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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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gative und gegen bas Deputatt'onsgutachten gerichtet, in so fern dieses für ein Jnterimisticum sich erklärt. Der andere Lheil stimmt mit dem Anträge des Herrn Secretairs v. Biedermann überein. Da aber noch eine kleine Verschiedenheit stattsinden könnte, wenn man die Sache genauer in's Auge fassen wollte, so habe ich nicht Anstand nehmen wollen, die Unterstützungsfrage auf diesen Antrag zu stellen. Ich muß jedoch im voraus be merken, daß, wenn derselbe auch nicht unterstützt werden sollte, der v. Biedermann'sche Antrag nichts desto weniger stehen bleibt und man sich für den v. Biedermann'schen Antrag später noch erklären kann. Eben so bleibt es Jedem unbenommen, auch ge gen das Deputationsgutachten zu stimmen, in so fern es sich für das Jnterimisticum ausspricht, sollte auch das eingebrachte Amen dement ununterstützt bleiben. Ich frage nun die Kammer: ob sie den Antrag unterstützen wolle? — Wird nicht unterstützt. Staatsminister v. Wietersheim: Nur auf zwei Äuße rungen des Redners, welcher zuletzt sprach, erlaube ich mir eine Bemerkung. Derselbe bemerkte, als ob die Staatsregierung in dieser Angelegenheit den Vorgang eines großem Nachbarstaates nachgeahmt habe. Die sächsische Regierung ist gewöhnt, ihre Entschließungen jederzeit nach freiem, selbstständigem Ermessen pflichtmäßig zu fassen. Es ist aber auch nicht factisch möglich, daß eine Nachahmung stattgefunden haben kann, weil die säch sische Regierung auch materiell von ganz andern Grundsätzen, als die benachbarte Regierung, ausgegangen ist. Wenn der selbe ferner in der Beilage des Decrets eine ausführliche Erörte rung der Gründe vermißt hat, weshalb das Jnterimisticum für angemessen erachtet worden sei, so sind diese allerdings darin nicht zu finden, weil die factischen Zustände und die dabei einschlagen den höhern Staatsrücksichten zu bekannt waren, als daß sie die Staatsregierung hätte weitläufiger entwickeln sollen. v. Großmann: Mein Herr Nachbar hat zwei Bemer kungen gemacht, welche sich auf die Geschichte beziehen, und ich halte es für meine Pflicht, seinem Gedächtnisse zu Hülfe zu kom men. Einmal zieht er eine wichtige Parallele, wodurch die Maaßnahmen der Staatsregierung als unbefugt erklärt werden sollen. Die Staatsregierung hat sich eben selbst vertheidigt und bedarf keines Sachwalters. Ich muß aber auch eine Parallele aus vergangener Zeit ziehen. 1700 oder später ist auf dem Reichstage zu Regensburg vielfältig darüber verhandelt worden, daß die Religionsveränderung der herrschenden Dynastie in Sachsen schlechterdings ein exercitiuw reliAianis privatum für sie und den Hof, aber durchaus kein exercitium religionis publicum zur Folge haben sollte, und mein Herr Nachbar weiß, wie alle Welt, daß von jener Zeit an die öffentliche Ausübung des katho lischen Gottesdienstes stattgefunden hat. Zweitens sagte er, der Zweck der Erbauung für die Deutsch-Katholiken könne auf ei nem Saale oder in einem Zimmer viel sichrer, besser, vollständi ger und ungestörter erreicht werden, als in der Kirche. Hat denn der geehrte Herr vergessen, daß er selbst Veranlassung gewesen ist, daß in Annaberg eine katholische Kirche erbaut wurde für 42 Seelen? Konnten die nicht in einem Zimmer Platz haben? Ich überlasse es dem Herrn Nachbar selbst, die Consequenzen aus die ser Jnconsequenz zu ziehen. Decan Dittrich: Ich muß freilich bedauern, daß meinem Herrn Nachbar dieLhatsachen, die er berührt hat, nicht genau be kanntsind. Nicht42, sondern siebenhundert katholischeGlau- bensgenossen befinden sich in und um Annaberg, und nicht für die in Annaberg allein, sondern für die Katholiken der ganzen Um gegend ist diese Kirche erbaut worden. Uebrigens ist es wahr, es sind mir auf meinen Wanderungen zu den verlassenen Katho liken protestantische Kirchen eröffnet worden. Ich habe jedoch, wenigstens anfangs, nicht gewagt, darum zu bitten, sondern man ist mir mit diesem Anerbieten entgegengekommen und ich habe es dankbar angenommen! Es ist mir aber später an andern Orten diese Freundlichkeit und Gefälligkeit nicht geworden, und ich war genöthigt, in irgend einem geschlossenen Saale den Got tesdienst abzuhalten. Ich muß gestehen, ich habe erfahren, daß der letztere Gottesdienst viel erbaulicher gewesen, als der, welcher unter einer Menge neugieriger Zeugen gefeiert werden mußte. Uebrigens was mein Herr Nachbar aus der Geschichte anführte, das, dächte ich, könnten wir bei Seite lassen, es paßt sehr wenig hierher. Die katholische Kirche war von jeher eine im deutschen Reiche anerkannte, wir aber verhandeln über eine sich erst bil dende neue Glaubenspartei, die noch nirgends anerkannt ist; das scheint mir keineswegs eine so schlagende Parallele zu sein, wie. die von mir angeführte zwischen den protestantischen und katholischen Licht freund en. v. Großmann: Die römische Kirche hatte aber in Sach sen damals keine öffentliche und freie Religionsübung. Was die Zahl der 42 anbetrifft, so bin ich erbötig, in wenig Tagen die Namen derselben zu nennen. Wenn aber für die Mehrzahl der dortigen Katholiken in Buchholz bereits eine protestantische Kirche zum Gebrauch eingeräumt war, so wäre es doch wohl schicklicher gewesen, die wenigen in Annaberg wären nach Buch holz gegangen, als umgekehrt! v.Posern: Wenn noch heute die allgemeine Berathung geschlossen werden soll, so bitte ich, da das Decret und der De putationsbericht nichts enthalten, mithin es den Anschein hat, als solle die beantragte Maaßregel für das ganze Land ohne wei teres gelten, von mir als Oberlausitzer noch folgende Verwah rung zum Protokoll zu nehmen. Ich setze nämlich voraus, daß das, was heute berathen und beschlossen wird, auf dieOberlausitz ohne weiteres noch keine Anwendung leiden kann, weil nach §. 3 des oberlausitzer Particularvertrags dieser Provinz zuge sagt ist, daß in ihrer Religions- und kirchlichen Verfassung, welche durch den Traditionsreceß und den Traditionsabschied vertragsmäßig feststeht, ohne vorheriges ausdrücklich erklärtes Einverständniß der oberlausitzer Provinzialstände nichts geän dertwerden soll. v. Schönfels: Ich erlaube mir, den Herrn Decan Ditt rich auf einen Widerspruch in seiner Rede aufmerksam zu machen. Im Eingänge derselben begleitet er die aus seiner Kirche aus scheidenden Dissidenten, wenn ich anders recht verstanden habe, mit seinen besten Segenswünschen, im Verfolge derselben je-
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