statt mit Flinten, mit Bajonnetten hätte erreicht werden können. Präsident Braun: Nach der Ansicht und dem Anträge des Abgeordneten Sachße soll am Schluffe des Minoritätsgut achtens Seite 247 derZusatz gemacht werden folgenden Inhalts: „Wie sie jedoch erwarte, daß die bei den stattgefundenen Erör terungen befragten afsirmirenden Zeugen annoch mit Beeidi gung ihrer Aussagen belegt werden." Jchffrage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? —Wird nicht hinreichend unterstützt. . Abg.Jani: MeineHerren! Ich halte mich für verpflichtet, mich über diesen Gegenstand in versöhnlicher Rede auszuspre chen. Es wäre eine Beruhigung für mich, wenn ich im Stande sein sollte, durch meine schwachen Worte etwas dazu beizutra gen, daß dieser Streit geschlichtet würde. Die Minorität nimmt an, daß die Untersuchungsbehörde zu Leipzig durch die Worte des Herrn Regierungscommissars? „die Regierung wolle die
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