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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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tische Kirche eben so viel, wo nicht noch mehr als die katholische zu besorgen hat. Daß die Gewährung des Jnterimisticums den Dissidenten einen bedeutenden Vorschub geben müsset gewisser- maaßcn eine indirecte Ermunterung zur Bildung neuer Gemein den enthalte, ja vielleicht auch Dissidenten des Auslandes her beiführen werde, um sich derselben Freiheit mit ihren Glaubens genossen zu erfreuen, das ist mehr als wahrscheinlich oder viel mehr es ist ganz unverkennbar. Wie aber die hohe Staatsregie rung solche bedenkliche Concessionen mit ihren Pflichten, die sie gegen die übrigen bereits bestehenden christlichen Kirchen zu er füllen hat, vereinigen wolle, kann ich wenigstens nicht einsehen. — Doch ich will bei dieser Frage nicht verweilen, um schließlich noch den Hauptpunkt zu erwähnen, nämlich den sehr wichtigen Umstand, daß weder in der Vorlage der hohen Staatsregierung, noch in dem Deputationsgutachten ein deutlicher vollkommen überzeugender Beweis für die Nothwendigkeit dieses Jnter imisticums zu finden ist. Die hohe Staatsregierung sagt, daß der factische Zustand dieser Sache gegenwärtig allerlei Unzu- traglichkeiten mit sich führe, das ist das Einzige, was ich entdeckt habe. Sie hat jedoch nicht für gut befunden, diese Unzuträglichkeiten naher zu bezeichnen, hat auch die Gründe nicht genannt, um deren willen die Beseitigung derselben so sehr zu wünschen wäre. Ich muß gestehen, ich finde diese Un zuträglichkeiten nirgends, da den Dissidenten bereits alle Be dingungen gewährt sind, die zu Abhaltung gemeinschaftlicher Erbauungsstunden erfordert werden, und etwas Weiteres können sie vor der Hand, so lange ihre Sache noch nicht genügend un tersucht und ihnen eine gesetzliche Anerkennung nicht zu Theil geworden ist, auch nicht in Anspruch nehmen. Die geehrte De putation aber beruft sich auf den großen Eifer der Dissidenten und die lebhafte Theilnahme der protestantischen Bevölkerung Sachsens, sie besorgt, daß, wenn der Lauf der schnell auf einan der folgenden Thatsachen nicht geregelt würde, leicht Unordnun gen herbeigeführt werden könnten, ja sie stützt sich sogar auf die bereits gemachten Vorschritte in dieser Sache. Ich muß be dauern, daß ich mir nicht klar machen kann, in welchem von die sen Sätzen der überzeugende Beweis für die Gestattung des Jn terimisticums liegen soll. Der große Eifer der Neugläubigen und die lebhafte Theilnahme der protestantischen Bevölkerung können doch die geehrte Kammer nicht zu übereilten Schritten bestimmen, welche sie später vielleicht zu bereuen Ursache haben dürfte. Die faktischen Vorschritte, die in dieser Sache schon ge schehen sind, dürften nicht sowohl ein Grund für, als vielmehr gegen das neue Interimistikum sein. Die Besorgniß endlich, daß der sich selbst überlassene Strom der schnell auf einander fol genden Lhatsachen Unordnungen'herbeiführen könnte, würde nur dann eine gegründete sein, wenn es ausländischen Geistli chen oder Laien fortan gestattet sein sollte, Lriumphzüge durch's Land zu halten und durch aufregende Reden Protestanten und Katholiken zum Abfall von ihren Kirchen aufzufordern. Kürz, ich finde schlagende Gründe, die uns bestimmen könnten, das Jnterimisticum anzunehmen, nirgends klar ausgesprochen. Hatte es der geehrten Deputation gefallen, sich von der Staatsregie rung nur einige Zahlen auszubitten, so würden wir vielleicht eine bessere Einsicht in die Sache gewonnen haben. Wäre in der That die Anzahl der Neuglaubigen an gewissen Orten so groß, daß auch der geräumigste Saal sie nicht mehr fassen könnte, so hätte das eine feste Unterlage gegeben, worauf wir einen Beschluß stützen könnten. Das ist aber jetzt durchaus nicht der Fall. Die hohe Staatsregierung hat uns die Zahl der Dissidenten überhaupt und ihre Stärke an einzelnen Orten nicht mitgetheilt, obwohl es im Interesse nicht blos der Kammer, son dern auch des größern Publicums gewesen wäre, eine zuverläs sige Aufklärung hierüber zu erhalten und unter der großen Masse übertreibender Zeitungsnachrichten endlich einmal die Wahrheit zu vernehmen. Ich muß vermuthen, daß sie von einer derarti gen Mitteilung eben keinen günstigen Erfolg für das bean spruchte Interimistikum erwartet hat. Meine Herren! Haben die Neugläubigen in der That keine andere Absicht, als sich ge meinschaftlich nach ihrer Weise zu erbauen, wahrlich,' so können sie diesen Zweck in einer geschloffenen Gesellschaft viel sicherer, viel besser, viel vollständiger und ungestörter erreichen, als in Gegenwart einer großen Menge neugieriger Zeugen. Das ist nicht eine Behauptung, die aus der Luft gegriffen ist, das kann ich durch meine eigene Erfahrung bestätigen. Um ihres eigenen Besten willen stimme ich gegen das Jnterimisticum, erlaube mir aber'zum Beweis, daß mich keine Unduldsamkeit leitet, folgen den Antrag an die geehrte Kammer zu bringen: „Die geehrte Kammer wolle in Anbetracht dessen, daß den neuen Dissidenten bereits mehr eingeräumt ist, als die Verfassungsurkunde gestat tet, und die Gewährung noch weiter gehender Rechte leicht große Verlegenheiten bereiten, auch den bestehenden christlichenKirchen nachtheilig werden könnte — die hohe Staatsregierung ersu chen, ihren Vorschlag zu Errichtung eines Jnterimisticums für die Dissidenten einstweilen zurückzunehmen, die ganze Angele genheit derselben noch genauer prüfen zu lassen, und falls sie die gesetzliche Anerkennung dieser Neugläubigen rathsam fände, so bald als möglich einen Gesetzentwurf zur definitiven Regulirung dieser Sache der Kammer vorzulegen." Diesen Vorschlag er laube ich mir deshalb zu thun, weil ich der Ansicht bin, daß halbe Maaßregeln allemal bedenklich sind. Ich empfehle der Kam mer denselben zu geneigter Unterstützung. Präsident v. Carlowitz: Ich muß freilich bemerken, daß der erste LH eil des Antrags eine bloße Verneinung des Vor schlags der Deputation ist. Der letzte Theil wieder ist conform mit dem Anträge des Herrn Secretairs v. Biedermann. Nichts desto weniger würde dieser Antrag zur Unterstützung zu bringen sein, dafern dies die Ansicht der Kammer ist, und ich frage daher die Kammer: ob sie den jetzt von mir vorgelesenen Antrag unter stützen wolle? GrafHohenthal-Püchau: Ich wollte mir eine Frage an den Herrn Präsidenten erlauben: ob, wenn der Antrag nicht unterstützt wird, der Antrag des Herrn Secretairs v. Bieder mann noch stehen bleibt. Präsident v. Carlowitz: Der steht allerdings noch. Der Antrag besteht aus zwei Theilen. Der erste Theil ist eine Ne-
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