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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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v.Poferp, Bürgermeister Hübler« GrafHohenthal-Püchau, Bürgermeister Wehner, Bürgermeister Gottschalk, Meinhold, v.Metzsch, v. Miltitz, Bürgermeister B o r nh a rd k, Bürgermeister Starke, v. Schönberg-P urschenstein, v. Lüttichau, v. Pflugk, v. Hartitzsch, v.Erdmannsdorfund Präsident v. Carlo witz. Mit Nein: v.Criegern. Präsident v. Carlowitz: Wir gehen nunmehr aufden zweiten Gegenstand der Tagesordnung über, den Vortrag des Berichts der dritten Deputation, die Jagd befug nisse be treffend. Herr Graf v. Hohenthal wird die Güte haben, den Vortrag zu erstatten. Referent Graf'Hohenthal-Püchau: Der Bericht der dritten Deputation lautet zuvörderst: Auf diesem Landtage sind wieder zahlreiche Petitionen von. Gemeinden, mit Ausschluß des Voigtlandes und des hohem Gebirges, fast aus allen Theilen des Königreichs beider Stände versammlung eingegangen, die das dem Fiscus, den Ritterguts besitzern und andern Privaten rechtmäßig zustehende Jagdbe- firgniß als ein für die dieses Recht Leidenden höchst drückendes und der Landescultur nachtheiliges darzustellen bemüht sind. Das namentliche Verzeichniß dieser Petitionen ist S. 13, 14,15,16, 17 des Berichts der zweiten Kammer über diesen Gegenstand und S. 2505,2506 und 2507 der Mittheilungen der zweiten Kammer zu finden. Referent Graf Hohenthal-Püchau: Hier erlaube ich mir zu erwähnen, daß, nachdem über diese Frage von der Deputation der zweiten Kammer Bericht erstattet war, noch mehrere andere Petitionen eingegangen sind, diein demBerichte der zweiten Kammer nicht erwähnt worden sind. Indessen enthalten sie nichts Neues, sondern ganz dasselbe, wie die in jenemBerichte schon genannten, und will sie hier nur noch nach träglich erwähnen. Es sind folgende: 1) von dem Gutsbesitzer Karl Gottlob Heymann und Gen., die durch den hohen Wild stand im Zellwalde bei NossenherbeigeführtenWildschädenbetr.; 2) von den Gemeinden Arras und 8 Gen., die Ablösbarkeit der Jagd betr.; 3) von den Gemeinden Tettau und drei andern um Aufhebung der Jagdgerechtsame; 4) von dem Gemeinde vorstand zu Kleinthiemig und 13 andern Orten, die Wild- schädenvergütungen und die Jagdbefugnisse betr.; 5) von meh rer« Feld- und Grundstücksbesitzern zu Geringswalde, die Taxa tion und Vergütung der Wildschäden an Feldfrüchten und Höl zern betr. DasMaterielle anlangend, enthalten sie, wie gesagt, keine andern Vorschläge, als die im Berichte der zweiten Kam mer erwähnten Petitionen. Der Bericht lautet weiter: In diesen Petitionen, die sämmtlich zunächst an die zweite Kammer gekommen sind, sind nun verschiedene theils zur völli gen Beseitigung, theils zur Milderung dieses nach Ansicht der Petenten höchst drückenden Rechts angegeben. Die in dieser Beziehung gethanen verschiedenen Vor schläge lassen sich in folgende fünf Hauptansichten zusammen fassen; 1) die Ablösung der Jagd auf einseitigen An tragzugestatten. (Dieser Wunsch ist in den meisten Petitionen mit großer Entschiedenheit ausgesprochen.) 2) Die dem Fiscus auf Privatgrundstücken se tz orige Jagd ganz frei zu geb en; -3) das Wild in Staats Wald ungen möglichst zu vertilgen; 4) bei Abschätzung und Würderung der Wild schäden ein einfacheres und schnelleres Ver fahren einzuführen, und endlich 5) einGesetzzuerlassen, wonach aller und jeder Schaden, der durch jagdbare Thiere verur sacht werde, mag er an Feldern, Wiesen, Gär ten oder Hölzern gescheh en sein, sich zu einem Ansprüche aufVergütung eigne. Die in der zweiten Kammer mit Berichterstattung über diese Petitionen beauftragte Deputation unterwarf obige fünf Punkte einer sehr reiflichen Prüfung und Erörterung, spaltete sich jedoch über die unter 1 und 5 in eine Mehrheit und Min derheit, wogegen sie sich über die Punkte 2,3 und 4 vollkommen einigte. Während nämlich die Mehrheit der jenseitigen Deputation S. 23 ihres Berichts den Antrag empfiehlt: „Die Kamm er wolle im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersu chen, daß dieselbe längstens amnächstenLand- tage einen Gesetzentwurf vor lege, in welchem die Ablösung der Jagd befug nisse auf einfei- tigenAntrag nachgelassen und die bei einer solchen Ablösung zu beobachtenden Grund sätze bestimmt« nd festgesetzt werden;" widerrieth die Minderheit der Deputation unter Anführung von zwölf verschiedenen nicht unwichtigen Gründen S. 24,25, 26 des Berichts der zweiten Kammer die Annahme des Gutach tens der Mehrheit. Ueber 2 und 3 vereinigte sich die gesammte Deputation dahin, die Freigebung der fiskalischen Jagden auf Privatgrund stücken, so wie die Ausrottung sämmtlichen Wildes in Staats waldungen nicht zu befürworten, wogegen dieselbe in Bezug auf 4 in ihrer Gesammtheit der Kammer vorschlägt: Im Vereine mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung aufErlassunggesetz- licher Bestimmungen, nach welchen bei Unter suchung und Würderung der Wildschäden ein einfacheres, bestimmteres, mehr Garantie leistendes und minder kostspieliges Verfah ren eingeführtwird, anzutragen. Bei 5 zeigt sich wieder eine Spaltung. Indem die Mehr heit dem Wunsche der Petenten: daß aller und jederSchaden, derdurchjagd- bare Thiere aller Art an Feldern, Wiesen, Gärten und Hölzern verursacht werde, ver- gütetwerdenmöchte,
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