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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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schichte auch nur mit.diesem Namen befleckt werde. Wamm wollen wir nicht bei dem Namen „Deutsch-Katholiken" bleiben? Die Römische Kirche wird dadurch in keiner Weise verletzt. Wir von unserer Sekte, das können wir vor Gott und aller Welt be haupten, haben nicht das Mindeste gethan, diese Bewegung zu veranlassen. Die Römische Kirche mag es mit sich ausmachen, wer Schuld ist, daß diese Bewegung eingetreten ist. Warum hat sie die Dissidenten nicht festgehalten, warum hat sie nicht mehr Mäßigung gezeigt, warum hat sie die Uebertreibung und Maßlosigkeit der Ultramontanen gestattet? Sie hat sie zwar excommunicirt, allein ich habe in öffentlichen Blättern gelesen, daß auch öffentliche Gebete um die Bekehrung der Abgefallenen abgehalten worden sind. Sie scheinen daher noch Vertrauen zu ihnen zu haben und auf ihre Rückkehr zu hoffen; da sie sich nun immer als „gütige Mutter" ihrer Gläubigen darstellt, so wird sie uns jetzt hoffentlich ihre Milde durch Duldung des Na mens „Deutsch-Katholiken" an den Lag legen. Ferner hat die Deputation Sekte 92 von einer bloßen Ueberlassung an die hohe Staatsregierung gesprochen, welche Maaßregeln sie hinsichtlich der Deutsch-Katholiken für gut finden dürfte. Sie stellt es also in's Ermessen der hohen Staatsregierung, ob sie das thun will, was sie selbst beantragt hat, oder nicht. Mit diesem Zndifferen- tismus kann ich mich durchaus nicht einverstanden erklären. Einmal ist der Zweck jenes Decretes, eine gesetzliche Bestimmung zu veranlassen; bei einerblos facultativen Anheimgebung wird aber dieser Zweck nicht erreicht und schon aus diesem Grunde müßte ich mich gegen diese Fassung erklären. Der zweite Grund ist das Interesse des Ministeriums selbst. Die Sache ist von höchster Verantwortlichkeit. Das hohe Ministerium hatUrfache, zu wünschen, sich durch die ständische Zustimmung und ein Ge setz über alle Schwierigkeiten erhoben zu sehen. Ein dritter Grund ist das Interesse der Deutsch-Katholiken selbst. Sie müssen wissen, woran sie sind, und müssen der traurigen Unge wißheit, in welcher sie schweben, entrissen werden. Sie können nicht wünschen, vielleicht als Mittel in der Hand der Politik zu dienen, um vorübergehende Concessionen von der Römischen Kirche zu erlangen. Man gebe ihnen, was ihnen gehört und gebührt. Endlich das Interesse des Landes bringt es mit sich. Die bloße Ueberlassung in das Ermessen der Staatsregierung würde keinen Theil befriedigen und uns bei der Unsicherheit und Unentschiedenheit lassen. Ich habe mir erlaubt, eine andere Fassung dieser Stelle (S. 292des Berichts) vorzulegen, welche ich bitte der hohen Kammer mittheilen zu wollen. Der letzte Punkt be trifft Seite 94 des Decrets und Seite 294 des Deputationsgut- achtens, namentlich die Parochiallasten. Seite 94 des Decrets heißt es denn: „daß die Bektragspflicht zu den Parochiallasten der römisch-katholischen Kirche fortdauern soll." Es ist das al lerdings auf eine Rechtssiction gegründet, die ich aber nur thett- weise anerkennen kann. Nicht blos im Begriff auszutreten sind die Deutsch-Katholiken, sie sind meines Erachtens schon wirklich ausgetreten, denn sie sind von der Kirche excommunicirt worden, wenn auch nicht in Sachsen, doch in Schlesien ganz allgemein. Ferner hat ihnen die römisch-katholische