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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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weiteres die Beilegung dieser Eingabe vor. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 7. (Nr. 644.) Anderweiter Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über das MerhöchsteDecret, dieAngclegen- heiten der Presse betr. Präsident v. Carlowitz: Der Bericht kommt zumDruck und auf eine Tagesordnung. Prinz Johann: Darf ich mir wohl die Anfrage erlau ben, ob es nöthig sein wird, diesen Bericht zu drucken? Aller dings ist der Gegenstand von Erheblichkeit; indeß ist der Be richt sehr einfach, und ich stelle es daher der geehrten Kammer anheim, ob sie vom Drucke dieses Berichts absehen wolle. Präsident v. Carlowitz: Es hat unsere Deputation selbst das kompetentesteUrtheil darüber, und wenn spater beider Berathung nicht etwas Anderes beschlossen werden sollte, so würde vom Drucke abzusehen und der Bericht ungedmckt auf eine Tagesordnung zu bringen sein. Es ist noch ein Urlaubs gesuch eingegangen: Herr v. Thielau bittet wegen dringender Privatgeschäfte um Urlaub auf den 8. und 9. dieses Monats. Will die Kammer diesen Urlaub bewilligen? — Einstim - migJa. Präsident v. Carlowitz: Es wird der Kammer noch eine Schrift vorzutragen sein, und zwar durch den Herrn Re ferenten dieser Kammer, durch Herrn Bürgermeister v. Mirus, in Bezug auf die Steuerentschädigung. Referent 0. Mirus (tragt die ständische Schrift we gen nachträglicher Steuerfteiheitsentschadigung vor): Diese Schrift ist bereits in der jenseitigen Kammer vorgetragen und genehmigt worden, und es sind zugleich mit derselben noch 16 Petitionen,. welche eben diesen Gegenstand betreffen, mit an die erste Kammer herübergegebsn worden. Da nun bereits wegen zwei dergleichen Petitionen kürzlich von der Kammer die Entschließung dahin gefaßt worden ist, daß die selben unmittelbar an die hohe Staatsregierung abgegeben werden sollen, so dürste vielleicht auch wegen dieser 16 Petitio nen dieselbe Entschließung zu fassen sein. Präsident v. Carlowitz: Wir haben hier einen doppel ten Beschluß zu fassen: zuvörderst ob die ständische Schrift zu genehmigen sei, und ich frage daher: ob die Kammer die so eben vorgetragene Schrift genehmige? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Zweitens wird von der Depu tation beantragt, daß der Beschluß, den wir in der gestrigen und vorgestrigen Sitzung in Bezug auf zwei diesen Gegen stand betreffende, aber später erst an uns gelangte Petitionen gefaßt haben, auch auf diese 16 Petitionen ausgedehnt werde, die nach der letzten Berathung bei uns und nach Entwerfung der Schrift in der zweiten Kammer eingegeben worden, und jetzt an uns herüber gekommen sind. Dieser Beschluß kommt' darauf hinaus, daß man die Eingaben ohne weiteres Gutach ten brni wann an die hohe Staatsregierung gelangen lassen wolle. Ich frage also: ob die Kammer auch in Bezug auf diese 16 Petitionen, von welchen heute die Rede ist, dasselbe beschließen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Die Sache würde nun zuvör derst wegen des zuletzt gefaßten Beschlusses an die zweite Kammer zurückgehen müssen. Uebrkgens steht der Abfassung der Schrift nichts entgegen. Endlich habe ich noch der Kam mer anzuzeigen, daß sich die von ihr nie'oergesetzte außerordent liche Deputation zur Begutachtung des Gesetzentwurfs, die Benutzung verfließenden Gewässer betreffend, constituirt hat. Es ist dabei das Amt des Vorsitzenden mir selbst, und das Amt des Referenten dem Herrn v. Crusius zugetheilt worden. In dem ich hiervon der Kammer Kenntniß gebe, muß ich zugleich bemerken, daß davon auch der jenseitigen Kammer Nachricht zu geben sein wird, weil dieser Constituimng ausnahmsweise in der Schrift zu gedenken sein wird, deren Abfassung zu nächst der jenseitigen Kammer obliegt. Wir können nun zum ersten Gegenstände unserer heutigenTagesorduung überge hen,und zwarzum Vortrage des Berichts unsererzweiten Depu tation, das Allerhöchste Decret vom 18. December 1845, das Postulat für die Dresdner Armen- und Krankenversorgung betreffend. (Der Kömgl. Commiffar Kohl schütter tritt ein.) Referent Bürgermeister Starke: Das beziehendliche Allerhöchste Decret vom 18. December 1845 lautet also: Zufolge eines in der zwischen dem Staatsfiscus und der hiesigen Stadtgemeinde, wegen der siscalischen Beiträge zur Dresdner Armenversorgung, anhängigen Rechtssache vor Kur zem zum Abschlüsse gelangten Hauptvergleichs hat die Staats rasse sowohl m's Künftige, als auch auf die Vergangenheit bis mit dem Jahre 1835, wiewohl mit Zurechnung dessen, was in solcher Beziehung an Geld- oder Naturalleistungen zeither schon daraus zu übertragen gewesen ist, einen jährlichen Zuschuß von 10,000 Thalern zu gewahren. Eingedenk des, in den Erläuterungen zu dem den getreuen Ständen auf die Finanzperiode 18ß E vorgelegten Staatsbudjet, bei der Ausgabeposition 246. ausgesprochenen Vorbehalts fin den demnach Se. Königliche Majestät Sich veranlaßt, das für diese Position mit jährlich 4,211 Lhlr. 26 Ngr. 7 Pf. in Ansatz gekommene Postulat andurch auf jährlich Zehn Tausend Thaler zu erhöhen ünd verbleiben den getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohlbeigethan. Dresden am 18. December 1845. Friedrich August. (KS) Heinrich AntW vonMchqu.
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