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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. L. Ammer. -IFT8. Dresden, den 27.März 184«. Sisbenzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 19. März 1846. Inhalt: Vertrag aus der Regrstrande. — Beurlaubung. — An zeige wegen des Ablaufs der Auslegungsfrist einer Petition Adolph Lünzens und Gen. — Berathung des Berichts der dritte»Deputation über die nachträg liche Gewährung der Entschädigung wegen Steuerfreiheit betreffenden Petitionen. (Brgl. Mittheil. zweiterKammerNr.77S. 2082flg.) — Schluß abstimmung. —> Beschlußnahme auf einen Bericht der vierte» Deputation, eine Petition der Gemeinde Wachwitz betr. Dis Sitzung beginnt rrm äll Uhr in Anwesenheit des SLaarsministers v. Zeschau und von acht und dreißig Ksmmermitgliedem mit Verlesung und Genehmigung des über die letzte Sitzung durch denSecrrtair Ritterstädt aufgezeich- Mtw Protokolls, welches durch die Mitglieder v. Schön- Serg-Bibran und v. Minkwitz mit vollzogen wird. Hierauf folgt der Vortrag aus der Registr ander 1. (Nr. 429.) Petition des Raths und der Stadtverord neten zu Chemnitz um Verwendung für den Wegfall der von den Bewohnern der vormaligen, jetzt mit dem Stadtbezirke ver einigten Amtsvorstadt Niclasgaffe zum Rentamts Chemnitz zu entrichtenden Hausg'enofsenzinsen, Werkstättgelder und Schank- cansn betr. Prasidentv. Carlowitz: Es hat damit folgendeBewand- niß. Niclasgaffe, jetzt ein Kheil von Chemnitz, hatte früher Mehr die Eigenschaft eines Dorfes und gehörte der Stadt nicht an, wurde aber später durch höhere Anordnung Chemnitz ein. verleibt. In ihrer früher» Eigenschaft hatten nun die Be wohner von Niclasgaffe mehrere Amtsgefälle zu entrichten, von denen sie jetzt befreit sein wollen. Sie glauben, daß schon deshalb, weil sie eben mit der Stadt vereinigt, weil sie Bürger geworden sind, ihnen die Entrichtung der Gefälle, die ihnen früher mehr in der Eigenschaft als Landbewohner obgelegen Hätten, nicht mehr angesomren werden könne, Md meinen, daß 1.68. ihnen in dieser Beziehung ein Rechtsgrund zur Seite stehe. Um den Vorschlag des Directoriums, den ich später zu offen baren mir erlauben werde, in Bezug auf die Ueberweisung an eine Deputation zu begründen, erlaube ich mir, Folgendes aus jener Eingabe hervorzuheben. Es heißt: „Da für das Gesuch des Stadtraths nicht blos Rücksichten der Billigkeit und der Politik, sondern auch Rechts gründe zu sprechen scheinen und der verfassungsmäßige Jnstanzenzug nach Ausweis der Bei lagen erschöpft ist, ohne daß dem Verlangen des StadtrathS um Abstellung einer Beschwerde entsprochen worden, so steht der Stadtgemeinde Chemnitz rücksichtlich der von ihr zu ver tretenden Hausgenossenzinsen und Werkstättegelder, so wie rücksichtlich des Canons für den Bierschank in Niclasgaffe außer dem Rechtswege nur noch das Recht der Beschwerde an die hohe Ständeversammlung zu, indem dasselbe, wie bereits er wähnt, Inhalts der Beilagen wenigstens formell begründet ist." Die Beschwerdeführer gehen nun weiter, glauben aus führen zu können, daß auch das materielle Recht ihnen zur Seite stehe, und schließen mit dem Gesuche: „Es wolle die Standeverfammlung sich bei der hohen Staatsregierung für den Wegfall vorgedachter Rentamtsgefälle, nämlich der Haus genoffenzinsen, des Werkstättegeldes und des Canons für den Bierschank in Niclasgaffe, wenigstens aber für eine den For derungen der Billigkeit, wie der Gerechtigkeit entsprechende Regulirung dieser Angelegenheit verwenden." Da die Unter zeichner diese Eingabe selbst Beschwerde nennen und der Fall singulärer Natur ist, d. h. sich nur auf Niclasgaffe bezieht, so glaubte allerdings das Direktorium, Ahnen Vorschlägen zu müssen, die Eingabe der vierten Deputation zu überweisen. Wenn dagegen nichts erinnert wird, so frage ich: ob diese Eingabe der vierten Deputation zugetheilt werden solle? — Einstimmig Ja. 2. (Nr. 430.) Beschwerde Gottlieb Schurig's und 5 Gen. zu Bretting über die Commission wegen Ausmittelung des steuerfreien Grundeigenthums wegen widerrechtlicher Compen satio« von Grundanlage mit dem Grundsteuerentschädigungs- capitale. Präsident v. Carlowitz: Hier handelt es sich von einer wirklichen Beschwerde. Die Unterzeichner glauben, daß ihnen durch eine Entscheidung der Staatsbehörden bei der Entschä- digungsfrage wegen Steuerfreiheit Unrecht geschehen sei, und es wird daher auch diese Eingabe der vierten Deputation ' ' z,
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