Geistlichkeit die Aus übung der Ministerialhandlungen ausdrücklich verweigert. Also der Austritt scheint mir entschieden; aber von einem Ueber- tritt kann nicht die Rede sein, denn sie bilden ja selbst das Object des Uebertritts, die Gemeinde, zu welcher sie übertretend gedacht werden. Da nun von Seiten der Römischen Kirche ihnen für die Parochiallasten keine Gegenleistung widerfahren kann und soll, so scheint es unbillig zu sein, daß man ihnen eine Leistung ansinnt, vielmehr glaube ich, sind sie in einer so bedürftigen Lage, daß sie die Mittel, welche sie für kirchliche Zwecke verwen den können, ausschließlich für eigene Zwecke verwenden müssen. Ich wage aber keinen bestimmten Antrag zu stellen, sondern überlasse die Erörterung dieses Verhältnisses nicht der Gerichts behörde, die ohne festen Anhalt sein würde, sondern vielmehr der Staatsregierung mit Vertrauen; sie wird auch hier einen Aus weg zu finden wissen, der alle Th eile befriedigen kann. Präsident v. Carlowitz: Der Herr Superintendent v. Großmann hat zwar mehrere Erinnerungen gestellt, aber nur ein Amendent und zwar folgendes; er schlägt (zu Seite 291 des Berichts) vor, statt der Worte: „Die Deputation glaubt nicht" u. s. w- und: „Sie glaubt vielmehr, daß die Erwägung jener Gründe der hohen Staatsregierung vor jetzt überlassenblei ben müsse", folgende Fassung zu setzen: „In Erwägung jener Gründe wird die höhe Staatsregierung dringend ersucht, An ordnung dahin zu treffen, daß der deutsch-katholische Gottes dienst, jedoch ohne alles Präjudiz für die künftige definitive Re- gulirung der neukatholischen Frage, an diesem oder jenem Orte unter den in derBeilage zum Decrete enthaltenen oben referirten Bedingungen in derselben Weise, wie derselbe der römisch-katho lischen und der reformirten Kirche im Königreich Sachsen vor dem Posener Frieden gestattet gewesen, begangen werde." Ich frage die Kammer: ob sie dieses Amendement unterstützt? — Wird mit 16 Stimmen unterstützt. Präsident v. Carlowitz: In der Reihe der angemeldeten Sprecher folgt nun der Bürgermeister Wehner. BürgermeisterWehner: Meine Herren! Es haben vorhin zwei Männer gesprochen, anerkannt als große gründliche Theo logen und mit einer Beredsamkeit begabt, die mir freilich abgeht. Es sollte mir freilich also bange sein, über diesen Gegenstand ebenfalls etwas zu äußern, inzwischen willsich es doch thun, in dem ich vielleicht auf eine andere Weise spreche, nämlich mehr in populüirem Sinne. Ich werde bei dieser Gelegenheit, meine Herren, offen und ehrlich, wie ich es zu thun pflege, aber auch ohne Schminke,—ich habe in meinem Leben das Schminken nicht gelernt — gewiß aber entfernt von aller Leidenschaftlichkeit mich aussprechen, und erlaube mir, Folgendes zu erklären. Darüber, meineHerren, glaube ich, sind wir einverstanden, daß die römisch- katholische Kirche Grundsätze enthält, die mai<wirklich für ver werflich erklären muß. Ich gehe über diese Grundsätze in der Hauptsache weg, und führe nur einen an, nämlich den der allein seligmachenden Kirche. Ein Grundsatz, der, wenn man die Geschichte übersieht, schon unglaublich viel Unglück und Elend in die Welt gebracht und Kriege hervorgerufen hat, welcher das Blut von vielen tausend Unschuldigen vergossen hat, aber auch bis zu dem heutigen Tage müssen wir uns von diesem Grundsatz noch schmerzlich berührt fühlen. Was thun nun diejenigen, die sich
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