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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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mich von den Ansichten der Deputation zu trennen und eine ver neinende Abstimmung abzugeben genöthigt sein sollte. Bürgermeister Wehner: Ich bitte, nureinenPunktwider- -legen zu dürfen. Ich bin keineswegs mit der Aeußerung der zweiten Kammer einverstanden, daß seit dem Ausscheiden des Ministers v. Lindenau der gute Geist aus dem Ministerium ge wichen sei, der mag auch jetzt noch vorherrschen. Aber ich gestehe aufrichtig, es hat mir sehr, sehr wehe gethan, zu hören, wenn man äußerte, daß das Ausscheiden des Ministers v. Lindenau nicht zu bedauern sei. Meine Herren, das ist wenigstens nicht dankbar; denn wir haben dem Minister v. Lindenau in Sachsen viel, sehr viel, wir haben ihm zu einer gewissen Zeit die Ruhe des Landes und unsere Constitution zu verdanken, und ich glaube, daß man in dieser Beziehung gewiß mit mir einverstanden ist, wenn man jetzt noch dem Wunsche Ausdruck giebt, daß der Minister v. Lin denau noch in denselben Verhältnissen sein möchte, wie früher. GrafHohenthal-Püchau: Ich habe mir durchaus kein Urtheil über die politische Wirksamkeit des Ministers v. Lindenau erlaubt, ich habe nur gesagt, daß mein Vertrauen zu dem Mini sterium durch sein Ausscheiden nicht geschwächt worden ist. Referent Präsident v. Carlo witz: In Bezug auf eine Aeußerung gegen den Bericht muß ich bekennen, daß ich deren Sinn nicht habe vollständig fassen können. So leuchtet mir durchaus nicht ein, was rücksichtlich der Grundsätze der Deputa tion für ein Unterschied gemacht werden soll zwischen großen und kleinen Staaten. Ich bin der Meinung, daß bei allen Adressen man auch künftig diese zwei Grundsätze sich werde ver gegenwärtigen müssen. Wenn aber einer aufgegeben werden muß, so würde das eher noch der unter 2 aufgeführte sein. Denn wenn die Deputation sagt, daß man die Adresse möglichst allgemein halten müsse, so hat sie dabei freilich zunächstden außer ordentlichen Fall vor Augen, daß diesmal eine gemeinschaftliche Adresse beider Kammern erlassen werden soll. Eine Folge davon ist, daß ein Einverständniß der Kammern erzielt werden muß, und eine weitere Folge davon wieder, daß, um dieses Einver ständniß zu erlangen, man sich eben möglichst allgemein halten muß. Kommen später einmal einseitigeAdressen aufdieTages- ordnung, vereinigt man sich in dem Grundsätze, daß auch eine einseitige Adresse zulässig und nützlich sei, dann würde man eher als jetzt von der anempfohlenen Allgemeinheit absehen können. Aberdarauf mache ich aufmerksam, daß selbst in Fällen, wo eine Kammer allein eine Adresse zu erlassen hat, immer eine gewisse Allgemeinheit im Ausdrucke wünschenswerth ist, schon um die einzelnen Mitglieder dieser einzigen Kammer dem Einverständ- niß in der Fassung besser zuzuführen. Ich wiederhole aber, daß dieser Punkt dann von geringerer Erheblichkeit wird, wenn man eine einseitige Adresse erläßt. Was den Punkt unter 3 anlangt, so muß ich aber fortwährend der Meinung sein, ihn unter allen Umständen zu beobachten. Der Staat sei groß oder klein, immer > wird man bei der Adresse dafür zu sorgen haben, daß man sich nicht präjudicirt; denn wenn die Adresse die Fragen umfassen soll, die später nochmals auf demselben Landtage zur Sprache kommen, so wird man außerdem leicht in dieNothwendigkeit sich versetzt sehen, einen gefaßten Beschluß wieder zurückzunehmen. Und wollte man bei Berathung der Adresse alle jene Fragen erschöpfend behandeln, so würde dies einen außerordentlichen Zeitaufwand verursachen, so würden, um diese Fragen mit der erforderlichen Gründlichkeit zu erörtern, nicht einmal die Unter lagen ausreichen oder überhaupt nur vorhanden sirtd. Bürgermeister Starke: Ich kann das, was so eben von dem Herrn Referenten bemerkt worden ist, durchaus nicht für unrichtig erkennen. Allein der Grund, der mich wünschen läßt, daß den von der Deputation eröffneten Gesichtspunkten eine etwas weitere Grenze gegeben werden möge, besteht darin, daß ich fürchte, es werde, wenn die Grenzlinie allzu eng gezo gen wird, unmöglich sein, künftig bestimmte Wünsche in der Adresse an die Staatsregierung zu bringen, die zu vernehmen in ihrem eignen Interesse liegen könnte, die aber nimmer eröff net werden könnten, weil und wenn zufällig sich dafür in der Thronrede kein Anhalt vorsindet. Wollen wir doch das Bei spiel, das uns gegenwärtig vorliegt, nicht ganz außer Acht lassen. Es ist in jener und in dieser Kammer davon gespro chen und wiederum bezweifelt worden, daß im Lande irgend eine Aufregung sei. Ich rechte um dieser Ansicht willen mit Niemand, kann aber besonders nach den Auslassungen, welche namentlich in der zweiten Kammer hierüber gethan worden, das Vorhandensein von Mißstimmungen nicht bezweifeln und halte dies für einen hinreichenden Grund, um auch schon in der Adresse die Ursachen näher zu bezeichnen, welche die wirk liche oder vermeintliche Mißstimmung hervorgerufen haben. Das würde aber nicht möglich sein, wenn die Adresse in ganz beengenden Grenzen sich bewegen müßte; ja es würde auch künftig Manches unberührt bleiben müssen, was zu verneh men der Staatsregierung ost sehr wünschenswerth sein möchte. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium hat am Schlüsse der allgemeinen Debatte wenig zu sagen. Obgleich die Organe der Regierung sich gewöhnen müssen und daran ge wöhnt sind, ihre Pflicht zu thun, unbekümmert, ob sie Anerken nung finden oder nicht, so wird und muß es sie doch schon um ih rer Wirksamkeit willen freuen, wenn ihre Principien Anerkennung finden. Wie schon von sehr achtbaren Stimmen der zweiten Kammer, hat die Negierung heute auch in dieser Kammer viel fache Anerkennung gefunden; eine Erwiderung ist daher von Seiten des Ministeriums nicht nothwendig. Selbst die Rede des geehrten Mitgliedes aus Chemnitz bedarf keiner Erwiderung, sondern giebt höchstens zu ein>!r Bemerkung Anlaß. Er gab zu, daß die Aufregung sich nicht blos in Sachsen zeige, daß sie fast über ganz Deutschland verbreitet sei; er wird daher auch mit der Ansicht der Regierung übereinstimmen, als das Ministerium in der zweiten Kammer erklärt hat, daß nicht die Maaßregeln der sächsischen Regierung es sein könnten, welche die Aufregung hervorgerufen. Das geehrte Mitglied sagte, es sei eine geistige Krankheit, man müsse ihren Ursachen nachspüren, und er finde sie darin, daß das Volk anders regiert sein wolle, als sonst, und zog
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