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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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der zuerst in der jenseitigen Kammer gestellt wurde, daß die Regierung erwägen und darüber einen Vorschlag machen möge, ob nicht der Realschulunterricht in erweiterter Maaße vorzunehmen sei. Prinz Johann: Ich kann mich sehr wohl dieses Antrags erinnern. v. Crusius: Ein Antrag ist allerdings von Seiten der Kammer beschlossen worden, aber ich habe nicht gehört, ob er in der Schrift ausgenommen worden ist. Staatsministerv. Wietersheim: Es kann sein, daß, da die Staatsregierung erklärt hat, sie werde die Sache in Er wägung ziehen, von dem Anträge abgesehen worden ist. Referent Bürgermeister Hübler: Ich werde sogleich die Berathung über die betreffende Position im Budjet des Cul- tusministeriums vergleichen, erinnere mich aber allerdings des von dem Herrn Minister erwähnten Antrags. v. Crusius: Es findet sich allerdings, daß bei der Be- ger'schen Position ein solcher Antrag gestellt worden ist. Referent Bürgermeister Hübler: Die Deputation wird jedenfalls diesen Beschluß, in so fern er nicht etwa, wie ich glaube, in einer der übrigen Beilagen schon enthalten ist, nach zutragen unvergessen sein. Präsident v. Carlowitz: Ich werde die Genehmigungs frage später stellen. Ich wollte mir zuvor eine Bemerkung erlauben. Es ist auf frühern Landtagen immer von der Vor lesung der Beilagen zu den ständischen Schriften abgesehen worden, und ich sollte meinen, daß es den Geschäftsgang sehr erleichtern würde, wenn dies auch jetzt geschähe. Referent Bürgermeister Hübler: Es ist auch hier gesche hen. Ich habe von der Verlesung der übrigen Beilagen ab gesehen, aber die Beilage 6., welche die ständischen Anträge enthält, ist, so viel ich mich erinnere, immer vorgelesen worden. Präsident v. Carlowitz: Ich bitte um Entschuldigung, es ist weiter nichts als die ständische Schrift vorgelesen wor den. Man hat auf das Urtheil des Referenten compromittirt. Referent Bürgermeister Hübler: Es gehören noch drei andere Beilagen unter 8. und v. zu der vorliegenden Schrift, die habe ich übergangen; aber die in der Beilage 6. enthaltenen ständischen Anträge sind in der That von solcher Wichtigkeit, daß ihre Vorlesung für die Kammer sehr wün- schenswerth, ja fast unerläßlich erscheinen möchte. Präsident v. Carlowitz: Ich kann mit Bestimmtheit versichern, daß nur die ständische Schrift verlesen worden ist. Mein Gedächtniß ist darin sehr treu, und mehrere andere Mit glieder, die mit mir auf frühem Landtagen gewesen sind, wer den dies gewiß bestätigen können. Jndeß es kommt darauf an, was die Kammer beschließen wird. Bürgermeister Gottschald: Es möchte sich als räthlich darstellen, daß auch die Beilagen zur ständischen Schrift vor gelesen würden; denn wenn die Bemerkung des Herrn Staats ministers richtig ist, so beweist dieser Fall, daß, zumal im jetzi gen Geschäftsdrange, ein Uebersehen stattsipden sann. Die Deputation erhält dadurch Gelegenheit, wenn irgend etwas übersehen worden ist, es nachzutragen. Präsident v. Carlowitz: Dies ist sehr richtig, aber ich bemerke dagegen, daß die Anwesenheit des Herrn Staats ministers bei der Vorlesung der Beilage ein rein zufälliger Umstand war, und daß, wenn der Herr Staatsminister nicht da gewesen wäre, die Schrift von der Kammer wahrscheinlich ohne alle Bemerkung genehmigt worden wäre. Referent Bürgermeister Hübler: Die Deputation wird sich künftig beim Vorlesen der Budjetschrift allemal die Frage erlauben, ob die Kammer die Beilage 6., die ständischen An träge betreffend, vorgelesen zu sehen wünscht, oder ob sie von deren Mittheilung absehen will. Präsident v. Carlowitz: Ich habe dies der Kammer an heimzugeben. Ich meinerseits kann damit einverstanden sein, wenn die Kammer sich die Beilagen vorlesen lassen will; nur daß es wird längere Zeit in Anspruch nehmen. v. Posern: Ich trete der Ansicht des Herrn Präsidenten bei. SecretairBürgermeister Ritterstädt: Ich erinnere mich auch, daß namentlich bei Gesetzentwürfen die Beilagen nicht vorgelesen worden sind; doch ist es in derEhat auch unbedenk lich, denn'wer sollte wohl im Stande sein, alle Abänderungen und Beschlüsse im Gedächtnisse zu behalten. Ich glaube, daß man sich hier auf den Referenten verlassen muß. Prinz Johann: Ich glaube, daß in der Regel wohl die Beilagen vorzulesen sein werden, weil sie die wichtigsten Be schlüsse enthalten. In der Regel werden auch keine Bemer kungen dagegen gemacht werden. Referent Bürgermeister Hübler: Ich glaube, die Sache wird sich dadurch erledigen, wenn der jedesmalige Referent es der Kammer überläßt, ob sie nach Maaßgabe der größer» oder geringem Beschränktheit der Zeit die Vorlesung derBeilageO. wünscht oder nicht. Präsident v. Carlowitz: Unter diesen Umständen werde ich keine Frage stellen. Ich setze voraus, daß der jedesmalige Referent vorkommenden Falls darüber anfragen wird. — Ist in dieser Angelegenheit das Sachverhältniß aufgeklärt? v. Crusius: Der betreffende vom Herrn Staatsminister erwähnte Antrag ist nach dem Protokolle in der diesseitigen Kammer und auch in der jenseitigen Kammer beschlossen worden. Staatsminister v. Wietersheim: Drüben ist er zuerst beschlossen worden. 0. Crusius: Er ist auch hier einstimmig beschlossen worden.
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