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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^4^ 9^ Dresden, den 28. Mai 1846» Bier und neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 16. Mai 1846. Inhalt: Woetrag aus dsr Registrande. — Das Gesetz wegen der kur zen Verjährungsfristen betr.—Vortrag über das Ver einigungsverfahren hinsichtlich des Schäffer'schen Antrags, die Vorlegung einer auf Öffentlich keit nebst Ankl ageproceß mitStaatsanwaltscha ft gebauten Strafproceßordnung betr. — Berathung des Berichts der vierten Deputation, die Beschwer den über Einziehung der Concessionen zu Her ausgabe der Zeitschriften: das „Echo vom Hoch walde", die „Sonne "und die „Vaterlandsblat ter", so wie überhaupt das Concessionswesenbei Zeitschriften betr. (Vergl. Mittheil, zweiter Kammer Nr. 115 S. 3148 flg.) Die Sitzung beginnt Uli Uhr mit der Verlesung des durch den Secretair Bürgermeister Ritterstadt über, die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls in Gegenwart der Staats minister v. Könneritz, v. Zeschau und v. Falkenstein, so wie in Anwesenheit von vierzig Kammermitgliedern. Gegen das Protokoll wird etwas nicht erinnert und dasselbe von den Herren v. Lüttichau und v. Pflugk mit unter zeichnet. Auf derRegistrande steht nur die einzige Nummer: (Nr. 569.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 11., 12. und 13. Mai 1846, die anderweite Berathung über den Entwurf einer Wechselordnung betreffend. Präsidentv.Carlowitz: Gehtan unsere außerordent lich e Deputation zurück. Genehmigt die Kammer diesen Vor schlag? — Einstimmig Ja. Präsidentv.Carlowitz: Es hat der Herr Kammerherr N. Polenz wegen Privatgeschäfte um Urlaub gebeten vom 17. bis zum letzten dieses Monats. Will die Kammer diesen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. Prinz Johann: Ehe zur Tagesordnung übergegangen wird, erlaube ich mir noch, um das Wort zu bitten. Wir ha- l. 91. den das Gesetz über die kürzere Verjährungsfrist berathen, und glauben, daß es nicht nöthig sein wird, einen schriftlichen Be richt darüber Zu erstatten. Wir sind in den meisten Punkten der jenseitigen Kammer beigetreten. Es würde daher in so fern wohl ein Mündlicher Vortrag genügen, wobei ich nur die geehrte Kammer zu ersuchen habe, den anderweitigen Deputationsbe- rkcht der jenseitigen Kammer vorliegen zu haben. Derselbe ist auch mit Ausnahme weniger Punkte von uns angenommen worden. Präsidentv.Carlowitz: Genehmigt die Kammer, daß in dieser Beziehung nur ein mündlicher Bericht erstattet werde? — EinstimmigJa. Präsident v. Carlowrtz: Es folgt nun der Vortrag über das Vereinigungsverfahren hinsichtlich des Antrags des Herrn Abgeordneten Schäffer, die Vorlegung einer auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit nebst Anklageproceß mit Staatsanwaltschaft basirten Strafproceßordnung betreffend. Der Herr Referent v. Crkegern wird ersucht, der Kammer den Vortrag zu geben. Referent v. Criegern: Der geehrten Kammer ist be kannt, daß über das Resultat der hier vorgewesenen Berathung über die Petition des Abgeordneten Schäffer, die Vorlegung einer auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit nebst Anklageproceß mit Staatsanwaltschaft gebauten Strafproceßordnung betref fend, in der jenseitigen Kammer nach vorgängiger anderweiter Berichterstattung durch die dritte Deputation von neuem Ver handlung stattgefunden hat. Es ist der Protocollextract zu uns herüber gekommen und in Folge dessen das gewöhnliche Ver einigungsverfahren eingeleitet worden. Es ergaben sich im All gemeinen drei Differenzpunkte zwischen beiden Kammern, von denen zwei nur untergeordneter Art sind, welche ich später zu erwähnen die Ehre haben werde, mit dem Anträge Ihrer außer ordentlichen Deputation, in dieserBeziehung sich den Ansichten der zweiten Kammer anzuschließen. Ein Differenzpunkt ist aber von Bedeutung und hinsichtlich dessen in derVereinigungs- deputation ein Vorschlag von der Majorität der Deputationen beider Kammern angenommen worden, den ich Ihnen gegen wärtig vorzutragen habe. Ehe ich aber diesen Vorschlag selbst der geehrten Kammer vorlege, muß ich bei der Wichtigkeit dieser Angelegenheit vorausschicken, auf welchem Wege die Majorität beider Deputationen bei dem Vereinigungsverfahren eigentlich 1
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